Palästinenser-PlakatDie Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) hatten sich ursprünglich geweigert, ein „israelkritisches“ Solidaritätsplakat mit „Palästina“ (Foto – zum Vergrößern anklicken) im Zürcher Hauptbahnhof aufzuhängen, nachdem man auf die politische Botschaft aufmerksam geworden war: Das Plakat enthält den Satz „Israel: mit Gewalt errichtet auf dem Boden der Palästinenser“ und den Intifada-Aufruf „Unrecht verlangt Widerstand!“.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die von den Palästinenserfreunden gegen die SBB erhobene Beschwerde nun gutgeheißen. Die Bahn muss die Intifada-Plakate dulden. Eine Zensur wäre eine „Verletzung der Meinungsfreiheit“ – die in diesem Fall plötzlich speziell geachtet wird – die Initianten sind ja auch keine „Rassisten“, nur Judenhasser „Israelkritiker“…

Die Neue Zürcher Zeitung berichtet:

Die Bundesbahnen seien bei der Nutzung der Bahnhofswände durch Dritte an die Einhaltung der Grundrechte gebunden. Ihre Weigerung hatten die SBB mit einem internen Reglement begründet, wonach Werbungen und Botschaften „zu außenpolitisch brisanten Themen für sämtliche Medien ausgeschlossen sind“.

Gemäß dem Urteil geht dieses generelle Verbot zu weit. Bahnhöfe mit ihren vielen Passanten würden einen wichtigen Raum für den Austausch von Meinungen darstellen. Durch die fragliche Bestimmung werde jegliche Meinungsäußerung mit Bezug zum Ausland unterbunden.

Eine mildere, aber ebenso geeignete Maßnahme wäre laut Gericht eine Bewilligungspflicht für Meinungsäußerungen, welche eine unmittelbare und schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder des ordnungsgemäßen Bahnverkehrs bewirken könnten. Das sei beim umstrittenen Plakat nicht der Fall.

Es sei diskret gestaltet und beinhalte weder auffällige noch schockierende Bilder. Im eher kämpferischen Tonfall des Texts könne kein Aufruf zu Gewalt oder anderen rechtswidrigen Handlungen gesehen werden. Widerstand bedeute nicht automatisch auch Gewalt, und es werde auch nicht zu konkreten Aktionen aufgerufen.

Ein Aufruf der Palästinenser zum Aufstand gegen Israel ist demnach nicht konkret genug. Man könnte meinen, das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hätte noch nie etwas davon gehört, wie blutig dieser sogenannte „Widerstand“ gegen angebliches „Unrecht“ aussieht. Aber was interessiert die Richter ein paar ermordete Juden. Hauptsache ist, der Schweizer Bahnverkehr wird nicht durch Beleidigtseinsanfälle von Muslimen gestört. Weitermachen, Gewissen ausschalten.

(Spürnase: Vito)

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54 KOMMENTARE

  1. Unglaublich!

    Der gleiche Text mit umgekehrten Vorzeichen (auf jüdischem Boden, von den Palästinensern geht die Gewalt aus, die IDF hat recht) wäre natürlich verboten worden und ein Aufschrei wäre durch die linken Gazetten gegangen.

  2. „Mit Gewalt errichtet auf dem Boden der Palästinenser“ dürfte ein klagbarer Satz sein.

  3. Mann muß sich die Begründung mal auf der Zunge zergehen lassen!??

    Eine Zensur wäre eine “Verletzung der Meinungsfreiheit”

    müßte man mit berufung auf dieses Urteil nicht auch Islamkritische Plakate zugelassen kriegen! Denn jede wette wenn das Plakat Islamkritisch gewesen wäre wäre es verboten worden!
    Dies Urteil stellt aber jetzt einen Präzedenzfall dar!

    Auch in Östereivh organisieren sich die Islamgegner:
    Pro Östereich Wien Schulterschluss der Islamgegner

    Gruß Andre
    Patriotisch,Antiislamisch,Proisrae lisch

  4. Tja, da sage ich nur eins:

    SOLIDARITÄT MIT ISRAEL!

    Neulich in einem Stuttgarter Krankenhaus bekam ich mit, wie ein Dauerbeleidigter sich beim Pflegepersonal echauffierte, weil auf dem Krankenzimmer in einem kleinen Regal der Koran auf der Bibel anlehnte.

    Das muslimische Mantra:

    Fordern….beleidigt sein…..fordern….beledigt sein…..etc

    MfG Potato-Fritz

  5. Ich kann dieses Urteil überhaupt nicht nachvollziehen. Das einzige was ich mir vorstellen kann ist, dass in diesem Gericht Richter aus der „linken Szene“ sitzen.
    Was soll’s : Arafat hatte ja auch den Freidensnobelpreis bekommen….. :mrgreen:

  6. #6 Potato-Fritz (12. Apr 2011 16:10)

    Tja, da sage ich nur eins:

    SOLIDARITÄT MIT ISRAEL!

