Die Mörder, die im vergangenen Oktober den Neukirchen-Vluyner Musiker Dieter Kahlen (kleines Foto l.) in seiner Wohnung ermordet und ausraubt haben, sind gestern von der auswärtigen großen Strafkammer in Moers verurteilt worden. Sebastian K. (21, 4.v.l.) hat eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommen, Emeric K. (20, 3.v.r.) muss für zwölf Jahre ins Gefängnis. Beide Täter stammen aus Rumänien und sind nach der Tat auch dorthin geflüchtet.

(Von Marsianer)

Die Rheinische Post schildert den Tathergang so:

In seine Wohnung waren sie gelangt, weil der hilfsbereite Bekannte den Rumänen Unterschlupf gewährte. Er ließ sie sogar alleine in seiner Wohnung, versorgte sie mit Essen und Getränken. Das wurde ihm zum Verhängnis. Noch wenige Stunden vor der Tat hatten die Männer im Internet ausgekundschaftet, welchen Wert der Sportwagen des Opfers hat. Als Kahlen eingeschlafen war, seien beide – mit Messer und Flasche bewaffnet – in das Schlafzimmer gegangen. Einer der beiden schlug dem Schlafenden dann die Flasche auf den Kopf. Als der sich drehte, stach der andere Täter ihm das Messer in den Oberkörper. Der Stich war so heftig, dass er das Brustbein durchtrennte und das Herz durchstieß. Dann wurde ein weiterer Schlag mit der Flasche ausgeführt.

Auch die WAZ berichtet über das Urteil:

Drei Mordmerkmale, so der Vorsitzende Richter Johannes Huismann, seien erfüllt: Die beiden Rumänen töteten ihr 55-jähriges Opfer heimtückisch, aus Habgier und zur Verdeckung eines Raubes. Dass die jungen Männer gemeinschaftlich den Entschluss fassten, den Mazda, die Kreditkarten und anderes an sich zu bringen und für diese Beute zu töten, davon war die Strafkammer überzeugt.

Während des Prozesses wollte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe für den Mörder eine milde Strafe durchsetzen:

Zum Schluss empfahl der Vertreter der Jugendgerichtshilfe, man solle im Falle einer Verurteilung von Emeric K. wegen möglicher Reifeverzögerung Jugendstrafrecht anwenden – was beispielsweise lebenslängliche Freiheitsstrafen ausschließt. Dies brachte Staatsanwalt Jürgen Müller auf die Palme. Ungewohnt heftig fragte er: „Wie kommen Sie darauf? Wieso ist der Mann mit einem 17-Jährigen gleich zu stellen?“ Die Antwort stellte den Staatsanwalt erkennbar nicht zufrieden.

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28 KOMMENTARE

  1. Deutschland wird als Beutegesellschaft wahrgenommen !Seien es Sozialleistungen oder Raub und Mord ! Es ist einfach widerlich !!!

  2. Tja, lebenslänglich heißt in Deutschland ja kurioserweise nicht „solange der Verurteilte lebt“. Und schlecht lebt es sich in deutschen Gefängnissen ja schließlich auch nicht. Neulich habe ich das Buch „Sichere Siege“ des kanddischen Enthüllungsjournalisten Declan Hill gelesen (über die Wettmafia im Fußball). Zitat des Autors, nachdem er einige Insassen in deutschen Gefängnissen besucht und interviewt hatte: „Eines steht fest: sollte ich jemals eine Haftstrafe auferlegt bekommen, dann am liebsten in Deutschland. Ich habe schon viele Hostels mit weniger Komfort gesehen.“

  3. Wieso reicht es eigentlich nicht den Wagen zu rauben? Wie krank muß man eigentlich sein, um jemanden völlig ohne Grund zu ermorden?
    Und das alles für einen lächerlichen Mazda!

  4. Was hat bei Volljährigen ein „Vertreter der Jugendgerichtshilfe“ zu suchen?
    Und was ist das überhaupt?
    Es müssen Millionen sein, die in unserem Land und von unseren Steuern in der Zuwanderungs-, Gender-, Frauen-, Gleichstellungs-, Kriminellenhilfsindustrie leben.
    Gibt es eigentlich einen „Vertreter der Jugendopferhilfe“?
    Nee?
    Warum nicht?

  5. Da haben die beiden Verbrecher Pech gehabt das sie keine Moslems waren. Mit Muslim Bonus wäre da eine ganz andere Strafe rausgekommen. Es ist erstaunlich wie unsere Justiz mit zweierlei Maß misst.
    Andreas

  6. Es gibt den „Weißen Ring“. Dieser gibt sich jedoch 101% politically correct.

  7. ich verstehe solche Typen (Vertreter der Jugendgerichtshilfe) einfach nicht.

    das einzige was die im Kopf haben ist sich dafür ein zu setzen das die Täter bloss so milde wie nur möglich gestraft werden.

