kopftWieder einmal muss eine Türkin erst durch Messerstiche lebensgefährlich veletzt werden, bis endlich vor Gericht der wahre Leidensweg der Frau ans Licht kommt und beendet werden kann. Für die unzähligen Gutmenschen nach wie vor ein weiterer Einzelfall™.

Die Westdeutsche Zeitung berichtet:

Wülfrath. Am 12. März ist eine 35-jährige Türkin von ihrem damaligen Ehemann (38) in ihrer Wohnung in der Lindenstraße in Wülfrath mit drei Messerstichen lebensgefährlich verletzt worden. Die Frau, bei der Lunge, Leber und Galle getroffen wurden, überlebte nur dank einer Notoperation.

Der 38-Jährige – das Paar ist mittlerweile geschieden – hatte sich kurz nach der Tat selbst der Polizei gestellt und die Vorwürfe der Anklage zum Prozessauftakt vor dem Wuppertaler Landgericht Mitte November bestätigt.

Hochzeit: Die 35-Jährige fügte sich dem Wunsch ihrer Eltern

Eine Hochzeit, bei der sich die Tochter dem Wunsch ihrer Eltern fügt nennt sich ZWANGSHEIRAT! Nun weitere Details zum Leidensweg:

Welche tragische Geschichte hinter diesen juristischen Definitionen steckt, zeichnete das Gericht in der Urteilsbegründung gestern noch mal nach. Dabei lag der Fokus vor allem auf dem Leben des Opfers. Als Kind türkischer Eltern in Deutschland geboren und aufgewachsen, ging die junge Türkin hier zur Schule und absolvierte eine Lehre. „Eigentlich stand einem glücklichen Leben nichts mehr im Wege“, sagte der Vorsitzende Richter. Doch die Eltern suchten ihrer Tochter einen Ehemann aus der türkischen Provinz. Todunglücklich habe sie sich dem Wunsch ihrer Eltern gefügt und versucht, das Beste daraus zu machen.

Doch schnell zeigten sich die Probleme: In einer Mischung aus Minderwertigkeitsgefühl und übersteigertem Geltungsbedürfnis habe der heute 38-Jährige auf seine ihm überlegene Frau reagiert, habe sie herabgewürdigt und ohne Grund geschlagen. Zudem habe er eine „archaische Vorstellung der Ehe“ gehabt.

Immer wieder habe sich die Frau versucht, von ihrem Mann, mit dem sie fünf gemeinsame Kinder hat, zu trennen. Immer wieder sei sie vor allem ihrer Eltern wegen zu ihm zurückgekehrt. Im Februar dieses Jahres aber zog die 35-Jährige einen endgültigen Strich und verwies ihren Mann der Wohnung. „Sie war angeekelt von ihm“, so der Richter.

Am 12. März – der Angeklagte hatte sich einen Zweitschlüssel zur Wohnung besorgt und dort in Abwesenheit der Frau gegessen und geschlafen – traf die 35-Jährige dann auf ihren Ex-Partner. Es entstand ein Streit, bei dem sie aber nicht mit einem Angriff auf ihr Leben rechnen musste, so der Richter. Als er begriffen habe, dass es diesmal keine Rückkehr geben würde, hätten sich seine Aggressionen Bahn gebrochen. Der Mann habe ein Fleischermesser gezogen und zugestochen. Dabei habe er zwar mit Tötungsvorsatz gehandelt, aber nicht heimtückisch, so das Gericht.

Jetzt zurück zur Bestrafung des Täters:

Die Staatsanwaltschaft wertete diese Tat in ihrem Plädoyer vergangene Woche als versuchten Mord und forderte achteinhalb Jahre Haft. Verteidiger Tim Geißler beantragte eine Haftstrafe von weniger als drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Gestern urteilte das Landgericht: fünfeinhalb Jahre Haft wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.

