Der linksrüne Stadtstaat Bremen spielt oft den Vorreiter für die zu erwartende Zukunft im gesamten Bundesgebiet. So wurde dort nun der Betreiber einer Disko wegen „Diskriminierung“ verurteilt, weil die Sicherheit einem „Studenten“ wegen dessen „Hautfarbe“ den Zutritt verweigerte.

Die taz freut sich:

Gericht verurteilt Rassismus

Wegen seiner Hautfarbe bekam ein Student Disko-Verbot. Ein klarer Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz – stellte erstmals ein Bremer Richter fest.

Recht bekommen hat ein 29-jähriger Jura-Student, der sich durch den Türsteher einer Bremer Disko diskriminiert fühlte. Der hatte ihm den Einlass verwehrt: Grund dafür war die Hautfarbe des Studenten, bestätigten mehrere ZeugInnen. Ein klarer Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 2006 gilt. Das Amtsgericht verhängte ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro.

Es blieb damit etwas unter den geforderten 500 Euro. „Dabei spielte unter anderem die Uhrzeit eine Rolle“, so Richter Heinrich Auffarth: Die Disko hätte ohnehin nur noch eine Stunde offen gehabt, die Zahl der Wartenden war klein. „Es war nicht so, dass er vor 100 Leuten bloß gestellt worden wäre und eine ernsthafte Rufschädigung erlitten hätte“, so der Vorsitzende. Außer den Bekannten des Klägers habe den Vorgang aber kaum jemand mitbekommen, „und die haben sich mit ihm solidarisiert“.
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Im Verfahren sagten sie als ZeugInnen aus. Besondere Schwierigkeit: Es gibt, bis auf einen analogen Fall aus Oldenburg, offenbar keine vergleichbaren rechtskräftigen Urteile. Die Fachliteratur zum Thema fasst Auffarth mit dem Begriff „spärlich“ zusammen.

Befund, den auch Kläger-Anwalt Gregor Schäfer teilt. „Außer dem Oldenburger Urteil ist auch mir keins bekannt“, sagt er. „Ich war ganz perplex, als ich mich auf den Fall vorbereitet habe.“ Das Urteil wertet er als Erfolg: „Meinem Mandanten war nicht die Höhe des Schmerzensgeldes wichtig, sondern dass überhaupt die Diskriminierung festgestellt und bestraft wird.“ Denn davon, dass ähnliche Fälle sich häufig ereignen, ist auszugehen. Und die jetzt verurteilte Disko ist zweifellos nicht die einzige, deren Türsteher rassistischen Kriterien folgen. Auch sein Mandant habe ähnliche Diskriminierung schon zuvor und bei anderen Lokalen erfahren, bestätigt Schäfer. Bloß war da oft die Beweislage weniger günstig gewesen.

Im Dezember 2009 hatte sich der junge Mann mit Schul-FreundInnen getroffen, man war gemeinsam auf einer Party gewesen, und wollte anschließend noch abtanzen. Also auf in die Disko. Einer aus der Gruppe, blond und blaue Augen, stand vor ihm in der Schlange. Keine Beanstandung. Er aber – chic gewandet und im Wintermantel – bekam zu hören: „Läuft nicht.“ Warum? Das „Gesamtbild“ passe nicht. Bloß konnte sich der Türsteher an das anstößige Outfit nicht klar erinnern. Mal führte er einen angeblich hohen Alkoholpegel an, mal sprach er von einem „Gangsteroutfit“. Sein Kollege behauptete gar, der junge Mann habe im T-Shirt vor der Tür gestanden. Ohne Jacke. Im Dezember.

Es müsse doch endlich „jemand anfangen, sich zu wehren gegen den Rassismus“, hatte der Kläger zu Prozessbeginn gesagt. Gerichtlich ist das möglich seit Inkrafttreten des AGG. Bei der Verabschiedung hatten Kritiker vor einer Klageflut gewarnt. Das jetzige Urteil ist rechtskräftig – und das erste seiner Art in Bremen. (Az: 25 C 0278/10)

Der für das Urteil verantwortliche Richter Heinrich Auffarth kandidiert für die SPD in Bremen-Oberneuland

» PI-Gruppe Bremen: Aufruf zur Mitarbeit
» Wahlkampf: BIW bitten in JF um Unterstützung

(Herzlichen Dank allen Spürnasen)

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233 KOMMENTARE

  1. Der Tod der schönen Yasemin. Kannte sie ihren Killer?

    Das Mord-Rätsel um die nackte Frauenleiche am Autobahnparkplatz in den Niederlanden ist noch nicht gelöst.
    Staatsanwalt Henner Kruse (38): „Wir suchen einen Unbekannten, vor dem sie sich sehr fürchtete.“

    yasemin Tomak Iybar († 32), vor wem hatte sie nur solche Angst? Zuletzt lebte die Gärtnerin wieder allein in ihrer Wohnung (56 qm) in Lünen. Ein Nachbar (38): „Sie verriet mir, sie werde bedroht. Aber von wem, wollte sie nicht sagen.“
    Nachts erschienen oft Männer an ihrer Wohnung, klopften ans Fenster. „Tage vor ihrem Tod hatte jemand das Schloss der Wohnungstür ausgebaut und die Außenlampen zerstört“, berichtet eine Mieterin (60). Sie mussten ersetzt werden.
    Die Polizei wurde mehrfach zu Yasemins Wohnung gerufen. Warum? Dazu schweigen die Ermittler. BILD erfuhr: Sie hatte auch schon einmal Anzeige erstattet, weil sie angeblich im Waschkeller vergewaltigt worden war.
    Die hübsche Türkin (zweimal verheiratet) war erst im Herbst mit einem Familienvater in Duisburg zusammengezogen. Doch die Beziehung ging in die Brüche, Yasemin zog zurück. Eine Bekannte (35): „Sie war völlig verstört. Wenn sie den Müll rausbrachte, hat sie sich ständig umgesehen.“
    Angeblich soll das Opfer noch mehrere Beziehungen geführt haben. Deswegen stellte ihr Onkel sie kürzlich zur Rede.
    Die Ermittler haben zahlreiche Verdächtige mit möglichen Motiven, tappen bislang aber im Dunkeln. Eine heiße Spur ergab sich am Donnerstag: Ein Anwohner entdeckte Yasemins blauen Punto vor einer Hochhaussiedlung in Dortmund- Derne.

    http://www.bild.de/BILD/regional/ruhrgebiet/aktuell/2011/02/12/getoetete-yasemin/mehrere-maenner-sollen-die-tuerkin-bedroht-haben.html

    Wieder ein trauriger Einzelfall hat natürlich nichts mit dem ISLAM zu tun …

  2. Passierte vor kurzem auch in Österreich. In Zeiten der sozialistisch-gutmenschlichen Meinungsdiktatur entscheidet nämlich nicht mehr ein Besitzer, welche Gäste er in seinem Etablissement haben darf, sondern Gutmenschen-Organisationen wie Zara oder die auf Kurs gebrachte Judikative.

  3. Moooment!!

    Außer den Bekannten des Klägers habe den Vorgang aber kaum jemand mitbekommen, “und die haben sich mit ihm solidarisiert”.

    Und ausgerechnet die

    Im Verfahren sagten sie als ZeugInnen aus.

    was dann dazu führt:

    Recht bekommen hat ein 29-jähriger Jura-Student, der sich durch den Türsteher einer Bremer Disko diskriminiert fühlte. Der hatte ihm den Einlass verwehrt: Grund dafür war die Hautfarbe des Studenten, bestätigten mehrere ZeugInnen.

    Wobei noch einmal festzuhalten sind, daß die „mehreren Zeugen“ die Freundinnen und Bekannten des Klägers waren.

    Habt Ihr es mitbekommen? Wenn Ihr eine Clique seid und Geld benötigt, wißt Ihr nun, was zu tun ist!!!

    In Bremen gehts ganz einfach!

  4. Grund dafür war die Hautfarbe des Studenten, bestätigten mehrere ZeugInnen (…)
    Außer den Bekannten des Klägers habe den Vorgang aber kaum jemand mitbekommen

    Für mich heißt das im Klartext: Sämtliche Zeugen waren Bekannte des Klägers.

  5. *lacht* Damit wäre der Diskobetreiber quasi enteignet. Gegen dieses Urteil würde ich Rechtsmittel einlegen.
    ICH entscheide wer bei mir seinen Fuß über die Schwelle bewegen darf. Dabei ist es vollkommen egal wie ich das begründe. Wenn ich will, das meine Gäste eine rote Badekappe tragen, dann tragen sie eine rote Badekappe. Ich muss das nicht begründen, weil ich die Regeln mache.

    Wenn der Diskobetreiber meint eine spezielle Bevölkerungsgruppe nicht in seine Räumlichkeiten zu lassen, dann ist das so! Kein Gericht der Welt hat dem ein Riegel vor zu schieben!!!

  6. War ja klar. Dieses Drecksgesetz wird nun für alles Mißbraucht.

    Ich warte noch drauf, das die ersten Mädels verklagt werden, weil sie aus „Rassismus“ nicht mit jeden in´s Bett steigen.

  7. Jeden kann es treffen, vom Türsteher nicht reingelassen zu werden. Bloß weil einer schwarz ist, können nicht Ausnahmebestimmungen getroffen werden. In eigentlich allen Läden gibt es schwarze Disko-Besucher. Von einer systematischen Diskriminierung kann somit keineswegs gesprochen werden.

  8. Günter Wallraff wurde als Neger geschminkt auch nicht in die Disko gelassen.
    Ohne Schminke wohl auch nicht. Wegen Altersdiskriminierung. 🙁

  9. Für den Moslemjüngling ist das „Abgewiesenwerden“ vor der Disko die höchste Ehrabschneidung (hat mir mal eine Lehrerin erzählt, aus der Erfahrung mit ihren „Schätzchen“ – Unglaublich, aber anscheinend wahr)!

    Ich erinnere mich noch immer mit Schmunzeln an den Tag, als mir bei meiner Studienabschlussfeier in Mannheim in der damals sehr angesagten Disko „Milljöh“ ein Jungtürke Schläge androhte – Vom Barbereich aus, drei Stufen über der Tanzfläche, auf der ich gerade stand. Als ich dann zu ihm hochstieg, ging er mir noch bis zum Nabel – Und dann ging er selbst ganz schnell!

  10. Die Diskobetreiber sollten einfach nur *weibliche* Musels (natürlich ohne Kopftuch) reinlassen, dann kann ihnen niemand Rassismus oder Ausländerfeindlichkeit vorwerfen. Männerdiskriminierung ist schliesslich kein Problem.

  11. Irgendwie kommt mir das mit den Gerichten an der Küste komisch vor. Das OLG Hamburg ist doch auch für seltsame Urteile bekannt.
    Wann wird der Rassismus von Überfällen und Schlägen an nur Deutschen als Rassismus erkannt?

  12. @GeorgOs:

    Das ist Unsinn was Sie da vom Stapel lassen. Jeder der ein öffentliches Gewerbe betreibt hat sich nunmal an gewisse Spielregeln zu halten. Auch die Privatautonomie ist nicht grenzenlos, sondern endet dort, wo sie gegen Gesetze verstößt oder die Rechte anderer beschneidet.

    Sollten tatsächlich rassistische Beweggründe für die Handlungsweise der Disco maßgeblich gewesen sein, so halte ich das Urteil für absolut gerechtfertigt.

    Wir können von integrationsunwilligen Ausländern nicht Integrationswerte einfordern, wenn wir diese noch nichtmal selber achten.

  13. Also mal langsam….
    Woher wisst ihr, das es ein Moslem war?
    Dunkelhäutige Studenten sind meistens aus England-Usa oder Indien.
    Ich bin Definitiv gegen Rassismuss!!!
    Sowohl gegen Unschuldige Farbige wie gegen den Rassismuss gegen Nicht Moslems von Moslems ausgehend!
    In Bremen sind übrigens viele Diskos mit Arabischen und Türkischen Türstehern versehen…
    Dann ist es auch Rassismuss 😉

  14. Demnach könnte auch ein Atheist die Frau seiner Träume wegen Diskriminierung verklagen, wenn sie seinen Antrag ablehnt, weil sie als Katholikin nur eine Katholiken heiraten will.

  15. Tja, das ist typisch links – dem Eigentümer / Betreiber wird diktiert, wen er alles reinlassen MUSS und wie sein Publikum zusammengesetzt sein muss. Dabei hat er darauf zu achten, dass alle Quoten erfüllt sind – insbesondere natürlich die Musel-Quote. Die ist ganz wichtig. Das A und O bei uns.
    Die einzigen Zeugen waren seine Clique – na toll, lasst mich raten, wäre es andersrum gewesen und er und seine Clique hätten nur aus autochthonen bestanden – hätte er dann RECHT bekommen? Mit 99,9%-iger Wahrscheinlichkeit nicht.

  16. „Macht hoch die Tür, die Tor macht weit“

    Neue Order an die Türsteher:
    Einfach das ganze Gesocks reinlassen, die Anständigen aber abweisen, bzw genauer ausgedrückt: explizit warnen!!

    Und dann den Dingen ihren Lauf lassen…

    Wenn der Hexenkessel dann anfängt zu kochen, schnell die Türe abschließen, damit Ross und Reiter nicht entwischen und für die Schäden belangt werden können.
    Zeitgleich mit dem Türe abschließen gleich die Polizei in Mannschaftstärke herbestellen.

    Sollen die doch mal sehen wer da für Schaden und Unruhe sorgt.

    Und auch die entsprechenden Zeitungsberichte werden für Unruhe in der Bevölkerung sorgen…

    Nur so funktioniert es erfolgreich.

  17. In Soest wurde vor ein paar Wochen ein autochtoner Deutscher von einem MohammedanerIn erstochen.

    Politisch-inkorrekte Einlasskontrollen hätten diese multikulturelle Bluttat verhindert.

