Milde Strafe dank Scharia-Recht: Der 69-Jährige hatte an Silvester in eine Personengruppe geschossen und dabei eine Zwölfjährige schwer verletzt.

Von BEOBACHTER | „Scharia wird in Deutschland jeden Tag angewandt“, sagt der Islam-Wissenschaftler Jörn Thielmann. Wie jetzt offenbar auch in Braunschweig, wo die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer das Strafmaß gegen einen Türken ermäßigte, u.a. weil er vorab 4000 Euro Blutgeld („Schmerzensgeld“) gezahlt hatte.

Der Mann bekam zwei Jahre und neun Monate Gefängnis, nachdem er Silvester 2017 eine 12-Jährige in den Rücken geschossen hatte, die knapp überlebte. Für eine ähnliche Tat war 2016 ein Deutscher in Bayern zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

In Salzgitter feuerte der damals 68-jährige Türke um Mitternacht 2017/18 zweimal 12 Schüsse aus einer Neun-Millimeter-Pistole ab. Mindestens sieben Schüsse gingen in eine Menschengruppe. Eine Kugel traf ein zwölfjähriges Mädchen türkischer Herkunft in den Rücken, die mit ihren Eltern auf der Straße Neujahr gefeiert hatte. Sie überlebte aus reinem Glück, weil das Projektil von einer Rippe abgelenkt wurde und das Herz verfehlte. Andere Projektile steckten in der Hauswand. Das Mädchen ist bis heute in Therapie: „Ich bin innerlich zerstört. Ich traue mich nicht mehr aus dem Haus rauszugehen“, wird das Mädchen zitiert, das mit ihrer Familie den Jahreswechsel auf der Straße gefeiert hatte.

Die großkalibrige scharfe Waffe sei ein „Gelegenheitskauf“ gewesen, erklärte der türkische Cafébesitzer, der die Schüsse aus einem Fenster abgegeben hatte, die letzten Schüsse fast waagerecht. Er hatte Medienberichten zufolge zunächst bestritten, das Mädchen angeschossen zu haben.

Vor dem Braunschweiger Landgericht lief das inzwischen bekannte verständnisvolle Procedere ab, wenn sich Angeklagte mit Migrationshintergrund zu verantworten haben. Der Angeklagte bedauerte „zutiefst“ die Tat. Er habe nicht in Erwägung gezogen, dass er eine andere Person hätte treffen können. Außerdem habe er mehr Alkohol getrunken als sonst. Dazu passte ein Gutachten, wonach der Angeklagte wegen mehrerer Erkrankungen und Alkoholeinfluss nicht gewusst habe, was er tat.

Prozessbeobachter reiben sich jedes Mal verdutzt die Augen: Moslems, die Alkohol trinken, der doch gemäß Koran vom Teufel ist? Das gibt normalerweise im Iran 74 Peitschenhiebe. Eine illegale scharfe Waffe in der heimischen Schublade? Dies vor dem Hintergrund, dass der Staat alle Deutschen entwaffnet hat und Vergehen gegen das Waffenrecht mit harten Strafen ahndet? Und sogar Polizisten sich schwertun, selbst bei Bedrohung zur Waffe zu greifen?

Und es gibt Staatsanwälte und Richter, die trotz Allem überfließen vor Milde. Bei einem möglichen Strafrahmen von fünf bis zu 15 Jahren Freiheitsentzug hatte die Staatsanwältin in Braunschweig nur drei Jahre Gefängnis gefordert wegen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung. Der Verteidiger forderte sogar nur zwei Jahre auf Bewährung. Insgesamt milderte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer den Strafrahmen dreimal ab. Zunächst, weil es beim Versuch geblieben sei, dann wegen der eingeschränkten Schuldfähigkeit und außerdem, weil der heute 69jährige Türke dem Opfer 4000 Euro Schmerzensgeld gezahlt habe, sagte ein Behördensprecher. Bei dem „Schmerzensgeld“ handelt es sich offensichtlich um das im islamischen Scharia-Recht übliche Blutgeld. Der Islam-Wissenschaftler Thielmann erklärt zu diesem Thema, dass deutsche Richter Scharia-Recht anwenden müssten, weil die Rechtsbeziehungen von Menschen, die aus Ländern mit anderen Rechtsordnungen zu uns kommen, schützenswert seien.

Auf so viel richterliche Nach- und Rücksicht konnte ein 54-jähriger Mann aus Franken nicht setzen, der in der Silvesternacht 2015 eine elfjährige Schülerin in Unterschleichbach mit einer Kleinkaliber-Pistole erschossen hatte. In diesem Fall starb das Mädchen, es hatte nicht so viel Glück wie die Zwölfjährige in Salzgitter. Die Richter verurteilten ihn wegen Mordes für 12 Jahre und sechs Monate Freiheitsentzug. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslang gefordert. Auslöser des Todesschusses war das Aufwachen des Angeklagten wegen des Lärms vor seinem Haus. Er holte sich die Waffe und schoss auf eine Gruppe Feiernder.

Auch hier lag ein Gutachten vor, das dem Schützen eingeschränkte Schuldfähigkeit attestierte. Auch er hatte die Eltern um Verzeihung gebeten. Auch er hatte jede Tötungsabsicht und Zielgerichtetheit bestritten. Doch anders als im Salzgitter-Fall waren hier die Richter nicht milde gestimmt: Der Angeklagte habe sich „aus Wut, Ärger und Frust“ über seine „unbefriedigende Scheiß-Lebenssituation“ in den Keller begeben, um sich die Waffe zu holen, führte der Richter aus.

Die Tat erfülle zweimal die Merkmale von Mord: wegen Heimtücke, weil der 54-Jährige die Arglosigkeit der Elfjährigen ausgenutzt habe. Zum anderen habe er aus niederem Beweggrund gehandelt und den Tod des Mädchens billigend in Kauf genommen.

