Es wird immer wieder über das Kopftuch diskutiert und gestritten. Der Koran Vers 33.59, aus dem der Kopftuchpflicht abgeleitet wird, ist recht unpräzise und man könnte ihn als Designvorlage in unzähligen Varianten zur Produktion in die Kopftuchfabriken geben.

Aber würde man nur nach dem Koran gehen, wäre auch das Gebet nicht 5mal am Tag zu bestimmten Zeiten in einem bestimmten Ritus zu verrichten; auch der Vers zum Alkoholverbot ist nicht viel präziser; so ziemlich jeder islamische Ritus und Glaube könnte in unzähligen Varianten interpretiert werden.

Im sunnitischen Islam, zu dem sich ca. 80% der Muslime aller Welt bekennen jedoch, greift man auf eine Präzisierung zurück durch die Aussprüche Mohammeds, dem Verständnis der Gefährten Mohammeds und die verbindliche Lehrmeinungen der vier Rechtsschulen. Was diese zur Verschleierung sagen, möchte ich hier kurz darstellen.

Ibn Abbas, der Cousin Mohammeds und höchste Korangelehrte, sagte, dass mit dem Jilbab in dem Vers 33.59, ein Gewand gemeint ist, das die Frau von oben bis unten bedeckt. Die vier Rechtschulen von Abi Hanifa, Al-Shaafe3ey, Malik und Ahmad sind sich einig. Eine Frau muss ihren gesamten Körper inklusive Hände und Gesicht bedecken und es dürfen keine Körperrundungen zu sehen sein. In der Rechtschule des Abi Hanifa gibt es eine kleine Ausnahme. Wenn man sich in einer Gesellschaft befindet, die nach islamischen Moralvorstellungen rein ist und es keine großen Verführungen gibt, dann darf die Frau ihr Gesicht und ihre Hände offen zeigen, der Rest muss natürlich verschleiert bleiben.

Im sunnitischen Islam gibt es also tatsächlich kein Kopftuch, sondern nur eine Ganzkörperverschleierung, wie sie auch hier in Deutschland zunehmend unter den muslimischen Frauen Verbreitung findet.

Wie wir gesehen haben, ist diese Ganzkörperverschleierung eine Pflicht einer jeden freien Muslima. Warum sage ich hier bewusst jeder „freien“ Muslima? Weil es den muslimischen Frauen, die als Sklavinnen gehalten wurden, nicht erlaubt war, sich voll zu verschleiern und den freien Frauen ähnlich zu sein. Über Omar, dem rechtgeleiteten Kalifen, wird berichtet, dass er eine Sklavin schlug, weil sie sich verschleierte.

Hier wird das Paradox verständlich, dem wir ausgesetzt werden, wenn wir Aussagen hören wie „Der Schleier ist meine Freiheit und Würde.“


(Mehr Videos von Al Hayat TV gibt es auf der Internetseite von islam-analyse.com oder auf der Facebook-Seite, die sich noch über das ein oder andere „gefällt mir“ freut)

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16 KOMMENTARE

  1. Im Koran äußern sich genau drei Verse über die Kleidung der Frau, die zugleich das Verhältnis von Mann und Frau festlegen.

    Die Sure 33 ist wohl die wichtigste der Befürworter.

    Die Suren beinhalten keine konkrete Beschreibung und werden sehr unterschiedlich interpretiert. Verschiedene islamische Strömungen kommen daher zu unterschiedlichen Auslegungen, so z.B., ob die Verhüllung des Gesichtes vorgeschrieben sei oder ob das Gesicht und die Hände der Frau sichtbar sein dürfen. Andere islamische Strömungen, wie beispielsweise die Aleviten, kennen generell kein aus dem Koran abgeleitetes Gebot, ein Kopftuch zu tragen. Trotz dieser wenigen Stellen und des offensichtlichen Disputs darüber, wie sie zu interpretieren seien, wird immer wieder explizit der Koran von denjenigen islamischen Strömungen und Interessensgruppen als Referenz angegeben, die für das Tragen eines Kopftuches plädieren.

