HändeschüttelnMoslemischen Schülern (ca. 25 Prozent) der protestantischen Grundschule De Rank in Schoonhoven (Nl) darf laut einem Beschluss der Equal Treatment Commission (CGB) nicht zugemutet werden, ihren Lehrern die Hand zu geben. Die CGB rät der Schule zur Aufnahme folgender Regeln in den Verhaltenskodex der Schule: „Gegenseitiger Respekt wird durch einen Handschlag bei der Ankunft und beim Verlassen gezeigt – oder aber, falls ein Handschlag aus religiösen Gründen nicht möglich ist, in einer anderen respektvollen Art und Weise.“ Wie wärs mit einem kräftigen „Allah’u akbar“?

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21 KOMMENTARE

  1. Schweinefresser, Porkeater,..die sondern in ihrer Haut doch schwulmachende sekrete ab, damit sollte ein guter sauberer Muslim nicht in Berührung kommen…

  2. gut,dann werd ich (kassiererin) demnächst das rückgeld auch hinter die theke schmeissen….soll mir nur recht sein.

  3. vor 4 Wochen:
    AMSTERDAM, 27/04/07 – Eine Schule in Amsterdam hat Lektionen über das Landleben eingestellt weil islamische Schüler randalierten und sich weigerten über Schweine zu reden.

  4. Angesichts des traditionellen muslimischen Reinigungsvorganges nach dem Besuch der Toilette wäre ich als Lehrer heilfroh, denen nicht die Hand geben zu müssen.

  5. Nun ja, kenne das in manchen Fällen von meiner Schwester(Ärztin). Behandeln darf sie die Musel-Kinder, aber Musel-Papa würde ihr niemals die Hand geben….

  6. Ersrt habe ich mich aufgeregt, dann habe ich es komentiert, und der Zuhörer, der das anhören musste sagte: Naja, die können die Karriere vergessen.

    Stimmt. Was macht man in Zukunft, wenn sich einer vorstellt: Die Hand herzlich zum Gruss ausstrecken.

  7. Leiden die etwa unter Wasch- oder Reinlichkeitszwängen? Kommt mir bei unseren Kopftuch-Putzfrauen auf der Arbeit eigentlich nicht so vor…

  8. Okay, also wenn die Musels den Lehrern nicht die Hand geben wollen (weil durch Religion begründet), wie wäre es dann damit, daß die Schüler auf die Knie gehen und dem Lehrer die Füße küssen? Das wäre dann zumindest mal Respekt. Und der Lehrer ihnen – selbstverständlich auch aus Respekt heraus – einen A….tritt verpaßt….

  9. „Ersrt habe ich mich aufgeregt, dann habe ich es komentiert, und der Zuhörer, der das anhören musste sagte: Naja, die können die Karriere vergessen.

    Stimmt. Was macht man in Zukunft, wenn sich einer vorstellt: Die Hand herzlich zum Gruss ausstrecken.“

    Hahaha. Das ist wahrscheinlich der Grund, warum der römische Gruß so beliebt ist in diesen Kreisen (vgl. Goldner-Artikel). Da braucht man schon keinem die Hand zu geben.

  10. „Verhaltenskodex“ … „gegenseitiger Respekt“ … mal bitte einen Schritt zurücktreten, etwas Abstand gewinnen, und sich klar machen, wie absurd das eigentlich ist … in einer Grundschule?!

  11. #6 motzkugel74

    Falsch!

    Erst musst du als Frau zum Islam konvertieren, dann ist das OK, ansonsten gilt die „Still-Fatwah“.

    Vorher ist es ein fremdenfeindlicher Uebergriff, der nur zu deiner Entlassung und einer Anzeige fuehrt.

  12. #15 i&g

    Ganz so einfach ist das auch wieder nicht. Wenn sich ein Bewerber als Moslem bei einem Vorstellungsgespräch weigert, dem Personalchef die Hand zu geben, und deshalb nicht eingestellt wird, kommt das Antidiskriminierungsgesetz zur Anwendung.


    Das Kopftuch ist das Hakenkreuz des Islams.

  13. #18 Arminius

    Aber nur wenn er dabei erklaert, dass er Musel ist und deswegen die Hand nicht reichen kann.

    Wenn der Personalchef ihm dann schriftlich gibt, dass er ihn deshalb nicht einstellt, dann hat der Personalchef wahrhaftig ein Problem.

    Ablehnungsgruende waeren u.a. fachlich nicht geeignet oder aber man MUSS in dem Job Haende geben (z.B. Vertriebsmitarbeiter), dann natuerlich sieht es anders aus.

    Ist so ein Fall wie mit Muselgebet waehrend der Arbeitszeit.

  14. „Wenn sich ein Bewerber als Moslem bei einem Vorstellungsgespräch weigert, dem Personalchef die Hand zu geben, und deshalb nicht eingestellt wird, kommt das Antidiskriminierungsgesetz zur Anwendung.“

    Wärst du so blöde, das als Grund anzugeben? Es reicht, einen anderen Bewerber vorzuziehen und sich irgendwas zurechtzulegen. Das musst du ja auch bei jedem anderen machen, der dir aus irgend einem Grund nicht passt.

  15. Die Absage an einen Bewerber bedarf überhaupt keiner Begründung. Seit Inkrafttreten des AGG gehen Unternehmen zunehmend dazu über, begründungslos abzusagen. Auch Verbesserungsvorschläge für weitere Bewerbungen werden kaum noch gegeben. Der Arbeitgeber geht so dem Risiko einer juristischen Auseinandersetzung aus dem Weg.

  16. Erstaunlich und erschreckend, wie wir unsere Gewohnheiten an Extremisten anzupassen offensichtlich bereit sind…

    Religionen sind Sch…ße

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