SPD-Bundestagsabgeordneter Ulrich KelberFrau B. zog 1968 in die international geprägte Bundeshauptstadt Bonn, da sie als Fremdsprachenkorrespondentin und Übersetzerin dort ein vielfältiges Beschäftigungsangebot vorfand. Sie arbeitete zunächst beim Deutsch-Französischen Jugendwerk in Bad Honnef, dann in der tunesischen Botschaft, in der Saudi-Arabischen Kulturabteilung der Pakistanischen Botschaft und als Sekretärin der Botschafter von Burundi und Cap Verde.

(Von Verena B., Bonn)

Sie erhielt für ihre Arbeit jeweils sehr gute Zeugnisse und genoss das multikulturelle, bunte Diplomatenleben in Bonn – das damals noch ohne Kopftuch-, Vollverschleierungs-, Nachthemden-, Strickmützen- und saudi-arabische Königs-, Prinzen- und Taliban-Trachten auskam. Frau B. betreute in ihrer Freizeit viele Jahre lang intensiv eine junge indische Familie bis zu deren Einbürgerung und arbeitete zwischenzeitlich ein Jahr in Frankreich, ein Land, zu dem sie eine besondere Zuneigung hegt. Zuletzt war Frau B. sieben Jahre lang auf Regierungsebene im deutsch-französischen Wissenschafts- und Technologiebereich im Bonner Wissenschaftszentrum tätig. Insoweit ist Frau B. eigentlich ein Musterbeispiel für Weltoffenheit und Fremdenfreundlichkeit. Frau B. leidet allerdings an einer schweren, unheilbaren Krankheit, genannt „Islamophobie“: Sie klärt nämlich über den Islam auf – und das ist in Deutschland strengstens verboten!

Diese Krankheit wird ihr immer wieder zum Verhängnis, zuletzt auf einer Veranstaltung, auf der sie dem Bonner SPD-Bundestagsabgeordneten Ulrich Kelber zwei ungeheuerliche, unverschämte und rassistische Fragen stellte: 1. „Der Islam gehört angeblich zu Deutschland – gehört das Christentum auch zu Saudi-Arabien?“ und 2.: „Wie stehen Sie, Herr Kelber, dazu, dass Muslime jedes Jahr 150.000 Christen umbringen?“ Die Antwort des Herrn Kelber ist bekannt: „Mit Nazis und Neonazis spreche ich nicht!“

Frau B., die 1950 mit ihren Eltern, ein paar Gepäckstücken und einem Fotoapparat vor der DDR-Diktatur aus Dresden in den Westen geflohen war, empfand diese Abfuhr als zutiefst beleidigend und kränkend und erstattete daher am 23. September 2013 bei der Staatsanwaltschaft Bonn Strafanzeige gegen Herrn Kelber wegen Beleidigung, wohl wissend, dass ihr keine Gerechtigkeit widerfahren würde, denn Herr Kelber genießt Immunität, die ihm bekanntermaßen einen Freibrief für die Diffamierung, Kränkung und Beleidigung von Menschen ausstellt, die anders denken als er und seine Parteigenossen. Die Staatsanwaltschaft antwortete dementsprechend systemkonform mit Datum vom 22. Oktober wie folgt:

Sehr geehrte Frau X,

Sie hatten angezeigt, der Beschuldigte habe Sie am 17.09.2013 unter anderem als „Rassistin“ und „Nazi“ bezeichnet.

Gemäß § 152 Absatz der Strafprozessordnung (StPO) dürfen Strafverfolgungsbehörden Ermittlungen nur einleiten, soweit aufgrund konkreter Tatsachen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vorliegen und kein Strafverfolgungshindernis vorliegt.

Da es sich bei dem Beschuldigten um ein Mitglied des Deutschen Bundestages handelt, besteht grundsätzlich gemäß Art. 46 Abs. 2 GG das Verfahrenshindernis der Immunität.