    Die Befürworter des Kopftuches leiten die Verpflichtung der Verhüllung aus dem Koran ab. Sie berufen sich auf folgende Suren:

    Sure 24, Vers 31
    Und sprich zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham bewahren, ihren Schmuck [d. h. die Körperteile, an denen sie Schmuck tragen; der Übers.] nicht offen zeigen, mit Ausnahme dessen, was sonst sichtbar ist. Sie sollen ihren Schleier auf den Kleiderausschnitt schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, es sei denn ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen Trieb mehr haben, den Kindern, die die Blöße der Frauen nicht beachten. Sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit man gewahr wird, was für einen Schmuck sie verborgen tragen. Bekehrt euch allesamt zu Gott, ihr Gläubigen, auf daß es euch wohl ergehe.
    [„Schmuck“ wird häufig auch übersetzt als „Reize“]
    [„Kleiderausschnitt“ wird häufig auch übersetzt als „Busen“]

    Sure 24, Vers 60
    Und für die unter den Frauen, die sich zur Ruhe gesetzt haben und nicht mehr zu heiraten hoffen, ist es kein Vergehen wenn sie ihre Kleider ablegen, ohne dass sie jedoch den Schmuck zur Schau stellen. Und besser wäre es für sie, daß sie sich dessen enthalten. Und Gott hört und weiß alles.

    Sure 33, Vers 59
    O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunter ziehen. Das bewirkt eher, daß sie erkannt werden und daß sie nicht belästigt werden. Und Gott ist voller Vergebung und barmherzig.

    (Quelle: Der Koran. Übersetzung von Adel Theodor Khoury. Unter Mitwirkung von Muhammad Salim Abdullah. Mit einem Geleitwort von Inamullah Khan, Generalsekretär des Islamischen Weltkongresses. Gütersloh, 2. durchgesehene Auflage 1992)

  2. Eine Frau muss ihren gesamten Körper inklusive Hände und Gesicht bedecken und es dürfen keine Körperrundungen zu sehen sein.
    —————————————————–
    K..R..A..N..K, einfach nur KRANK!!!

  3. Ich erinnere noch mal ausdrücklich an die Stellungnahme der DITIB, die in das Karlsruher Kopftuchurteil einfloß – wie übrigens der komplette Tenor und die Begründung des Urteils entlang der Linie gestrickt ist: „Der Islam schreibt Frauen-Mummelei zwingend vor und hat keinen Kompromiß-Spielraum; das GG und die säkulare moderne Gesellschaft erlauben aber alles und haben unendlichen Spielraum. Ergo: Dem Islam ist stattzugeben.“

    Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html

  4. Also eng verbunden mit der Sklaverei,dem islamischen Eigentumsrecht sowie dem Dschihadystem.
    Es ist ausserdem eine Spielart des Orwellianismus Diskriminierung als Freiheit mit Verdeckung zu verschränken.Wir verdecken unsere Briefe aber nicht die Frauen.
    Die Belästigung zeigt den Mangel im Prozess der Zivilisation(Mangelhafte Sexualsteuerung).
    Nürnberg 2.0 ist absolut notwendig!

  5. Noch was zu dem Kopftuch-Urteil, das immer skandalöser wird, je mehr ich mich darin vertiefe: Keiner hat bisher thematisiert, daß es so nebenbei mal auf dem Elterngrundgrecht (z.B. die Kinder vor Schleiereulen und religiöser Nötigung in Schulen zu bewahren) rumtrampelt und es in in die Tonne kloppt. Unbedingt die kompletten Ausführungen (rechte Randnummerierung von 106 bis 118) lesen. Kern – und zwar, daß man seine Kinder wegen Schleiereulen nicht von der Schule nehmen darf (aber hallo! wird dann eben anders begründet):

    Ein etwaiger Anspruch, die Schulkinder vom Einfluss solcher Lehrkräfte fernzuhalten, die einer verbreiteten religiösen Bedeckungsregel folgen, lässt sich aus dem Elterngrundrecht danach nicht herleiten, soweit dadurch die negative Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Schülerinnen und Schüler nicht beeinträchtigt ist. Auch die negative Glaubensfreiheit der Eltern, die hier im Verbund mit dem elterlichen Erziehungsrecht ihre Wirkung entfalten kann, garantiert keine Verschonung von der Konfrontation mit religiös konnotierter Bekleidung von Lehrkräften, die nur den Schluss auf die Zugehörigkeit zu einer anderen Religion oder Weltanschauung zulässt, von der aber sonst kein gezielter beeinflussender Effekt ausgeht.

    ((Hahaha! Der Islam muß beeinflussen. Schon sein triumphierender Kopflappen signalisiert das, ed.))

    Das gilt in Fällen der vorliegenden Art gerade deshalb, weil nicht ein dem Staat zurechenbares glaubensgeleitetes Verhalten in Rede steht, sondern eine erkennbar individuelle Grundrechtsausübung.