    Neulich in einem Stuttgarter Krankenhaus bekam ich mit, wie ein Dauerbeleidigter sich beim Pflegepersonal echauffierte, weil auf dem Krankenzimmer in einem kleinen Regal der Koran auf der Bibel anlehnte.

    Den Koran nehmen und vor seinen Augen dahin „entsorgen“ wohin er gehört. 😆

  7. Aus welchem Jahr stammt denn die Meldung?
    Meines Wissens nach wurde Israel im Jahre 1948 gegründet, ist also im Mai 63 Jahre alt!

    BTW: Gern würde ich auch noc auf den 100-sten anstoßen, aber dann müßte ich wohl Methusalem heißen.

  8. na dann…

    wie wärs mit:

    der Islam
    mit Gewalt errichtet
    auf dem Boden der …………
    (Bitte tragen Sie hier den Namen ihres Landes ein)

  9. Wie wäre es mit einer ähnlichen Aktion: „Pommern, Schlesien, Ostpreußen – Unrecht verjährt nicht.“

    Auch dort gab es kein Land ohne Volk für eine Volk MIT Land.

    Aber da würden die schlauen Richter sicher einen Grund dagegen finden.

  10. Wenn ich in meiner Nähe ein Plakat dieser Art entdecken würde, dann wäre es ganz sicher nicht mehr lange dort. Oder zumindest nicht mit dem gleichen Inhalt 😉
    „61 Jahre Israel – 61 Jahre palästinensischer Terror“

  11. Aber islamkritische Poster würden sofort verboten
    Weil diese zu Gewalt durch die kritisierten führen würde.
    Israel dagegen darf man kritisieren, weil Juden nicht Gewalt antworten.
    In Canada dürfen Palestinenser und ihrer Supporter regelmässig „Konferenzen“ abhalten, aber eine pro-Israel Konferenz wurde prompt verboten, unter dem Argument, diese könne zu Gewalt führen.
    Die SVP durfte ihr Treffen an der Uni Lausanne nicht abhalten, weil die Linke mit Gewalt drohte, während die SVP selber nie mit Gewalt reagiert hat.
    In was für einer verrückten Welt leben wir eigentlich, wo Gewalttätige Gruppen frei ihre Propaganda verbreiten dürfen, während jene, die nicht mit Gewalt reagieren, verboten werden?

    Ein Kommentator auf nzz.ch bringts präzise auf dem Punkt. Das ist der unerträgliche Status Quo!

  12. …an vielen U-Bahnhaltestellen hier in HH sind Werbungen von Turkcell, 100% auf türkisch geschrieben…

  13. #22 ProContra (12. Apr 2011 16:52)

    …an vielen U-Bahnhaltestellen hier in HH sind Werbungen von Turkcell, 100% auf türkisch geschrieben…

    Mach doch bitte mal Foto`s davon und schick sie an PI. Wäre doch einen Artikel wert.

  14. Am Israel chai!
    —————

    Dieses Plakat ist eine Schande für die (neutrale!!!) Schweiz. Pfui Deubel!

  15. Na, das Urteil ist doch eine Steilvorlage, die ich sogleich nutzen würde. Wie wär es mit:
    „1500 Jahre Islam – 1500 Jahre Unrecht an Nichtmuslimen . Es gibt in Nahost keine Freiheit für Menschen mit anderem Glauben. Islam: mit Gewalt verbreitet auf dem Boden von Andersgläubigen. Unrecht verlangt Widerstand!“
    Oder auch auf Europa bezogen:
    „50 Jahre muslimischer Bevölkerungstransfer – 50 Jahre Sozialtransfers der Europäer. Es gibt im Abendland keinen Integrationswillen der muslimischen Völker aus dem Morgenland. Europa: fremd im eigenen Land durch muslimische Geburtenraten. Unrecht verlangt Widerstand!“
    Damit kann ja wohl keiner ein Problem haben, oder? Das kann man diskret gestalten, ohne auffällige oder schockierende Bilder. Im eher kämpferischen Tonfall des Texts kann kein Aufruf zu Gewalt oder anderen rechtswidrigen Handlungen gesehen werden. Widerstand bedeutet ja nicht automatisch auch Gewalt, und es wird auch nicht zu konkreten Aktionen aufgerufen. 🙂

  16. Jetzt bei ntv

    Hans Werner Sinn vom ifo Institut zum theme Kernkraft Ausstieg …..

  17. #1 terminator (12. Apr 2011 15:56)

    „Unglaublich!“

    Das schoss mir auch sofort durch den Kopf.

    Es gibt ja so viel „Israel-Kritik“. Aber ich finde nirgendwo eine Hamas-Kritk – oder Iran-Kritk…
    Habe ich da eine Bildungslücke?