Aufgrund des von Ihnen vorgetragenen Sachverhalts besteht keine Veranlassung, die Aufhebung der Immunität des Beschuldigten zu beantragen. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte jedenfalls gemäß § 193 StGB in Wahrnehmung berechtigter Interessen handelte, da die Äußerungen nicht als bloße Schmähkritik, sondern vielmehr im Rahmen politischer Meinungsbildung und aus Anlass der von Ihnen an den Beschuldigten gerichteten Fragen getätigt wurden. Im politischen Meinungskampf besteht grundsätzlich eine Vermutung zugunsten der Meinungsfreiheit. In diesem Rahmen sind insbesondere auch abwertende Äußerungen zulässig und einprägsame, auch starke Formulierungen hinzunehmen, sofern sie nach Sachlage im Einzelfall nicht unverhältnismäßig erscheinen. Dass die Äußerungen eine persönlich diffamierende und herabsetzende Zielrichtung im Sinne einer Schmähkritik hatten, ist hingegen vorliegend nicht erkennbar.

Weitere Maßnahmen kamen daher nicht in Betracht.

Hochachtungsvoll

XXX
Staatsanwältin

Herr Kelber freut sich, denn jetzt ist die böse Naahtzieh-Frau seiner Meinung nach richtig schön hingefallen und hält künftig hoffentlich für immer ihr Schandmaul ihren Mund. Frau B. aber denkt positiv und sagt sich: Ist ja nichts Neues. Kennen wir alles schon aus der alten Heimat DDR. Kann man nur eins tun, wenn man hinfällt: Aufstehen, Krönchen richten, weitergehen!

Also dann: Bis bald in diesem Theater, Herr Kelber!

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55 KOMMENTARE

  1. Er war ganz einfach zu blöd um eine x-beliebige Antwort zu formulieren.

    Unsere armen Volksvertreter, ständig werden sie mit Fragen konfrontiert, welche vorher nicht schriftlich eingereicht wurden. Wie kann man unter solchen Umständen eine intelligente Antwort erwarten?
    Einfach mit der Nazikeule draufhauen wirkt immer. Mach ich demnächst auch, wenn ich nach dem Weg gefragt werde.
    Frage schriftlich einreichen und ich kann bei google maps nachschauen. Ganz einfach!

  2. DasBundestagsabgeordnet in unserem Land Immunität geniessen ist mir nie so klar gewesen. Die dürfen die Bürger also beleidigen.
    Gut zu wissen.

    Den Namen Kelber muss man sich mal merken! Und auch, dass er ein Bundestagsabgeordneter der SPD ist.

  3. Einem Politiker rechts der CDU hätte man die Immunität im Eilverfahren aberkannt, um ihn standesrechtlich aburteilen zu können.

  4. „““Im politischen Meinungskampf besteht grundsätzlich eine Vermutung zugunsten der Meinungsfreiheit. In diesem Rahmen sind insbesondere auch abwertende Äußerungen zulässig und einprägsame, auch starke Formulierungen hinzunehmen, sofern sie nach Sachlage im Einzelfall nicht unverhältnismäßig erscheinen“““

    Das dürfte Michael Stürzenberger aber sehr gefallen

  5. „““In diesem Rahmen sind insbesondere auch abwertende Äußerungen zulässig und einprägsame, auch starke Formulierungen hinzunehmen, sofern sie nach Sachlage im Einzelfall nicht unverhältnismäßig erscheinen.“““

    Und wenn man aus Erstaunen sagt:“mei, da leck mich doch am Arsch…“
    da muss dann einer 800€ zahlen.
    Hätte man doch mit Hilfe dieser Anwältin abwehren können.