    Darüber hinaus steht auch der staatliche Erziehungsauftrag (Art. 7 Abs. 1 GG), der unter Wahrung der Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität zu erfüllen ist, der Betätigung der positiven Glaubensfreiheit der Pädagoginnen durch das Tragen eines islamischen Kopftuchs nicht generell entgegen. Er vermag ein Verbot solchen äußeren Verhaltens, das auf ein nachvollziehbar als imperativ ❗ verstandenes Glaubensgebot zurückgeht, erst dann zu rechtfertigen, wenn eine hinreichend konkrete Gefahr für den zur Erfüllung des Erziehungsauftrags notwendigen Schulfrieden oder die staatliche Neutralität feststellbar ist.

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html

    Dieses Islamisierumgs-Urteil konnt nur ergehen, weil Karlsruhe den Islam bewußt (!) weltfremd als „ganz normale Religion“ einstuft und seinen mörderischen, kompromißlosen, real existierenden Gruppenzwangscharakter ausblendet: Sowie eine Lehrerin mit Kopftuch auftaucht, setzen alle moslemischem Männchen, vom 5 bis 90jährigen, in brutaler Selbstjustiz durch, daß erst alle islamischen Mädchen sich vermummen, dann alle anderen Mädchen auch. Der islamische Gruppenzwang ist brutal. Den muß man knacken und bekämpfen, nicht fördern!

  6. Das was Barino Barsoum schreibt war mir neu. Wenn sich nur Mosleminnen verschleiern müssen/dürfen, Sklavinnen dagegen nicht, dann erklärt das tatsächlich das Paradoxon, dass Mosleminnen von „Freiheit und Würde“ im Zusammenhang mit dem Kopftuch sprechen.

    Andererseits: Wenn es stimmt, dass nur die Vollverschleierung als islamisch korrekt gilt, was soll denn dann noch das Kopftuch? Damit ist frau unter islamischen Gesichtspunkten genauso nackt wie wenn sie auf der Straße einen Bikini trägt – und somit wieder nur eine Sklavin. D.h. das Kopftuch ist tatsächlich nichts anderes als ein Symbol für die Islamisierung – was wir hier schon immer gesagt haben!

  7. Kopftuch und Vergewaltigung
    Lehrerin in Türkei: „Mädchen ohne Kopftuch verdienen Vergewaltigung.“
    Die besorgten (türkischen!) Eltern wollen nicht, dass ihre Kinder weiterhin von dieser Frau unterrichtet werden.
    (siehe #5 Babieca Elterngrundrecht 🙂 )
    http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2015/03/509920/du-verdienst-eine-vergewaltigung-religionslehrerin-an-tuerkischer-schule-sorgt-fuer-skandal/

    Iranische Staat: Frau ohne Kopftuch ist Einladung zur Vergewaltigung.
    http://www.iran-now.de/$233640

    In Kopenhagen ließ der islamische Mufti Shahid Mehdi verlauten, dass Mädchen, die kein Kopftuch trügen, um eine Vergewaltigung geradezu bitten würden.
    http://www.pi-news.net/2006/01/vergewaltigungsepedemie-in-westlichen-laendern/

    Frankreich
    Immer mehr muslimische Schülerinnen kommen verschleiert zum Unterricht. Viele fühlen sich in den Vorstädten nur so vor Vergewaltigung sicher.
    http://www.focus.de/politik/ausland/frankreich-die-hoelle-der-frauen_aid_195689.html

    FAZIT
    Der Zusammenhang scheint tief im Islam angelegt zu sein.
    Explizite Stellen habe ich allerdings bisher nicht gefunden. Es gibt wohl ein paar Fatwas in die Richtung (z.B. Fawaz Jneid)
    Indirekte Hinweise:
    Harbis haben keine Rechte, auch kein Recht auf Leben.
    Der Vergewaltiger Mohammed ermuntert seine Räuber, die „Kriegsbeute“ zu vergewaltigen.
    Hadith Tabari IX:25
    Koran 4,24
    Tabaqat 8/129; Ansab 1/453; Usdul-ghaba 5/460

    Das Kopftuch ist also ein Wegweiser für muslimische Männer, wer vergewaltigt werden „darf“ (nach der Scharia).