    Wie reagierte das offizielle GutmenschInnen-Soest am gestrigen Samstag auf das Multikultiverbechen?

    http://www.derwesten.de/nachrichten/Soester-demonstrieren-gegen-Neo-Nazi-Aufmarsch-id4273371.html

    „Toleranz und Gewaltfreiheit sind Grundlagen unserer Überzeugung für ein friedliches Miteinander der Menschen in Soest. Diese Überzeugung ist auch durch eine furchtbare Bluttat, die hier passiert ist, und die uns alle betroffen macht, nicht zu erschüttern.“

    Krieg ist Frieden!

    Wieviele Soester müssen denn noch abgestochen werden, um die GutmenschInnen zu erschüttern?

  18. „Grund dafür war die Hautfarbe des Studenten, bestätigten mehrere ZeugInnen.“

    Interessant ist das nirgend erwähnt wird was der Türsteher gesagt haben soll.

    Es wirkt so als ob es dem Türsteher einfach unterstellt wird, das er ihn nicht reingelassen hat wegen seiner Hautfarbe, ohne das der direkt was dazu gesagt hat.

    Daraufhin jemanden zu verurteilen wäre ein Skandal, zumal die Zeugen ja gar nichts bezeugen können, sondern sich einfach kollektiv am „deskriminiert fühlen“ beteiligen.

  19. @wolfi:

    „Demnach könnte auch ein Atheist die Frau seiner Träume wegen Diskriminierung verklagen, wenn sie seinen Antrag ablehnt, weil sie als Katholikin nur eine Katholiken heiraten will.“

    Nein, könnte er nicht! Erstmal schlau machen, was das AGG tatsächlich regelt und bezweckt, bevor man versucht, solch einen ironisch gewollten Unsinn zu äußern.

  20. Mir hat man in etwas jüngeren Jahre so ca. 15 mal den Zutritt verweigert. Einmal weil meine Haare zu kurz waren! Ansonsten wegen dem Gesamterscheinungsbild! Ärgerlich!

    Heute würde man mich wohl altersdiskriminieren!
    Aber dann pass ich halt auch nicht dahin. Wer will denn schon wo sein, wo er nicht Willkommen ist?

    Die 300 € sind für den Betreiber je nach dem der Untergang. Jetzt wird die Antifa ihre Schutzbefohlenen auffordern die Disko zu bestürmen, das zahlende Publikum und dann von den neuen Gästen diskriminierte Publikum wird fern bleiben…

  21. …und der Richter Heinrich Auffarth (Jg. 1947), also vermutlich ein Alt-68er Linker hat noch mal kurz vor seiner Rente ein schönes „Grundsatzurteil“ abgelegt! Glückwunsch. Genauso kann aber jede Gang mit seinen Mitgliedern auch gegen Polizisten aussagen, die in der Minderheit sind. Wie soll das nun weitergehen? Wir müssen wohl das Aussterben dieser 68er überleben – leider wird es bis dahin noch viel schlimmer! Bremen, du tust mir leid!

  22. …die hunderte Übergriffe von Ausländern auf Deutsche in Form von Raub, Körperverletzung und Betrug sind ALLE rassistisch begründet.

    Denn die Ausländer suchen sich gezielt BIO-Kartoffeln als Opfer aus!!!

    Allerdings sind die Täter nicht so DUMM während der Tatausführung diesen Umstand auch noch zu artikulieren…

  23. Die Bremer haben es selbst in der Hand, etwas zu ändern,
    z.B. BIW wählen. Aber die schaffen nicht mal 5%.
    Die tun mir echt nicht leid.

  24. @Moralist:

    „…die hunderte Übergriffe von Ausländern auf Deutsche in Form von Raub, Körperverletzung und Betrug sind ALLE rassistisch begründet.

    Denn die Ausländer suchen sich gezielt BIO-Kartoffeln als Opfer aus!!!“

    Was hat das mit dem Thema zu tun? Oder willst du etwa einen Rechtsanspruch daraus herleiten, dass doch bitteschön JEDER das Recht darauf hat, beraubt und körperverletzt zu werden???

  25. Wenn die Türsteher den Mann nicht reingelassen haben weil er ein „Neger“ ist und noch blöde genug waren das vor Zeugen zu sagen, dann ist das Urteil korrekt.

  26. Die Soester sind auch nicht besser. Da wird einer von den eigenen Leuten abgestochen, und die demonstrieren für die Täter. Pfui.

  27. #30 Werner-T5   (13. Feb 2011 11:20)  
    Ich fasse es nicht, der ganze Staatsapparat ist unterwandert…

  28. Ich bin strikt gegen das Vorbringen von Gründen, die allein der Hautfarbe des Benachteiligten wegen vorgebracht werden, und sage: ja, das ist Rassismus. Ob der innerhalb eines Privatrechts (Hausrechts) angewandt wird oder nicht, ist dabei von eher zweitrangiger Natur.

    Der gesamte Hergang hier liest sich allerdings wie ein zuvor geschickt eingefädeltes Possenspiel, in dem Türsteher, Besucher und das wohlfeile Publikum jeweils ihre Rollen spielen. Viele Türsteher sind zudem arabischen und türkischen Ursprungs. Rassismus, gerade gegen Dunkelhäutige, ist in deren Kreisen weitverbreitet. Für mich steht wenigstens die Frage im Raum, ob sich Polizei und Juristen nicht haben „leimen“ lassen, um sie für ganz eigene Zwecke zu mißbrauchen.

  29. #28 Icke77

    Lies dir den Artikel noch mal richtig durch! Da steht eben nirgens das der Türsteher irgendetwas in die richtung gesagt hat.
    Zeugen sagen einfach das er vor ihm einen reingelassen haben, der BLOND war.
    Also nur ganz schwache Indizien, wenn nicht sogar umgekehrter Rassismus. ( Er habe ihn rein gelassen nur weil er blond war)

  30. @#21 Thor75 (13. Feb 2011 11:09)
    OK, geb ich zu, hast Recht.
    http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html
    §19: „…typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen…“ trifft hier wohl zu.

    Ein Diskobetreiber könnte sich aber auf §20 berufen:

    Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, … wenn die unterschiedliche Behandlung
    1.
    der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient,…

  31. #36 wolfi:

    Die Voraussetzungen für § 20 müssen aber schon auch hinreichend begründet werden können. Nur weil es AUCH Leute mit dunkler Hautfarbe gibt, die in Discos Ärger machen, würde keine solche Begründung darstellen. Wäre der Abgewiesene selber aber z. B. als Schläger, Zoff-Lieferant, Dealer oder ähnliches bekannt, wäre eine Berufung auf § 20 mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich.

  32. Das ist ja wohl das Letzte. Ich habe selber eine Bar und somit das Recht und die Pflicht als Hausherr zu handeln ! Hausrecht ist Regel und Gesetz!. Seit wann ist eine Bar oder Disco usw. eine öffentliche Bedürfnisanstalt. Ein Türsteher ist nun mal dazu da um zu selektieren,eben nach den Kriterien die nur dem Interesse der Location dienen. Dazu gehören auch die Gäste welche letztendlich hereingelassen werden. Oder auch die Leute welche nicht hereingelassen werden…. Egal welche Hautfarbe usw..!!!!
    Was angebliche Zeugen vor der Locaton veranstalten oder behaupten ist gegenstandslos.
    Wenn der Hausherr sagt tschüss, nett dich getroffen zu haben vor meiner Tür, oder auch verpiss dich usw., dann ist das so zu respektieren. Ein männlicher Penner darf nun mal auch nicht in`s Frauenhaus herein usw…. Aber damit kommen wir noch einmal zum schönen Wort Hausrecht. Hausrecht in Deutschland existiert eben nicht. Das Haus Deutschland ist zur Bedürfnisanstalt geworden, für den letzten Abschaum aus aller Welt.
    Damit sollte auch jeder das Recht haben und eben wenn er mal Lust drauf hat, dem abartigen Richter mal unter das Bett zu kotzen.

  33. Ich halte Diskriminierung und Rassismus ob so oder so rum generell für verächtlich – ganz gleich, ob er sich nun gegen von Deutschen gegen Ausländer oder von Ausländern gegen Deutsche richtet. Soetwas rechtlich und gesellschaftlich nach Möglichkeit zu begegnen halte ich daher für gerechtfertigt.

  34. den fall gabs vor kurzem auch im sunset-club in kronach/oberfranken. ich kenne die türsteher und besitzer persönlich und in unserer heimatzeitung frankenpost war ein halbseitiger artikel : ali darf nicht rein. mein entsprechender antwortlesebrief wurde abgedruckt obwohl ich die von allen discobesuchern empfundene wahrheit ausgesprochen habe: je mehr muslime desto mehr ärger. in dem artikel haben auch rechtsanwälte geschrieben und erklärt wie der discobetreiber in zukunft handeln muß um unliebsame gäste welcher hautfarbe und nation auch immer fernzuhalten, vollkommen legal.

  35. @ #39 HARMS

    Seit wann ist eine Bar oder Disco usw. eine öffentliche Bedürfnisanstalt.

    Aber am öffentlichen Puplikum verdienen willst du dann doch, oder? Dann hast du dich nunmal auch an die entsprechende Rechtsordnung zu halten. Wenn du’s nicht öffentlich haben willst und gänzliches Hausrecht ausüben willst, dann biete auch nicht öffentlich zugänglich an, sondern halte deine Getränkeausgabe im privaten Kreis ab.

    Dass du das deutsche Recht nicht verstehst oder verstehen willst/kannst, daran ist nicht unsere Rechtsordnung Schuld.

  36. Der neue SPIEGEL erscheint am Montag mit einem Titelbild, zum Thema Ärzteirrtümer, auf dem ein Junge mit einem Messer im Rücken abgebildet ist (als Zeichnung). Da diente wohl unbewusst die in unseren Städten inzwischen Realität gewordene Messerei als Vorlage;-)

  37. Der Türsteher müßte wg. Dummheit belangt werden. Er ist ja keineswegs verpflichtet, eine Begründung zu liefern, wenn er einen Möchte-gern-Gast ablehnt.

    Vor Jahren war einer meiner Bekannten als Türsteher in Schwabing tätig. Am frühen Abend, das Lokal war noch ziemlich leer, lehnte er einen Gast ab mit der Begründung „das Lokal ist zu voll“. In dem Moment schwang die Tür auf und der Abgelehnte sah, daß das Lokal praktisch leer war. Den Protest „das Lokal ist doch gar nicht voll“ quittierte der Türsteher mit „für Sie ist das Lokal schon zu voll“. q.e.d.

  38. #42 daddy0

    ich bin selber Jurist und bezweifle sehr, dass sich dort Rechtsanwälte entsprechend gemeldet haben sollen.

  39. #46 WahrerSozialDemokrat

    Wer ohne Rassismus (Vorurteile) ist, begibt sich schnell auf dünnen Eis!

    Kannst du das auch begründen???

  40. Bei uns gibt es so eine Araber-Disko.
    Vielleicht habe ich ja mal Lust zu versuchen, mit meinen blonden Haaren und im schickem Zwirn den Eintritt zu erlangen. Dabei lasse ich mich dann von Freunden filmen und habe natürlich das Diktiergerät mit laufen.
    Mal sehen, wie die Sache so ausgeht bzw. wie die juristischen und journalistischen Folgen sind …

  41. „Ein 29-jähriger Jura-Student ?“

    In diesem Alter war mein Bruder bereits Staatsanwalt,der jüngste in einem Bundesland !

    Was macht der Bremer „Jura-Student“ eigentlich den lieben langen Tag ? Was macht der Bremer Richter den lieben langen Tag ?

    Das ist mir jetzt wirklich ein Tänzchen wert….

    http://tinyurl.com/6fhmxbh

  42. Vielleicht jedes Wochenende eine haram Night einführen.
    Spanferkel grillen usw.
    Da trennt sich dann automatisch die Spreu vom Weizen!

  43. @#37 Thor75 (13. Feb 2011 11:41)
    Ist sicher zutreffend.
    Aber ich frage rethorisch: Wie wäre das Urteil ausgefallen, wenn ein Neonazi nicht reingelassen worden wäre?
    Ist es überhaupt zulässig, einen wegen „unpassenden outfits“ nicht reinzulassen?

  44. meine Bemerkung zu
    #43 Thor75 (13. Feb 2011 11:55)

    Wer hier deutsches Recht und seine Rechtsordnung nicht versteht …oder selber schuld daran ist belegt, dass ist nun mal auch in einer Bedürfnisanstalt nachzuvollziehen.
    Nur dort zu urinieren ist erlaubt…in aller Öffentlichkeit! Bitte aber schön geordnet nach Männlein und Weiblein. Aber auf keinen Fall bei dir in der Küche oder in deinem Hühnerstall.

  45. Wegen seiner Hautfarbe bekam ein Student Disko-Verbot.

    Ja, welche Hautfarbe hatte denn nun der Delinquent?
    Ich würde ja auch nicht jemanden rein lassen, der grüne oder lila Haut hat: Möglicher Weise hat der Mensch ja eine ansteckende Krankheit!
    :mrgreen:

  46. #49 Thor75 (13. Feb 2011 12:00)

    Ich denke der Begriff Rassismus (der ernstzunehmen ist) wird einfach mit den Begriffen Vorurteile, Selbstschutz, Eigenidentifikation, unter Sich sein wollen etc. unzulässigerweise vermischt, um jedes Selbstbewustsein und Gemeinschaftsidentifikation im Keim zu ersticken.

    Es ist halt nicht alles Rassismus wo Rassismus drauf stehet! 😉

  47. #27 Thor75 (13. Feb 2011 11:17)
    Rechtsanspruch? Jeder hat das Recht…

    Ich stelle fest (!) wie die Realität des Rassismus in Deutschland „auf der Straße“ tatsächlich gelagert ist…mehr nicht!

  48. @#39 HARMS (13. Feb 2011 11:44)
    Lies mal den Kommentar aus einem alten PI-Artikel t,(Nr. 35(:

    #35 Norbert Gehrig (22. Jul 2009 19:35)

    Da fällt mir grad ein türkischer Imbissbetreiber ein. Der hatte weil sein “Landsleute” seine deutschen Gäste immer belästigen, ein Schild angebracht : Kein Zutritt für Türken. Nach ein paar Tagen durfte er es entfernen, und muste 1500 Euro Geldstrafe zahle. Wochenlang hat er getobt und gefragt in was für einem Land er gelandet ist, das man ihn zwingt, Leute in seinem Geschäft zu bedienen, die er nicht haben will.

