Ende 2009 urteilte der sogenannte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass die Verhängung von Sicherungsverwahrung nach einem Urteil rechtswidrig sei (PI berichtete). Den von der Bundesregierung hiergegen angestrengten Widerspruch verwarfen die EGMR-Richter im darauf folgenden Jahr. Hierdurch mussten Dutzende Schwerverbrecher freigelassen werden. Vor dem Landgericht Essen muss sich nun bald einer der Entlassenen verantworten – weil er rückfällig geworden sein und zwei geistig Behinderte missbraucht haben soll.  Leider kein Einzelfall (siehe etwa hier oder dort).

Die „Bild“-Zeitung schreibt:

Klaus-Dieter W. (52) kam als rückfälliger Sex-Gangster in Sicherungsverwahrung. Doch wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte musste er aus dem Knast entlassen werden… Prompt missbrauchte er zwei junge Männer.

Nach seiner Haftentlassung 2010 zog Klaus W. nach Essen. Anfangs wurde der gefährliche Triebtäter rund um die Uhr von Polizisten überwacht. Als er als Hausmeister angestellt wurde und ihn ein Bewährungshelfer betreute, bekam er ein Handy, über das er geortet werden konnte.

Da passierte es: Der Sex-Gangster nahm den geistig-behinderten Kevin L. (20) mit in seine Wohnung, missbrauchte ihn, drückte ihm danach zehn Euro in die Hand. Kurz danach lockte er den ebenfalls geistig behinderten Mathias B. (20) in seine Wohnung, angeblich wollte er ihm Pfandflaschen schenken.

Beide Opfer hatte der Täter an der Behinderten-Werkstatt kennengelernt (wohnte gegenüber). Mathias B. vertraute sich seinen Betreuern an, Klaus-Dieter W. wurde sofort festgenommen.

Ein Ermittler: „In seiner Wohnung lagen Kinderpornos.“

Als er nach seiner Entlassung mit der Freiheit nicht klar kam, hatte Klaus-Dieter W. die JVA Werl angerufen, gefragt: „Was muss ich tun, um wieder unter eure Fittiche zu kommen?“

Prozess: 6. Februar, Landgericht Essen.

Auch in zwei weiteren Fälle scheint die Justiz versagt zu haben. Der WDR berichtet:

Zwei verurteilte und rückfallgefährdete Sexualstraftäter aus dem Raum Aachen stehen im Verdacht, trotz Auflagen erneut eine Frau beziehungsweise ein Mädchen missbraucht zu haben. Die beiden Männer seien in Untersuchungshaft, sagte am Freitag (01.02.2013) Peter Jansen, Sprecher der Aachener Staatsanwaltschaft.

Laut Staatsanwaltschaft haben sich die beiden Taten im Januar in Stolberg und in Eschweiler ereignet. Im ersten Fall soll ein 44-Jähriger in einem leerstehenden Ladenlokal in der Stolberger Innenstadt eine Frau vergewaltigt haben. Er war zuvor bis Juli 2011 in Haft gewesen, ebenfalls wegen Vergewaltigung. Dann wurde er vorzeitig auf Bewährung entlassen.

Im zweiten Fall in Eschweiler soll ein 30-Jähriger die Tochter seiner Freundin missbraucht haben. Er hatte bis 2008 in Haft gesessen, weil er sich in einem Pflegeheim an Wachkoma-Patientinnen vergangen hatte.

Und selbst das Bundesverfassungsgericht sorgte durch seine lasche Rechtsprechungspraxis in der Vergangenheit bereits dafür, dass eine Siebenjährige Opfer eines mehrfach einschlägig vorbestraften Sexualstraftäters werden konnte.

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19 KOMMENTARE

  1. Diese Skandalurteile müssen aufhören. Sie müssen beim Namen genannt werden.
    So wie es der Autor sehr aufmerksam getan hat. Vielen Dank dem Autor für die mühevolle Zusammenstellung. Da fragt man sich doch, wie kommen solche Richter an diese Positionen um „im Namen des Volkes“ derartige Fehlurteile zu sprechen?

    Gibt es eigentlich so etwas wie ein „Juris-Watch z.B. Internetportal“, auf der die Richter in Verbindung mit den gesprochenen Urteilen auflistet sind? Wenn wir uns helfen wollen müssen wir auch diese verquerten Juristen und Richter beim Namen nennen, die uns diese verquerten Urteile bescheren.

    Damit das Deutsche Volk erfährt wer sie „im Namen des Volkes“ veräppelt und verhöhnt.
    Wie können wir uns (wir sind das Volk!) dagegen wehren? Jetzt reichts!!!

  2. Die Entscheidung des EGMR ist ein grosses Ärgernis. Allerdings wendet es sich nur gegen die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung.