Jeder Prozessbeobachter wird wohl zum gleichen Schluss kommen: Wer in Deutschland auf Menschen, zumal auf Kinder schießt, aus welchem Grund auch immer, hat die volle Härte des deutschen Gesetzes verdient. Wieso aber kann sich in Salzgitter ein moslemischer Angeklagter mit vorab gezahltem „Schmerzensgeld“ (im Scharia-Ritus Blutgeld/Diya genannt) teilweise von seiner Schuld freikaufen? Anders ist das Plädoyer der Staatsanwältin nicht zu verstehen. Klar ist: „Sein“ Opfer überlebte, das Opfer des deutschen Angeklagten nicht. Aber reiner Zufall, weil eine Rippe das tödliche Projektil vom Herzen ablenkte.

Der Unterschied: Beim Moslem wird praktisch Scharia-Recht angewandt. Er bekommt in der Bilanz zehn (!) Jahre weniger als der Deutsche. Rechtzeitige Geldzahlungen beeinflussen also offenbar die Höhe der Strafe. Wie hoch ist die Taxe? Je mehr Blutgeld, desto mehr Strafnachlass? Kann man auch als Deutscher Strafablass erkaufen? Oder gibt es einen Salzgitter-Bonus, der Stadt in Niedersachsen, in der eine Obergrenze beim Zuzug von Zuwanderern gilt?

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98 KOMMENTARE

  1. Vor dem Gesetz ist jeder gleich,heisst es doch im GG…
    Auch dieser Artikel wird nun ausgehebelt.
    Wir leben bald in Anarchie,zumindest wenn Islamisten und Migranten
    beteiligt sind.
    Da wird alles getan um die Taten zu verharmlosen oder zu relativieren!
    Ehrlich gesagt,ich weiss auch nicht mehr was man noch tun kann,
    allein gelassen von der Politik,den Gerichten und auch Polizeien,
    der Deutsche ist voll am A****, er ist zur Verfügungsmasse geworden
    oder eben halt zur leichten Verwerfung,als Kollateralschaden.
    Weiß Gott,was ich froh bin,die Gnade der „Frühen Geburt“, nach Kohl
    empfangen zu haben,wenn es hier unerträglich wird, bin ich wahrscheinlich
    weg! Biologisch outgesourct …

  2. — Ich traue mich nicht mehr aus dem Haus, wird das Mädchen zitiert —

    Glück im Unglück das es ein Landsmann war und keine Kartoffel bzw. einer aus der Köterrasse. Das wäre weitaus schlimmer gekommen.
    Das Scharia-„Recht“ schon seit Jahrzehnten in Deutschland angewandt wird, ist nichts neues. Die erste Richterin machte im roten Frankfurt/Main davon Gebrauch, aber auch ich kann aus eigener Erfahrung davon berichten. So ein „Goldstück“ fuhr mir aufs Heck, etwas über 1000,00€ Schaden, aber der Richter entschied, er ist unschuldig. Möge dieser verkommene Linke Richter zur Hölle fahren und tägliches 1000faches UNrecht erfahren, dieser korrupte Höllenhund!.

  3. Ich finde es schade, dass die Scharia nur inkonsequent angewandt wird.

    Ich bin dringend dafür, bei Diebstahl im Wiederholungsfall zuerst die linke Hand und dann den rechten Fuß ab zu hacken.

    Nachweislich geht die Wiederholungsrate und Rückfallquote gegen Null.

    Selbstverständlich sollte man sich dann hüten, die in Deutschland großzügige Versehrtenrente zu bezahlen, sondern die Ernährung und Versorgung weiterhin ausschließlich seinen Angehörigen zu überlassen.

    Die Scharia hat mehr gute Seiten, als die meisten ahnen, sie ist einfach aus der Erfahrung mit dem landestypischen Klientel geboren

  4. In Ländern mit konsequent angewandter Scharia kann man sich unter dem Wort „Intensivtäter“ nicht mal etwas vorstellen

  5. Na,
    DIE HERRSCHAFTEN können auch anders.
    Wenn es darum geht, notorische
    GEZ – Verweigerer oder scheintote Holocaust –
    Leugnerinnen einzubuchten,
    dann wird auf einmal
    DIE GANZE HÄRTE DES GESETZES
    hervorgezaubert.
    Das ganze Gemeinwesen dieses Landes ist
    bis in die feinsten Verästelungen ihrer Institutionen von diesem
    LINKEN KREBS – MYCEL durchzogen.
    Hier hat sich eine vom Volk abgekapselte
    GESINNUNGS – KASTE die staatlichen Institutionen zur Beute gemacht.
    Verdammt noch mal, DEUTSCHE,
    steht endlich auf.

    WAS ZUM TEUFEL HINDERT EUCH DARAN
    IM DISKRETEN AMBIENTE EINER WAHLKABINE
    MIT ZWEI FEDERSTRICHEN DIESEM IRRSINN
    EIN ENDE ZU BEREITEN?

    Oder braucht ihr mal wieder eine STUNDE NULL?

  6. Da kann ich dieser Staatsanwältin nur wünschen, dass sie selbst von so einem Kolateralschaden der ungbremsten Einwanderung betroffen sein wird.

  7. @ Blimpi 14. August 2018 at 14:46
    „Vor dem Gesetz ist jeder gleich,heisst es doch im GG…
    Auch dieser Artikel wird nun ausgehebelt.“

    Was interessiert unsere Justiz das Grundgesetz?!

  8. Und,
    wo wir gerade beim Thema sind :
    Liebe Bayern,
    demnächst kommt ein veritabler Intelligenz –
    Test auf euch zu.

    UND DAS HIER STEHT ZUR WAHL :

    https://www.google.de/search?q=englischer+garten+Ausländer&prmd=imnv&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwjI6e7uxOzcAhVRyRoKHSlPBbIQ_AUIESgB&biw=1280&bih=800#imgrc=_Xbq5zTONr4U4M:

    Jede Stimme für die CSU ist eine Stimme für
    das MERKEL – REGIME und damit für die

    ABSCHAFFUNG DEUTSCHLANDS.

    (O – TON THILO SARRAZIN (SPD)

  9. In der bereits gekippten Muslim-Hochburg Salzgitter, die fest in der Hand der Scharia-Partei ist, will man nicht noch mehr Ärger haben, Staatsanwälte und Richter haben in der Regel auch Familie und wenn zwei das Gleiche tun ist es eben nicht dasselbe. Außerdem kann es für den Täter nur gut sein, wenn gegen ihn ermittelt wird denn das ist der beste Schutz gegen Abschiebung und im Bundesland der Abschiebeverhinderer Weil/Pistorius mit der Integrationsbeauftragten Schröder-Köpf wird ohnehin nicht abgeschoben. Aber doppelt hält besser.