  49. @thor 75
    ich bin der kaiser von china und ich kann lesen. und ich hasse es wenn auf pi leute mitbloggen die nur das geschriebene der anderen analysieren und bemängeln. herr jurist : recherchieren und dann meldung machen : frankenpost hof, artikel ca 14 tage alt, ali darf nicht rein. und dann wenns geht nicht nur an der tastatur denn großen macker machen sondern wenns geht auch mal ein flugblatt verteilen oder zumindest eine partei finanziell unterstützen oder kirchensteuer bezahlen. mir sind die nazis auf pi oder die prolos auch zuwider, schlimmer sind aber die intelektuellen angeber. im net kann jeder sein was er will.

  50. Welche auffällige Hautfarbe gibt es denn ? Richtig,es wird wohl ein Schokokuss gewesen sein.
    Sonst wären wohl noch weitere Merkmale erwähnt worden.

  51. @ #53 wolfi

    Mit dem Neonazi… käme drauf an, woran man den Nichteinlass festmacht. Wegen einer Weltanschauung ist das schon deutlich schwerer festzumachen als an der Hautfarbe.

    Klaro ist es zulässig, jemanden wegen unpassendem Outfit nicht reinzulassen.

  52. @#60 daddy0

    im net kann jeder sein was er will.

    Dann gesteh‘ das Recht auch bitteschön anderen zu, auch dann, wenn sie es wagen, die Aussage anderer – oder um Himmels Willen: sogar deine – zu hinterfragen!!!

  53. Der Discobesitzer wie auch jeder Gastronom hat eindeutig Hausrecht. Er bestimmt wer seine Räume betritt.Das beißt sich mit dem Antidiskriminierungsgesetz.Solange er aber keine diskriminierende Begründung , oder garkeine Begründung gibt, verletzt er das ADG nicht und kann auch nicht verurteilt werden.

  54. @#39 HARMS (13. Feb 2011 11:44)
    Lies mal den Kommentar aus einem alten PI-Artikel t,(Nr. 35(:

    #35 Norbert Gehrig (22. Jul 2009 19:35)

    Da fällt mir grad ein türkischer Imbissbetreiber ein. Der hatte weil sein “Landsleute” seine deutschen Gäste immer belästigen, ein Schild angebracht : Kein Zutritt für Türken. Nach ein paar Tagen durfte er es entfernen, und muste 1500 Euro Geldstrafe zahle. Wochenlang hat er getobt und gefragt in was für einem Land er gelandet ist, das man ihn zwingt, Leute in seinem Geschäft zu bedienen, die er nicht haben will.

    ……………………….

    Bingo, der Türke hat es begriffen. Einer der wenigen der sich die Mühe macht sich in diesem Land zu integrieren. Er übt sein Hausrecht aus wie jeder andere Unternehmer in diesem Land.

    Eben das hat ein deutscher Richter nun mal nicht begriffen. Das darf er auch nicht…….und damit haben wir wieder eine neue öffentliche Bedürnisanstallt, wo jeder Penner und egal woher er kommt, seine nun mal gern gesehenen deutschen Gäste belästigen darf.

  55. Zitat Alice Schwarzer
    „Ein Kölner Polizist hat mir kürzlich erzählt, siebzig oder achtzig Prozent der Vergewaltigungen in Köln würden von Türken verübt. Ich habe ihn gefragt: Warum sagen Sie das nicht, damit wir an die Wurzeln des Problems gehen können? Er antwortete: Das dürfen wir ja nicht, Frau Schwarzer, das gilt als Rassismus.“
    Zitat Ende.

    Ich bin fassungslos über diese Aussage, dass solche Äusserungen als Rassismus in Deutschland deklariert wird.

  56. @ #57 Moralist

    Mit Rassismus hat das weniger zu tun, wie sich so mancher Türkenproll hier zum Teil aufführt, als eher mit typischer Unterschichtskultur.

  57. „Clubkarten“ sind die Lösung des Problems. Einfach welche ausgeben. Wer keine hat, kommt nicht rein.

    Wer eine bekommt ist Sache des Diskothekenbetreibers.

  58. Muslime und Linke haben oft sehr wenig Respekt vor Eigentum. Siehe abziehen und randalieren.
    Die Disco hat der Eigentümer gekauft! Sie gehört ihm. Er kann damit machen was er will.

  59. Im neuen SPIEGEL gefunden:

    Armin Laschet, 49, ehemaliger Integrationsminister in Nordrhein-Westfalen,arbeitet ab sofort als Kolumnist der türkischen Zeitung „Hürriyet“. Er wolle vor allem über die „Vielfalt des Lebens“ schreiben, teilte der Christdemokrat mit. In der ersten Kolumne geht es um ein Thema, das auch in seiner Partei umstritten ist – die Frauenquote. Laschet entpuppt sich als überraschend fortschrittlich: Deutschland solle sich ein Beispiel an der Türkei nehmen und seine kulturelle Arroganz ablegen, fordert er. Das Land am Bosporus habe schließlich bereits in den neunziger Jahren mit Tansu Çiller eine Regierungschefin gehabt. Heute seien in Führungspositionen 23 Prozent Frauen vertreten, immerhin 14 Prozent der Vorstandsvorsitzenden in der Türkei seien weiblich. In Europa liege der Wert bei drei Prozent, in Deutschland bei null, so Laschet, die neue deutsche Stimme in der „Hürriyet“.

  60. #69 lorbas:

    Ein Kölner Polizist hat mir kürzlich erzählt, siebzig oder achtzig Prozent der Vergewaltigungen in Köln würden von Türken verübt. …

    Vorletztes Jahr wurde hier in Montréal bekannt, dass ein Imam seine Gemeinde zum Vergewaltigungs-Djihad aufgefordert hat.

  61. #68 HARMS
    Der Türke muß nicht jeden bewirten! Er darf nur solch diskriminierendes Schild nicht aufstellen.
    Er kann einen Türsteher hinstellen oder auf den Gast zugehen und sagen: ich möchte sie nicht bewirten.Es gibt kein Recht Privatbesitz zu betreten!

  62. #72 Pragmatiker:

    Die Disco hat der Eigentümer gekauft! Sie gehört ihm. Er kann damit machen was er will.

    Aha? Ich brauche also nur etwas kaufen, dann berechtigt mich das, mich über jegliche Rechts- und Gesellschaftsordnung hinwegzusetzen. Whow, tolle Rechtsauffassung!!!

  63. Mit diesem „Gleichbehandlungsgesetz“ wird in Zukunft noch viel Unfug getrieben. Wartet es ab!

    In meinem Wohnviertel mehren sich die Zuzüge von Mitgliedern des „fahrenden Volkes“.
    Noch habe ich es – mit dem Preis geschlossener Fenster bei teilweise hochsommerlichen Temperaturen – geschafft, mich verbal zurückzuhalten.
    Mal sehen, ob ich bei meinem ersten Einspruch gegen Lärm- und Geruchsbelästigungen auch sofort als Rassist abgestempelt werde.

  64. Die Rechts und Gesellschaftsordnung schützt gerade seinen Besitz gegen ungerechtfertiges Betreten oder Benutzung.

  65. Thor75

    Wir können alle nicht mit Sicherheit beurteilen, ob nicht doch ein sachlicher Grund für diese „Diskriminierung“ gegeben war, dazu wissen wir zu wenig über die tatsächlichen Gegebenheiten. Es gibt auch in der Tat nicht viel Rechtssprechung oder Literatur dazu.
    Deine Meinung ist vielleicht vertretbar, aber ich denke genau das Gegenteil und halte das Gesetz für Schwachsinn, der mal wieder auf dem Mist der EU gewachsen ist und unsere Freiheit einschränkt.
    Der Markt kann solche Fälle über Angebot und Nachfrage selbst regeln. Wenn sich das Verhalten des Diskobetreibers herumspricht, hat er entweder Einbußen oder es läuft besser als zuvor, da mehr Biokartoffeln dort feiern wollen.
    Man muss nicht immer gleich nach Mama Staat schreien.

  66. #75 Pragmatiker (13. Feb 2011 12:37)

    was ist eigentlich an dem Schild diskriminierend.

    Wenn er Holländer drauf geschrieben hätte, gebe es diesen Rummel auch nicht. Im übrigen ist der Besitzer selber Türke, beklagt sich doch auch nicht oder zeigt sich demnach selber an.

  67. #76 Thor75:
    >>Ich brauche also nur etwas kaufen, dann berechtigt mich das, mich über jegliche Rechts- und Gesellschaftsordnung hinwegzusetzen. Whow, tolle Rechtsauffassung!!!<<

    Ich denke, es wäre besser mal eine Rechtsordnung zu kritisieren, in der der Staat angeblich freien Bürgern beständig vorschreibt, was er mit seinem Eigentum und nur dies betreffend anstellen darf und was nicht. Und hinzu kommt, dass die Rechtsinterpretationen hier zu Gunsten gewisser Kreise absolut schief hängen.
    .
    Ich erinnere mal an einen Vorfall in Duisburg, bei dem Polizisten eine private Wohnung stürmten, weil im Fenster eine Israel-Fahne hing, die einen randalierenden Mob aus Gutmenschen und Mohammedanern nicht passte.
    .
    Solche Vorfälle sollte man ebenfalls im Auge behalten, wenn man die angeblich rassistische Zutrittsverweigerung in eine Disco (was für eine Farce!) betrachtet.

  68. Hätte es einen beleidigten Holländer gegeben hätte der ihn auch anzeigen können.Nur da gibt es ganz wenig davon 🙂

  69. Mein Hund wird auch diskriminiert von diesen blöden kleinen Schildern. Wuff !
    Oder an Emanzenläden die Männerverbotsschilder 🙂

  70. Genau, dieses Gesetz wird natürlich wieder nur von denen ausgenutzt, die besonders gerne und besonders schnell in ihrer „Ehre“ beleidigt sind.
    Allen anderen normalen Leuten wäre so ein Prozess vor Gericht doch peinlich und der Mühe nicht wert. So viel also zur „Ehre“ bestimmter Mitbürger.

  71. Es gibt ja zu Recht den Spruch. An zwei Orten bist Du allein in Gottes Hand. Auf hoher See und vor Gericht.
    Der Richter hat das Recht der freien Beweiswürdigung und Gewichtung verschiedener Rechtsgüter.

  72. #83 Pragmatiker

    gäbe es einen beleidigten Hölländer, dann würde das Verfahren mangels öffentlichem Interesse in Deutschland eingestellt.
    In Holland durften beim Freudenfest Fußball auch einige Deutsche Fans auch und wie hier fälschlich dargestellt diskriminierendes Hausrecht genießen.
    Wenn sich da ein Deutscher Fan beklagt hätte, oder auch es versucht hat, gebe es erst kein Verfahren.

    Im übrigen Danke #82 Graue Eminenz (13. Feb 2011 12:52) ….du bringst es auf dem Punkt.

  73. „Geschlechter kann man nicht gleichstellen, ebenso wenig wie Klassen, Rassen, oder Religionen. Man kann nur Individuen gleichstellen. Wenn Individuen vor dem Recht gleich sind, also für alle dieselben Gesetze gelten, dann ist die Gleichstellung erreicht.“

    Der Artikel geht vielmehr um Frauenpolitik, aber der erste Satz passt halt gut hier hin!
    http://ef-magazin.de/2011/02/13/2849-frauenpolitik-in-der-kollektivismusfalle-jeder-ist-seines-glueckes-schmied

  74. #87 HARMS
    Privat auf Entfernung des Schildes könnte er trotzdem klagen und wohl auch gewinnen. Der Artikel handelt ja auch von einer privaten Klage.

  75. #41 Thor75

    ich halte die freie entscheidung darüber, wer in meinen räumen zutritt erhält oder nicht für ein höheres gut was es zu schützen gibt. wenn sich ein einlassbegehrender dadurch diskrimiert fühlt oder nicht ist das sein bier. das darf er dann gern zu hause trinken.
    ich denke mal, der juri-student nutzte mal eben sein talent als prozesshansel und seine kumpels als zeugen kamen ihm gerade recht.

  76. Mir wurde von einem betrunkenen minderjährigen Bengel fünfmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ich bekam 280 Euro Schmerzensgeld.

    Tolle Gleichbehandlung. Wird Zeit, dass die Freiheit dran kommt. Dann ist Schluß mit der linksfaschistischen Diktatur in diesem Land.

  77. So was passiert eben in einem Land, das ein solche unnötigen Gesetz hat. Ein Land in dem es bei ausländischen Opfern von deutschen Gewalttaten, Schägereien sofort im Blätterwald rauscht und die Fremdenfeindlichkeit wird angeprangert. Wird ein Deutscher von Ausländern verletzt ist das kein Grund für eine Schlagzeile. Wird ein Deutscher bei einer Bewerbung abgewiesen, dann kräht kein Hahn danach, betrifft es z.B. einen Türken, dann kann ganz schnell eine Anzeige folgen. Wir sind die Bürger 2. und 3. Klasse und haben alles dafür zu tun, dass es unseren ungebeten Gästen immer gut geht.

  78. Das Alando Palais in Osnabrück lässt seit nunmehr fast zehn Jahren so gut wie keine Bereicherer in den Laden. Da ging was ab hier! Der Betreiber hat sich jedoch durchgesetzt. Bis heute! Fazit: 2x Bester Club Deutschlands und jedes Wochenende bumsvoll mit ANSTÄNDIGEN LEUTEN die nur Feiern möchten und nicht auf Bereicherungen wie Messer im Bauch, dumme, notgeile Ficki Ficki Sprüche oder eingeschlagene Visage stehen.

  79. @ #80 Psycho Path

    Welche Freitheit wird denn durch das AGG eingeschränkt? Die Freiheit, andere beliebig diskriminieren zu können? Hmmm… halte ich für eine etwas zweifelhafte Freiheit.

    @ #82 Graue Eminenz

    Sooviel schreibt der Staat seinen freien Bürgern nicht vor, was er mit seinem Eigentum anstellen darf und was nicht.

