Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute in München eine Klage gegen das seit zwei Jahren geltende Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen an Bayerns Schulen abgewiesen. Gegen das Gesetz, dass der Landtag 2004 beschlossen hatte, hatte die Islamische Religionsgemeinschaft in Berlin geklagt. Sie sah durch die Vorschriften „die Religionsfreiheit der Muslime beeinträchtigt“. Auch sei „der Gleichheitsgrundsatz verletzt“, weil das Kopftuch verboten sei, die Ordenstracht von Nonnen an Bayerns Schulen aber zulässig bleibe.

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