Über den politisch wie juristisch brisanten Fall Florian Stech (Foto) hat PI mehrfach berichtet (siehe etwa hier, hier und hier). Der damalige Rechtsextremist war auf einem Parkplatz von fünf vermummten und bewaffneten Linksextremisten angegriffen worden – und daraufhin mit seinem Fahrzeug auf die Gruppe zugefahren. Einer der Angreifer sprang auf das Auto anstatt auszuweichen und wurde schwer verletzt.

Vor dem Landgericht Freiburg folgte eine Anklage wegen versuchten Totschlags in drei Fällen – und ein Freispruch. Die Vorsitzende Richterin vertrat in ihrer damaligen Urteilsbegründung die Ansicht, dass Stech bei gleichen Umständen und anderer politischer Gesinnung nie angeklagt worden wäre. Auf die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage jedoch kippte der Bundesgerichtshof den Richterspruch und verwies das Verfahren zusammen mit höchstrichterlichen Entscheidungs-Leitlinien an eine andere Kammer zurück.

Eine der Leitlinien: Niemand muss vor einem rechtswidrigen Angriff flüchten. Die neue Kammer kam zu dem gleichen Ergebnis wie die vorherige und sprach Florian Stech heute frei. Gewinner der juristischen Auseinandersetzung: Das Notwehrrecht und der rechtstreue Bürger.

Die „Badische Zeitung“ schreibt:

In der Urteilsbegründung hieß es, das Gericht habe sich intensiv mit der Motivation des Angeklagten und seiner rechtsradikalen Vorgeschichte auseinandergesetzt. Wenn es darum ginge, festzustellen, was ein Mensch gedacht hat, stößt die Justiz an ihre Grenzen, so der vorsitzende Richter Arne Wiemann. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ gelte unabhängig von Ansehen und politischer Ausrichtung einer Person. Es sei nicht auszuschließen, dass es Notwehr war.

Der Angeklagte sah sich einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegenüber, so Weimann weiter. Der Angeklagte sei deshalb berechtigt gewesen, auf die Gruppe zuzufahren.

Der Angeklagte soll wenige Tage vor dem Vorfall in einem Facebook-Chat mit Freunden angekündigt haben, Linke die „Klinge fressen zu lassen“ – auch unter Berufung auf Notwehr. Die Polizisten versäumten es damals aber, seinen Rechner zu beschlagnahmen; die Beweiskraft dieser Aussagen ist umstritten. Zu diesem Komplex sagte Richter Wiemann, es sei ein Unterschied, ob man sicher am Rechner sitzt oder sich einer Übermacht von fünf Angreifern gegenüber sieht. Dass der Angeklagte sich retten wollte, erscheint plausibel und ist nicht widerlegbar.

Nach der Verkündung des Urteils wurde es auf den Zuschauerrängen laut. Einige anwesende Vertreter der linken Szene brüllten Parolen, auch Papierschnipsel flogen.

Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2011. Der Angeklagte Florian S. war als Schleuser eingeteilt – er sollte am Pendlerparkplatz in Riegel auf andere Rechtsextreme warten und ihnen den genauen Weg zu einer Naziparty in Bahlingen erklären.

Die linke Szene bekam davon Wind. Fünf Linksextreme beschlossen nach einer Demonstration in Offenburg, einen Abstecher an den Kaiserstuhl zu machen. Sie vermummten sich und rannten auf das Auto des Angeklagten zu, der drückte das Gaspedal herunter und fuhr in die Angreifer hinein. Einen von ihnen erfasste er mit seinem Auto. Dieser krachte mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe, stürzte zu Boden und erlitt schwerste Verletzungen – unter denen er heute noch leidet.

Die drei Nebenkläger hatten die Niederlage offenbar bereits erwartet: Sie blieben der Urteilsverkündung fern.

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49 KOMMENTARE

  1. Das ist ja ungeheuerlich. Deutschland ist auf dem rechten Auge total blind. Das ist unmöglich. Die Linken hatten die Quarzhandschueh nur an, weil es so kalt war. Dass Quarzsand wärmt, weiß doch jeder aus seiner Jugend, oder seiner Zeit als Rocker.

    Und da fährt der Rechte sie über den Haufen. Muss ich jetzt davon ausgehen, dass Recht zu doof zum Autofahren sind? Ich fordere mehr Geld im Kampf gegen Rechts und politisch besser geschulte Staatsanwälre und Richter. Vielleicht könnte Mascha Bica, die Chefin der taz einen solchen Kreis gründen.

