[1]Die Medien, speziell Focus, klagten in Baden-Württemberg dafür, dass ihnen bestimmte Informationen aus Schulen nicht vorenthalten werden dürfen. Das Kultusministerium wollte solche Angelegenheiten „innerfamiliär“ regeln, und die Menschen aus Motiven der interkulturell bedingten Volkspädagogik im Unklaren lassen. Damit ist jetzt Schluss, allerdings ging die Ministerin in Berufung.
Die Südwestpresse berichtet [2]:
Das Kultusministerium darf nicht mehr mauern, sondern muss bestimmte Daten über Schulen der Presse geben. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht Stuttgart. Ministerin Schick geht in Berufung.
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Darf das Kultusministerium schulscharfe Daten zu Abitursnoten, Durchfaller- und Abgängerquoten wie ein Staatsgeheimnis hüten – oder hat die Presse und damit die Öffentlichkeit einen Anspruch auf diese Informationen?Es geht um einen Musterprozess, das ist allen Beteiligten klar: dem beklagten Land, vertreten durch zwei Ministerialräte des Kultusministeriums, und der Focus Magazin Verlag GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Stefan Söder. Schon 2008 hatte die damalige Chefredakteurin von „Focus-Schule“, Gaby Miketta, erfolglos Auskunft in Stuttgart begehrt. Auch sie hat im Frühjahr 2009 Klage eingereicht.
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Freilich steht dessen Auskunftsinteresse in diesem Fall aus Sicht des Landes ein überwiegendes öffentliches Interesse entgegen. Denn aus den lieferbaren gewünschten Daten ließe sich nur zu leicht ein unerwünschtes landesweites Schulranking machen. Konkret geht es „Focus-Schule“ um die durchschnittliche Abitursnote jedes Gymnasiums im Land von 2006 bis 2009, die Quote der Sitzenbleiber pro Jahrgang an jedem Gymnasium im selben Zeitraum sowie die schulscharfe Quote jener Schüler, die 2008 und 2009 eine weiterführende Schule ohne vorgesehenen Abschluss verlassen haben.Natürlich wisse man, sagt Lambert, dass es nicht nur gute Schulen gebe. Weil aber schlechtere Schulen gerade auch in Gegenden mit hohem Migrantenanteil lägen („das ist ein Acker, den wir pflügen müssen“) „kränken wir diese Bevölkerungskreise“, würden entsprechende Daten veröffentlicht. Auch die Lehrer gerieten in die Defensive, würden womöglich „nur noch gute Noten“ geben. Auch im länderübergreifenden Kollegenkreis sei man sich einig: „Es ist kontraproduktiv, mit aller Härte diese Daten bekannt zu machen.“ Ein Schulranking „befriedigt nur die Neugierde, für die eigentliche Aufgabe der Journalisten ist es nicht nötig.“ Nur wenn die Daten vertraulich blieben, dienten sie dem Kultusministerium als Steuerungsinstrument. Lamberts Kollege Hermann Reichert sekundiert: „Das sollte man wie in einer Familie intern regeln.“ Das Vertrauensverhältnis, der Schulfriede, der Bildungsauftrag, die Integration – gewissermaßen alles sei sonst in Gefahr.
Rechtsanwalt Stefan Söder will freilich von der Notwendigkeit dieser „innerfamiliären Problembewältigung“ nichts wissen. Bei der Auswahl der richtigen Schule gebe es ein „riesiges Informationsbedürfnis der Eltern“, dem müsse die Presse, wenn sie ihre Funktion erfülle, möglichst umfassend nachkommen können. „Pressefreiheit würde nicht sehr weit reichen, wenn es ins Ermessen der Behörde gestellt wäre, was die Öffentlichkeit zu interessieren hat.“ Im Übrigen sei Transparenz in der Regel immer die richtige Antwort, auch für die Schulen. Statt Gefahren müssten sie die Chancen sehen, positive Entwicklungen aufzeigen zu können. In Sachsen oder auch in Berlin könne man alle diese Daten schon lange im Netz abrufen.
Geht es nach dem Verwaltungsgericht, dann auch in Baden-Württemberg. Die Kläger bekommen auf ganzer Linie Recht. Kultusministerin Marion Schick aber wird diese Entscheidung nicht akzeptieren und in Berufung gehen: „Hier sollen nur Vergleiche ermöglicht werden, die uns keinen Schritt weiter bringen, sondern nur Unruhe an den Schulen und bei den Eltern“, sagt sie.
Statt dauernd beleidigt zu sein, empfehlen wir, mehr zu leisten. Andere Migrantengruppen schaffen das doch auch!
(Spürnase: SuspirodelMoro)
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