  10. Die islamische (= schariatische) Grundlage für Blutgeld („Diya“) ist per Koran (2:178) als Teil der Blutrache /Wiedervergeltung („Quisas“) verankert. Hat sich inzwischen bis Bolschewiki rumgesprochen:

    Diya oder Blutgeld ist nach dem islamischen Recht (Fiqh) die Ausgleichszahlung, die im Falle einer Schädigung von Leib oder Leben einer Person von der Familie oder Sippe des Schädigenden an die Opferfamilie oder -sippe statt Wiedervergeltung gezahlt wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die Schädigung vorsätzlich erfolgt ist oder nicht. Auch ein Mord kann lediglich mit einer Diya geahndet werden. Dieses Recht wird heute noch in verschiedenen islamischen Staaten angewandt, beispielsweise in Iran, in Saudi-Arabien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten.

    Der Opferfamilie muss nach islamischem Recht die Möglichkeit der Vergeltung angeboten werden. Dies kann durch Wiedervergeltung mit der gleichen Tat bis hin zur Hinrichtung des Täters geschehen. Die Familie des Opfers wird allerdings durch das islamische Recht dazu angehalten, darauf zu verzichten und stattdessen die Diya zu verlangen. Für Nichtmuslime, die nicht im Gebiet des Islam leben, und die keinen Schutzbrief (Aman) haben, die so genannten ?arbis, ist kein Blutgeld zu entrichten, da ihre Tötung nach islamischem Recht zulässig ist.

    Der gefettete Satz ist nicht mehr aktuell. Er muß heißen:

    „Dieses Recht wird heute vermehrt in noch nicht vollständig islamisierten Staaten angewandt, beispielsweise in Deutschland, Frankreich, Schweden und Großbritannien.“

    Demnächst haben wir auch Blutgeld-Tabellen. So wie Steuertabellen:

    Das Justizsystem des Iran veröffentlicht jährlich eine Blutgeld-Tabelle. Die Höhe hängt vom Monat des islamischen Kalenders und vom Geschlecht sowie der Religionszugehörigkeit des Opfers ab. Für Frauen ist dabei weniger zu bezahlen als für Männer, für Nichtmuslime weniger als für Muslime. Im Extremfall ist für einen Zoroastrier nur ein Zwanzigstel von dem zu bezahlen, was für einen Muslim zu bezahlen ist.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Diya_(Islam)

    https://de.wikipedia.org/wiki/Qis%C4%81s

    Es ist unglaublich, was für einem archaischen, islamischen Schwachfug hier vor Gericht von deutschen Richtern bereitwillig Raum gegeben wird.

  11. Irre ich mich, oder wurde uns der Türke damals in den Medien nicht als Deutscher verkauft?

  12. Deutsche wie der RA Mahler mit 75 Jahren werden wegen ihrer eigenen Meinung -zwar per Gesetzt strafbar- für 10 Jahre hinter Gittern gesperrt. Mahler ist auch noch schwer behindert, ihm wurde 1 Bein amputiert, vermutlich wegen Bewegungsmangel im Gefängnis. Nur wegen seiner eigenen Meinung !! Für versuchten Totschlag mit einer illegalen Waffe gibts dann gerade mal 2 1/2 Jahre für Moslems, wobei die ja nur max. 1 Jahr davon absitzen, der Rest geht auf Bewährung und Freigang

  13. Es müsste halt mal die Tochter irgendeines „Elitären“ treffen… um überhaupt einschätzen zu können, ob auch diesbezüglich die Gerichte hinsichtlich ihrer zweierlei Waagschalen abwägen zu können… Die Tochter irgendwelcher Türken ist es den deutschen Richtern vielleicht auch kein hartes Urteil wert, zumal ja eine Art Schmerzensgeld bezahlt wurde… also auch angenommen wurde.

    Auch hier darf man gespannt sein, wie ein Urteil ausfällt:https://www.welt.de/regionales/hamburg/article181048122/Moenckebergstrasse-Haftbefehl-wegen-Vergewaltigung-gegen-30-Jaehrigen-erlassen.html
    … und ob es jemals ein Urteil geben wird gegen diejenigen, die nicht in der Lage sind, uns Bürgern solche Monster vom Hals zu halten… Mir persönlich ist es egal wie… verstehe anyway nicht, wie irgendwer heulen kann, wenn sich so ein Teufel den Strick nimmt und sich ins Jenseits befördert.

  14. Istdasdennzuglauben
    14. August 2018 at 15:09

    „Türken scheinen vor den 68er Richtern besonders milde davon zukommen.“

    68er Richter zählen nicht zu den mutigsten. Ihnen ist die körperliche Unversehrtheit deutlich wichtiger, als die konsequente Anwendung des Gesetzes

  15. Frage in die Runde: Ab welchem Strafmass könnte man Ausländer nach ihrer Haft abschieben?

  16. 4000 Euro „Schmerzensgeld“ ist doch ein Witz. Da haben die Angehörigen des Opfers aber schlecht verhandelt. Aber es ist wohl der Frauen-Rabatt, von dem babieca schreibt. Trotzdem wenig.

  17. martinfry, sehr richtig die Frage am Ende ihres Kommentares.
    „Die Mehrheit der Staatsanwälte und Richter wissen nicht, was um sie herum geschieht. Und sie wissen noch nicht einmal, dass sie es nicht wissen“!!!(leicht abgewandeltes Zitat v. Noam Chomsky, Kommunikationswissenschaftler) Und ich füge noch ungerne hinzu, diese Juristentussie sollte ihres Amtes enthoben werden! Ich glaube, solche Menschen kapieren erst die Ernsthaftigkeit der „Gesamtlage“ hier in Deutschland, wenn jemand „allahu akbar“ rufend neben deren Bett eine Bombe zündet………..