  6. Das heißt also, demnach dürfen Politiker die Immunität genießen „im Rahmen politischer Meinungsbildung“ noch so viel Beleidigungen aussprechen und Mist verzapfen – es passiert ihnen nichts. Es passiert ihnen auch nichts, wenn sich ihre Beleidigungen gegen eine Volksgruppe richtet. Die systemkonforme Staatsdiener bilden „den Schutzwall“ um diese Art völlig korrumpierten (im Sinne zum Wohle des Volkes und Schaden vom Deutschen Volk zu wenden) Abgeordneten.

  7. In diesem Rahmen sind insbesondere auch abwertende Äußerungen zulässig

    Seltsamerweise würde die Statsanwaltschaft es anders sehen wenn ein Politiker sich bei der Kritik gegenüber eines Muslimen mit harten Worten so äussern würde.

    Es ist genau so wie Verena B es im oberen Teil beschreibt, Islamkritik ist verboten.

    Es macht nichts aus was jemand sagt, sondern wer es sagt.

    Eindeutig ein falsches Signal, Herr Kelber weiss jetzt das er bei ungewünschter Meinungskritik stehts alles und jeden als Nazi ausmachen ‚darf‘.

    Er muss sich richtig wohl fühlen in der als Politiker in der DDR 2.0 Diktatur.

    Das gutbewehrte ‚mit der Nazikeule draufhauen‘ wenn Gegenargumente ausbleiben hängt dem Volk jetzt schon richtig zum Halse raus, machen sie nur weiter so Herr Kelber.

  8. ischwör bei grundgesetz: den hab ich nicht gewählt!den wollte ich nicht. und den hat auch kein mensch verdient-wobei er trotzdem gut verdient,der soziallistenschmied…daß der hungern muß,kann man nicht behaupten.schade um die verschenkten stimmen bei der wahl, er hatte bei den ommas in dottendorf gut absahnen können.
    vor allem um ein altenheim herum…

  9. Verena B, Sie gehören zu meine absoluten Lieblingsautoren. Bitte lassen Sie sich von Nazis nicht beleidigen, Sie stehen da weit drüber.
    PS: In Ihrer alten Heimat Dresden sieht man Kopftuch, Burka, Häkelmützchen und Nachthemd noch weit seltener als in Bonn….

  10. Immunität.

    Ein Politiker genießt Immunität.
    Er ist gegen bestimmte Dinge Immun.

    In der Medizin ist man z.B. immun gegen bestimmte Krankheitserreger.
    Man hat gegen diese Krankheitserreger Antikörper gebildet.

    Ein Politiker hat Immunität gegen Recht und Gesetz z.B.
    Der Politiker xy erhebt z.B. Steuern, die alle zu zahlen haben. Aber Politiker xy nicht.
    Er ist immun gegen Steuern.

    Ein Unter-Entwicklungsminister Niebel schmuggelt z.B. einen Teppich aus Afghanistan nach Deutschland. Es hat keine Konsequenzen.
    Er ist immun.

    Ein K.H. Rummenigge z.B. schmuggelt zwei Luxusuhren aus Katar und zahlt 250.000 Euro Strafe. Er ist nicht immun.

    Ein Minister Schäuble nimmt 100.000 DM von Waffenschieber Schreiber an und „vergisst“ diese in die Parteikasse einzuzahlen.
    Kein Problem. Er ist immun.

    Schäuble spielt während einer 160.000.000.000 Bankenrettungsdebatte Sudoku.
    Kein Problem. Er ist immun.
    Der Angestellte, der während der Arbeitszeit private eMails liest, wird gefeuert.
    Er ist nicht immun.

    Das Parlament beschliet den verfassungsfeindlichen ESM und gibt große Teile der Souveränität Deutschlands an die EU ab. Ein Fall für die Verfassungsrichter. Gegen CDU bis Grüne müßte eigentlich ein Verbotsverfahren eingeleitet werden, wegen verfassungsfeindlichkeit.

    Aber sie sind immun.