    Und hinzu kommt, dass die Rechtsinterpretationen hier zu Gunsten gewisser Kreise absolut schief hängen.

    woran machst du das fest?

    Ich erinnere mal an einen Vorfall in Duisburg, bei dem Polizisten eine private Wohnung stürmten, weil im Fenster eine Israel-Fahne hing, die einen randalierenden Mob aus Gutmenschen und Mohammedanern nicht passte.

    Hast du dazu eine Quelle?

    Solche Vorfälle sollte man ebenfalls im Auge behalten, wenn man die angeblich rassistische Zutrittsverweigerung in eine Disco (was für eine Farce!) betrachtet.

    woher willst du wissen, dass es keine rassistische Zutrittsverweigerung war? NIEMAND hier weiß das zuverlässig! Du sagst es halt ganz einfach mal so, weil’s dir grad mal so in den Kram passt. Eine besonders intellektuelle Auseinandersetzung ist das nicht.

  80. Da gibt es was, dass nennt sich HAUSRECHT !

    Und wenn der Mensch vor der türe sagt, „Du kommst hier net rein“, dann ist das eben so.

    Armes, armes Dhimmi-Deutschland !

  81. Sehen wir es mal mit Humor.

    Zum Schild: Hunde müssen an der Leine geführt werden.

    Welcher Hund wird diskriminiert ?

  82. #94 Thor75
    Eine interlektuelle Auseinandersetzung kann ich bei Dir nicht erkennen. Leere linke Phrasen aber jede Menge.

  83. #85 Psycho Path

    Genau, dieses Gesetz wird natürlich wieder nur von denen ausgenutzt, die besonders gerne und besonders schnell in ihrer “Ehre” beleidigt sind.

    Echt? Ist das so? Kannst du das irgendwie belegen oder dient deine Feststellung nicht vielmehr einfach nur mal wieder einer bloßen Stimmungsmache?

    Allen anderen normalen Leuten wäre so ein Prozess vor Gericht doch peinlich und der Mühe nicht wert. So viel also zur “Ehre” bestimmter Mitbürger.

    Die meisten Prozesse auf Grundlage des AGG wurden bislang aufgrund geschlechtlicher Benachteilung und im Rahmen von Arbeitsverhältnissen geführt. Scheisse… das passt jetzt nicht so gut in die Stimmungsmache gegen Moslems. Ach… egal, wen interessieren schon Fakten. Sagen wir halt ganz einfach, es waren Moslemweiber, dann passt’s schon wieder irgendwie 😉

  84. #94 Thor75

    Welche Freitheit wird denn durch das AGG eingeschränkt? Die Freiheit, andere beliebig diskriminieren zu können? Hmmm… halte ich für eine etwas zweifelhafte Freiheit.

    Ja, genau. Die Freiheit meine ich. Ich bin für Vertragsfreiheit.

  85. Ja ist auch richtig so! Was fällt den Discobetreibern auch ein, Besucher wegen ihrer Herkunft nicht reinzulassen?

    Apartheid reloadet brauchen wir hier sicher nicht.

  86. „Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will“

    Jean-Jaques Rousseau.

  87. @ #90 noreli:

    ich halte die freie entscheidung darüber, wer in meinen räumen zutritt erhält oder nicht für ein höheres gut was es zu schützen gibt.

    aber dieses Recht hast du doch auch mit dem AGG. Bietest du deine Räume allerdings einer breiten Masse an, dann hast du nunmal ein paar Spielregeln zu beachten.
    Was willst du denn? Ein Recht auf Diskriminierung? Findest du sowas gut?

    wenn sich ein einlassbegehrender dadurch diskrimiert fühlt oder nicht ist das sein bier.

    Es geht nicht darum, ob er sich diskriminiert fühlt oder nicht, sondern ob er diskriminiert wurde oder nicht.

    ich denke mal, der juri-student nutzte mal eben sein talent als prozesshansel und seine kumpels als zeugen kamen ihm gerade recht.

    Du machst es dir zu einfach finde ich. Wenn jemand etwas einklagt, das dir nicht gefällt, wird er halt eben mal zum Prozesshansel erklärt. Klagt jemand was ein, was du gut findest, ist er ein Patriot oder einer, der einfach nur sein gutes Recht einfordert.

  88. #98 Thor75

    Und wieviele ich komm-nicht-in-die-Disse-rein-Prozesse wurden bisher von wem geführt?

    Und dass die meisten Prozesse wegen geschlechtlicher Benachteiligung bei der ARbeit geführt wurden, heißt noch lange nicht, dass ich viel von den jeweiligen Klägern halten muss. Es kommt natürlich auf den Einzelfall an.

  89. Ich erinnere mal an einen Vorfall in Duisburg, bei dem Polizisten eine private Wohnung stürmten, weil im Fenster eine Israel-Fahne hing, die einen randalierenden Mob aus Gutmenschen und Mohammedanern nicht passte.

    #94 Thor75:
    >>Hast du dazu eine Quelle?<<

    Bitte: http://fr.jpost.com/servlet/Satellite?pagename=JPost/JPArticle/ShowFull&cid=1231950850066

    During an anti-Israeli demonstration organized by the radical Islamic group, Milli Görüs, which attracted 10,000 protesters last Saturday in Duisburg, two police officers stormed the apartment of a 25-year-old student and his 26-year-old girlfriend and seized Israeli flags hanging on the balcony and inside a window.

    ________
    >>woher willst du wissen, dass es keine rassistische Zutrittsverweigerung war?<<

    Im obigen Text heißt es:

    Grund dafür war die Hautfarbe des Studenten, bestätigten mehrere ZeugInnen.

    Ich denke nicht, dass da jemand wegen zuviel oder zuwenig Sonnenbank nicht eingelassen worden ist.

  90. Thor 75

    Drehen wir den Spieß mal um.
    Was willst Du denn ?
    Das die jeden reinlassen müssen? Das das Hausrecht abgeschafft wird?

  91. #106 Graue Eminenz

    Naja, Zeugen gelten nicht umsonst als „schlechtes“ Beweismittel.

    Man kann hier nichts ausschließen. Aber die Entscheidung ist rechtskräftig.

    Thor75 versteht nicht, was Freiheit ist und will sie nicht.

    Er oder sie erkennt nicht, dass dies ein ideologischer Streit ist, den man wohl kaum hier austragen kann.

  92. #107 Pragmatiker
    >>@ Thor 75: Das die jeden reinlassen müssen? Das das Hausrecht abgeschafft wird?<<

    Die Frage hat Thor 75 allerdings schon beantwortet:

    #63 Thor75: Klaro ist es zulässig, jemanden wegen unpassendem Outfit nicht reinzulassen.

  93. Hund geht in die Disco und will Hundefutter…..
    hau ab Hund, geh in den Fressnapf.
    Omas Katze macht das nicht, steht auch nicht als Zeuge zur Verfügung.
    Kumpel Hund vom Hund bezeugt alles und damit klagt der Hund wegen Diskriminierung und gewinnt. Jetzt kauft der Wirt das Futter im Fressnapf, für seine neuen Gäste…oder Hunde…

  94. #93 WirSindDasVolk

    Das Alando Palais in Osnabrück lässt seit nunmehr fast zehn Jahren so gut wie keine Bereicherer in den Laden. Da ging was ab hier! Der Betreiber hat sich jedoch durchgesetzt. Bis heute! Fazit: 2x Bester Club Deutschlands und jedes Wochenende bumsvoll mit ANSTÄNDIGEN LEUTEN die nur Feiern möchten und nicht auf Bereicherungen wie Messer im Bauch, dumme, notgeile Ficki Ficki Sprüche oder eingeschlagene Visage stehen.

    Schon mal auf dem Blackmusic-Floor gewesen? Da rennen recht viele Bereicherer herum. Aber du hast recht: Stress gibt es da so gut wie nie, da der Abschaum schon recht gut an der Tür abgewiesen wird. Und die Türken, die reinkommen, sind in der Regel nur da, um zu feiern.

  95. #109 Graue Eminenz
    Unpassende Kleidung? z.B. weil er Punker ist?
    Oder sie Kopftuch trägt ? Das ist auch Diskriminierung!
    Nicht der Gast hat ein Recht da reinzugehen, sondern der Betreiber ein ihm genehmes Publikum durch Auswahl zu bekommen.
    Und da kann es auch mal den Falschen erwischen.

  96. Überall Rassismus. Wo man hinschaut Rassismus. Es ist schlimm in diesem Land.

    Am besten übernehmen linksgrüne Bessermenschen die Inquisition. Rassismus MUSS mit brutalster Gewalt und Repression ausgemerzt werden.

  97. Das Interesse des Türstehers besteht doch darin möglichst viele reinzulassen !
    Vielleicht hat er den Jurastudenten mit seiner
    eleganten Kleidung für einen Drogendealer gehalten.Er muß ja schnell abscannen und aus dem Bauch entscheiden.

  98. WARUM dürfen Richter in einer Partei sein? Absolute Neutralität in politischer Hinsicht wäre wünschenswert, bzw. nötig, soweit es machbar ist. Mit Parteibuch ist der Richter automatisch beeinflusst. So wie Politiker allgemein befangen sind, wenn sie gleichzeitig hohe Posten inder Wirtschaft tragen.
    Deutschland ist verkommen und mit Gerechtigkeit und Logik hat die ganze Scheisse nichts mehr zu tun.

  99. #116 Pazifaust:
    >>WARUM dürfen Richter in einer Partei sein?<<

    Weil auch einem Richter die Bürgerrechte zustehen.
    .
    Jedes Urteil bedarf übrigens einer schriftlichen Begründung. Das erschwert ganz entscheidend Urteile durch Voreingenommenheit, denn die würde da offenbar.

  100. PS: den würde ich immer wieder abweisen, jedesmal, immer wieder. Warum? Weil ja nun deutlich wurde, dass er Ärger macht, wenn er nicht seinen Willen bekommt. Das gefährdet natürlich den Frieden in dem Laden.
    Bald wird die Teilnahme unerwünschter Kinder von dessen Eltern auf Geburtstagspartys eingeklagt. Das ist was anderes? Aha…. Hausrecht war auch mal was anderes.

  101. #117 Graue Eminenz

    Ich verstehe das schon. Aber das ist falsch. Wer sich für das Amt des Richters entscheidet dort angekommen ist, SOLLTE seine politische Gesinnung über Bord schmeissen und dazu gehört das Parteibuch.
    Kein Politiker dürfte hohe Ämter und Positionen in der Wirtschaft gleichzeitig tragen. So lange die pol. Karriere läuft, ist das von jemand anderen zu übernehmen, ansonsten nix Politik. Ist doch einfach, oder? Und schon GAR nicht, sollte ein Politiker in seiner Amtszeit wirtschaftliche Ämter dazu bekommen. Sehe ich bei Richtern genauso. Der Kram mit der Begründung klingt ja nett, aber sei doch ehrlich! Ein ganz anderes Urteil hätte man bestimmt genauso gut begründen können, man muss es eben nur wollen.
    Es nervt mich allgemein, nicht nur in diesem Fall.

  102. Interessant sind die im AGG zugrundegelgten Anknüpfungspunkte der Diskriminierung.
    Nach Kleidung und Aussehen z.B. darf man nämlich weiterhin nach Lust und Laune diskriminieren!

  103. Wow, so ein krankes Sch..land mit noch krankeren 68er Richtern.

    Jeder, der hier in seine AGB den größten verbraucherfeindlichen Abzockdreck schreibt, geht ungestraft wegen seines Rechts auf Privatautonomie durch….

    Aber nicht, wenn es ein Türsteher im Auftrag des Betreibers mit den entsprechenden schlechten Erfahrungen im Hintergrund durchsetzen will.
    Möglich, daß es daber auch mal einen Unschuldigen trifft. So ist das Leben.

    Wo führt das noch hin…

  104. Kein Politiker dürfte hohe Ämter und Positionen in der Wirtschaft gleichzeitig tragen.

    Huch! Das tun aber die meisten, und dürfen es auch!

    Ein ganz anderes Urteil hätte man bestimmt genauso gut begründen können, man muss es eben nur wollen.

    Schwerlich. Wenn man davon ausgeht, dass ein Massengeschäft vorliegt, kann der Richter nach Gesetzeslage kaum zu einem anderen Ergebnis kommen.

  105. #104 Psycho Path

    Und wieviele ich komm-nicht-in-die-Disse-rein-Prozesse wurden bisher von wem geführt?

    Sicherlich sehr wenige. Dass diese allerdings von Moslems geführt worden sein sollen, ist deine Phantasie. Es ist ja noch nichtmal bekannt, welcher Abstammung der im Eingangsbeitrag genannte hat. Aber du weißt natürlich gleich: Moslems sind’s. Überhaupt… egal was, wer, wie, wo… Moslem’s sind’s immer. So einfach kann die kleine geistige Welt sein, wat?

    Und dass die meisten Prozesse wegen geschlechtlicher Benachteiligung bei der ARbeit geführt wurden, heißt noch lange nicht, dass ich viel von den jeweiligen Klägern halten muss.

    Dann führ hier auch nicht pauschal und vorschnell gleich die Moselms als die Univeral-Schuldigen an.

  106. Das AGG widerspricht nach meinem Rechtsverständnis massiv gegen das klassische Vertragsrecht. Es höhlt jenes im Kern aus!

    Das Diskriminierungsverbot kann nur für Staaten gelten-nicht für seine Bürger:
    Ein Staat und seine Organe haben grundsätzlich nicht das Recht Menschen aufgrund beliebiger Ordnungsmerkmale zu diskriminieren. Dies ergibt sich vollends letztlich aus der Deklaration der Menschenrechte. Ein Staat vor dem nicht alle Menschen gleich sind ist ein Unrechtsstaat.