    Den greuel ihrer Tat interessiert denen gar nichts. Die Opfer und das gerechtigkeitsgefühl interessieren sie auch in keinster Weise.

  8. #5 Andreas

    Der Gedanke kam mir auch… müsste auch mit Zigeunern funktionieren. Die haben ja nun einfach ein anderes Verständnis von „Eigentum“ (Zitat eines Politikers)…

  9. Dumm wenn man kein moslemischer Migrant ist. Dann wären sie mit einer Bewährungsstrafe davongekommen.

  10. ENTDECKE DIE MÖGLICHKEITEN!

    Ich wüßte noch, wo viel Platz wäre für undankbare Rumänen dieses Schlags:
    Schloß Schönblick in Berlin-Tiergarten und die BP-Jugendstilvilla in Berlin-Dahlen. Und bitte die Schlüssel überreichen, bei freier Kost und Logis.

    Wenn dann Gauck schläft, seine Konkubine träumt, sein Sprachrohr Forudastan döst und deren grüner Gatte Vesper fernsieht…

  11. @10 JunkerJoerg

    Da werden Sie Pech haben. Die Berliner Justiz ist so völlig korrumpiert, da wird eine Richterin vielleicht auf einen Baum gebracht, aber kein Staatsanwalt von sich aus auf die Palme.

  12. Zum Schluss empfahl der Vertreter der Jugendgerichtshilfe, man solle im Falle einer Verurteilung von Emeric K. wegen möglicher Reifeverzögerung Jugendstrafrecht anwenden

    Wären es Täter aus dem islam. Kulturkreis wären die alle nach Jugendstrafrecht Verurteilt worden und vllt. mit Bewährung davon gekommen.
    So ein Pech für die Rumänen, dass sie ….

  13. Na, das ist ja mal ein kulturunsensibles Urteil!

    Weiter so. Hoffen wir daß es in der nächsten Instanz Bestand hat.

  14. „Jugendgerichtshilfe“ sind Sozialpädagogen. „Reifeverzögerung“ scheint deren Standard-„Diagnose“ zu sein, um eben zu erreichen, dass Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.

    Dieser Abschaum wurde nun doch gerecht bestraft für seine schändliche Tat. Ihren Gönner heimtückisch wegen ner dämlichen Karre zu ermorden…

  15. „Deutscher“ wegen Mordes vor Gericht.

    Breivik-Keule darf nicht fehlen, nebst Adolf natürlich.

    http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Maschseemord-Prozess-am-Freitag-fortgesetzt

    Alexander K., 25 Jahre alt, deutscher Staatsangehöriger mit Geburtsort Kiew, muss sich seit Donnerstag wegen Mordes verantworten. Er habe Andrea B. mit einer Machete getötet, weil sie sich über seine Sympathie für Adolf Hitlers „Mein Kampf“ lustig gemacht habe. Der Mann, stämmig mit Kurzhaarschnitt, drogenabhängig, gewaltbereit, Verfechter von rechtsradikalem Gedankengut und mit Massenmördern wie Anders Breivik sympathisierend.

  16. „Jugendstrafrecht oder nicht?
    Zum Schluss empfahl der Vertreter der Jugendgerichtshilfe, man solle im Falle einer Verurteilung von Emeric K. wegen möglicher Reifeverzögerung Jugendstrafrecht anwenden – was beispielsweise lebenslängliche Freiheitsstrafen ausschließt.“

    Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe: vermutlich Linksversiffter mit Studium der Sozialwissenschaft mit Schwerpunkt: Täterschutz geht immer vor Opferschutz.

  17. Wie schon geschrieben, lebenslänglich bedeutet in Deutschland zumeist 15 Jahre Knast danach Bewährung. In vielen US-Bundesstaaten gäbe es dafür die Todesstrafe, zu mindestens aber würden sie wenn überhaupt den Knast erst im hohen Alter mit Krückstock verlassen können.

  18. Ich möchte hier die Frage stellen:
    Wie hätte das Gericht wohl geurteilt, wenn es bei den Mördern um gleichaltrige Muslime gehandelt hätte, die den Mord begangen hätten?