    Rechte müssen mit mehr Strafen belegt werden als Linke und normale Bürger; vielleicht 50% mehr, ich glaube, das fänden alle hier gerecht.

    Wehret den Anfängen und Todfahrern. La Lotta continua! Der Kampf gegen Rechts darf nie erlahmen!

  2. Man muss nochmals erwähnen, dass die drei Angreifer u. a. mit Schlagwerkzeugen bewaffnet waren. Sie hätten den Angeklagten, wäre er nicht entkommen, schwer verletzt oder gar getötet.

  3. Der muss ein paarmal wegen versuchtem Totschlag vor Gericht, obwohl die Sachlage klar ist und er keinen ermordet hat, der Mörder Daniels aus Kirchweyhe jedoch, weiß jetzt schon, dass er nicht mal wegen Totschlag zur Rechenschaft gezogen wird, obwohl er den Kopf Daniels mit voller Absicht zu Brei getreten hat.

  4. Die Vorsitzende Richterin vertrat in ihrer damaligen Urteilsbegründung die Ansicht, dass Stech bei gleichen Umständen und anderer politischer Gesinnung nie angeklagt worden wäre.

    Jetzt falle ich aber vom Glauben ab – solche klren Worte von einer deutschen Richterin! Wurde sie bereits strafversetzt? 😉

  5. Gewinner der juristischen Auseinandersetzung: Das Notwehrrecht und der rechtstreue Bürger.

    Das ist wirklich die beste Nachricht daran.
    Dennoch würde ich nicht darauf bauen (Richter Götzl sprach im ähnlichen Fall 4 Jahre Knast aus) und nach Verteidigung die Beine in die Hand nehmen.

  6. Vielleicht hätte ich statt Personen besser Menschen schreiben sollen. Aber da gibt es ja Ausnahmen. Rechte und Polizisten zählen nicht dazu. Und damit schließt sich die Argumentationskette. Nur Linke sind Menschen, und gegen Menschen richtet sich die linke Gewalt nicht, nur gegen Sachen.

  7. Gut so – kein Weichei dieser Mann! Ein Biodeutscher der sich zu wehren weiß. Leider findet man solche Leute nur in bestimmten Szenen, weil biodeutsche Jungs ja heutzutage im allgemeinen eben zu Weicheiern erzogen werden. Und wenn es dann zu Konflikten mit typisch brutalen Mihigrus kommt, ziehen sie leider zu oft den Kürzeren, oder sehen sich gezwungen sich zurück zu ziehen weil ihnen durch all die Genderei der maskuline Kampfgeist aberzogen wurde.

    Die Zukunft sieht düster aus: Wenn deutsche Jungs mit dem kommenden lawinenhaften Migrationsdesaster fertig werden wollen, werden sie wieder neu lernen müssen, standhaft zu werden.

  8. Bei aller Antipathie meinerseits gegen die politschen Ansichten des Beklagten. Dies Urteil finde ich gerecht und es gibt Ausnahmen unter den Richtern.

    OFF TOPIC, auch wenn man es nicht machen soll.

    @ PI
    Soeben verschwand ein frischer Artikel über Anerkennung einer Scheinvaterschaft. Es war ein vietnamesisches Pärchen, finanziert von der Lobbyindustrie von Pro Asyl. Volltext des ersten Urteils und des Verfassungsgerichts
    http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/dokumente/17184.pdf
    http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg14-004.html

    Bitte an Leser noch recherchieren, ich muss ins Geschäft. Eine Verfassungsrichterin war ganz neu, ist bekennende Lesbe und von den Grünen hineingehievt.

  9. OT: Bahnmitarbeiter bestreiten Anschuldigungen von Grünen-Politiker

    Der ehemalige hessische Landtagsabgeordnete Daniel Mack (Grüne) hat möglicherweise die Unwahrheit über einen angeblich fremdenfeindlichen Vorfall gesagt. Nun droht ihm ein Strafverfahren. Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens der Bahn haben den Politiker wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung angezeigt
    Hintergrund ist ein Vorfall im Oktober vergangenen Jahres, bei dem Sicherheitsbedienstete der Bahn im Frankfurter Hauptbahnhof einen Schwarzfahrer aus Ghana festgehalten hatten. Mack hatte die Festnahme beobachtet und fotografiert. Anschließend warf der 27jährige damalige Grünen-Abgeordnete den Bahn-Mitarbeitern vor, sie hätten den Schwarzfahrer mit einem Schlagstock verprügelt und ihn (Mack) selbst rassistisch beleidigt.
    Mack bleibt bei seiner Version. Laut der Zeitung bestreiten die betroffenen Sicherheitsleute der Bahn die Darstellung Macks und berufen sich dabei auf mehrere Zeugen. Danach könne niemand die Version des dunkelhäutigen Grünen-Politikers bestätigen. Wie das Blatt weiter berichtet, lägen mehrere Anzeigen gegen Mack vor.