    Jedoch gilt das nicht auf privatrechtlicher Ebene. Ein Bürger oder eine juristische Person (Massengeschäft hin oder her) darf natürlich ohne oder mit Angabe von Gründen Verträge schießen oder nicht. Dies ist eine Urfreiheit des Menschen.
    Man könnte auch provokativ sagen. Jeder hat das Recht zu diskriminieren – aus welchen Gründen auch immer. Ob das dann aus Gründen der Hautfarbe oder des Geschlechtes erfolgt ist privates Bier und darf natürlich moralisch beanstandet werden. Jedoch geht es meines Erachtens entschieden zu weit, die Vertragsfreiheit aufgrund eines (schon per se anmaßenden und damit illegalen) volkserzieherischen Denkens von staatswegen einzuschränken.

    Um es nochmals deutlich zu machen: Werde ich diskriminiert – also von Verträgen ausgeschlossen – und das aufgrund eines durch mich nicht änderbaren Merkmales, so darf ich mich ärgern. Ich darf denjenigen für eine miese, unmoralische Person halten – mehr aber dann doch nicht. Ich muß respektieren, daß er das darf, daß es sein Eigentum ist und auch daß er eine miese unmoralische Person sein darf.

    Ich bin also aus grundsätzlichen Erwägungen gegen das AGG – daß ich wahrlich für Unrecht halte:
    1. dient es der Volkserziehung – dies kommt keiner Regierung zu, da das Volk der Souverän ist. Ein Recht auf Erziehung hat somit bestenfalls das Volk gegenüber seiner Regierung und nicht umgekehrt.
    2. schränkt es die Vertragsfreiheit unzulässig ein
    3. kann m.E.n. Neutralitätspflicht nur dem Wirken des Staates gegenüber seinen Bürgern auferlegt werden.

    In diesem Sinne ein hquerscher freiheitlicher Imperativ:
    „Ich diskriminiere, also bin ich“

  107. #106 Graue Eminenz

    jetzt weiß ich, auf welchen Vorfall du angespielt hattest. Ok, aber was willst du damit aussagen?

    Ich denke nicht, dass da jemand wegen zuviel oder zuwenig Sonnenbank nicht eingelassen worden ist.

    Das vermute ich auch nicht, sondern wohl eher wegen seiner abstammungsbedingten Hautfarbe.

  108. Hebelt das „Gleichbehandlungsgesetz“ nun jedwede Kontrahierungsfreiheit aus, wenn auch nur -irgendwie- glaubhaft gemacht werden koenne, der verhinderte Vertragsabschluss sei aufgrund von „Ungleichkeitserwaegungen“ heraus verweigert worden?

    Das allerdings stellte das Privatrecht auf den Kopf.
    Was ist sodann mit priv.Miet-, Kauf-, Pacht- oder Ueberlassungsvertraegen, die ausdruecklich bestimmte Personengruppen vorsehen, andere aber davon auschliessen?
    Jung-nicht jung, weibl.-maennl., konfessionell gebunden-atheististisch, helle-dunkle Hautfarbe, Brillen-/Kontaktlinsentraeger-Nichtbrillen-/Kl.traeger …. etc..
    Kontrahierungszwang statt -boeser- VertragsFREIHEIT?

  109. #126 Pragmatiker
    Ich weiß nicht, worauf sich der Anspruch in diesem Fall stützte, aber vermutlich aufs AGG. Und nach AGG darfst du vor allem bei Massengeschäften nicht diskriminieren. Disco dürfte eins sein…

  110. Dieses Urteil ist ein Witz, das zielt wieder mal genau auf Deutsch-Deutsche:

    Hier in Nürnberg/Fürth gibts Diskos, da darf ich als Deutsch-Deutscher nicht rein…

    – Russendisco: „nur Russen dürfen rein“

    – Türkendisco: „nur Türken dürfen rein“

    wird man dort abgewiesen, egal ob Mann oder Frau…..

  111. #107 Pragmatiker

    Drehen wir den Spieß mal um.
    Was willst Du denn ?
    Das die jeden reinlassen müssen? Das das Hausrecht abgeschafft wird?

    Nee, ganz sicherlich nicht. Ich finde es schon fragwürdig, was der Gesetzgeber mit dem Rauchverbot zu regeln meint.

    Ich lehne nur entschieden eine Benachteiligung in der Öffentlichkeit aufgrund ethnischer Herkunft ab und halte es auch für richtig, dass dergleichen rechtlich geahndet wird. Das hat nichts mit dem Hausrecht zu tun – ein Recht auf Diskriminierung gibt es so wenig, wie ein Recht auf Straftaten.

  112. Korrektur

    …Ich bin also aus grundsätzlichen Erwägungen gegen das AGG – das ich wahrlich für Unrecht halte: …

  113. OK OK, dann wird das für mich ja ein richtig gutes Geschäft….

    „Altersdiskriminierung“ nennt man das dann…!! Werde dann mal bei den einschlägigen Diskos Einlass verlangen, die nur junge Leute reinlassen….

    Aber mit 300 EUR lasse ich mich nicht abspeisen, denn die Diskriminierung wegen des Alters hinterlässt grossen Schaden…

  114. #118 Pazifaust

    PS: den würde ich immer wieder abweisen, jedesmal, immer wieder. Warum? Weil ja nun deutlich wurde, dass er Ärger macht, wenn er nicht seinen Willen bekommt. Das gefährdet natürlich den Frieden in dem Laden.

    Klaro. Wenn bekannt wird, dass du mal irgendwann einen Prozess mit einem deiner früheren Arbeitgeber geführt hast, dann hat jeder künftige potenzielle Arbeitgeber auch das Recht, dich deswegen erst gar nicht einzustellen oder wieder rauszuwerfen, denn es ist ja bekannt, dass du Ärger machst, wenn du deinen Willen nicht bekommst und das gefährten den Frieden in jeder Firma 😀

    Probier’s doch mal mit etwas Hirn beim nächsten Beitrag – könnte nicht schaden 😉

  115. #135 hundertsechzigmilliarden

    da muss ich dich enttäuschen – das Alter ist nicht durch das AGG abgedeckt.

    #130 Kueltuervertriebener

    Mensch… informier dich doch mal zuerst, was das AGG wirklich ist, bezweckt und regelt, bevor du solch einen Müll abgibst!

  116. #138 Thor75 (13. Feb 2011 14:39)

    da muss ich dich enttäuschen – das Alter ist nicht durch das AGG abgedeckt.

    Doch, ist es.

  117. #119 Pazifaust:
    >>Wer sich für das Amt des Richters entscheidet dort angekommen ist, SOLLTE seine politische Gesinnung über Bord schmeissen und dazu gehört das Parteibuch.<<
    .
    Das Problem, dass speziell Westeuropa hat, ist dass ein Ungeist herrscht. Mit noch mehr Gesetzen, Verordnungen und Regularien ist dem aber nicht beizukommen. Von mir aus kann auch jeder Richter ein Sozi sein oder ein grünes Parteibuch haben; das ist seine persönliche Angelegenheit und hat niemanden zu interessieren; denn am ende gilt das dann auch für Staatsanwälte, Polizisten, Beamte, Soldaten … und dann ist der Verwaltungs- und Sicherheitsapparat endgültig und komplett vom Normalbürger abgekapselt.
    .
    Was es zu ändern gilt, ist der Ungeist der 68iger, der sich wie ein Leichentuch über Europa gelegt hat. PI ist da schon ein guter Anfang!

  118. #136 Thor75

    Auch wenn es Dir nicht schmeckt. Das Recht hat er, auch wenn es ein Vorurteil ist. Das ist die Krux mit den Linken. Jede Ihrer Wertvorstellung muß in Gesetze gegossen werden.Und die Werte bestimmen sie!
    Persönliche Freiheit ist nebensächlich.

  119. #128 hquer (13. Feb 2011 14:26)
    Auch ohne das AGG wäre man in der Discosache vermutlich von einer sittenwidrigen Schädigung (826BGB) ausgegangen. Für unseren Hautfarbeninhaber wäre das auf EU-Richtlinie beruhende AGG nicht man nötig gewesen!

  120. #129 Thor75:
    >>Ok, aber was willst du damit aussagen?<<

    SRY, bei dem Punkt Rassismus habe ich mich völlig verhaspelt! Hier toben zwei meiner Jungs herum und krähen, glucksen, kichern und einer stinkt wieder verdächtig … und das lenkt mich etwas ab. 😉

  121. #136 Thor75

    Oh, da kommen ja mal andere Töne zum Vorschein. Als Diskothekenbetreiber kann man sich jetzt warm anziehen wegen dem Urteil. Da empfehle ich ihnen ebenfalls das Hirn einzuschalten. Leute wie Sie sind sich der Konsequenzen nicht bewusst, weil sie ein Gutmensch sind und Misbrauchspotential nicht erkennen können oder wollen. Letztes wäre schlimmer, denn absichtlich zersetzend. Thor…. soso. Nette Tarnung.

  122. #136 Thor75:


    Klaro. Wenn bekannt wird, dass du mal irgendwann einen Prozess mit einem deiner früheren Arbeitgeber geführt hast, dann hat jeder künftige potenzielle Arbeitgeber auch das Recht, dich deswegen erst gar nicht einzustellen oder wieder rauszuwerfen, denn es ist ja bekannt, dass du Ärger machst, wenn du deinen Willen nicht bekommst und das gefährten den Frieden in jeder Firma

    Dein Einwand verfängt nicht. Der Mensch in einer bürgerlichen Gesellschaft ist nicht von Automaten umgeben sondern von Menschen. Des einen Begeisterung ist des anderen Gräuel. Niemand hätte grundsätzlich ein Problem – nur eine veränderte Wahrscheinlichkeit.

    Und wie ist es denn sonst im Leben? …Mein Sohn verlangt von mir zum zehnten mal Geld, welches er wiederholt verhurt, verspielt und versäuft…. meine „Vorurteile“ wachsen…

    Einer, der zum zehnten mal seinen Arbeitgeber verklagt hat verdient eventuell auch das entsprechende Vorurteil?!…

  123. Recht bekommen hat ein 29-jähriger Jura-Student, der sich durch den Türsteher einer Bremer Disko diskriminiert fühlte. Der hatte ihm den Einlass verwehrt: Grund dafür war die Hautfarbe des Studenten, bestätigten mehrere ZeugInnen.

    Das sagen uns also die ZeugInnen zu diesem Vorfall.

    Einer aus der Gruppe, blond und blaue Augen, stand vor ihm in der Schlange. Keine Beanstandung. Er aber – chic gewandet und im Wintermantel – bekam zu hören: “Läuft nicht.” Warum? Das “Gesamtbild” passe nicht.

    Ich nehme an das dies die Aussage des Türstehers gewesen ist.

    Wenn diese gesamte Aktion mitsamt des Urteiles hier in der BRD GmbH Schule macht, dann denke ich sollten wir alle auf der Hut sein. Dann reicht bereits ein einziges Wort um der Diskrimmnierung angezeigt und verurteilt zu werden.

    Mir geht es nicht um das Hick Hack wer darf das und wer hat diese Rechte. Das gesamte Bild zeigt mir eigentlich, dass in Deutschland so einiges im argen zu sein scheint. Alleine wenn ich schon wieder sehe das dieser Richter einer Partei angehört, welche so oder so viel daran setzt in Bremen Migration voranzutreiben und auszuweiten.

    Also von nun an aufpassen was man wem erzäht oder welche Gedanken man hegt, es könnte dank Gesetzgebung und Verordnung zu einem Bumerang werden.

  124. #142 Pragmatiker

    Gesetze verkörpern immer auch Werte. Auch rechte. Ich erinnere daran, dass es vor gar nicht so langer Zeit noch der Zustimmung des Mannes bedurfte, wenn die Ehefrau bestimmte Verträge abschließen wollte!

  125. Dieses Urteil eines Amtswgerichts hat überhaupt keine Richtungsweisung. Das waren rechtsunerfahrene Türsteher mit einem unfähigen Anwalt. Die richtigen Worte zur richtigen Zeit und das AGG ist wirkungslos!
    Der Türsteher kann nach subjektiver Beurteilung
    alle möglichen Gefahren annehmen. Da gibt es keine Vorschriften.

  126. Das ist ein Thema, das komplizierter ist als es scheint! Dem Freund meiner Tochter ist so etwas auch passiert. Sein „Pech“ -seine schwarzen Haare, ein Erbe von Großeltern aus Kroatien.Der Witz war nur : Der türsteher, der ihm den Einlass aus einem vorgeschobenen Grund verweigern wollte, war ein waschechter Türke, der offenbar die Order hatte, seine Landsleute nicht reinzulassen und ausserdem auch noch schlecht gucken konnte.!! Erst als andere ihm versicherten, dass es sich da um einen „echten“ Deutschen handelte, durfte er rein. Ich meine: Wer sich schlecht benimmt oder deswegen bekannt ist, sollte nicht in die Disko, egal woher er kommt. Aber nach dem Äusseren zu gehen, kann peinlich werden. Ich denke auch, dass es sich bei dem Jurastudenten aus Bremen bestimmt um einen friedlichen Zeitgenossen handelte

  127. Moslems vertragen keinen Alkohol, trinken ihn aber trotzdem.Dann rasten sie auch schonmal aus:von mir selbst erlebt vor 30 Jahren in Marokko: private Feier, selbstverständlich Whisky im Ausschank, beim 2. Gläschen fangen sie an, in deinem Beisein deine Frau zu begrabschen.
    Ein Tip für Lokale aus Thailand, schon vor 20 Jahren in Bangkok gesehen:
    Aushang an der Tür:
    Liebe Moslems: Wir respektieren, dass Eure Religion Alkohol und Musik verbietet. Beides gibt es hier und daher stellen wir es Euch anheim,dieses Lokal nicht zu besuchen.Danke

  128. #148 Pragmatiker

    Der Türsteher kann nach subjektiver Beurteilung
    alle möglichen Gefahren annehmen. Da gibt es keine Vorschriften.

    Rechtsgrundlage?

  129. #150 iorumisosis

    Wann mußte der Mann den Arbeitsvertrag der Frau unterschreiben? Per Gesetz?

    #152 Hausrecht zu der auch die Gestaltungsfreiheit gehört.

  130. Ach die TAZ, dieses elende deutschfeindliche Päderasten-Blatt. Die sollten erst einmal ihren Pädophilen-Skandal aufarbeiten, und solange ihre Klappe halten!