  18. tja, da hilft wohl nur: neben jedes dieser Plakate eines anzukleben, auf dem die gegenteilige Botschaft steht. Oder gar der Satz: Dieses Plakat spiegelt nicht die Meinung der Bundesbahn wieder, wir wurden dazu GEZWUNGEN!“

    – auch das dürfte dann unter die Rubrik „Meinungsfreiheit“ fallen.

  19. Damit das nochmal klar ist:

    Es gab im Jahr 1947 einen Teilungsbeschluss der UN für das damals britische Mandatsgebiet Palästina, welches niemals(!) zuvor ein eigenständiger Staat gewesen ist. Die Juden haben den UN-Teilungsbeschluss akzeptiert, die Araber (von „Palästinensern“ sprach damals noch kein Mensch!) NICHT. Die Araber, wollten Israel nicht einen einzigen Quadratkilometer Land gönnen. Und so haben die an Israel angrenzenden arabischen Staaten sofort einen Vernichtungskrieg(!) gegen Israel begonnen. Und das gegen Juden, die z.T. gerade entweder selbst dem Holocaust entronnen waren oder Angehörige im Holcaust verloren hatten.

    http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Teilungsplan_f%C3%BCr_Pal%C3%A4stina

    http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Staates_Israel

  20. @ #4 FreeSpeech (12. Apr 2011 16:09)

    “Mit Gewalt errichtet auf dem Boden der Palästinenser” dürfte ein klagbarer Satz sein.

    Wie es in CH ist, das ist mir nicht bekannt. Bekannt sind mir nur Aktenunterlagen – selbst durchgelesen – nachdem eine Strafanzeige gegen einen in Stuttgart scheiterte, der sagte die aktuelle Christenverfolgung im Nahen Osten ist ein Machwerk von Israel, damit der Nahe Osten Christenfrei wird und die Juden dann sagen können, jetzt muss Isael auch Araberfrei gemacht werden.

  21. Macht Sinn, diesem Urteil etwas genauer auf den Grund zu gehen:
    http://www.bvger.ch/publiws/download?decisionId=12fba665-abc5-4aaa-8f12-cbaff91b3783

    Der Kläger ist eine klassische Gutmensch_in:
    http://www.kernkultur.ch/verena_tobler.html

    Auf die Frage, ob eine Muslima mit Kopftuch integrierbar ist: „Sowohl religiös als auch traditional orientierte Menschen bringen wunderbare Integrationsressourcen mit – das
    gilt besonders für Muslimas und Muslime.“
    http://www.muslim-markt.de/interview/2009/tobler.htm

    Muslime gut, also Juden böse. Haben die letzteren wohl die schlechteren Integrationsressourcen…

  22. Warum macht die israelische egierung gar nichts? Zu sehr mit den Siedlern beschäftigt,um den Arabern judenfreies Palästina zu präsentieren ?

  23. “Israel: mit Gewalt errichtet auf dem Boden der Palästinenser”

    —————–

    Na so was…

    Also wer hätte das gedacht, das die UNO-Vollversammlung schon 1948 so „gewalttätig“ war, um das Recht herauszunehmen, auf legitime Weise Staaten zu gründen. Ts, ts ts…..

    Wie es scheint ist auch das Schweizer Bundesverwaltungsgericht vor der Klugheit und Weitsicht linker Vollpfosten_Innen nicht gefeit; oder sie haben einfach nur Schiss vor der „Komunity“. 🙁

  24. #27 tsme (12. Apr 2011 17:23)
    Volltreffer!
    Pax Europa könnte das gleich umsetzen.
    Deren Plakate wurden schon mal deshalb zensiert, weil sie den Koran „einseitig“ zitierten.

  25. Man könnte auch sagen:

    Über 1300 Jahre Unrecht an den Ägyptern – Arabs go home!“

  26. Eine mildere, aber ebenso geeignete Maßnahme wäre laut Gericht eine Bewilligungspflicht für Meinungsäußerungen, welche eine unmittelbare und schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder des ordnungsgemäßen Bahnverkehrs bewirken könnten.

    Nein, eben nicht!
    Reicht ein IQ von 50 in der Schweiz schon aus um Richter zu werden?

    Diese Regelung belohnt Randalierer, die die öffentliche Sicherheit schwer Gefährden!
    Und das auch noch in dem schlimmsten Punkt. Es belohnt asoziale Verbrecher damit, dass die ihre Meinung besser verbreiten (bzw. ungewollte Meinungen unterdrücken) können als normale Menschen. Das führt nicht nur zu mehr Gewalt von denen, sondern zu asozialeren Gesellschaften überhaupt.

  27. Hab ich das richtig gelesen?

    „Es gab in Nahost
    Kein Land ohne Volk
    Für ein Volk ohne Land.