    Stattdessen strben diese Parteien ein Verbotsverfahren gegen die NPD an, die keinerlei Macht im Bundestag hat und ESM und Abgabe der Souveränität Deutschlands nicht zu verantworten hat.

  11. Hallo Frau X,
    ich kenne das Problem. Trotz sehr guter juristischer Qualifikationen dringe ich oft nicht durch, da ich den Titel Rechtsanwalt nicht führe. Da wird man dann gerne als juristisches Leichtgewicht abserviert.
    Lassen Sie sich nicht bluffen,
    Ich würde es neu über einen Anwalt versuchen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten oder die Staatsanwaltschaft stellen oder selbst den Antrag auf Immunitäts-aufhebung beim Präsidenten des Bundestages vorantreiben. Öffentlichkeit ist wichtig. Der Mann hat fast 600 MdB-Kollegen, die werden hinterfragen, wenn es bekannt wird. Und vergessen Sie nicht Politiker haben Freunde, Parteifreunde und Erbfeinde in ihren Parteigremien.
    Vielleicht haben Sie Glück und einige „Parteifreunde“ profitieren davon und setzen ihn unter Druck. Viel Erfolg

  12. Gerichte hin oder her – wir werden den Herrn Kelber seine Beleidigung der Frau B. nicht vergessen lassen!

    Falls Sie es noch nicht gemerkt haben, Herr Kelber: Das Internet vergisst nicht ! Dies ist eine neue Welt!

  13. „Im politischen Meinungskampf besteht grundsätzlich eine Vermutung zugunsten der Meinungsfreiheit“

    Ach, dass ist ja mal hoch interessant!

    Ich nehme an, dass diese Meinungsfreiheit auch dann besteht, wenn man FAKTEN benennt hinsichtlich des Islams, zB. dass Mohammed ein Kinderfxxxxxx (huch, Zensur, Zensur!!)

    Verlogene/korrupte Männchen wie den Kelber gehören aus ihrem Amt gejagt!

  14. Ein beeindruckender Lebenslauf Frau B. 🙂 Man merkt sie kennen sich aus im Gegensatz zu Kelber. Machen Sie weiter, ich lese Sie sehr gern und ihre Arbeit öffnet vielen die Augen 😉
    90% der Politiker, die uns als Nazis diffamieren und mundtot machen wollen, haben von der Materie nicht den Hauch einer Ahnung. Alles irgendwelche Quereinsteiger die sich ihr Pöstchen durch politkorrektes Arschkrichertum und Realitätsverweigerung erschleimt haben.

    Nur die dümmsten Kelber wählen ihren Metzger selber 😉
    Und der Ulrich hat sich für den Islam entschieden, schön doof.

  15. Verenas Bs. Berichte aus der Bonner Realität sind jedes Mal ein herausragendes Lese-Erlebnis. Als Nicht-Bonner bekommt man eine Ahnung von der Entwicklung, die auch ganz Deutschland und Europa bedroht.
    Logisch, dass für Bonner Blockparteien-MdBs mutige Frauen wie Verena B. „Nazis“ sind.
    Wer an der politisch korrekten Sicht auf Bonn zweifelt oder sogar konkrete Kritik äußert, ist für diese Leute einfach nur ärgerlich und bedroht die ganzen auf Lügen aufgebaute Konstrukte. Und deren Profiteure.
    Beispielhaft dafür ist auch die massive Kritik an der Bonner Sprachschule, die den ganzen Ärger der Bonner Kommunalpolitik alleine durch Benennung von Fakten ausgelöst hat. Am liebsten würde man die Schule auch unter Naziverdacht stellen, was allerdings wegen der internationalen Schüler nicht gut möglich ist.