  18. Es fehlen in Deutschland wie viele Haftplätze?
    Da bleibt der Justiz gar keine Wahl als „Kreativ“ zu sein!
    „Clan“ Vermögen einziehen – Gefängnisse Bauen!
    Bau Ausführung: Häftlinge, um die Kosten zu minimieren und nur Grundausstattung ohne Fitness und Wellness Bereiche,
    beim Personal dürfen es gerne * Gelöscht* sein….

  19. J.Hendrix 14. August 2018 at 15:19
    Da bist du aber auf dem „Holzweg“
    Grade Juristen im Bereich der Strafjustiz sind bestens Informiert das bringt der Berufsalltag so mit sich!
    Was da Schiefgelaufen ist sind die Politischen Vorgaben, und das siehst du am Besten:
    Justiz ist Ländersache deshalb wird eine Verurteilung in Hamburg immer anders aussehen wie in Bayern.

  20. Speed_Shooter 14. August 2018 at 15:15

    Frage in die Runde: Ab welchem Strafmass könnte man Ausländer nach ihrer Haft abschieben?

    Theoretisch nach jedem Urteil, nach dem ein Ausländer = Kuffnuck zu zwei Jahren (früher drei) Haft ohne Bewährung verturteilt ist.

    https://dejure.org/gesetze/AufenthG/54.html

    In der Praxis wird das so gedeichselt:

    Als Reaktion auf mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist im Ausweisungsrecht nach dem zum 1. Januar 2016 geänderten Aufenthaltsgesetz eine Ermessensabwägung erforderlich. Dabei wird grundsätzlich das Interesse der Bundesrepublik, den Ausländer loszuwerden, mit dessen sogenanntem Bleibeinteresse abgewogen. Die Höhe einer verhängten Haftstrafe zum Beispiel ist dabei nur noch ein Richtwert.

    Sprich: Alle hierbleiben! Das „abgewogene Bleibeinteresse“ des schwerkriminellen, mehrfach verurteilten Ficki-FickiAfghanen in HH wird ja auch momentan herangezogen, insbesondere von der komplett verlotterten HH-Justiz, um uns lang und breit zu erklären, warum der brutale, vorbestrafte Vergewaltigungsafghane auf jeden Fall in Deutschland bleiben mußte – und es auch weiterhin sein wird.

    https://www.n-tv.de/politik/Welche-Regeln-gelten-fuer-Ausweisungen-article16743621.html

  21. Paulaner 14. August 2018 at 14:48; Du musst halt auch aufpassen, wenn du plötzlich auf Rallye schaltest.

  22. Schreibknecht 14. August 2018 at 15:08
    Irre ich mich, oder wurde uns der Türke damals in den Medien nicht als Deutscher verkauft?“

    Bei diesen degenerierten Drecksferkeln findet
    DEUTSCH – LAND nur noch als VORSILBE
    statt.
    Man ist

    DEUTSCH – TÜRKE

    DEUTSCH – MAROKKANER

    DEUTSCH – ALGERIER

    DEUTSCH – TOGOLESE

    Für dieses ASOZIALE ENTWURZELTE PACK hat die

    DEUTSCHE STAATS – ANGEHÖRIGIGKEIT
    bestenfalls den

    STELLENWERT EINER ADAC – MITGLIEDSCHAFT

  23. Terroranschlag ?
    https://www.infranken.de/ueberregional/italien-autobahnbruecke-in-genua-eingestuerzt-tote-und-verletzte;art55462,3618049
    Unglück
    Katastrophe in Italien: Autobahnbrücke bei Genua eingestürzt – elf Tote bestätigt
    Entsetzliche Tragödie in Italien: Bei Genua ist eine vierspurige Autobahnbrücke eingestürzt. Zahlreiche Autos wurden in die Tiefe gerissen. Es gibt mindestens elf Tote.

    Mir sieht das nach einer Sprengung aus.
    Man sehe sich Bild 8 von 18, und Bild 11 von 18 an, der Armierstahl, als auch der umgebende Beton/Trümmer sind schwarz, und zwar genau an den Abbruchstellen der Brücke.
    Beton ist eigentlich grau, nicht schwarz.

  24. Haremhab 14. August 2018 at 15:23

    Gauland hat sich vorführen lassen, wie ein kleines Kind.

  25. @von linksgrünen Politikern gehasster Bio-Deutscher 14. August 2018 at 15:33
    Mindestens die erste Hälfte war Gauland gut.
    Im ca. letzten Drittel wurde dieser Waldi aggressiver und gleichzeitig haben Gauland diese linken Gutmenschen-Truppen irritiert bis zu „Angst gemacht“. Das hat ihn aus dem Konzept gebracht.

  26. Freya- 14. August 2018 at 15:19
    Schweden brennt: Migrantengangs ziehen marodierend durch die Städte.

    Das wird es auch bald bei uns geben,wartet mal ab,was geschieht,wenn die Anerkennungen
    für die Neubürger durch sind und sie aus dem Asylverfahren fliegen um dann in vollem Umfang
    auf Hartz Satz für sich selbst verantwortlich zu sein.
    Spätestens dann platzt der Traum ,
    von Auto,Haus,Frau und Arbeit und das birgt Zündstoff ohne Ende!
    Der gesamte Hass wird sich dann entladen,sie mögen uns doch eh nicht,
    wir dienen doch nur als Mittel zum Zweck,von wegen Integration oder Dankbarkeit,
    für nen Hartz Satz sind die nicht Wochenlang durch Afrika und Europa gezogen,da muss schon
    mehr bei rumkommen,als das,was sie erwartet.

  27. Unsere Justiz ist für die Tonne. Jeder kennt die Zwei-Klassen-Justiz, die kleinen hängt man, die großen lässt man laufen. Jetzt ist die Dritte-Klassen-Justiz eben da. Die Dritte ist die Scharia, die brauch niemand studieren, da sie selbsterklärend ist. Die Scharia gehört zu Deutschland, ergo EU. Hart, aber Ungerecht! Willkommen im Islam-Kommunismus. Monat für Monat, Jahr für Jahr, wird das islamische Recht, dass „deutsche“ Recht Stück für Stück auslöschen. Frau Merkel wird, sofern sie noch atmet, in Neuseeland ihr Leben in vollen Zügen genießen. An die Gutmenschen, Neuseeland nimmt nur Vip´s auf, keine Hunger leider!