  131. Das Pa** ist überall dabei, ihren Migrationshintergrund in einen Migrationsfordergrund umzumünzen!
    Das könnte klappen. Allerdings nur solange sie von hirnschwurbelnden Gutmenschen dabei unterstützt werden – und von dieser speziellen Sorte gibt es in Bremen sehr viele 🙁

  132. #153 Pragmatiker
    Meines Wissens bis Ende der Fünfziger. Definiv per Gesetz. Darüberhinaus konnte er über das Erarbeitete der Frau verfügen (Sie nicht).
    War auch nur ein Beispiel für in Rechtsnorm gegossene Werte. Ein anderes Beispiel sei der frühere §175 StGB oder die ersten 20 Artikel unseres Grundgesetzes.

    Hausrecht ist keine Grundlage, es muss schon irgendwie konkretisiert sein. Ich kann ja auch nicht mit Hundert durch ne Spielstraße fahren mit Verweis auf ,,Handlungsfreiheit und Eigentum am Auto“..

  133. Naja dann sollten die Diskothekenbetreiber einfach einen anderen Grund vorschieben um die Mädels vor Gaffern und Grapschern zu schützen. Da tuen mir die farbigen Leid, die vernünftig mit dem anderen Geschlecht umgehen und die Unkultur des Sexismus nicht im „Migrationshintergrund“ haben.

  134. Nun, ich bin gegen jede Diskriminierung, aber ich behalte mir vor, eine Kultur mehr zu schätzen als eine andere.Aber gegen Gewalt und Hass, wie er seitenlang im Koran steht – bin ich allergisch, und verlange schon seit Jahren, dass dieser „Religion“ sofort die „Religionsfreiheit“ entzogen wird. Die Staatsbürgerschaften für relig. Muslime zurückgenommen, denn sie können ja weder Demokratie, noch Meinungsfreiheit, weder Relgionsfreiheit, noch Gewaltenteilung anerkennen. Besonders schändlich die Gewalt (erlaubt laut Koran) gegen die Frauen, deren sexuelle Ausbeutung und Vergewaltigung (Sure 2/223 Eure Weiber sind eure Acker, geht zu urem Acker, wann immer ihr wollt!“auch hier in Europa erlaubt ist!
    Nichts was im Koran, Islam, Scharia steht – passt in den westen, passt zur Demokratie. Diese Menschen gehören nicht zu uns. Sie haben 57 (durch den Islam ruinierte Länder) warum lasswn wir Europa ruinieren. Was für Politiker, die uns für nichts verkaufen, denn wir zahlen ja täglich für Dreistigkeiten, für Insolenz und Indolenz. Wen wollte man da wählen. Unseren „Islam“Präsidenten? Unseren „Wendeaussenminister, der mit Frau/Mann auftritt, obwohl er wissen müsste, dafür hängt man in DIESEN Ländern am Galgen. Unsere Merkel, die Sarration als wenig nützlich bezeichnet. Aber Millionen Belastungen als „Bereicherung“?
    Es gibt nur einen Rat. Keine Gewalt! Aber den Muslimen zeigen, dass sie hier NICHT willkommen sind!

  135. #158 iorumisosis (13. Feb 2011 15:37)

    Gut wählen dürfen sie dann auch noch nicht so lange 🙂

    Du darfst mit deinem Auto nicht mit Hundert in der 30er Zone fahren. Die Straße gehöhrt dir nicht. Auf meinem Grundstück darf ich das. Auch betrunken etc.
    Wenn ein Farbiger an mein Fenster ( Auto) klopft und fragt ob er mitkommen könnte, kann ich nein sagen.Ohne Begründung.
    Allerdings dürfte ich wohl nicht sagen, ich nehme keine Farbigen mit.
    Muß ich ja auch nicht!

  136. Nicht das Wort Niger mit e benutzen, sonst kommt man unter Moderation. Ist das ein Schimpfwort?

  137. der Wirt hat grundsätzlich Hausrecht, und darf reinlassen, wen er will.
    Aber er muss seinen Ali-Türsteher wohl briefen, das er den Deliquent den wahren Grund für die Verweigerung nicht im Beisein von Zeugen erläter sollte…

    ein einfaches : „du kommst hier net rein“ reicht.

  138. #140 iorumisosis

    sorry, da habe ich mich auch völlig falsch ausgedrückt. Das Alter generell ist sicherlich vom AGG gedeckt, aber nicht in der Weise durchsetzbar, wie es hier angedacht wurde.

  139. #161 Pragmatiker
    Einziges Kriterium ist aber nicht das ,,Gehören“. Auch auf deinem Grundstück darfst du niemanden ermorden, obwohl es dir gehört. Ich vermute, dass man bei dieser Discosache sagen kann, dass du zwar grundsätzlich bestimmen darfst, wer in deine Disco kommt (,,Hausrecht“). Wenn du aber unabhängig davon in quasivertraglichen Verhältnissen (die dem AGG unterliegen) mit den potenziellen Besuchern das Benutzen regelst, ist das vielleicht spezieller als dein ,,Hausrecht“. Es wäre ja auch widersprüchlich, wenn du z.B. als Hotelinhaber ein ZImmer vermietest und dann den Gast mit VErweis aufs ,,Hausrecht“ bei Ankunft wieder wegschickst. Außerdem hat er auch mit diesem Urteil gar keine Verletzung des ,,Hausrechts“ erwirkt, sondern nur, dass er für die Verletzung der Grundsätze über VERTRÄGE falsch behandelt wurde. Dr Richter hat ihm ja NICHT zugesprochen, dass er tatsächlich in die Disco darf.

  140. #141 Graue Eminenz

    Was es zu ändern gilt, ist der Ungeist der 68iger, der sich wie ein Leichentuch über Europa gelegt hat.

    Ach was soll denn das Gerede der rechterseits ewig leierkastenmäßig propagierten 68’er Schuldzuweisung? Die Menschheit hat sich seit jeher weiterentwickelt und verändert und das wird wohl auch immer so bleiben, auch wenn so mancher am liebsten noch in den 50’er verweilen würde.

    Hier toben zwei meiner Jungs herum und krähen, glucksen, kichern und einer stinkt wieder verdächtig … und das lenkt mich etwas ab.

    *lach, na, das kann ich gut nachvollziehen – zum Ablenken reicht eigentlich auch schon einer aus 😉

    #142 Pragmatiker

    Auch wenn es Dir nicht schmeckt. Das Recht hat er, auch wenn es ein Vorurteil ist.

    Ich meinte das nicht rechtlich, sondern wollte damit aufzeigen, dass solch eine Vorgehensweise einfach nur dumm ist.

    ALL unsere Gesetze sind in Gesetze gegossene Wertvorstellungen – das hat nun nichts mit einer linken Vorliebe zu tun.

    #143 iorumisosis

    Auch ohne das AGG wäre man in der Discosache vermutlich von einer sittenwidrigen Schädigung (826BGB) ausgegangen.

    Das ist eher auszuschließen. § 826 BGB würde hier bereits am Schaden scheitern, der hier recht eindeutig auf die Vermögenslage abzielt (s. a. Palandt zu § 826, RN 3).

    #145 Pazifaust

    Leute wie Sie sind sich der Konsequenzen nicht bewusst, weil sie ein Gutmensch sind und Misbrauchspotential nicht erkennen können oder wollen.

    Ich bin Jurist und denke schon, dass ich mir der Konsequenzen durchaus bewusst bin. JEDE Norm hat Missbrauchspotenzial – da macht das AGG keine Ausnahme. Niemand käme auf die Idee, den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs abschaffen zu wollen, nur weil er u. a. auch selber missbraucht wird?

    #146 hquer

    Um auf dein Beispiel mit deinem Sohn oder dem Arbeitnehmer nach seinem 10. AG-Prozess zurückzukommen: hier hätte man wenigstens einen definitiven individuellen Erfahrungshintergrund, der aber bei diesem Studenten sicherlich nicht gegeben ist. Wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, einzelne Individuen zu unterscheiden, dann grenzt er m. E. an eine Debilität, die beinahe schon pathologische Auswüchse hat.

  141. #167 iorumisosis
    Ups, da fehlten Satzteile..

    Außerdem hat er auch mit diesem Urteil gar keine Verletzung des ,,Hausrechts” erwirkt, sondern nur eine ENtschädigung dafür, dass er für die Verletzung der Grundsätze über VERTRÄGE falsch behandelt wurde.

  142. leute,laßt euch doch nicht mit so einem nörgelnden besserwisser-wichtigtuer-gutmensch wie dem thor ein,das ist halt ’n troll!!!
    zum einlass in discos gilt grundsätzlich:ich habe als türsteher absolut hausrecht und lasse rein,wen ich bzw der chef will.ich habe selber 17 jahre an den verschiedensten türen hinter mir.(okay,thor,alter schlingel,du weißt es natürlich besser.alter troll,du!)

  143. #151 Browning

    Moslems vertragen keinen Alkohol, trinken ihn aber trotzdem.Dann rasten sie auch schonmal aus

    So mancher Deutsche übrigens auch 😉

    Du solltest die Moslems in einem muslimischen Land von jenen unterscheiden, die hier leben. Die in einem muslimischen Land werden eher selten bis gar keine Gelegenheit haben, Alkohol zu trinken, wohingegen die Nachkommenschaft der Gastarbeiter (die es ja ist, die hier oft Rabatz macht) durchaus alkoholgewöhnt ist. Die haben mit den Moslems in mulimischen Ländern nicht viel gemein – noch nichtmal in Punkto Islam, dessen Inhalte sie regelmäßig gar nicht genau kennen.

  144. cetero censeo:GERMAN DEFENCE LEAGUE!!!-schaut mal bei facebook,oder besser noch,macht mit und meldet euch an!

  145. #168 Thor75

    Habe gerade keinen Palandt da..
    Naja, den Schaden könnte man darin sehen, dass kein Vertrag geschlossen wird. Als Quasinaturalrestitution gibts dann nen Kontrahierungszwang aus 826. Die Ablehnung des Vertragsschlusses ist die sittenwidrige Schädigung.
    Der Fall, steht genauso in NJW 83, 2040 (Hab ich nich gelesen..)

  146. #159 janeaustin

    aber gegen Gewalt und Hass, wie er seitenlang im Koran steht – bin ich allergisch

    …das findest du in der Bibel genauso. Die Religion ist nicht das Problem – der einzelne Anhänger kann es aber sein.

    Es ist schwer verfehlt und – wie ich meine – auch recht naiv, wenn du meinst, Islam = automatisch Gewalt und Hass.

    Besonders schändlich die Gewalt (erlaubt laut Koran) gegen die Frauen, deren sexuelle Ausbeutung und Vergewaltigung

    …ach, und Gewalt oder Mord gegen einen Mann ist dann nicht so schändlich oder wie? Stufen wir hier etwa ab? Werteres Leben = Frau vs. unwerteres Leben = Mann???

    Nichts was im Koran, Islam, Scharia steht – passt in den westen, passt zur Demokratie.

    Oh, bist du Islam- und Korankenner, als dass du da gleich von nichts sprechen kannst? Hmmm… glaube ich nun eher nicht.

    Sie haben 57 (durch den Islam ruinierte Länder)

    Nicht notwendigerweise durch den Islam ruiniert, als vielmehr von totalitären Machtstrukturen und deren Verfechter.

    Letztlich ist jeder Fanatismus abzulehnen und einen solchen bringen viele Ideologien hervor – nicht nur religiöse.

  147. hier kommt ein Zitat:
    ********************************************************************************************
    #151 Maxi9 (13. Feb 2011 15:13)
    Das ist ein Thema, das komplizierter ist als es scheint! Dem Freund meiner Tochter ist so etwas auch passiert. Sein “Pech” -seine schwarzen Haare, ein Erbe von Großeltern aus Kroatien.Der Witz war nur : Der türsteher, der ihm den Einlass aus einem vorgeschobenen Grund verweigern wollte, war ein waschechter Türke, der offenbar die Order hatte, seine Landsleute nicht reinzulassen und ausserdem auch noch schlecht gucken konnte.!! Erst als andere ihm versicherten, dass es sich da um einen “echten” Deutschen handelte, durfte er rein. Ich meine: Wer sich schlecht benimmt oder deswegen bekannt ist, sollte nicht in die Disko, egal woher er kommt. Aber nach dem Äusseren zu gehen, kann peinlich werden. Ich denke auch, dass es sich bei dem Jurastudenten aus Bremen bestimmt um einen friedlichen Zeitgenossen handelte
    ********************************************************************************************
    Das Problem war diesmal nicht der friedliche Zeitgenosse sondern seine vorsichtshalber mitgebrachten „Zeuginnen“ der Fraktion GutmenschInnen.

    😯 👿

  148. #160 Eduard

    danke für deinen Hinweis. Durch einen vorgehenden Beitrag ist mir der Vorfall denn auch wieder eingefallen.

    #172 iorumisosis

    halte ich nicht für möglich, wenn man sich mal die Schadensdefinition des BGH dazu durchsieht. In dem Zusammenhang wäre selbst die vom BGH umfasste „…Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses…“ fraglich, da ja niemand einen Anspruch auf den Besuch in einer bestimmten Diskothek hat.

  149. #176 Thor75
    hmm.. Anspruch auf sittengerechtes Behandeltwerden? Wäre wahrscheinlch ein zirkelschluss.

    Aber läge nicht ein vermögensvorteil darin, die disco besucht zu haben? Als Dientleistung oder gebrauchsvorteil?

    sonst vllt immaterieller schaden.

    Ich sehe den schaden auch nicht so richtig, prof. looschelders (bei dem ich diesen fall gerade gelesen habe)l anscheinendend schon;-)

  150. #174 iorumisosis

    doch, schon auch ein immaterieller Schaden, so er sich denn auf eine geschädigte Vermögenslage des Geschädigten zurechnen lässt. Das dürfte bei soetwas problematisch werden.

    #175 Gottfried Gottfried

    Woher weißt du eigentlich gleich so aus dem Stand heraus, dass er vorsichtshalber “Zeuginnen” der Fraktion GutmenschInnen mitgebracht hätte?