  16. Na wenn man sich aber mal den Gesetzestext ansieht auf den sich diese Staatsanwältin beruft,steht dort extra drin,das sich die Immunität nicht auf verleumderische Beleidigungen bezieht.

    http://dejure.org/gesetze/GG/46.html

    Aber „Nazi“ und „Rassist“ sind verleumderische Beleidigungen.
    Ich würde unbedingt nochmal einen Rechtsanwalt zu rate ziehen.Denn es kann ja nun nicht sein das irgendwelche wirren Politiker auch noch straffrei beleidigen dürfen.

  17. Ein Schandurteil der Richter, ebenso das Schweigen der Medien darueber spricht Baende, wie weit Deutschland inzwischen verkommen ist.

  18. Da es sich bei dem Beschuldigten um ein Mitglied des Deutschen Bundestages handelt, besteht grundsätzlich gemäß Art. 46 Abs. 2 GG das Verfahrenshindernis der Immunität.

    Immunität heißt in diesem Fall wohl eher Narrenfreiheit. Diese Freiheit besitzen übrigens nicht nur Abgeordnete, sondern auch NGO’s, sofern sie sich nur auf der „richtigen“ Seite befinden. So darf z.B. der bayerische Flüchtlingsrat eine ganze Bevölkerungsgruppe ungehemmt als Rassisten bezeichnen

    http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/boebrach.html

    und allen, sowohl dem Regierungspräsidenten, als auch dem Landrat, dem Landtags- und dem Bundestagsabgeorneten, geht das vollkommen am Arsch vorbei. Von der sogenannten freien Presse ganz zu schweigen. Und ich dachte immer Volksgruppen pauschal zu diffamieren wäre Rassismus.

  19. Im politischen Meinungskampf besteht grundsätzlich eine Vermutung zugunsten der Meinungsfreiheit. In diesem Rahmen sind insbesondere auch abwertende Äußerungen zulässig und einprägsame, auch starke Formulierungen hinzunehmen, sofern sie nach Sachlage im Einzelfall nicht unverhältnismäßig erscheinen. Dass die Äußerungen eine persönlich diffamierende und herabsetzende Zielrichtung im Sinne einer Schmähkritik hatten, ist hingegen vorliegend nicht erkennbar.

    Meinungsfreiheit, nur solange es der Linksgrünen politischen Korrektheit entspricht, z.B. Migranten egal ob mit oder ohne Migranten-Bonus, Linksgrüne und sonstige Gutmenschen sowie Journalen dürfen Deutsche grundlos als Nazi beleidigen.
    Wehe dem ein Deutscher wagt es umgekehrt die schützenwerten Heiligen Kühe der Art zu beleidigen, ist die Meinungsfreiheit nicht mehr vorhanden! Diese Meinungsfreiheit geht nur in einer Richtung ansonsten wird man sarraziniert!

  20. Dass das Vefahren eingestellt wurde gegen Kelber macht eigentlich nichts. Du hast in deiner wichtigen Arbeit hier hervorgehoben, was dieser Kelber für einen Charakter hat, du hast ihn hier wahrheitlich gestellt. Jetzt kennen wir alle seinen stinkigen und faulen Charakter. Dass dies jetzt tausende Menschen in Deutschland wissen tut einem Mitglied des Bundestages für sein Image nicht sehr gut. Danke nochmals für deine hervorragende Aufklärung hier. Die Wahrheit ist auf deiner Seite.

  21. Sehr geehrte Frau B.,

    Sie sollten das nicht so stehen lassen. Steht in dem Schreiben, wie man dagegen vorgehen kann? Ich habe gehört, dass man gegen solche Einstellungsentscheidungen Beschwerde einlegen kann.

    Folgende Argumente:
    1. Die Bezeichnung „Nazi“ und „Rassist“ sind in Deutschland das Schlimmste, was man einem Menschen sagen kann. Viel schlimmer als andere gängige Vokabeln, die unzweifelhaft als Beleidigungen angesehen werden, wie „Idiot“ oder „A…loch“ oder dergleichen. Man verbindet mit „Nazi“ automatisch die Schuld für Millionen Weltkriegstote, für Antisemitismus und insbesondere für den Holocaust. Man möge von Seiten der Staatsanwaltschaft mal mitteilen, was denn, wenn „Nazi“ keine Beleidigung ist, überhaupt noch schlimmer ist und als Beleidigung angesehen werden könnte.