  28. Typisch Migrantenbonus! Die dürfen wirklich alles, unerlaubter Waffenbesitz, ( war ja ein Gelegenheitskauf), Trunkenheit, schwerverletztes Mädchen. 4.000€ Und ein bischen du,du,du. Warten wir mal ab welche Strafe derJäger für seine fahrlässige Tötung, ( Autobahn), bekommt.

  29. Die allgemein sich ausbreitende Strafempfindlichkeit ist schon besorgniserregend.
    Das Schlimme an der deutschen Justiz ist immer die sogenannte Einzelfallbewertung und das variable Strafmaß.
    Dadurch ist es dem Richter leider immer möglich etliche Gründe für ein milderes Urteil zu finden oder auch nicht.
    Auf diese Art werden wir niemals für alle gerechte Urteile in Deutschland erhalten.
    Spannend wäre mal eine Statistik von z.B. tausend Urteilen zu schwerer Körperverletzung bei weißen Deutschen und der gleichen Anzahl von Tätern mit Migrationshintergrund oder von Ausländern.
    Ich denke bei tausend Fällen lässt sich schon ein recht verlässlicher Mittelwert bilden.
    Dann wird es ersichtlich, ob wir Recht haben oder einer häufigen Momentaufnahme auf den Leim gegangen sind.
    Ich fürchte wir werden recht behalten

  30. FORDERUNGEN NACH HÄRTEREN STRAFEN WERDEN IMMER ERFÜLLT

    Falls es noch einer nicht bemerkt hat:

    Immer wenn nach solchen Schmuseurteilen gegen Migranten die Öffentlichkeit härtere Strafen fordert, handeln Politik und Justiz und erhöhen prompt die Strafen für Deutsche.

    Das ist eine abgekartete Sache. Man holt Massen krimineller Ausländer aus Afrika und der islamischen Welt ins Land, um die Deutschen zu verunsichern und sie dazu zu bringen, dass sie bereit sind mehr und mehr bürgerliche Freiheiten und demokratische Rechte für vermeintliche Sicherheit zu opfern und an Berlin und Brüssel abzutreten.

  31. Wenn das Aktenzeichen Geschäftszeichen heist, ist da kein Richter am Werk, sondern nur ein oder angestellte des im Gerichtsbebäude befindliche Geschäft mit der Firmen-Bezeichnung Justiz das zum Irrtum bewust führt. Das Urteil darf nur ein Gericht nicht aber Geschäftsangestellte fällen und dieses Urteil mus unbedingt von richtenden Richter persönlich unterschrieben sein, sonst hat das keine Gültigkeit. Aber in Deutschland gibt es ja kein staatliches Gericht mehr und damit keine Rechtsbarkeit. Doch sollte man das bei richtiger Strafbarkeit hinüber sehen, damit wenigstens noch etwas Recht vorhanden ist. Doch dennoch darf auch hier in Deutschland nur das hier gültige Recht gelten und nicht das vielleicht aus China oder vom Mond.

  32. Man sollte sich mal die Anwaltsdrecksau vornehmen welche auf 2 Jahre auf Bewährung plädiert hatte. Solche Anwälte sind seelenlose Menschen die auch den Teufel gut vertreten wenn er gut zahlt, pfui Teufel!!!!!!

  33. OT,- … …aus aktuellem Anlass seit 15.00 Uhr

    Merkel im Livestream

    Angenital Merkel veranstaltet Bürgerdialog in Jena und beantwortet … LIVE… auserwählte Fragen von vorher auserwählten Fragestellern … hier der direkte Link zum Merkel Livestream … klick !

  34. Das scheinen viele und vor allem das Merkelregime auch nicht zu kennen.

    Laut Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention können Asylbewerber die die Sicherheit des Aufnahmelandes gefährden oder sich eines Verbrechens schuldig gemacht haben, entgegen anders lautender Behauptungen selbstverständlich trotz (angeblich) “ drohender Verfolgung“ abgeschoben werden!

    Art. 33 GFK – Verbot der Ausweisung und Zurückweisung

    2. Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.

    http://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/03/Genfer_Fluechtlingskonvention_und_New_Yorker_Protokoll.pdf

  35. Ich vergeiche mal die Meldung vom ndr 4.1.2018 mit der ndr Meldung von heute:

    4.1.2018
    1. mit einer scharfen Neun-Millimeter-Pistole
    2. soll dies nicht der erste Vorfall gewesen sein
    3. mindestens 21 Schüsse abgegeben
    4. dabei offenbar zunächst aus dem Fenster eines Cafés und dann vom Bürgersteig
    5. Staatsanwaltschaft geht … davon aus, dass vorsätzlich geschossen wurde
    6. drohen laut Staatsanwaltschaft bei einer Verurteilung bis zu elf Jahre Haft
    7. illegal erworbenen Pistole: sie stammt aus Osteuropa
    8. Staatsanwaltschaft konnte außerdem zwei Gasdruckpistolen sicherstellen

    auf http://www.fr.de/panorama/angriff-an-silvester-schuesse-auf-maedchen-68-jaehriger-unter-verdacht-a-1418308
    heißt es dazu:

    9. 21 Schüsse … am Tatort gefundene Patronenhülsen wurden sichergestellt.

    14.8.2018
    Urteil wegen versuchten TOTSCHLAGS statt wegen MORDversuches
    1. keine Angaben
    2. keine Angaben
    3. mindestens sieben Schüsse (obwohl es im Januar 21 waren; die Hülsen wurden ja gefunden!)
    4. nur voch „vom Café“; die folgenden Schüsse von der Straße fehlen
    5. laut Gutachter wusste der Täter wegen mehrerer Erkrankungen und Alkoholeinflusses nicht, was er tat
    6. Staatsanwaltschaft forderte nur 3 Jahre Gefängnis gefordert
    7. keine Angaben
    8. keine Angaben

    Vergleichen wir mit dem deutschen Täter

    https://www.infranken.de/regional/bamberg/Fall-Janina-Todesschuetze-muss-fuer-12-Jahre-und-6-Monate-ins-Gefaengnis;art212,2423334

    12 Jahre 6 Monate wegen MORDES

    Begründungen des Gerichts:
    – Wut, Ärger und Frust über seine unbefriedigende Scheiß-Lebenssituation
    – in den Keller begeben, um sich die Waffe zu holen
    – der Angeklagte hat in Richtung der Gruppe gefeuert
    – Ihm war klar, dass ein Schuss mit dieser Waffe jederzeit eine tödliche Wirkung haben konnte“, fügt der Richter an.

