Erzielten einen juristischen Sieg gegen den LVR Rheinland: Irmhild Boßdorf und Markus Wiener.
Erzielten einen juristischen Sieg gegen den LVR Rheinland: Irmhild Boßdorf und Markus Wiener.

Das Verwaltungsgericht Köln hat nach mündlicher Verhandlung am 15. Juni entschieden, dass die mehrmalige politisch motivierte Ablehnung von AfD-Ausschussumbesetzungen durch die Mehrheitsfraktionen in der Landschaftsversammlung Rheinland (LVR) rechtswidrig war (Aktenzeichen: 4 K 454/23). Betroffen von den Ablehnungen waren mit Irmhild Boßdorf und Markus Wiener unter anderem Gastautoren der Wochenzeitung Jungen Freiheit und von PI-NEWS.

Zwar sei laut mündlicher Urteilsbegründung durch die Präsidentin des Verwaltungsgerichts eine „Wahl“ neuer Ausschussmitglieder nötig, aber bei einer Ablehnung müsse die Landschaftsversammlung „durch geeignete verfahrensmäßige Vorkehrungen, etwa im Rahmen eines formellen oder informellen Verständigungsverfahrens, sicherstellen, dass das Recht auf Chancengleichheit der betroffenen Fraktion weder durch ihr eigenes Verhalten noch durch das Verhalten einer oder mehrerer anderer Fraktionen bzw. einer Mehrheit von Abgeordneten beeinträchtigt werde.“ An einem solchen Verfahren habe es im vorliegenden Fall gefehlt, stattdessen sei einfach beschlossen worden, die Nachbesetzung abzulehnen.

Dazu erklärt der Vorsitzende der AfD-Fraktion im LVR, Yannick Noe:

„Wir freuen uns darüber, dass das Verwaltungsgericht Köln unserer Rechtsauffassung gefolgt ist. Das Verhalten der Mehrheitsfraktionen gegenüber der AfD war nicht nur undemokratisch, sondern auch eklatant rechtswidrig. Und das, obwohl es im Zuge des monatelangen Tauziehens nicht an eindeutigen rechtlichen Hinweisen seitens des NRW-Kommunal- und Innenministeriums gemangelt hatte.“

Es wurden deshalb zwei Sondersitzungen des LVR nötig. Trotzdem wurde von den Altparteien in der Landschaftsversammlung an einem grob rechtswidrigen Kurs festgehalten, um die AfD bei der Ausübung ihrer Oppositionsarbeit behindern zu können.

Noe abschließend: „Dieser demokratie- und rechtspolitische Skandal auf Kosten der Steuerzahler wird noch penibel aufgearbeitet werden müssen. Auch die CDU-Vorsitzende der Landschaftsversammlung, Anne Henk-Hollstein, hat eine peinliche juristische Niederlage einstecken müssen, aus der sie hoffentlich lernen wird. Die AfD-Fraktion fühlt sich dagegen bestätigt in ihrem Einsatz für vollständige demokratische Teilhabe und selbstverständliche Mitwirkungsrechte.“

 

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11 KOMMENTARE

  1. Das scheint eine allgemeine Tendenz in der EU zu sein.
    In Frankreich versucht die Partei des Emmanuel Macron, den Rassemblement National (RN) der Marine Le Pen und die linke Nouvelle union populaire écologique et sociale (Nupes) vom Ausschuss-Vorsitz in der Nationalversammlung auszuschließen. Man erklärt dazu Partnerparteien zu Oppositionsparteien; denn die Posten dürfen nicht von der Regierungspartei besetzt werden, und schon werden die eigenen Leute auf die Posten gewählt.

  2. Das wusste die CDU Bonzin vermutlich vorher.

    Es geht darum Steine in den Weg zu legen, Knüppel zwischen die Beine zu werfen und den kritischen Leuten so lange wie es geht und und bis in die Illegalität hinein Hürden aufzubauen.

    Zermürbungstaktik.
    Wer mit Justizdingen beschäftigt ist kann, in der Zeit, keine politische Arbeit leisten. Ähnlich wie bei Stürzi.
    Wer dauernd vor Gericht muss, kann halt nicht aufklären.

    Trotzdem Danke & weiterhin Erfolg.
    in den USA hätte man ein Rudel vonR echtsanwälten die auf Vefahrensfehler der Gegenseite warten und auf „saftige“
    Enthüllungen warten.

    nb. Die AfD will eiinen Kanzlerkandidaten aufstellen. Richtig so!
    Wenn, kann es eigentlich nur Weidel werden. Curio fände ich auch gut.
    Der MÜSSTE dann eingeladen werden.