Der Paragraph 211 Strafgesetzbuch (Mord) scheint irgendwie eine Modernisierung zu benötigen…

(Herzlichen Dank allen Spürnasen)

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34 KOMMENTARE

  1. Warum die Schweizer Feministin Julia Onken für ein Minarett-Verbot geworben hat
    Das hat doch alles „nichts“ mit dem Islam zu tun und „Ehrenmorde“ gibt es doch kaum werden wir uns wieder sagen lassen müssen!
    Von unseren Volksverdummenden Gutmenschen die man ob solcher Äußerungen eigendlich wegen Verächtlichmachung und Beleidigung der Opfer anzeigen müßte!
    Ob bei uns auch wie in der Schweiz die Gutmenschinistischen Feministen heimlich auch schon so Denken wie in der Schweiz
    Die Psychologin und Psychotherapeutin Julia Onken….weiter:

    Der Islam verletzt die Rechte der Frauen

    Gruß Andre
    Patriotisch-Proisraelisch-Antiislamisch!

  2. ACHTUNG OT !

    Alle bitte nach rechts schauen !

    —————————————-
    Linker Terroranschlag auf Polizeiwache in Hamburg !

    http://www.abendblatt.de/hamburg/

    ————————————-

    Linker Terroranschlag auf das BKA in Berlin !
    (Sat.1 News)

    ———————————–

    Moschee in Hamburg durchsucht
    Razzia bei Milli Görüs – es geht um 10 Mio Euro

    http://www.abendblatt.de/hamburg/polizeimeldungen/article1293502/Razzia-bei-Milli-Goerues-es-geht-um-10-Mio-Euro.html

  3. Achtung OT

    In Hamburg haben Linke Terroristen auch den ZOLL angegriffen, unmittelbar nach dem die andere Terrorzelle eine Polizeiwache im Schanzenviertel überfallen hat !

  4. Zudem habe er eine „archaische Vorstellung der Ehe“ gehabt.

    Blödsinn, er hatt sich doch nur wortgetreu an seinen Koran gehalten, ein wahrer und guter Musel also. Was fällt den deutschen Rassisten eigentlich ein, das auch noch zu kritisieren?

    Aber immerhin, mit dem Urteil könnte er zumindest nach Haftverbüßung ausgewiesen werden, wobei es fraglich ist, ob das auch passiert….

  5. Also ehrlich gesagt, habe ich schon gar keine Lust mehr solche Vorfälle zu kommentieren. Es ist immer der selbe Scheiß. Irgendein daherhergelaufener Halbwilder aus Anatolien versucht seine Ehefrau zu ermorden und kommt mit Pipistrafen davon. Ich nehme mal an, daß die Ehefrau sowohl seelisch und auch körperlich für ihr restliches Leben gezeichnet ist und dauerhafte Schäden davon trägt. Wer denkt an die Ehefrau? Wer berücksichtigt deren weiteren Leidensweg? Niemand. Kein Aas interessiert sich mehr dafür. Eigentlich gehören solche Typen samt den Eltern der Ehefrau in ein Straflager, vorzugsweise irgendwo in Sibirien und müßten so lange schuften bis für die Frau , zumindest materiell, ein Leben in Würde gewährleistet ist.
    Und ehrlich gesagt ist es mir pipfurzegal ob es in solchen Fällen um einen Muselmanen oder Deutschen oder sonst was handelt. Es müßte endlich mal geltend: Opferschutz vor Täterschutz.

  6. „In einer Notoperation konnte ihr Leben gerettet werden.“

    In welch Unehre bringt sie die Familie??? Es waren bestimmt Ärzte die sie unehrenhaft berührten. Gleich nochmal erstechen, erschlagen, erwürgen, Baukranen, Kopf abschneiden, ersäufen, schächten, steinigen, auspeitschen ……., hab ich was vergessen?

    Dreckspack, seit Dekaden hier aber nie angekommen, entgegen der Behauptungen von Schäuble, der zwar den Islam für angekommen hält, aber die Lebewesen dabei nicht berücksichtigt.