    OK, man könnte jetzt denken, die Anzeige der Sicherheitsbedienstete gegen Mack wäre so eine Art Vorwärtsverteidigung, aber es gibt ja Zeugen, die die Aussage Macks nicht bestätigen. So sind sie halt unsere grünen Lieblinge: Sie leben in einer Traumwelt, wo es überall nur so von Rassisten und Nazis wimmelt. Wenn es mal nicht so passt muss die Fantasie eben nachhelfen. Was nicht passt wird passend gemacht, auch wenn sie dadurch andere Menschen ruinieren.

  10. Mutige Richterin. Hatte sicher ihren Preis, diese Aussage.

    Ansonsten: Was soll man noch dazu sagen: Linke die sich gegen Autos fallen lassen … selbst schuld.

  11. Naja eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. Die Angreifer waren schließlich auch nur Deutsche.

  12. #8 Dichter

    Linke sind nicht gewalttätig – nur die Polizei. 😆

    In einer Sitzung der Universitätsvertretung in diesem Semester habe eine Studentin des Öffentlichkeitsreferats gemeint: „Nein, das tun wir nicht uns gegen den schwarzen Block abgrenzen“, moniert Florian Lattner von der AG. Auf Nachfrage ob man sich wenigstens von Gewalt distanziere bekamen wir die Antwort: „Wir distanzieren uns von Gewalt durch die Polizei“.

  13. Ein gerechtes Urteil mit Signalwirkung auf rote SA-Schlägerbanden!

    Nach der Verkündung des Urteils wurde es auf den Zuschauerrängen laut. Einige anwesende Vertreter der linken Szene brüllten Parolen, auch Papierschnipsel flogen.

    Ein Richter Schill hätte dieses respektlose Lumpenpack des Gerichtssaales verwiesen, und für 14 Tage hinter Gittern gesteckt… Heute schmeißen sie noch mit Papierschnipsel, morgen mit Bomben, wenn man diesem linksextremen Treiben nicht rechtzeitig Einhalt gebietet!

  14. #13 Avigal (31. Jan 2014 20:42)
    Mutige Richterin. Hatte sicher ihren Preis, diese Aussage.

    Ich denke auch, dass in diesem Fall (für die Richterin) das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
    Ähnlich wie in Fällen, in denen es gegen Mitglieder der sogenannten Grossfamilien geht, dürfte ihr einiges Ungemach drohen.

  15. #19 Nebel von Avalon (31. Jan 2014 20:52)
    Ein gerechtes Urteil mit Signalwirkung auf rote SA-Schlägerbanden!

    Nach der Verkündung des Urteils wurde es auf den Zuschauerrängen laut. Einige anwesende Vertreter der linken Szene brüllten Parolen, auch Papierschnipsel flogen.

    Ein Richter Schill hätte dieses respektlose Lumpenpack des Gerichtssaales verwiesen, und für 14 Tage hinter Gittern gesteckt… Heute schmeißen sie noch mit Papierschnipsel, morgen mit Bomben, wenn man diesem linksextremen Treiben nicht rechtzeitig Einhalt gebietet!

    Mit der heutigen Aufhebung der Extremismusklausel siten die Linken demnächst in Uniform und Armbinde im Saal oder bestimmen gleich selbst, wie das Urteil zu lauten hat.

  16. Das können sich die ganzen „wenn ich mich wehre, komme ich ins Gefängnis“ Jammerlappen hinter die Ohren schreiben.

    In Deutschland, gibt es ein sehr robustes Notwehrrecht. Macht davon gebrauch.

  17. #21 Das_Sanfte_Lamm

    Es gibt genug Hebel und Griffe die einem Angreifer für immer die Lust auf Randale austreiben … und zur Not hat man ein kleines Glöckerl eingesteckt …

  18. Es scheint ja als gäbe es noch neutrale Richter. Das wäre schön! Wenn jetzt der BGH noch seinen linksdrall abstellt, dann kann es was werden, mit der Rechtsfindung in Deutschland.