    2. Die geschilderte Äußerung erfolgte gerade nicht im Rahmen eines politischen Meinungskampfes. Vielmehr wich der Mann mit diesem Satz einem Meinungskampf aus, er verweigerte ihn. Dafür hätte es gereicht, zu sagen „Ich möchte nicht mit Ihnen reden“ oder einfach gar nichts zu sagen. Vielleicht auch, die Polizei zu rufen, wenn er sich von Ihnen belästigt fühlte. Aber nicht, Sie auf eine Stufe mit den Verantwortlichen für den Holocaust zu stellen.

    3. Die Wertung, dass die Äußerung „nach Sachlage im Einzelfall nicht unverhältnismäßig war“ und keine „persönlich diffamierende und herabsetzende Zielrichtung im Sinne einer Schmähkritik hatte“, kann man ja wohl nur als schlechten Witz bezeichnen. Wie kann man jemanden denn noch mehr herabsetzen und diffamieren als dadurch, ihn mit dem Holocaust in Verbindung zu setzen. Gehts noch?

    4. Fragen Sie die Staatsanwältin, ob Sie, Frau B., Herrn Kelber oder irgendeine andere x-beliebige Person ebenfalls als Nazi bezeichnen dürfen und ob das jetzt jeder in Deutschland gegenüber jedem darf, und zwar sogar ohne jede konkrete Begründung und unter Verweigerung einer Diskussion. Da „Nazi“ eindeutig für Holocaust steht, würde das auch bedeuten, dass man jemanden direkt als Sympathisanten des Holocaust bezeichnen darf. Soll das jetzt der Stil der politischen Auseinandersetzung in Deutschland sein?

  22. „Mit Nazis und Neonazis spreche ich nicht!“

    Ach, dann wissen wir ja zumindest eines sicher: Herr Kelber führt keine Selbstgespräche.
    Denn wer hier Nazi ist und wer nicht, liegt auf der Hand.

  23. „…Aufgrund des von Ihnen vorgetragenen Sachverhalts besteht keine Veranlassung, die Aufhebung der Immunität des Beschuldigten zu beantragen….“
    ———————————————————-

    Man stelle sich vor ParteigenoSSe Ulrich Kelber hätte genau die selben Worte zu einem Mohammedaner gesagt….
    Seine „Immunität“ hätte sich wohl ziemlich schnell in Luft aufgelöst.
    Es ist nicht immer dasselbe was man sagt. Es kommt halt darauf an zu wem man das Gleiche sagt, manche sind halt nur etwas gleicher.

    :mrgreen:

  24. Wieso schützt Immunität vor Herabwürdigung und offensichtlicher Aushöhlung der Wahrheit? Sind nicht gerade Politiker angesichts ihres Amtseides verpflichtet, im moralisch wie im praktischen Politbetrieb, die Wahrheit hoch zu halten und dem Volke zu dienen? Sie nennen sich Volksvertreter, aber scheren sich keinen Deut darum, nur ihr Machterhalt und fette Pensionen sind die Gründe, weshalb sie ihre Macht mißbrauchen.

  25. Im politischen Meinungskampf besteht grundsätzlich eine Vermutung zugunsten der Meinungsfreiheit.

    Dieser Satz klingt schon fast zynisch.