    Es hat auch mit Rassismus zu tun:
    Früher hatten die mit Judenstern kein Recht auf Leben.
    Heute haben die ohne Kopftuch (Harbi) kein Recht auf Leben.
    Unser naives Bundesverfassungsgericht unterstützt diesen Rassismus 🙁

  8. #5 Babieca

    Noch was zu dem Kopftuch-Urteil, das immer skandalöser wird, je mehr ich mich darin vertiefe: Keiner hat bisher thematisiert, daß es so nebenbei mal auf dem Elterngrundgrecht (z.B. die Kinder vor Schleiereulen und religiöser Nötigung in Schulen zu bewahren) rumtrampelt und es in in die Tonne kloppt.

    Das ist wirklich skandalös!
    Ich begreife erst nach dreimaligem Lesen des Gerichtstextes, was da eigentlich mit gemeint ist. Ganz klar: Die Richter wollen gar nicht, dass der normale Mensch sie versteht. – Was maßen diese Halbgötter in Rot sich an? Sie sprechen mir das Recht ab, mein Kind von der Kopftuchtanten-Schule zu nehmen? Das wäre ja noch schöner!
    Das Kopftuch soll kein Symbol sein „von der (dem) aber sonst kein gezielter beeinflussender Effekt ausgeht.“ – Wie naiv ist das denn? Oder vielleicht gar nicht naiv, sondern bewusst und in verwerflicher Absicht verharmlost?

  9. Mich stört das Kopftuch nicht, schließlich weiß ich dadurch sofort woran ich bin.
    Für mich ist es die Ansage:“sprich mich nicht an, lass mich in Ruhe ich brauche keine Hilfe.“
    Sollen diese Schleiereulen doch sehen wie sie den Kinderwagen oder den vollen Hakenporsche in den Bus bekommen.
    Nicht mit mir, ich mache da einen großen Bogen drum.
    Und je mehr Kopftücher man sieht desto mehr bekommt das Volk mit wie viele es schon davon gibt.

  10. #11 Zensus
    Allah ist tot!
    Was zählt,ist der Wille des deutschen, einheimischen Volkes!

    🙂 Sehr gut!

  11. Natürlich ist es wichtig zum Verständnis, was genau im Koran etc. über das Kopftuch steht.
    Aber dabei darf man nicht aus den Augen verlieren:
    Wesentlich ist die Einstellung, das dahinter liegende Wertesystem:
    Alle Muslime verehren den Rassisten, Massenmörder, Terroristen und Salafisten Mohammed als Vorbild. Das definiert das Wertesystem aller Muslime.

    Es ist eher gefährlicher, wenn Muslime westlich-unauffällig gekleidet sind, aber im Herzen entsprechend ihrer Ideologie eine massiv un-demokratisch, rassistische, deutschenhassende, gewaltbereite Einstellung vorhanden ist und dann womöglich noch an einflußreichen Stellen sitzen (Lehrer, Richter, Polizei, Politiker, Medien, Verfassungsschutz, …)

    Diese zerstörerische Ideologie gehört nicht nach Deutschland.
    Es ist zweitranig, wie jemand sein Bekenntnis zum Terrorist Mohammed zu erkennen gibt: ob durch Kopftuch, islamische Beschneidung, Besuch einer Moschee, Kinder zur Koranschule schicken, verbales Bekenntnis („ich bin Muslim/Sunnit/Schiit, …“), …

  12. Sehr guter Beitrag bei focus.de.
    Es ist erstaunlich, dass so ein offener Beitrag in den MSM erscheint, ohne nieder gemacht zu werden:

    „Was symbolisiert eine islamisch konservative Lehrerin durch ein Kopftuch?
    Laut ‚Fragen zum Islam‘ vermeidet das Kopftuch von vorne herein Einladungen und Verführungen, die der islamischen Moral widersprechen. Als Folge davon, vermeidet sie ebenfalls (sexuelle) Belästigung, belästigende Blicke oder dergleichen fremder Männer. Das bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass freizügig bekleidete Schülerinnen Belästigung fremder Männer nicht vermeiden wollen. Wollen wir diese Botschaft?

    Dieser Text deutet relativ klar an, was ich hier (#9 Synkope, Kopftuch & Vergewaltigung) etwas ausführlicher geschrieben habe.

    Ich denke, es ist das Ergebnis von vielen Jahren pi-news und jetzt der Pegida / „Lügenpresse“, dass jetzt die Probleme (teilweise) ehrlicher angesprochen werden.

    http://www.focus.de/familie/schule/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-wuerde-meine-tochter-von-der-schule-nehmen-so-reagieren-die-user-auf-das-kopftuch-urteil_id_4548033.html

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