  19. #11 GrundGesetzWatch

    Bitte an Leser noch recherchieren, ich muss ins Geschäft. Eine Verfassungsrichterin war ganz neu, ist bekennende Lesbe und von den Grünen hineingehievt.

    Die ist nicht mehr ganz so neu, und hat in Interviews bereits ihre eigenwilligen Interpretationen vom Grundgesetz zum besten gegeben.
    In den Medien erfährt man davon so gut wie nichts. Dieser Skandal sollte näher beleuchtet werden.

  20. Sie vermummten sich und rannten auf das Auto des Angeklagten zu, der drückte das Gaspedal herunter und fuhr in die Angreifer hinein.

    genau dies ist es worum es eigentlich geht, die fünf vermummten sind nicht auf ihn zugerannt weil sie mit ihm reden wollten, ihre absicht war es den mann zusammen zu schlagen, das er dann in panik versuchte sich zu retten ist in so einen moment sein gutes recht. was bilden die linksextremen sich ein? das sie das recht haben gewalt benutzen zu dürfen?

    ein gerechtes urteil, auch wenn ich mit den politischen ansichten beider verfeindeten parteien nichts am hut habe.

  21. Kann man diese Richterin nicht per EMail erreichen?
    Sie hat immerhin eine (heutzutage) herausragende Leistung erbracht – nämlich RECHT gesprochen.
    Schlimm genug, daß man das besonders betonen muß, aber die Frau jetzt im mit Sicherheit kommenden Regen stehen zu lassen, halte ich nicht für richtig.
    Wenn schonmal jemand aufsteht, sollte derjenige auch genausoviel Unterstützung erfahren, wie andere Gegenwind.

    Die Frage ist natürlich, ob eventuelle Unterstützung seitens PI kein „Bärendienst“ wäre…

    Gott, ist dieses Land kaputt…

  22. #30 Bio-Deutscher (31. Jan 2014 22:12)
    Kann man diese Richterin nicht per EMail erreichen?
    Sie hat immerhin eine (heutzutage) herausragende Leistung erbracht – nämlich RECHT gesprochen.
    Schlimm genug, daß man das besonders betonen muß, aber die Frau jetzt im mit Sicherheit kommenden Regen stehen zu lassen, halte ich nicht für richtig.
    Wenn schonmal jemand aufsteht, sollte derjenige auch genausoviel Unterstützung erfahren, wie andere Gegenwind.

    Die Frage ist natürlich, ob eventuelle Unterstützung seitens PI kein “Bärendienst” wäre…

    Gott, ist dieses Land kaputt…

    Wie Sudel-Journalismus funktioniert, beweist einmal mehr Spiegel-Online mit dieser Schlagzeile:

    Richter werten Auto-Angriff auf Antifa als Notwehr

    Allerdings bin ich etwas erstaunt, was den bei solchen Themen sonst unüblichen, sachlichen Tonfall im Forum zum Artikel angeht.

  23. @ #26 Ferrari

    #11 GrundGesetzWatch

    Bitte an Leser noch recherchieren, ich muss ins Geschäft. Eine Verfassungsrichterin war ganz neu, ist bekennende Lesbe und von den Grünen hineingehievt.

    Die ist nicht mehr ganz so neu, und hat in Interviews bereits ihre eigenwilligen Interpretationen vom Grundgesetz zum besten gegeben.
    In den Medien erfährt man davon so gut wie nichts. Dieser Skandal sollte näher beleuchtet werden.

    Vorab. Mein Posting bezog sich ja nicht auf den Artikel von oben, sondern der Vaterschaftsanerkennung im anderen Artikel welche aktuell wieder online ist. Danke dass sie mir zustimmen, es gibt viele Sachen da sollte man wirklich nachhaken. Ein anderer Richter in dem Senat ist ein übler Linksextremist.

  24. Der Angeklagte soll wenige Tage vor dem Vorfall in einem Facebook-Chat mit Freunden angekündigt haben, Linke die “Klinge fressen zu lassen” – auch unter Berufung auf Notwehr. Die Polizisten versäumten es damals aber, seinen Rechner zu beschlagnahmen; die Beweiskraft dieser Aussagen ist umstritten.

    Und wenn schon. Es ist nicht strafbar, anzukündigen, dass man im Falle eines rechtswidrigen gegnerischen Angriffs nicht die schimpfliche Flucht wählen, sondern sich bewaffnet zur Wehr setzen wird. Kündige ich hiermit auch schon mal an. Na und nun?

  25. „Auto-ANGRIFF“, mit Betonung auf Angriff. Ja, Lämmchen, da hast Du sehr Recht, leider.