    Weißt du… sowas finde ich einfach nur zum Kotzen, wenn man sich mal eben die Dinge aus dem Ärmel heraus zurechtphantasiert, nur damit sie wieder schön in’s Feindbild reinpassen. Da wird dann der Student zum berechnenden Abzocker und seine Begleiterinnen zu GutmenschInnen. Überhaupt ist sowieso alles „Gutmensch“, „inksfaschistoid“ oder „grün“ oder „Alt-68’der“, was nicht in’s Weltbild passt und nicht schmeckt. So einfach und schön schwarz-/weip kann die Welt sein. Und dann wundert man sich, dass man mit seinen eigenen Ansinnen nicht gehört oder ernst genommen wird.

  151. Also können wir uns auch in die Türken und Russendisko klagen? und wenn wir zu zehnt dort antanzen, dann das zehnfache an Kohle abgreifen?

  152. #177 iorumisosis

    Aber läge nicht ein vermögensvorteil darin, die disco besucht zu haben? Als Dientleistung oder gebrauchsvorteil?

    Das kommt darauf an, woraus man ableitet. Bei einem Vertragsbruch ist das leicht möglich. Aus § 826 BGB hingegen halte ich das im Zusammenhang mit dem hier diskutierten Fall für relativ aussichtslos. Zudem gesellt sich noch die Sittenwidrigkeit, die für sich schon eine enorm hohe Hürde darstellt.

    Was hast du denn von Prof. Looschelders dazu gelesen?

  153. #161 Pragmatiker

    Wenn ein Farbiger an mein Fenster ( Auto) klopft und fragt ob er mitkommen könnte, kann ich nein sagen.Ohne Begründung.
    Allerdings dürfte ich wohl nicht sagen, ich nehme keine Farbigen mit.

    Solange du privat unterwegs und z. B. kein Taxi bist, darfst du das durchaus.

  154. #183 Thor75
    hmm.. Gelesen hab ich das im lehrbuch schuldrecht, thema kontrahierungszwang aus 826. Als Beispiel genau (!) unser Fall. Da steht nur einiges zur herleitung des Zwanges (worum es ja hier nicht geht), und dass es str. ist, ob nur schmerzensgeld (sic) oder kontrahierungszwang 826 möglich ist (auch nicht das problem, wenn man letzterer ansicht folgt). den schaden setzt er voraus.. werd mir gleich mal das urteil des BayOLG durchlesen..

  155. @ Thor

    „Ich bin Jurist und denke schon, dass ich mir der Konsequenzen durchaus bewusst bin.“

    Das ist kein Grund. Sehr viel Scheisse haben wir gerade den Juristen zu verdanken. Auch von Politikern müsste man Weitsicht erwarten können, haben sie aber fast alle nicht.

    Und was ich bin, ist egal, denn Meinung ist Meinung. Übrigens: Juristen sind oft ähnlich weltentfremded wie Psychologen.
    Lauf nachts durch Neukölln. Lies den Koran. Vielleicht wirst du wieder ein Mensch.

  156. ein oberschlauer germanengott, hat sich hierher verlaufen. es wird belehrt, was das zeug hält. warum laßt ihr euch das gefallen?

  157. A propos Rassismus:
    Der für den Friedensnobelpreis (sic)nominierte U2-Frontman Bono hat in Südafrika eine Kontroverse ausgelöst. Er will im Rahmen seines dortigen Tournees ein militantes ANC-Song vortragen mit dem Titel: „Shoot the Boer“
    Der Text des Liedes ist in Zulu und heißt:
    „Awudubele (i)bhulu“. Trotzdem wird es von vielen Südafrikanern als anstößig und im wahren Sinne rassistisch empfunden. Schließlich sind in den letzten Jahren – wenn ich mich nicht irre – ca. 3000 weiße Farmer teilweise auf bestialische Weise ermordet worden.
    http://entertainment.iafrica.com/news/705857.html

  158. #185 iorumisosis

    Da musst du jetzt aber einen Fall verwechselt haben, denn einem Kontrahierungszwang aus § 826 BGB fehlt es in solch einem Falle an jeglicher Grundlage. Weder wäre hier eine Monopolstellung innerhalb einer Versorgungslage gegeben, noch ein vertragliches Vorverhältnis, denn genau daraus lassen sich sittenwidrige Verweigerungen ableiten.

    #186 Pazifaust

    Das Problem ist, dass unser westeuropäisches Recht dermaßen komplex ist, dass es sich schlichtweg dem Laien selten auf den ersten Blick erschließt und nachvollziehbar wird. Dann wird es regelmäßig missverstanden und dementsprechend (weltfremd) wahrgenommen.

  159. #189 Thor75
    Ich verwechsel dar nichts, hab das Buch vor mir. Es ist im Übrigen ausdrücklich kein Fall Monopolstellung/ Versorgungslage.
    Hab mal außerdem ein bißchen quergelesen. Die Sittenwidrigkeit ist kein Problem.

  160. #189 Thor75

    „Das Problem ist, dass unser westeuropäisches Recht dermaßen komplex ist, dass es sich schlichtweg dem Laien selten auf den ersten Blick erschließt und nachvollziehbar wird. Dann wird es regelmäßig missverstanden und dementsprechend (weltfremd) wahrgenommen.“

    Klingt wie eine Antwort eines Imams nach Islamkritik eines „Ungläubigen“.
    Vielleicht ist es zu komplex, ähnlich wie das Steuerrecht.

    Immerhin bleibst du beim Antworten besonnen, das ist noch ein gutes Zeichen.

  161. #189 Thor75
    Bei Medicus/Lorenz wurde in de Fall negativ gesagt, dass, wenn Ausweichmöglichkeiten leicht zu erreichen sind, kein Vermögensschaden besteht..

  162. # 138

    erst informieren, dann schreien. Keine Ahnung ist irgendwie auch eine Ahnung!!!!!!!!!!!!!!!

  163. #189 Thor75

    „Als weltfremd wahrgenommen“

    Ja, das einfache Volk findet oftmals zu schlichten Wahrheiten während Ihr Euch auf den Olymp des juristischen Delikatessen verabschiedet habt.Das ist so weltfremd und wenig zweckgeleitet.
    Beispiel: Ein bekannter Eventmanager mietet eine Location um eine seiner berühmten Party‘ s zu feiern. Er steht selbst an der Tür und mischt sich sein Publikum so zusammen,daß er die optimale Mischung aus Teenies,ausgeflippten, seriösen etc. hat.

    Das darf der nicht?

  164. #190 iorumisosis

    Es ist im Übrigen ausdrücklich kein Fall Monopolstellung/ Versorgungslage.

    Dann lässt sich auch kein Kontrahierungszwang herleiten, denn der stellt regelmäßig eine äußerste Ausnahme dar.

    Die Sittenwidrigkeit ist kein Problem.

    …wenn du sie im besprochenen Fall in einen Kontext zum 826er bringen willst, schon.

  165. #195 Thor75

    Wenn das so offensichtlich ist, zweifel ich an meiner Lesefähigkeit.
    Hast du eine Emailadresse?

  166. #196 iorumisosis (13. Feb 2011 19:43)

    Ja ich denke auch, Euren juristisch wissenschaftlichen Disput solltet Ihr unter Euch ausmachen.

  167. #191 Pazifaust

    Vielleicht ist es zu komplex, ähnlich wie das Steuerrecht.

    Die Komplexität ist kein Selbstzweck sondern ergibt sich einfach unvermeidbar aus der Lebens- bzw. Anwendungspraxis. Wenn eine Norm Gerechtigkeit erreichen willst, muss sie nunmal allen Anforderungen gerecht werden – daraus ergibt sich dann erst die Komplexität.

    #193 hundertsechzigmilliarden

    jau, mach das selber mal. Ich habe mich dazu längst schon vorher geäußert.

    #194 Pragmatiker

    Ja, das einfache Volk findet oftmals zu schlichten Wahrheiten während Ihr Euch auf den Olymp des juristischen Delikatessen verabschiedet habt.Das ist so weltfremd und wenig zweckgeleitet.

    Ja, siehst du? Genau DAS meinte ich damit. So stellt es sich dar, wenn es ganz einfach nicht verstanden wird, was aber einfach eine Verkennung ist.

    Das darf der nicht?

    Natürlich darf er das, solange er es nicht aus einem diskriminierenden Beweggrund heraus macht.

  168. #196 iorumisosis

    ich denke, der Pragmatiker hat Recht. Irgendwie spamen wir den Thread hier langsam mit unserer Diskussion zu. Nenn mir doch mal bitte die Ausgabe und das Kapitel, dann guck ich – wenn ich dazu komme – mal in die Unibibliothek rein und seh mir den Fall mal an.

  169. #199 Thor75
    Das war zwar nicht direkt der Grund (wollte sie dir gerade schicken), aber so gehts auch.. Hab nicht mehr die neueste auflage.
    Looschelders, Schuldrecht AT, 7 Aufl. Rn. 117f.

  170. #6 GeorgOs (13. Feb 2011 10:38)

    *lacht* Damit wäre der Diskobetreiber quasi enteignet. Gegen dieses Urteil würde ich Rechtsmittel einlegen.
    ICH entscheide wer bei mir seinen Fuß über die Schwelle bewegen darf. Dabei ist es vollkommen egal wie ich das begründe. Wenn ich will, das meine Gäste eine rote Badekappe tragen, dann tragen sie eine rote Badekappe. Ich muss das nicht begründen, weil ich die Regeln mache.

    Wenn der Diskobetreiber meint eine spezielle Bevölkerungsgruppe nicht in seine Räumlichkeiten zu lassen, dann ist das so! Kein Gericht der Welt hat dem ein Riegel vor zu schieben!!!

    Du hast es sehr treffend beschrieben.

    Und jetzt vergleicht mal alle dieses Urteil und die Folgen für den Betreiber mit der Praxis der Einwanderung in unser Land.

    Nicht der Hausherr in der Disco und nicht das Staatsvolk entscheidet, welche Bedingungen für den Einlass gelten.

    Das hat nach den Regierungen Deutschlands im Grossen nun der SPD-Richter im Kleinen eindeutig klargemacht.

    Und wenn das so weitergeht, wird in sehr naher Zukunft irgendein ominöses Vergabeamt geschaffen, bei welchem jeder Arbeitgeber und Vermieter sein Arbeits- oder Wohnraumangebot einreichen muss und das Amt entscheidet über die Vergabe.

    Nicht lachen oder den Kopf schütteln, aufgrund solcher Urteile ist das die logische Fortführung der bisherigen Entwicklung.

    Für die Politik ist Eigenverantwortung nicht „hilfreich“.

  171. #103 Thor75 (13. Feb 2011 13:29)

    Danke für das Stichwort.

    Was willst du denn? Ein Recht auf Diskriminierung? Findest du sowas gut?

    Es gibt dieses Recht auf „Diskriminierung“.
    „Diskriminierung“ bedeutet zunächst erstmal nur Ungleichbehandlung.

    Nun ist es aber doch so, dass wir alle jeden Tag ungleichbehandeln.
    Ohne Ungleichbehandlung ist das Zusammenleben nämlich nicht möglich.

    Oder Lässt Du jeden in Deine Wohnung? Nein, Du behandelst Menschen unterschiedlich, Du diskriminierst.

    Lässt Du Deine Frau mit Deinem Auto fahren und einen Fremden nicht? Ungleichbehandlung, sprich: Diskriminierung.

    Diese dauernde „Diskriminierung“ ist völlig normal und nicht wegzudenken.

    Die angebliche „Diskriminierung“ an der Tür resultiert doch, im Gegensatz zur obenbeschriebenen täglichen „Diskriminierung“, aus dem allzeit zu beobachtendem Fehlverhalten „bestimmter Bevölkerungsteile“.

    Wenn sich nun beispielsweise Türken in den Dissen überwiegend gegenüber anderen Gästen schlecht benehmen ist es angeblich „Diskriminierung“, Türken vor der Türe stehenzulassen?

    Was soll der Gastro-Betreiber tun?

    Den grossen Vorteil des Menschen nicht wahrnehmen, der darin besteht, Erfahrungen zu machen, aus diesen Erfahrungen zu lernen und aufgrund des Gelernten negative Vorfälle auszuschliessen?
    Ohne diese Lernfähigkeit wären wir immer noch Affen in Höhlen…

    Oder soll er weiterhin jeden in seine Bude lassen um sich die anständigen Gäste vergraulen zu lassen?

    Es ist natürlich blöde für die anständigen Türken und Extürken unter uns aber wer ist denn daran schuld?

    Ausserdem zeichnet den guten Türsteher eine gewisse Menschenkenntnis aus, die Einschätzungsfähigkeit von Körperhaltung, Gesichtsausdruck, Redeweise und damit das Verhalten des Gegenübers im Gesamtpaket dahingehend zu beurteilen, ob das Gegenüber ein harmloser Gast oder ein auf Krawall gebürsteter Proll im Seidenanzug ist.

    Ist der derart eingeschätzte Proll nunmal zufällig Türke, maximalpigmentierter Schwarzafrikaner oder blondgelockter Deutscher, kann man zwar immer eine irgendwie geartete „Rassendiskriminierung“ herbeikonstruieren, aber diese Konstruktion läuft dann an der Realität vorbei.

  172. #201 nicht die mama (13. Feb 2011 20:00)
    Man muß sich aber auch fragen, warum es nur 2 Urteile gibt. Weil Muslime diese Sprache verstehen.Machst du Ärger fliegst du raus und kommst hier nicht mehr rein.
    Wo erleben sie das sonst?
    Es ist ein zukunftsweisendes Erfolgsmodel !

  173. #202 nicht die mama

    Ich verstehe, was du meinst. Da ist aber etwas grundsätzlich zu unterscheiden, und zwar stets dann, wenn du dich mit etwas an die Öffentlichkeit richtest (sog. Massengeschäft) und genau bzw. nur dorthin richtet sich ein Ungleichbehandlungsverbot.

    Die angebliche “Diskriminierung” an der Tür resultiert doch, im Gegensatz zur obenbeschriebenen täglichen “Diskriminierung”, aus dem allzeit zu beobachtendem Fehlverhalten “bestimmter Bevölkerungsteile”.