  19. Also da platzt einem jetzt doch der Kragen! „Reifeverzögerung“ ist ein genauso krankes Gutmenschenargument geworden wie „Haftempfindlichkeit“. Alles ursprünglich Konstruktionen, um dem Zorn von Moslems wegen notwendiger hoher Gefängnisstrafen zu entgehen und lächerliche Bewährungsstrafen zu „rechtfertigen“. Bringt ein Reifeverzögerter, also ein Zurückgebliebener jemanden um, und kann er aufgrund seiner Behinderung nicht dafür verantwortlich gemacht werden, so ist er als gemeingefährlich einzustufen und in eine geschlossene psychiatrische Anstalt unterzubringen. Gerade die reifeverzögerten Gewalttäter sind doch besonders gefährlich. Das gehört zum Einmaleins der Psychiatrie. Die Attentäter von Schäuble und Lafontaine sind auch beide in Psychiatrien wohl verwahrt.

  20. Schade dass es keine Todesstrafe mehr gibt.

    Mit einem Strick um den Hals wären mir solche Typen bedeutend sympathischer als mit dem Wissen, dass sie nach ein paar Jahren Luxusgefängnis, das ich mit zu bezahlen habe, wieder auf die Menschheit losgelassen werden.

  21. @ #7 Special_Agent_Mulder (09. Aug 2013 22:47)

    >>Es gibt den “Weißen Ring”. Dieser gibt sich jedoch 101% politically correct.<<
    Genau! Nach zwanzig Spenderjahren und Mitgliedschaft bin ich bei denen ausgetreten als ich bemerkte, dass Moslemgewalt nicht mehr als solche bezeichnet wird. Die Ethnie oder sonstige Kultureigenart spielt für das Opfer angeblich keine Rolle und muss deshalb auch nicht erwähnt werden.
    Das macht mich doch sehr misstrauisch gegenüber diesem Verein.

  22. @ #8 Jaques NL (09. Aug 2013 23:03)

    >>ich verstehe solche Typen (Vertreter der Jugendgerichtshilfe) einfach nicht.

    das einzige was die im Kopf haben ist sich dafür ein zu setzen das die Täter bloss so milde wie nur möglich gestraft werden.

    Den greuel ihrer Tat interessiert denen gar nichts. Die Opfer und das gerechtigkeitsgefühl interessieren sie auch in keinster Weise.<<
    Sie fühlen sich intellektuell, denn sie sind "die neuen Menschen. Denn sie haben erkannt, das:
    1. Der Tote nicht wieder lebendig wird.
    2. Todesstrafe ist bäh, damit ist man auch nicht besser als der Mörder.
    3. Auch schreckt eine hohe Strafe angeblich nicht ab.
    4. Der Rachegedanke ist oberbäh, weil archaisch und nicht zu einem modernen, aufgeschlossenen Menschen gehörig.
    Das einzige was stimmt, ist Punkt 1
    Ansonsten ist das alles linksalternatives Gedankengut wie ich es schon vor Jahrzehnten in 68er Spinner WG's gehört habe.

  23. Reifeverzögerung?
    Die Jugendlichen, die ich kenne, sind nicht mal volljährig und würden trotzdem niemanden ermorden.
    Dass Mord und Totschlag „verboten“ sind, wissen doch schon Kleinkinder. Inwiefern also will man das zum Anlass nehmen, das Strafmaß herunter zu setzen? Selbst wenn der Typ einen unterirdischen IQ haben sollte, kann das doch nicht strafmildernd sein!

  24. „Wie kommen Sie darauf? Wieso ist der Mann mit einem 17-Jährigen gleich zu stellen?“
    ———————————————
    Na ja, aber man wird doch zumindest „Verbotsirrtum“ unterstellen können, wenn schon nicht nach dem Jugendstrafrecht verhandelt wird 🙂

  25. Wer als älterer Mann zwei junge männliche MiHiGrus mit in seine Wohnung nimmt, der muß entweder total bescheuert und total gutmenschenindoktriniert sein, oder er leidet möglicherweise am Moshammer- bzw. Sedlmayr-Syndrom. In allen Fällen ist das Ergebnis absehbar und keiner muß sich wundern.

  26. #27 Gourmet (10. Aug 2013 15:05)
    „Wer als älterer Mann zwei junge männliche MiHiGrus mit in seine Wohnung nimmt, der muß entweder total bescheuert und total gutmenschenindoktriniert sein, oder er leidet möglicherweise am Moshammer- bzw. Sedlmayr-Syndrom. In allen Fällen ist das Ergebnis absehbar und keiner muß sich wundern.“

    Tja, dem ist wohl in er Sache nichts hinzuzufügen.

    OT: Was ist eigentlich aus dem Vlisser-Mord geworden, ihr wisst schon, die Handballerin und ihr Freund, dem die Rumänen erst sämtliche Zähne gezogen und erst dann den Schädel eingeschlagen haben?

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