    Dazu die heute gekippte „Extremismus-Klausel“, deren „Ableben“ in allen Medien gefeiert wurde.

    Dennoch sollte die Richterin unterstützt werden, könnte PI da nicht mal etwas tiefer reingehen?

  26. Ich habe schon persönlich vermummte Antifa-Kämpfer Autos zertrümmern und auf Polizeibeamte einprügeln sehen. Das ist linker Polit-Terror pur! Das erinnert erschrecken an die Zustände von Vorkriegs-Deutschland, so vor 1933! Jeder der von der Antifa zu einem so genannten „Nazi“ erklärt wurde ist Freiwild und anscheinend vogelfrei.

    Im Ruhrgebiet hat die Antifa den Spruch „Nazis töten ist kein Mord“ an eine Antobahnbrücke gesprüht. Das zeigt die extreme Menschenleben-Verachtung der Antifa ganz deutlich.

    Der junge Mann, ob Nazi oder nicht, tat gut daran Gas zu geben und sich in Sicherheit zu bringen!

  27. Räuber, Benjamin J. und Maximilian H. beim ausrauben des Opfers gestört, weil das Opfer ein Messer dabei hatte und zustach.

    überfall
    Opfer wehrt sich und tötet Angreifer mit Messerstichen (Die Welt)

    Im Februar versuchten zwei Männer einen 42-Jährigen in Tegel zu berauben. Das Opfer setzte sich zur Wehr und fügte einem der Täter tödliche Verletzungen zu. Der andere sitzt nun auf der Anklagebank.

    http://www.welt.de/regionales/berlin/article123051278/Opfer-wehrt-sich-und-toetet-Angreifer-mit-Messerstichen.html#disqus_thread

    Null Kommentare, .. Kommentarbereich geschlossen.

    Bei „Sebastian“ und „Felix“ wären meine „Alarmglocken“ vieleicht nicht sofort angegangen.

    Die versuchen uns doch mit allen Mitteln für dumm zu verkaufen.

  28. „von fünf vermummten und bewaffneten Linksextremisten angegriffe“
    Die wollten ihn bestimmt nur Gutes. Wären es 5 Rechtsextremisten gewesen und ein Linksextremist hätte der schon Auszeichnungen bekommen. Einen Prozess hätte es nie gegeben.

  29. Das Recht auf Notwehr bzw. Nothilfe könnte von manchen Leuten natürlich auch ausgenutzt werden, um zum Beispiel straffrei Selbstjustiz üben zu können. Bei einer bestimmten Klientel lässt sich ein rechtswidriger Angriff ja schnell provozieren.

  30. Die antifagruppInne aus Freiburg ist eine hochbezahlte Gruppe die auffällig durch Gewalt und Einschüchterung aller ihrer politischen Gegner wird. Auf deren krimineller Hetzseite, welche seltsamerweise nicht strafrechtlich belangt wird, wird regelmäßig zu Gesetzesbruch aufgerufen. Der Wahrheitsgehalt der Aussagen von denen ist gelinde gesagt faktisch null. Aber sie schafften es durch Gewalt und Erpressung großen Einfluss in der Stadt zu bekommen. Und im linksradikalen Freiburg gucken alle weg.

  31. #38

    Selbstjustiz ist aber nun mal begrifflich etwas anderes als Notwehr.

    Selbstjustiz ist es, jemanden in rechtswidriger Weise körperlich oder verbal anzugreifen, weil man sich durch eine Meinungsäußerung, durch ein bestimmtes Auftreten, Aussehen oder einfach nur infolge des eigenen verqueren Weltbilds hiervon „zu Recht provoziert“ fühlt und meint, deshalb der eigenen totalitären Gewaltbereitschaft freien Lauf lassen zu dürfen. Dies unterläuft nun mal Faschisten auffallend häufig, ob diese nun braun oder rot lackiert sind.

    Und Notwehr ist die straffreie Verteidigung dagegen.

  32. Nazis, Antifas, alles Vollpfosten!!!! Eines ist jedoch sicher: Wenn die fünf Angreifer, wie in einigen Zeitungen gedruckt, mit Pfefferspray und speziellen Handschuhen ausgrüstet waren, kann von einem zufälligen Zusammentreffen keine Rede sein. Die besagten Herren haben sich zu einer gemeinschaftlichen Begehung von Straftaten verabredet und sind anschließend auch gemeinsam zur Ausführung geschritten. Die mitgeführten Abwehrmittel wurden dadurch zu einer Angriffswaffe. Die Straftat war zudem politisch motiviert.
    Wer hier auf die Anklagebank gehört hätte liegt klar auf der Hand und ist unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Religion oder Parteiangehörigkeit!