  26. Artikel 3 GG (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    Betrifft nur den normalen Michl ohne Migranten Bonus. 👿

  27. Suu Kyi schockiert die verlogenen Medien – Moslems provozieren Buddhisten

    Burmese Buddhist Monk burned with acid, slashed with knives, and had his genitals cut off by Muslims

    The world is not only for muslims!
    http://koptisch.wordpress.com/2013/11/10/suu-kyi-schockiert-die-verlogenen-medien-moslems-provozieren-buddhisten/

    „“Vermehrte Angriffe der Moslems in zentralafrikanischer Republik auf Christen

    Verantwortliche Christen fordern internationale Unterstützung gegen islamische Rebellen

    Open Doors: Die Rebellengruppe Seleka sorgt in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) weiter für große Unruhe. Seit die Rebellen im März den Präsidenten gestürzt und aus dem Land vertrieben haben, kommt die Republik nicht mehr zur Ruhe. Den Rebellen werden zahlreiche Übergriffe auf Christen angelastet. So wurden Pastoren getötet, Frauen vergewaltigt, Kirchen zerstört, Häuser geplündert und niedergebrannt. “Es vergeht kein Tag ohne Gewalt…

    Die Kirchenleiter Franco Mbaye-Bondoi, Generalsekretär der Evangelischen Allianz,
    Nicolas Geurekoyame-Gbangou, Vorsitzender der Allianz,
    Dieudonne Nzapalaiga, katholischer Erzbischof
    und Abbot Cyriaque Gbate-Doumal, Generalsekretär der anglikanischen Kirche,
    verlangen mit ihrer Unterschrift die schnelle Entsendung einer internationalen Streitmacht unter Führung der Vereinten Nationen “mit dem Auftrag, die Rebellen zu entwaffnen und die Zivilbevölkerung zu schützen”.
    Zudem sollen die gestürzten staatlichen Streitkräfte wieder eingesetzt werden. Eine Übergangsregierung solle dann helfen, den Frieden im Land wieder zu ermöglichen…““
    http://koptisch.wordpress.com/2013/11/10/vermehrte-angriffe-der-moslems-in-zentralafrikanischer-republik-auf-chrsten/

  28. Staatsanwälte sind weisungsgebunden und haben die Anordnungen ihrer Vorgesetzten (Politiker) auszuführen.
    Das Schreiben wundert mich nicht.

  29. Wie schrieb es schon George Orwell: “ Alle Tiere
    sind gleich, aber einige Tiere sind gleicher als andere.“
    Angeblich sind das ja „Volksvertreter“. Wieso haben diese “ Vertreter “ mehr Rechte ( sog.
    “ Immunität “ ) als das gemeine Volk ?

  30. #21 Weltkind

    Vielleicht haben Sie Glück und einige “Parteifreunde” profitieren davon und setzen ihn unter Druck. Viel Erfolg

    Sie meinen, ein Genosse macht ihm den „Pofalla“?

  31. Ist ja gut, dass wir es von der Staatsanwaltschaft schriftlich haben, dass man sich bei der politischen Meinungsäußerung alles erlauben darf. Also dann: Mag ja sein, dass Nazi Kälber als SPD-MdB Immunität genießt, so lange ein Staatsanwalt nicht die Eier in der Hose hat, beim Bundestag die Aufhebung zu beantragen, aber eine gegenseitige Beleidigung ist für beide Seiten straffrei, da nützt die Immunität der einen Seite überhaupt nichts für die Verfolgung der anderen.

  32. Wer die Beschuldigung, dass jemand Nazi ist, nicht eindeutig beweisen kann, diese Beschuldigung jedoch jemandem zukommen lässt, der beschuldigt diese Person schwere Verbrechen begangen zu haben. D.h. die Beschuldigung Nazi, durch staatliche Gewalt somit legitimiert, da keine Beweispflicht für diese Schuld vorliegt, darf somit jedem, der kritische Fragen stellt oder Kritik übt, zugeführt werden – öffentlich, per Post, per Telefon usw. Auf den Straßen brüllen sie es mittlerweile aus ihren geschwollenen Hälsen. Und der Staat spielt die Koranmusik dazu.