  3. aus aktuellem Anlass

    seit ca. 13 uhr stellt sich der Grüne Vizekanzler Habeck und die Bauministerin Geywitz den Fragen der Abgeordneten, aber hören sie hier selbst die klugen Antworten der unfehlbaren Minister, hier der direkt link zur Live Befragung … klick !

  4. Mein Dankward hat da mal ’ne Frage:

    Wäre die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln nicht auch eine Vorlage für Berlin?

  5. Bravo!!!!! Das freut mich sehr. Die AfD darf sich nichts mehr gefallen lassen und muss gegen das Unrecht klagen.

  6. Wir haben noch zuviel Geld. Baerbock verspricht der Ukraine weitere 381 Millionen Euro. Sind ja nur Steuergelder.

  7. Haremhab 21. Juni 2023 at 14:36
    Wir haben noch zuviel Geld. Baerbock verspricht der Ukraine weitere 381 Millionen Euro. Sind ja nur Steuergelder.
    ————
    Oder die Bunderegierung nimmt dafür Kredit auf und nennt den „Sondervermögen“.

  8. OT oder nicht OT
    heute im FS Bay. Rundfunk

    Da regt man sich berechtigt gegen die Superopportunistische Deutschlandabschafferin A. Merkel ex Bundeskanzlerin (die es niemals hätte werden dürfen !) und ihre vielen trotzdem eingesackten „Moralverdienst Preise“.Keinen Tag hätte diese Bundeskanzerin werden dürfen- Sie war der Input des Geldverschleudern und des ideologischen Schleifen von Deutschland -die CDU/CSU nach links bis in den linksrotGrünen Sozailismus (DDR 2.0) verschoben. Der Steigbüglehalter für rot Grün.
    Jetzt erhielt sie lt. BR Teletext auch noch der Tage den „Bayrischen Verdienstorden“ höchstpersönlich von M.Söder übergehängt. Lt. Söder hätte sie /Merkel das Land vor schwierigen Problemen gewahrt und herausgeführt“.
    Bemerkung: Geht noch mehr Verrückt und Wahnsinn? Irrenhaus Bayern. Söder irre an 1. Stelle. Dieser selbstherrliche Söder wird in seinem CSU/CDU Elfenbeinturm nie kapieren was in /Bayern/ Deutschland wirklich los ist.Oder er will es nicht – es würde seine eigene Macht kosten.
    F.Merz lässt grüssen.
    Siehe dazu auch Söders Rede/Reaktion in Erding bei der Demo gegen die Ampelregierung (Initiatorin M.Gruber.die spätere Umfallerin des Monats.!

  9. …“sicherstellen, dass das Recht auf Chancengleichheit der betroffenen Fraktion weder durch ihr eigenes Verhalten noch durch das Verhalten einer oder mehrerer anderer Fraktionen bzw. einer Mehrheit von Abgeordneten beeinträchtigt werde.“
    Die sollten sich schämen, dass erst ein Urteil über basis-demokratische Grundsätze gesprochen werden muss. In meinen Augen nicht genug. Denn die können immer noch mit den Achseln zucken und sagen „na und?“. Passiert doch nix. Die müssen für die Verletzung parlamentarischer Ordnung zur Rechenschaft gezogen werden. Zumindest die Parteikassen müssen dafür bluten! Wie ein Kindergarten…

  10. Undemokratisch in Köln? Ja, das geht so: mindestens eine Armlänge Abstand zur Demokratie
    https://www.ksta.de/koeln/lindenthal/lindenthal-veedel/lindenthal-koelner-cdu-schliesst-politikerin-aus-fraktion-aus-537649 Angesprochen auf ihre vorgebliche Missetat gibt die CDU Funktionärin sich reumütig: https://www.ksta.de/koeln/lindenthal/lindenthal-veedel/koeln-streit-um-afd-antrag-zwangspause-fuer-cdu-politikerin-beendet-594511 Berthmann hatte damals gesagt: „Es stimmt, ich habe Mist gemacht. Ich war in der Sitzung mit meinem iPad beschäftigt. Dann wurde über den Antrag zu den Handwerkerparkplätzen abgestimmt, den ich von der Sache richtig finde, und ich habe gar nicht richtig mitbekommen, dass er von der AfD kam. Das war fahrlässig.“
    Besser als eine Armlänge Abstand wäre eine Autostunde Abstand zu diesem verfilzten Drecksloch Köln.
    H.R

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