  33. Gleiches Recht für Alle,
    auch für das linke und rechte Dreckspack; sind beide schließlich nur die zwei Seiten der gleichen Medaille!

  34. Och, was tut mir der schwerverletzt Linke leid…

    Daß ein solches korrektes Urteil, das für einen sich selbst so bezeichnenden, ja überhebenden „Rechtsstaat“ eigentlich selbstverständlich sein sollte, Aufmerksamkeit erregt, zeigt, wie weit dieses Rechtssystem schon zum Unrechtssystem degeneriert („entartet“) ist.

  35. Grundsätzlich mag ich keinen Radikalismus.
    Egal aus welcher Richtung auch immer.

    Was aber hier in Deutschland in Bezug auf Rechte abläuft, ist völlig überzogen. Wenn z.B. die NPD so gefährlich ist, warum schneidet sie dann bei Wahlen so schlecht ab?

    Die größte Gefahr geht meiner Meinung nach von dem links Gesocks aus. Nur wird das politisch geduldet, wenn nicht gefördert.

    Es finden weitaus mehr Straftaten linker Gesinnungsgenossen statt als aus allen anderen Richtungen.

    Das mußte ich mal loswerden.

  36. #44 Timpe10

    Die NPD schneidet mir mit 560000 (bundestagswahl 2013) Stimmen immer noch viel zu gut ab.
    (Das Wahlvieh macht sich scheinbar keine Gedanken.)
    Dagegen bekommt eine Partei die Freiheitliche Positionen vertriet wie dei Republikaner kaum Stimmen und der AFD fehlten 0.3 prozent zum Einzug.
    Gedankenloses Wahlvolk eben.
    Allerdings ist das mit der NPD echt übertrieben und das ist gewollt so.
    Muß auch am Deutschen Propaganda TV liegen.

    Das Urteil ist allerdings zu begrüsen, auch für rechte muß es eine Ordentliche Rechtsprechung geben.
    Und die Linken sind ja auch vom gleichen schlag.

  37. #45 Climategate2009 (01. Feb 2014 11:36)

    Die NPD schneidet mir mit 560000 (bundestagswahl 2013) Stimmen immer noch viel zu gut ab.
    (Das Wahlvieh macht sich scheinbar keine Gedanken.)

    Erstens glaube ich nicht, dass es nur so wenige Stimmen waren, hier wurde garantiert kreativ ausgezählt. Zweitens erfüllt die NPD gerade im Osten mangels Alternativen eine wichtige Protestfunktion. Republikaner oder Pro sind dort praktisch nicht wahrnehmbar, von DF ganz zu schweigen.
    Die NPD ist für bürgerlich- konservative Ostdeutsche häufig die einzige Protestmöglichkeit.

  38. „Einen von ihnen erfasste er mit seinem Auto. Dieser krachte mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe, stürzte zu Boden und erlitt schwerste Verletzungen – unter denen er heute noch leidet.“

    Da bin ich ganz offen schadenfroh, möge der Terrorist möglichst lange leiden.
    Wer anderen Schaden zufügen möchte darf sich nicht wundern, wenns anders kommt. Immer schön zu lesen, dass es auch mal einen ANTIdemokratischen FAschisten erwischt.

  39. <<"Er fragt sich bis heute immer wieder verzweifelt, warum er nicht das Messer stecken ließ und einfach die Forderungen der Angreifer erfüllte", sagte sein Anwalt. <<

    Weil es einfach das falsche Signal gewesen wäre. Deutsche(land) als Selbstbedienungsladen, das kanns ja wohl nich sein.

    Bravo, weiter so.

    Wehrt euch.

  40. Lässt man hier mal die Gesinnung des Angegriffenen und der Angreifer außen vor- was gibt es da zu verhandeln GEGEN den Angegriffenen?
    Die Angreifer sollten allesamt zu hohen Freiheitstrafen verurteilt werden, da alleine schon ihre Bewaffnung und die Absicht den Angeriffenen zu überfallen- verletzen und eventuell seinen Tod in Kauf zu nehmen, mehrer Straftatbestände erfüllen.
    Hier handelt es sich klar um Notwehr.
    Oder muss sich dann bald eine Frau vor Gericht verantworten- die sich erfolgreich gegen einen Vergewaltiger gewehrt hat- der dadurch aber verletzt wurde?

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