  33. diese Staatsanwältin in Bonn ist eine Islamfreundin – habe ich schon selber erfahren! Der kelber ist en arroganter Sach, dass sagen sogr nahestehende „Parteifreunde“

  34. Verfassungsbruch
    Nelles weist Vorwürfe von Muslimen zurück

    MÜNSTER Als „schlicht falsch“ hat Ursula Nelles, Rektorin der Uni Münster, Vorwürfe des Zentralrats der Muslime in Deutschland zurückgewiesen. Der Vorsitzende des Rats, Aiman Mazyek, hatte der Uni in verschiedenen Zeitungsinterviews Verfassungsbruch vorgeworfen.

    Die Uni würde Lehrinhalt und Lehrpersonal am Zentrum für Islamische Theologie (ZIT) nicht mit den Religionsgemeinschaften gemeinsam festlegen.

    Rektorin Ursula Nelles widersprach in einem Interview der Nachrichtenagentur dpa. Zwar sei ein geplanter Beirat für das Zentrum nicht arbeitsfähig, hier seien aber die Verbände gefragt, den letzten noch offenen Sitz zu besetzen.

    Ende November besucht Bundespräsident Joachim Gauck das ZIT und würdigt damit die Arbeit des Leiters Mouhanad Khorchide. Das ZIT bildet neben der Islam-Forschung auch angehende Lehrer für einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht an den Schulen in Nordrhein-Westfalen aus.

    Verfassungsbruch: Nelles weist Vorwürfe von Muslimen zurück – Lesen Sie mehr auf:
    http://www.muensterschezeitung.de/lokales/muenster/Verfassungsbruch-Nelles-weist-Vorwuerfe-von-Muslimen-zurueck;art993,2185822#plx1263503835

  35. #54 PI – Bonn

    Dass der Kelber ein arroganter Sack ist, sieht man schon von weitem. Das Gesicht ist der Spiegel der Seele. Frage mich nur allen Ernstes: Wie blöd muss man sein, um Den zu wählen?

    Wenn die Bonner Staatsanwältin Islamfreundin ist, würde ich mir Die auch mal genau vorknöpfen. Auf jeden Fall eine Registrierung auf Nürnberg 2.o wert. Wahrscheinlich hat sie sich schon längst mehrfach strafbar gemacht.

  36. Machen wir uns bitte nichts vor, wie die Deutschen ticken.

    Beste Beispiele haben wir aus der uns fixierenden Nazi-Zeit und der DDR-Diktatur.

    Erst durch Krieg kam eine Veränderung und im zweiten Fall durch das ökonomische Desaster der DDR.

    Eine Veränderung der politische Szene hat der Michel nie wirklich geschafft. Seine Leistung ist das Schaffen.

    So lange die rot-bunten und schwarz-bunten Sozialisten noch eine Illusion des „guten Lebens“ produzieren können wird sich nichts ändern.

    Der Deutsche ist durch den Sozialismus/Faschismus extrem auf Neid fokussiert und wird sich nicht durch Kleinigkeiten aus der Ruhe bringen lassen.

    Politisch ist der Deutsche, in seiner Mehrheit, idiotisch veranlagt.

    Kelber ist ein Wicht und nur der Zeit hat er es zu verdanken, dass er nicht Mitglied der braunen Sozialisten ist und die Dame der Staatsanwaltschaft entspricht auch nur exakt der Frauenquote.

    Deshalb, liebe Mitstreiter, begebt euch nicht zu sehr in Gefahr, denn ein demokratischer Rechtstaat ist das Gebilde der „BRD“ schon lange nicht mehr.

    Bekämpft es passiv durch maximale Verachtung seiner Träger und Institutionen.

  37. Ich halte Ulrich Kelber, MdB, Bonn (wichtig, damit die Suchmaschinen „trainiert“ werden) weder für einen Nazi noch für einen Neonazi. Aber er zeigt deutlich faschistoides Verhalten. Wehret den Anfängen!

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