    Palästina:
    Mit Gewalt errichtet
    auf dem Boden der Israelis

    Unrecht verlangt Widerstand!“

    Na dann…

  28. Die Neue Zürcher Zeitung berichtet:

    Die Bundesbahnen seien bei der Nutzung der Bahnhofswände durch Dritte an die Einhaltung der Grundrechte gebunden. Ihre Weigerung hatten die SBB mit einem internen Reglement begründet, wonach Werbungen und Botschaften “zu außenpolitisch brisanten Themen für sämtliche Medien ausgeschlossen sind”.

    Das ist auch für den relativ „unbedarften“ Beobachter kaum nachvollziehbar. Ich frage mich – wenn wir es denn mit einem Staatsunternehmen (Schweizer Bundesbahn, SBB) zu tun haben – ob es im öffentlichen Raum denn nicht ein Neutralitätsgebot gibt, das politische Propaganda gleich welcher Richtung nicht erlauben dürfte. Insofern scheint mir die Einlassung des Gerichts nicht gerade schlüssig. –

    «Israel: mit Gewalt errichtet auf dem Boden der Palästinenser» … «Unrecht verlangt Widerstand!»

    Der Inhalt des Plakats folgt der alten, teils von den Kommunisten, teils von Arafat erfundenen Propagandalüge eines bestehenden arabischen „Landes“ und ebensolchen „Volkes“ namens „Palästina“, dem die bösen Juden „den Grund und Boden“ gestohlen hätten. Ein solches „Land“ gab es jedoch nie. Als „Palästinenser“ galten zur britischen Mandatszeit und davor die dort ansässigen Juden, die die auch im Paß trugen, während die Araber mit dieser von den Römern eingeführten Bezeichnung für das alte jüdische Land bzw. die vormalige Provinz „Judäa“ zunächst nicht in Verbindung gebracht werden wollten. Auch mit den vorzeitlichen Philistern, auf die der römische Begriff „syria palaestina“ zurückgeht, der als „Palästina“ Name des betreffenden britischen Mandatsgebietes bzw. Kronlandes wurde, der lt. Balfour-Erklärung zur Heimstatt der Juden werden sollte, haben diese Leute völkerkundlich gesehen nichts zu tun.

    Fakt ist, daß es nach dem Verlust des Landes Israel an die Römer bis hin zur Staatsgründung Israels auf diesem Boden niemals einen selbstständigen Staat oder Land gegeben hat. Das Gebiet befand sich immer unter wechselnden Herrschaften, zuletzt unter der des Osmanischen Reiches, das es in regulärem Kriege an die Briten verloren hatte. –

    Wie die „NZZ“ schreibt, habe das Gericht erklärt, daß der oben genannte Aufruf keinen solchen zur Gewalt enthalte. Diese Behauptung ist falsch, da der „Aufruf zum Widerstand“ in diesem Fall durchaus Elemente von Gewalt impliziert, da solche Intifada-Aufrufe immer auch im Hinblick auf die diesbezügliche Vorgehensweise von Hamas, Fatah & Sympathisanten zu sehen sind und daher zumindest nicht ausgeschlossen werden können.

    Eine unparteiische Rechtsprechung ist hier für mich nicht erkennbar.

  29. Nachtrag:

    Der Slogan

    „Es gab in Nahost
    Kein Land ohne Volk
    Für ein Volk ohne Land.“

    bestreitet überdies das Existenzrecht Israels, da er die Juden als „Volk ohne Land“ beschreibt, zugleich aber in schönster Rabulistik den o. g. Mythos bedient, nachdem es in dem damaligen britischen Mandatsgebiet bereits ein „palästinensisches (d. h. arabisches) Land“ gegeben habe. Beides ist historisch gesehen falsch.

  30. Ja, wenn man das in der Schweiz so darf, dann müssen eben jetzt die Israelfreunde ein ähnliches Plakat aufhängen lassen.

  31. #50 Tom62 (12. Apr 2011 21:36)

    Der Spruch „A land without a people for a people without a land“ stammt von Zionisten.

  32. Käse, dass ich jetzt nicht in Zürich bin… 🙁
    Jetzt könnte ich wieder so schön meine privaten Hommages an Israel rund um den Hauptbahnhof Zürich kleben. Im letzten Jahr, im Oktober war ich in Zürich, habe dort auch für Israel geklebt. Hoffentlich kleben jetzt andere Israel-Freunde rund um den Zürcher Hauptbahnhof Solidaritätsbekundungen für Israel.

    Wie in anderen Kommentaren erwähnt, ist die Solidarität mit Israel verdammt wichtig. Dem schließe ich mich 100%ig an.

    @ Plakatmacher und SBB:
    AM ISRAEL CHAI!
    VIVA ISRAEL!
    LANG LEBE ISRAEL!
    LONG LIVE ISRAEL!

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