    Und dann das Urteil ……, ein Witz im Namen des Volkes.
    Ich distanzieren mich ausdrücklich von solch einem Urteil im Namen des Volkes!!!!
    Wieso fehlt die Heimtücke? Welche Bedingungen muß ein Mohamedaner für Mord oder Totschlag noch erfüllen damit er tatsächlich deswegen verurteilt wird?

  7. Man sieht den Koran vor lauter Einzelfällen nicht.

    Die geistigen Grundlagen des fundamentalen Islams müssen verboten werden!

    Familienvater

  8. That’s it! Die aktuellen Rechtsgrundlagen des Islams, die unsere Führenden mit aller Macht nicht thematisieren wollen. Das Geld geht vor bzw. es gelten für sie heimlich bereits nur die mörderischen, undemokratischen, aber für sie lukrativen Scharia-Menschenrechte (der von CH-Calmy-Rey initiierte UB-Menschenrechtsrat ist voll besetzt mit Menschenrechtsbeugern!) . Der Teufel, der falsche Lichtengel bzw. Morgenstern (Hiob 38,7) Luzifer, könnte nicht höhnischer sein…

    Islaminstitut – Aktuelle Fatawa (Rechtsprechungen): Im Islam kann eine Schwangerschaft vier (4) Jahre dauern, das Badezimmer muss zuerst mit dem linken Fuss betreten werden und Abtrünnige, die nicht sofort widerrufen, müssen getötet werden etc. http://www.islaminstitut.de/Fatawa-Rechtsgutachten.10.0.html

  9. Wie viele hilflose Frauen, Kinder und Ungläubige müssen dem Islam-Faschismus eigentlich noch zum Opfer fallen, bis die westliche Welt endlich mit angemessener Härte reagiert….

  10. Verteidiger Tim Geißler beantragte eine Haftstrafe von weniger als drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung.

    Damit der korangetreue Täter auch nach einer Verurteilung noch in Deutschland bleiben und nicht abgeschoben werden kann.

    Auch achteinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes sind zu wenig für die ganzen Qualen, die die Frau erlitten hat. Das Strafmaß liegt „in der Mitte“ der beantragten Strafmaße von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Wenigstens kann der Kerl nach der Haft ausgewiesen werden.

  11. Todunglücklich habe sie sich dem Wunsch ihrer Eltern gefügt und versucht, das Beste daraus zu machen.
    (…)Immer wieder sei sie vor allem ihrer Eltern wegen zu ihm zurückgekehrt.

    Was sind das bloß für Eltern, die ihrer vom Ehemann gequälten Tochter etwas anderes nahelegen, als den Kerl aufs Schleunigste in die Wüste zu schicken. Diese beiden Unmenschen interessiert das Unglück ihrer Tochter offensichtlich nicht die Bohne. Hauptsache, die Ehre, die Ehre, die Ehre… Es ist zum Kotzen!

    PolCors weisen immer so gern darauf hin, dass Deutsche es oft ablehnen, wenn ihre Töchter einen Muselmann heiraten und dass die Deutschen deswegen kein Stück besser seien als die Musels, wenn sie ihren Töchtern den Kontakt zu Nichtmuseln verbieten. Dem kann man getrost Folgendes entgegensetzen:

    Der Grund für die Ablehnung ist ein völlig verschiedener. Ein Deutscher, der die Verbindung seiner Tochter zu einem Musel ablehnt, sorgt sich darum, dass die Tochter unterdrückt werden könnte; er hat also das Glück seiner Tochter im Sinn. Ein Musel dagegen, der die Verbindung seiner Tochter zu einem Nichtmusel ableht, sorgt sich darum, dass die Tochter westliche Freiheit und Gleichberechtigung zu schmecken bekommen könnte, und hat nicht das Glück seiner Tochter, sondern v.a. seine komische „Familienehre“ im Sinn.

    Das eine ist Angst der Fortschrittlichen und Humanen vor dem Reaktionären und Inhumanen. Das andere ist Angst der Reaktionäre vor dem Fortschritt und der Freiheit.