    Der Angeklagte trug vor:

    Zuvor hatte er erklären lassen, aus Verärgerung geschossen zu haben – aber nicht in Richtung von Menschen. Schon beim Prozessauftakt hatte er jede Tötungsabsicht bestritten. Sein Verteidiger forderte, ihn wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen, hilfsweise wegen Totschlags.

    Dies wurde nicht anerkannt.

  36. Der Husumer Krabbenserenade auf Türkisch !
    Mann/Frau ist was Mann/Frau Frisst !

    In Husum in Schleswig-Holstein haben Polizisten einen Transporter mit fast anderthalb Tonnen ungenügend gekühltem Dönerfleisch gestoppt. Die 64 Spieße mit einem Gesamtgewicht von 1380 Kilogramm hätten nicht den vorgeschriebenen Kältegrad von minus acht bis minus elf Grad Celsius erreicht und seien von amtlichen Lebensmittelkontrolleuren des Kreises vernichtet worden, teilten die Beamten am Dienstag in Flensburg mit.
    Eine Streifenwagenbesatzung hatte den Fahrer des Kleinlastwagens am Montag angehalten, weil in dem Fahrzeug bei einer Kontrolle erst kürzlich rund 1600 Kilogramm unzureichend gekühlte Dönerspieße gefunden worden waren. Der Fahrer war ebenfalls derselbe. Dieser versicherte den Beamten zwar, dass der Lastwagen inzwischen repariert worden sei. Dies stellte sich bei der Überprüfung aber als falsch heraus.

    Ergo ! Wer einen Türke traut, hat auf’s falsche Pferd geschaut !

  37. Sind wird doch mal ehrlich, hätte der Türke ein deutsches Mädchen erschossen, hätte es nur ein Bewährungsstrafe gegeben. Es kommt halt auf die Täter-Opfer Konstellation an.

  38. Motorway bridge collapse in Italy leaves „scenes of shock and terror“

    https://www.youtube.com/watch?v=qDDZrwlA1d8

    ICH BIN ALSO NICHT DER EINZIGE, WELCHER HIER AN EINEN TERRORANSCHLAG DENKT.
    Zudem ist Morgen ein hoher Christlicher Feiertag in Italien…..
    dann die ganze Geschichte nahezu Zeitgleich mit dem Auto Dshijad in UK….
    Zufälle solls geben….wer an Solchige glaubt…..

  39. “ Bürgerdialog “ in Jena , Lifestream !

    https://www.youtube.com/watch?v=Z8K9Y_l93nA&feature=youtu.be

    Erst mißbraucht das Merkel wehrlose Menschen in einem Altenheim , dann tourt sie durch einen Kuhstall und macht glücklichen Kühen die Milch sauer …

    Und jetzt will sie „die Stimmung der Bürger erkunden „. Bei handverlesenen , vorher genauestens instruierten Wohlmeinenden .

    “ Mit Verlaub , Frau Bundeskanzlerin … “

    DDR in Neuauflage !

  40. Wir, die indigene deutsche Bevölkerung, muß sich doch heutzutage tatsächlich fragen, ob wir es noch
    mit einem rechtsstaatlichen System zu tun haben oder ob wir nicht vielmehr der politisch-ideologischen Ausrichtung gewisser Richter und Richterinnen ausgesetzt sind. Nach diversen Urteilssprüchen aus den letzten Jahren, scheint es wohl kaum übertrieben zu sein, daß letzteres anzunehmen der Fall ist. Ich könnte genügend solcher Urteile (Skandalurteile) aufzählen, allein der Platz hierfür würde nicht ausreichen.

    Ich persönlich zweifle mittlerweile sehr an der sog. Rechtsstaatlichkeit dieses Landes.

    Denn wie sonst kann es sein, daß die Person Merkel bis heute nicht vor Gericht gestellt wurde ange-
    sichts eklatanter Gesetzesverstöße und Mißachtung des Grundgesetzes. Eine Person, die auf die
    Gesetze dieses Landes vereidigt wurde und diesen Eid im Jahre 2015 rücksichtslos gebrochen hat.
    Jeder Biodeutsche Normalbürger, der sich um seine deutsche Heimat sorgt ob der immer größer werdenden islamischen Gefahr, wird wenn er Pech hat, wegen angeblicher Volksverhetzung nach
    §130 vor Gericht gebracht und muß seine Heimatliebe dort auch noch rechtfertigen. Und wenn
    das Glück oder besser gesagt Unglück es will, und er dort auf eine Refugees-Welcome Richterin
    trifft, dann zeigen sich die Unterschiede was es heißt Biodeutscher oder Schariagläubiger zu sein.
    Ich erinnere nur daran, daß es Türken wie im Falle Malik Karabulut (SPD-Mitglied) höchstrichter-
    lich erlaubt und gestattet wurde, uns Biodeutsche als „Köterrasse“ bezeichnen zu dürfen!

    Dieses Urteil hat mir persönlich den letzten Rest vom Glauben an die hiesige sog. Rechtsstaatlichkeit
    genommen. Und so ist es auch kein Wunder, daß auch gegen diesen schießenden türkischen Mo-
    hammedaner ein solches Urteil herauskam.

    Letztendlich zeigt das nur, daß es höchste Zeit ist, sämtliche Exekutivträger dieses Landes aus ihren Amtsstuben hinauszufegen und wieder für ein glaubwürdiges Rechtsstaatssystem zu sorgen, daß
    befreit ist von (be-)fremdlichen Rechtsnormen- und kulturfremden Widrigkeiten.