    Nun könnten wir genauso gut sagen: Da es meist Männer sind, die Kinder missbrauchen, ist ihnen der Zutritt zu Kindergärten, Schulen etc. zu verbieten. So funktioniert es nicht. Ein Fehlverhalten Einzelner kann man nunmal nicht auf eine Gruppe ummünzen.

    Ohne diese Lernfähigkeit wären wir immer noch Affen in Höhlen…

    Diese Lernfähigkeit sollte aber schon des menschlichen Verstandes würdig sein und das bedeutet, dass er gerade keine schematische, sondern eine individuelle Unterscheidung vornehmen kann. Ein Ali ist nunmal noch lange nicht alle Ali’s.

    Es ist natürlich blöde für die anständigen Türken und Extürken unter uns aber wer ist denn daran schuld?

    Also wenn ich mal alle Männer generell unter Missbrauchsverdacht stelle, dann bin nicht ich und meine verfehlte Einschätzung schuld, sondern dann sind diejenigen Männer dran schuld, die einen sexuellen Missbrauch begangen haben. Hältst du das für eine kluge Herangehensweise?

    Ausserdem zeichnet den guten Türsteher eine gewisse Menschenkenntnis aus…
    Ist der derart eingeschätzte Proll nunmal zufällig Türke…kann man zwar immer eine irgendwie geartete “Rassendiskriminierung” herbeikonstruieren, aber diese Konstruktion läuft dann an der Realität vorbei.

    Dem würde ich zustimmen, wenn Türsteher eine unfehlbare Konstante darstellen würden, aber das ist nunmal nicht der Fall.

  174. #205 Thor75

    Ich behaupte einfach mal: Das Verhältnis der problematischen Türken zu den problematisch aussehenden und an der Discotür wartenden Türken ist näher an 1 als das der pädophilen Männer zu den den Kindergarten besuchenden Männern.

  175. #206 iorumisosis (13. Feb 2011 21:20)

    Meine Frau war 8 Jahre Geschäftsführerin einer Disco. 1. Tagesordnungspunkt: Gut sein und Kohle machen. 2. Die fernhalten die das stören.
    D.h. türkische, arabische und russische Gangs kamen nicht rein. Einzeln schon. weil harmlos!
    Nicht aber die Mitglieder der Gang.Die wollten
    Krawall.

  176. #205 Thor75 (13. Feb 2011 20:59)

    Nun könnten wir genauso gut sagen: Da es meist Männer sind, die Kinder missbrauchen, ist ihnen der Zutritt zu Kindergärten, Schulen etc. zu verbieten. So funktioniert es nicht. Ein Fehlverhalten Einzelner kann man nunmal nicht auf eine Gruppe ummünzen.

    Doch, das kann man.

    Und zwar dann, wenn die Moral- und wertvorstellungen dieser Gruppe das Fehlverhalten nicht als Fehlverhalten bezeichnen.

    Um beim Beispiel zu bleiben:

    Der Kinderschänder ist nach deutschen Wertvorstellungen verachtenswürdig.

    Der mohammedanische Proll in der Disse, der unläubige Frauen als Schlampen und ungläubige Männer als Minderwertig ansieht und auch so behandelt, der erfährt innerhalb seiner Gruppe zustimmung.

    Diese Lernfähigkeit sollte aber schon des menschlichen Verstandes würdig sein und das bedeutet, dass er gerade keine schematische, sondern eine individuelle Unterscheidung vornehmen kann. Ein Ali ist nunmal noch lange nicht alle Ali’s.

    Natürlich ist ein Ali nicht alle Alis.

    Ab wann darf man denn vom Verhalten Einzelner auf das Verhalten Mehrerer Rückschlüsse ziehen?
    Vor Allem, wenn durch die Wertvorstellungen innerhalb der „Ali-Gruppe“ durchaus Rückschlüsse auf das zu erwartende Sozialverhalten eines Angehörigen der „Ali-Gruppe“ zulässt?

    Anders gefragt: Erschlägst Du Mücken?

    Nur die Hälfte der Mücken saugt Blut…

  177. #208 iorumisosis
    die war nicht zu erkennen bei der juristischen onaniererei.Entschuldigung. War jetzt drastisch ausgedrückt. Trifft es aber schon.

  178. #210 Pragmatiker

    Wie bitte?

    #206 iorumisosis (13. Feb 2011 21:20)

    Ich behaupte einfach mal: Das Verhältnis der problematischen Türken zu den problematisch aussehenden und an der Discotür wartenden Türken ist näher an 1 als das der pädophilen Männer zu den den Kindergarten besuchenden Männern.

  179. #209 nicht die mama

    Wir müssen eigentlich nur wieder lernen aus dem Bauchgefühl heraus zu handeln.Das wurde uns ja aberzogen. Eine ganze Industrie beschäftigt sich damit uns die richtigen Gefühle zu vermitteln.Wir müssen lernen, daß das verkehrt ist, wir von der Natur gut ausgerüstet sind, wenn wir mal darauf hören würden und uns das trauen. Nein, da kaufen wir lieber ersatzweise Bio – Produkte.

  180. #212 Pragmatiker (13. Feb 2011 22:15)

    Dieses Bauchgefühl ist nach Definition der Justiz bereits „Rassismus“.

    Was Thor hier vertritt, sind Ansichten und Argumente aus der Juristerei, welche damit leider beweist, dass die Juristerei (und offenbar auch die Politik) gerade in der Diskriminierungsdebatte einem abstrakten Ideal folgt, welches mit der Realität nichts mehr zu tun hat.

  181. #211 iorumisosis
    Ok, jetzt habe ich es mit Abitur und Studium offensichtlich nicht verstanden. Was wolltest Du sagen? Es gilt hier nicht einen Interlektuellenpreis zu gewinnen, sondern durch einfache prägnante Aussagen wie von : Nicht die Mama“ Klarheiten zu erzeugen.

  182. #215 Pragmatiker

    HÄ?? Meine Aussage zu dem unpassenden Vergleich von Thor75 war: Die Wahrscheinlichkeit, einen ,,Problemtürken“ in der Disco zu erwischen ist höher als die Wahrscheinlichkeit einen Kinderschänder zu treffen. Das hast du mir mit deiner Erfahrung bestätigt.

    Wo ist das Problem??

  183. #213 nicht die mama

    Gut, daß das Volk nicht so dumm ist wie die denken.Sonst könnten wir einpacken.Inerhalb von ein paar Wochen, wenn jedes Gesetz befolgt werden würde.

  184. #216 iorumisosis (13. Feb 2011 22:28)

    Zum ersten eine klare verständliche Aussage.
    Warum soll man sich anstrengen müssen um zu verstehen.
    Zum zweiten völlig untertrieben, wenn wir uns vergegenwärtigen, daß 90 % der Inhaftierten in deutschen Gefängnissen Musis sind.

  185. #218 iorumisosis (13. Feb 2011 22:32)

    #217 Pragmatike

    Wer sind denn ,,die”???

    Politik, Gerichte und Verwaltung.

  186. #221 Pragmatiker

    Das sind drei völlig verschiedene schon in sich alles andere als homogene Gruppen..

  187. #220 iorumisosis
    90%??? Wo steht das?

    Auf islamistischen Seiten, die beklagen diese nicht mit den wahren Glauben versorgen zu dürfen.Natürlich auf Staatskosten. Der muslimische Gefängnisiman.Da kann der Pfarrer einpacken.

  188. #223 Pragmatiker

    Das wäre in der Tat eine bemerkenswerte Zahl. Aber die tatsache, dass sie auf islamistischen Setien zu finden ist (wo denn genau?), spricht ja wohl nicht für ihren Wahrheitsgehalt.^^ 😉

  189. #214 iorumisosis (13. Feb 2011 22:22)

    Nein, ich hab keinen Helm aus Alufolie auf…
    😆

    Aber was bringt Dich zu diesem Einwurf der „Verschwörungstheorie“?

    Beachte doch mal die Aussagen und Handlungen der Justiz und der Politik, die blind irgendwelche „Grundsätze“ durchdrücken, ohne die Folgen zu bedenken.

    Als Beispiel nimm mal nur den Grundsatz der Religionsfreiheit.

    Die fragliche Religion predigt Hass, Mord und Vertreibung.
    Aber da es „religiöse“ Hasspredigten sind, sind sie erlaubt.

  190. #224 iorumisosis (13. Feb 2011 22:46)
    Nächste Woche kommt vieder der Strafvollzugsbeamte um sein Kind bei meiner Frau zur Betreuung abzugeben. Dann habe ich Zahlen aus 1.Hand aus Hamburg.

  191. #225 nicht die mama

    Du wirfst da viel durcheinander.
    Alles, was ,,die Justiz“ macht, ist nur Ausfluss der Gesetze, die ja bekanntlich durch DEINE Stimme geändert werden können. Die Justiz kann nur auf die Vorgaben hin handeln, die ihr durch die Gesellschaft gemacht werden. Und wenn nunmal alle denken, dass Islam ganz toll ist? Was die Politiker angeht, hast du wahrscheinlich recht.
    Grundsätze sind unentbehrlich in einem Rechtsstaat. Was wäre denn die Alternative?
    Dass die blind durchdgedrückt werden, ist Unsinn. Die Religionsfreiheit kann rechtlich sehrwohl eingeschränkt werden, aber dafür bedarf es eines Gesetzes. ,,Die Justiz“ darf da nichts machen, wenn Millionen Deppen Lkinks wählen.

  192. #222 iorumisosis (13. Feb 2011 22:43)

    #221 Pragmatiker

    Das sind drei völlig verschiedene schon in sich alles andere als homogene Gruppen..

    Das Ziel ist aber fest umrissen: wir brauchen Kohle! Der Beamte sagt, ok Befehl ist Befehl, ich vergase notfalls auch Juden.Die Gerichte leisten sich ihr eigenes Recht nach Gut und Dünken. Die Politik arbeitet auch nur nach parteiinternen Interessen.
    Der Bürger ist Nutzvieh.Auspressen,die Hörner absägen.Komm, her mit der Milch!
    Das glückliche Kühe weit mehr Milch geben haz sich derzeit nur in der Landwirtschaft durchgesetzt,

  193. #229 Pragmatiker

    Jaja, und die Juden haben zuviel Geld und Lehrer sind alles faule Säcke. Pauschaler gehts nicht.
    Die Gerichte leisten sich kein eigenes Recht. Was erwartest du denn?? Das hier die Willkür herrscht? Na gut, dann findest du einen Plizisten, der dir die Türken aus der Disco schleppt. Dann findest du aber auch einen Richter, der sich so ,,aus dem Bauchgefühl“ dafür entscheidet, den Islam zur Staatsreligion zu erklären. Also wirklich..

  194. #227 iorumisosis (13. Feb 2011 23:00)

    Es ging nur um die „Verswörungstheorie“ und die Tatsachen dazu…

    Die Justiz kann nur auf die Vorgaben hin handeln, die ihr durch die Gesellschaft gemacht werden.

    Nein.
    Die Justiz setzt gegebene Gesetze nur um.
    Und dazu interpretiert „die Justiz“ die gegebenen Gesetze, die Justiz setzt die Prioritäten, nach welchen die Vorrangigkeit eines Gesetzes bei zuwiderlautenden Gesetzestexten zu bewerten ist.

    Und dabei kommt es eben sehr auf die Sicht- und Argumentationsweise der Juristen vor und hinter dem Richterpult an.

    Hier ein Zitat der Justizministerin, welches die Sichtweise „der Justiz“ verdeutlicht:

    “Wie Justitia müssen wir blind dafür sein, ob religiöse Bekenntnisse mit einem Gebetsteppich, einer Ordenstracht oder einem roten Segenszeichen auf der Stirn zu Tage treten.”

    http://www.pi-news.net/2011/02/ministerin-leutheusser-fuer-mehr-islam-einfluss/#comments

    Vereinfacht: Egal, was das religiöse Bekenntnis aussagt, es ist zu akzeptieren, weil es ein religiöses Bekenntnis ist.

    Alternativ kann man auch schreiben:
    Man muss alle in die Disse lassen, weil es sonst Diskriminierung ist. Das wahrscheinliche Verhalten des Einlassbegehrenden darf nicht berücksichtigt werden. Punkt.

    Hier erfolgt das blinde Umsetzen von Gesetzen ohne die Inhalte und die daraus resultierenden Spätfolgen zu bedenken.

    Also, keine Verschwörungstheorie. 😉

  195. Wann gilt endlich das Gleichbehandlungsgesetz auch für deutsche ausgebeutete Steuermichel.
    Der faschistische Imam hat 3 ( Drei Frauen )
    alle H4 subventioniert.
    Der deutsche unterworfene wird nicht gleichbehandelt, er darf nur eine Frau haben sonst geht er ins Gefängnis. Wo die 90% Mu**ls schon auf ihn warten.
    Wann hört endlich die Ungleichbehandlung gegen Deutsche auf. Auch wenn der Imam den deutschen Pass hat darf er 3 Frauen haben. Deutsche Männer wollen auch endlich 3 Jungfrauen aber H4 finanziert haben!!!
    GKV, H4, Justiz, MSM usw. usw.

  196. #125 Thor75
    #104 Psycho Path

    „Und wieviele ich komm-nicht-in-die-Disse-rein-Prozesse wurden bisher von wem geführt?

    Sicherlich sehr wenige. Dass diese allerdings von Moslems geführt worden sein sollen, ist deine Phantasie“.

    Bemerkenswert, in Deutschland sehr wenige. In den Niederlanden sind (und werden) eine betrachtliche Menge „ich komm-nicht-in-die-Disse-rein-Prozesse“ geführt worden, und zwar von Moslems.

  197. Bringt es nun wirklich was, Rassismus mit Faschismus zu bekämpfen? Denn der Faschismus der Neuzeit kommt im Mantel des Antifaschismusses daher.

    Es ist doch wohl Jedem seine Sache, wen er einlässt und wen nicht. Schließlich haben die doch da Hausrecht, oder etwa nicht? Man sollte besser den Richter einsperren und den Troll von Kläger gleich mit. Das Urteil ist eine Schande.

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