    Sich diesen Unterschied klarzumachen, kann bei der Diskussion mit politisch korrekten Guties nützlich sein.

  12. Die Frau lebt 35 Jahre in Deutschland, wenn die Eltern bis heute nicht angekommen sind, wann dann?

    Aber Frau Höhn würde sicher sagen, da sind fünf Kinder, die unsere Rente sichern helfen…

  13. Ich verstehe immer noch nicht, warum die Illner Climategate Sendung nicht erwähnt wird und man sich stattdessen in den letzten Tagen nur einseitig auf das Thema Islam hier versteift. PI sollte ausgewogener von der Themenwahl sein und mehr Menschen ansprechen.

  14. Ist Wülfrath irgendwie sozialer Brennpunkt? Was ist mit der örtlichen DITIB? Wieso gibt es dort solche kulturellen Miißverständnisse?

  15. Wenigstens kann der Kerl nach der Haft ausgewiesen werden.

    Vielleicht.

    Aber was bringt es?

    Seine Gene hat er ja hier schon fünffach verbreitet. Und sie diejenigen ihrer tollen Eltern auch.

    Und das ist der Punkt. Der einzige, um den es geht.

    Da er fünf Kinder hat, die vermutlich reizenderweise alle „deutsche Staatsbürger“ sind, hat er gute Chancen, nicht abgeschoben zu werden, wenn er nach dem Knast etwas verdient und zu ihrer Fütterung beiträgt. Falls nicht – dürfen wir das eben ganz alleine tun. Das arme Opfer kanns bestimmt nicht.

  16. Einzelfall,EinzelfalEinzelfall,
    5 Kinder,Ehemann aus dem tiefsten Anatolien zugezogen.
    Bestimmt unsere zukünftigen Rentenzahler…
    ähhhhhhhhhh….
    -Kulturbereicherer-
    Wenn ich so diese Einzelfälle zusammenzähle,komme ich auf eine ganz schöne Summe.
    Aber das hat natürlich nichts mit dem Islam zu tun…
    Zu den Koste,Ehemann auf Hartz 4 und nun unterbringung in ein Pflegeheim, Kinder….
    alles in allem ein hübsches Sümmchen für den deutschen Steuermichel zusammen.

  17. „Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind eine Bereicherung für uns alle.“ – Maria Böhmer, CDU

  18. Es entstand ein Streit, bei dem sie aber nicht mit einem Angriff auf ihr Leben rechnen musste, so der Richter.

    Hätte sie damit rechnen müssen, wäre der Täter (wg. Provokation durch das Opfer) vermutlich freigesprochen worden. Doch eigentlich muss man ja immer einem Angriff auf das eigene Leben rechnen, wenn man sich als Frau mit einem gewalttätigen Ehemann aus der türkischen Provinz streitet …

    Der Paragraph 211 Strafgesetzbuch (Mord) scheint irgendwie eine Modernisierung zu benötigen…

    Das mag zwar im Prinzip zutreffen, aber in diesem geschilderten Fall geht es nicht um Mord, da da Opfer überlebte. Also war es entweder versuchter Mord oder versuchter Totschlag – abhängig davon, ob die Tat geplant war oder nicht. Staatsanwaltschaft und Gericht scheinen da geteilter Meinung gewesen zu sein. Wer Recht hat, ist aufgrund der Presseartikel aber nicht zu entscheiden.

  19. Durch Missbrauch der Familienzusammenführung findet ein steter Zustrom weiterer kulturfremder Menschen mit Sprachproblemen nach Deutschland statt. Türkische Familien suchen sich für ihre Söhne gehorsame Importbräute aus Anatolien und ihre Töchter zwangsverheiraten sie mit einem Mann aus der alten Heimat. Eine Kettenimmigration wird daraus, wenn die nächste Generation wieder genauso handelt. Für mich steht fest, dass der ganze Vorgang für die Familie auch lukrativ ist, denn der „Familiennachzug“ bedeutet auch die Eintrittskarte ins Sozialsystem Deutschland. Außerdem vermeidet man so gemischte deutsch-türkische Ehen, die ja ein erster Schritt in Richtung Assimilation wären. Gibt es eigentlich Untersuchungen über das Ausmaß dieser Art von Immigration?