    Jeder Biodeutsche, der nach wie vor für den Erhalt der Altparteienkaste und ihrer Machtelite votiert,
    trägt unweigerlich mit dazu bei, daß Deutschland seine Identität und seine Errungenschaften ver-
    liert. Zugegeben, Er wird vielleicht selbst nicht mehr unter diesen schleichenden Veränderungen zu
    leiden haben, aber mit absoluter Sicherheit seine biodeutschen Kinder- und Kindeskinder. Sie wer-
    den es sein, die dann vor der Frage stehen entweder Ihre deutsche Heimat zu verlassen oder sich
    den neuen Invasoren und Eroberen zu unterwerfen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

  41. servus ,
    echt jetzt ?
    ihr regt euch immer noch über den MM-bonus ( moslem/migrations-bonus ) auf ??
    den gibt es hier doch schon seit 30 jahren …. alter hut .
    das mädel kann doch froh sein , daß der prozeß nicht in SA stattfand – dort wäre ihre mitschuld groß & ihre strafe noch erheblicher gewesen – so what ??

  42. DEUTSES SPRAK SEIN SWERES SPRAK!

    Eine Kugel traf ein(RICHTIG!) zwölfjähriges Mädchen türkischer Herkunft in den Rücken, die(DAS!) mit ihren(SEINEN!) Eltern auf der Straße Neujahr gefeiert hatte. Sie(ES!) überlebte… …wird das(RICHTIG!) Mädchen zitiert, das mit ihrer(SEINER!) Familie den Jahreswechsel…

    ++++++++++++++++++++++++

    SCHARIA-JUSTIZ IN DER BRDDR

    ➡ Trotzdem Glück für das Mädchen, daß es Türkin bzw. Muslima
    ist, denn als Deutsche, d.h. Christin oder Atheistin hätte es u.U.
    gleich gar nichts bekommen:

    ➡ …während es für weibliche Opfer immer halbiert wird. Ursprünglich erhielten die Angehörigen von religiösen Minderheiten, die als Dhimmis nur eingeschränkte Rechte haben, ebenfalls nur die halbe Summe.

    ➡ Für Nichtmuslime, die nicht im Gebiet des Islam leben, und die keinen Schutzbrief (Aman) haben, die sogenannten ?arbis, ist kein Blutgeld zu entrichten, da ihre Tötung nach islamischem Recht zulässig ist.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Diya_(Islam)

  43. @ Maria-Bernhardine 14. August 2018 at 17:08

    KORREKTUR: Harbis

    ➡ Für Nichtmuslime, die nicht im Gebiet des Islam leben, und die keinen Schutzbrief (Aman) haben, die sogenannten Harbis, ist kein Blutgeld zu entrichten, da ihre Tötung nach islamischem Recht zulässig ist.

  44. Waffe, Alkohol, verletzte Kinder. Es gibt so einige Staaten, ich möchte nicht sagen fast alle, da würde der frühestens nach 15 Jahren wieder ungefilterte Luft sehen. Aber nicht so in Gagaland.

  45. Hier kann man auch von einem Süd to Nord Gefälle sprechen. Die Rechtsprechung war schon immer so. Im Süden und Südosten gab´s härtere Strafen als im Norden, für deutsche Täter natürlich ! Wenn der Täter aber „etwas anders war“, gab´s Boni.
    Und hier gleich noch ein weiterer Fall der anderen (3.) Art (interessant, die Kommentarfunktion ist gleich aus geschaltet)
    http://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Sexualdelikt-in-Wurzen-Leipziger-Kripo-und-Staatsanwaltschaft-ermitteln

  46. In seinem Heimatland bei Erdogan wär der im Loch verschwunden und ward nie wieder gesehen.
    Hier kriegt der im Gefängnis türkisches Fernsehen und Halal-Fraß. Wenn er Glück hat wartet auf ihn noch ein verständnisvoller Imam und Fitness-Trainer. Die Kosten für die Steuerzahler will ich gar nicht wissen.

  47. Deutsches Recht? Mittlerweile drauf g*sch*ss*n! Hätte so ein Monster auf jemanden meiner Familie geschossen oder jemanden verletzt, gäbe es nach diesem Witzurteil nur die Lösung der Selbstjustiz. Die Konsequenzen wären mir mittlerweile egal.

  48. Zum Abendgebet einen Strick mitgeben?
    Aber erstmal ordentlich Bekanntschaft schließen mit einem Deutschen Gummiknüppel.

  49. Sorry, ich verbessere mich. In Brisant kommt gerade was: der Fahrer des Autos…terroristischer Vorfall…sonst keine Erwähnung über die Herkunft des Negers.

  50. @ BABIECA

    PARDON BITTE, Sie haben es ja schon thematisiert.
    Heute noch nicht viel Zeit gehabt, wegen
    Birnenschwemme verarbeiten.

    Außerdem bekam ich gestern Spätabend eine
    Ukulele u. nun zupfe ich, Anfängerin vor mich hin.
    Mit Erfolg, links benutze ich sogar vier Finger,
    obwohl bei diesem Kurs nur einer benutzt wird;
    ab Min. 7 – Bin stolz auf mich u. verwundert,
    da ich mich für ein völlige Niete hielt.
    https://www.youtube.com/watch?v=1jUenfTwQds

    DAFÜR BIN ICH WOHL ZU ALT, ALS ANFÄNGERRIN
    https://www.youtube.com/watch?v=yrpynGa2SJ0
    TSCHÜSSI! WILL ÜBEN.

  51. Und wie wird die ganze Sache in unseren „Qualitätsmedien“ und in den Staatssendern dargestellt? Na klar, 68-jähriger Mann verurteilt, der SIlvester….usw. Dass es ein Türke war, steht da logischerweise nicht.
    Lügenpresse vom Feinsten

  52. Ich hoffe die Familie des Mädchens nimmt das Heft nun, nach alter Tradition, mal selbst in die Hand. Von wem soll man die in Deutschland inzwischen nötige Selbstjustiz erwarten, wenn nicht von den Kulturen, die eh nicht so recht an staatliche Rechtssprechung glauben?
    Auf geht’s!

  53. Maria-Bernhardine 14. August 2018 at 17:39

    Birnenfülle, Ukulele und Katzen. : ))

    Alles gut. Und weiter gute Ernte. Von meinen Eltern kommt die Rückmeldung eines gigantischen Apfeljahres; meine Mutter beschäftigt sich seit einem Monat mit dem Verarbeiten von gefühlten Tonnen von süßen, saftigen Äpfeln. „Bäumchen rüttel dich, Bäumchen schüttel dich, wirf‘ Gold und Silber über mich“. Denke ich immer bei Obstbaumfülle, der wahre Gehalt des Grimmschen Märchens „Aschenputtel“.