    Unsere Richter täten also gut daran, Sicherungsverwahrung gleich mit dem Haupturteil zu verhängen. Dann gibt es keine Kollision mit dem EGMR.

    Leider wurde dies in einer Reihe von Fällen (Blauäugigkeit?) versäumt. Ich gehe davon aus, dass das in Zukunft nicht mehr (oder nicht mehr in dieser Häufigleit) passieren wird.

  3. Es ist der verflixte Gedanke der 68er, dass Täterschutz vor Opferschutz geht (- denn die Opfer sind ja in Wirklichkeit schlimmer als die Täter, denn sie tun nur so, als ob sie die „Guten“ seien, in Wirklichkeit sind sie alles nur Nicht-Erwischte, Raffinierte, Heuchler. Drum: streichelt und hätschelt die Täter; sie sind die wahrhaft „Guten“).

  4. Viele Sextäter kommen gar nicht erst ins Gefängnis. Da bekommt das Opfer dann ein lächerliches Schmerzensgeld und der Täter eine Bewährungsstrafe. Nirgendwo werden mehr Bewährungsstrafen verhängt als im Bereich sexueller Missbrauch und Drogendelikte.

  5. Dass der frei ist, hat aber weniger mit der Justiz als mit einer inkompetenten Legislative zu tun. Als der vorher verurteilt wurde, wurde er nicht zur Sicherheitsverwahrung verurteilt weil es das Gesetz nicht hergab und nachträglich kann keine Strafe verschärft werden. Das würden wir auch nicht wollen, wenn jemand wegen Islamkritik verurteilt wird und wenn er aus dem Knast kommen sollte, gibt es höhere Strafen und er bleibt deswegen drin.

    So schlimm das alles ist, und so sehr ich wünsche, dass dieses Gesocks für immer hinter Gittern bleibt, Rechtsstaat muss Rechtsstaat bleiben, sonst wird nämlich bald noch mehr und unverschämter missbraucht. Wenn wir nämlich anfangen, zurückliegende Urteile zu verändern, wer wird das wohl als erster wofür missbrauchen? Ja, richtig: Merkel und Konsorten.

  6. Tja, das mit dem Gerichtshof für Verbrecherrechte ist genauso wie mit den Räten für Wirtschaftsflüchtlinge:

    Die drücken uns Bürgern ihre Visionen auf, aber weigern sich strikt, die Verantwortung für ihre Schützlinge zu übernehmen.

    Oder hat jemand schon gehört oder gelesen, dass ein Richter für Verbrecherrechte oder ein Wirtschaftsflüchtlingsschleusen persönlich um die Eingliederung oder Alimentation der Objekte ihrer Begierden gekümmert hat?

    Nö, bluten und bezahlen darf die Allgemeinheit, während die Neo-Feudalisten in ihren Elfenbeintürmchen sitzen und Rapunzel spielen.

  7. Vielleicht haben die Damen und Herren des EGFM sich gedacht, dass auch ein Schwerverbrecher ein Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat….

    Mit freiheitlichen Grüßen
    g.witter

  8. Ich halte es für eine verheerende und unverzeihliche Unterlassungssünde, daß ein ganz wichtiges Prinzip in der meisten Länder Rechtsordnungen, Verfassungen und natürlich ganz oben in der UN-Menschenrechtscharta nicht ausdrücklich genannt wird: Im Fall von Interessenskonflikten hat grundsätzlich der Opferschutz Vorrang vor dem Täterschutz. Oder übersehe ich da etwas? Ich bin kein Jurist, aber diese Dinge sind so grundlegend, daß ich mir einbilde es eigentlich wissen zu müssen wenn es anders wäre.

  9. Nicht umsonst ist leider Gottes meiner Ansicht nach die Poena Capitalis für bestimmte Delikte die einzig angemessene Strafe.

    Opferschutz statt Täterschutz.

    Entweder man schafft es diese Herrschaften im Bau zu lassen oder ich sehe keine Alternative zu oben…

    MilitesChristi

  10. Man sollte die entsprechenden EGMR-Richter wegen Mitschuld an die neueren Verbrechen zur Verantwortung ziehen.

  11. Sin Staat, der uns nicht schützt, hat seine Existenzberechtigung und seine Hoheitsrechte verloren. Für was zahlen wir Steuern, wenn Justiz und Polizei zu unserer Gefährdung beitragen?

  12. Eigentlich müsste man die Richter verklagen, die die Sicherungsverwahrung de facto abgeschafft haben, wenn so etwas passiert.

    Wenn jemand z.B. bewusst und absichtlich einen Löwenkäfig mit einem gefährlichen Löwen darin öffnet und dann der freigelassene Löwe jemanden angreift, ist ja auch derjenige juristisch verantwortlich, der den Löwen aus dem Käfig gelassen hat.

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