    Für die deutsche Gesellschaft bleiben die Nachteile übrig. Sprach- und Bildungsdefiziete und damit die Integrationsprobleme werden immer wieder erneuert. Die Parallelgesellschaften wachsen. Für die Menschen mit geringer Schulbildung lassen sich kaum noch einfache Arbeiten finden, was zu einer deutlichen Belastung der Sozialsysteme führt.

    Am gemeinsten ist aber die Behauptung von Links-Rot-Grün, die Integrationsprobleme bestehen nur deshalb, weil die deutsche Gesellschaft die neuen Zuwanderer nicht genügend akzeptiert.

  20. Merke:
    Hat ein „Südländer“ ein Messer einstecken, ist das vermutlich Teil seiner Folklore und normal.
    Hat eine „Scheißkartoffel“ ein Messer einstecken, ist das selbstverständlich, um im Zweifelsfall andere zu verletzen und/oder zu töten.
    Ha, wieder was gelernt.
    P.S.: Ich habe immer ein Messer dabei, allerdings als Werkzeug, nicht zur Verteidigung.

  21. Das Problem beginnt in diesem Fällen (und vielen anderen Fällen) mit dem Ehegattennachzug oder -zuzug aus der türkischen Provinz. Durch diese Zwangsehen wird die Einwanderung muslimischer Unterschichten massiv forciert. Leidtragende sind (wenn der Zuzug männlich ist) die Ehefrauen; doch in jedem Fall (egal ob der Zuzug männlich ist oder weiblich) sind die Ureinwohner (= wir) Leidtragende.

  22. Ständig klagen die Mohammedaner uns an: „Faschismus“, „Rassismus“, „Intolerenz“, „Ausländerfeindlichkeit“, „Menschenrechte“
    Es ist ein bigottes, verlogenes Dreckspack. Keine Spur von Toleranz in ihren Ländern. Alle islamischen Staaten sind „Einzelfälle“ der Repression und Unterdrückung durch eine unsägliche , totalitäre „Religion“, die in Wirklichkeit eine politische Ideologie und ein totalitäres Herrschaftssystem ist.

    Wir werden die Mohammedaner künftig in ihre Schranken verweisen und zwar für immer!

  23. Es ist furchtbar, wie gleichgültig die deutsche Gesellschaft gegenüber der im Islam alltäglichen Gewalt gegen Frauen ist.

    Und warum ist sie das? Weil sonst irgendein Achmed XYZ von irgendeinem Moslemverband Zeter und Mordio schreit.

    Und warum schreit er Zeter und Mordio? Weil er in Ruhe seine Frau verprügeln will!

  24. Ich hasse den Islam und diese zynischen Mistkerle, die auch noch den zehntausendsten Fall einen „Einzelfall“ nennen.
    Die sind sogar noch schlimmer als die Mohammedaner selber.

  25. „Der Mann habe ein Fleischermesser gezogen und zugestochen.“

    Der Kerl ist also Dönerverkäufer oder Metzger? Oder warum hat der gerade ein Fleischermesser bei sich gehabt?
    Also ich kenn nicht viele Leute die so etwas ständig bei sich tragen. Das er in die Wohnung eingebrochen ist und dort auf sie wartete, ist ja auch unerheblich. Dazu nimmt halt ein Messer mit. Wahrscheinlich um sich gegen die bärenkräftige Frau zu wehren, falls die ihn überrascht hätte oder die Hauskatze aggressiv geworden wäre.

    Gilt nicht automatisch starfverschärfend das Mitführen einer Waffe zu einer kriminellen Handlung? Ist hier nicht zwingend von einer Mordabsicht auszugehen (Mitführen der Waffe für den Fall, dass sie sich wiedersetzt)?

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