    :)))

  54. Als „Kartoffel“ bekommt ein Angeklagter die volle Härte des Gesetzes zu spüren !
    Da werden alle Register gezogen um den Täter zu belasten.
    Bonus ? – weit gefehlt !
    Dabei sind wir doch alle „gleich“ vor dem Gesetz, nur manche sind etwas „gleicher“

  55. Das Zwei-Klassen-Rechtssystem aber anders, als es uns linke Medien verkaufen wollen. Mit jedem ins Gesicht geworfenen Knallfrosch hätte ein Deutscher mehr Gefängnis bekommen.

    Was in dem Artikel vergessen wurde: Auch bei dem Opfer handelt es sich um eine Türkin. Was wäre passiert, wenn es ein deutsches Mädchen gewesen wäre? Staatsanwaltschaft und Richter hätten die volle Milde des Gesetzes walten lassen können. Die psychischen Beeinträchtigungen wären nicht so schlimm gewesen und Vorerkrankungen hätten die an sich harmlose Schusswunde verschlimmert. Mithin illegaler Waffenbesitz und ein kleiner Unfall an Silvester.

    Apropos illegaler Waffenbesitz. Allein diese Tat (und offensichtlich ist jeder Türke für den Tag X bewaffnet) ist mit 6 Monaten bis 5 Jahren zu verurteilen.

    Ich verachte deutsche Richter und Staatsanwälte, die das Recht unerträglich beugen!!!!

  56. S..stall Justiz! 2 Jahre neun Monate für versuchte Tötung? Ein Witz! Uli Hoeneß hat für Steuerhinterziehung dreieinhalb Jahre bekomnen. Und im Fall der Steuerhinterziehung kann man den gesamten Schaden mit Geld (plus saftiger Strafzahlung obendrauf) mehr als adäquat ausgleichen.

    Doch in diesem Fall wird das Mädchen sein Leben lang traumatisiert bleiben.
    4.000 Euro sind ein Fliegenschiss.
    Ich hätte dem Täter keine Milde gegeben. Dass er hier mit scharfer Munition herumballert, zeigt, dass er nicht das geringste Interesse hat, sich unseren Regeln zu unterwerfen. In seinem Heimatland macht man das so, also macht er es hier auch. Das ist Ausdruck einer Haltung, die unserem Staat feindlich gegenübersteht. Und dafür gibt es bei Gericht noch Boni? Ich könnte…

  57. 4000,- Euro als Schadensersatz jeden Monat , DAS wäre gerecht!
    Die Eltern des Kindes sollten DAS einklagen.

  58. So leid mir das Mädchen tut, aber solange die Kuffnucken sich hier gegenseitig abmurksen: nur zu, weniger zukünftige Belastung unserer Sozial- und Rentenkassen!

  59. Der illegale Waffenbesitz der Türken interessiert auch kein Richter oder Politiker. Die haben halt Pistolen dabei, ist doch schön bunt. Zum Kotzen.

  60. Regt doch nicht so auf! was ist dann nun geschehen? Ein Tuerke schiest auf ein Nachkommen eines anderen Tuerkes. Traurig ist das es in BRD passiert ist, weil da auch Deutsche noch leben oder better gesagt, leben muessen. Koennte auch einem von den treffen.
    Sonst haette dieser Ereigniss wunderbar zur Anatolien gepasst.

  61. – zwölfjähriges Mädchen türkischer Herkunft – Rechtsbeziehungen von Menschen, aus Ländern mit anderen Rechtsordnungen?
    Ist das nun ein in Deutschland lebendes, möglicherweise hier geborenes Mädchen? Dann würde es nicht aus einem anderen Land kommen.

    – Schmerzensgeld (“Blutgeld“)?
    Warum haben die Eltern dieses Kindes, das “Blutgeld“ angenommen? Hätten sie es ausgeschlagen, dann hätten sie damit deutlich gemacht, dass sie die Sache nach deutschem säkularem Recht, nicht nach Scharia-Recht, geregelt wissen wollen. Hat nicht auch ein Kind, als eigenständiges menschliches Wesen, ein Anrecht auf staatlichen Schutz, unabhängig davon, ob die Eltern gerne einen “Kuhhandel“ eingehen wollen. Ist dieses Kind, zur Gänze, Eigentum der Eltern, oder stellt es ein eigenständiges, schützenswertes Rechtssubjekt dar?

  62. Haben Richter / Staatsanwälte vielleicht Angst vor der Türkenmafia oder ähnlichem?
    Man weiß ja, wo deren Haus wohnt.

    Oder sind es alle Volltrottel oder ähnliches?

  63. ghazawat 14. August 2018 at 14:49
    Ich finde es schade, dass die Scharia nur inkonsequent angewandt wird.

    Ich bin dringend dafür, bei Diebstahl im Wiederholungsfall zuerst die linke Hand und dann den rechten Fuß ab zu hacken.

    Nachweislich geht die Wiederholungsrate und Rückfallquote gegen Null.

    Selbstverständlich sollte man sich dann hüten, die in Deutschland großzügige Versehrtenrente zu bezahlen, sondern die Ernährung und Versorgung weiterhin ausschließlich seinen Angehörigen zu überlassen.

    Die Scharia hat mehr gute Seiten, als die meisten ahnen, sie ist einfach aus der Erfahrung mit dem landestypischen Klientel geboren

    ———-

    Wenn die Moslem sein wollen, dann voll und ganz.
    Und nicht nur, wenn s Vorteile bringt.
    Sehe ich auch so.
    Und der nächste Punkt ist, muss das auf unserem Staatsgebiet sein?
    Und dann ist man bei der Frage, ja gibt es denn einen Islamischen Staat?
    Huch.

  64. Hallelujah!
    Diese Rechtsprechung hat mir der Gleichheit vor dem Gesetz nicht mehr das geringste zu tun.

    Vielmehr könntan meinen Deutschland ist ein türkisch-muslimisch besetztes Land, in dem die Besatzer Sonderrechte genießen.
    Deutschland gibt sich ohne Not selbst auf.

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