Bei näherer psychologischer Analyse neuerer Verbrechensstatistiken in westlichen Ländern muss ein extremer Anstieg religiös motivierter Kriminalität festgestellt werden. Sie reicht von tierquälerischen Schlachtriten, ritueller Körperverletzung durch Beschneidung von Säuglingen und Kindern, jugendlicher Gewaltkriminalität gegen „ungläubige“ Deutsche, Zwangsverheiratungen und Vergewaltigungen teils sogar minderjähriger Mädchen bis hin zu kulturell-religiös motivierten Morden an Ehefrauen und Kindern. Die Justiz zeigt sich hilflos in der polizeilichen Durchdringung krimineller Parallel- und Gegengesellschaften und werden Täter doch einmal dingfest gemacht, bleibt der Eindruck in der Öffentlichkeit zurück, dass wegen multikulturell begründeter „Unzurechnungsfähigkeit“ nicht einmal abschreckende Strafen verhängt werden.

(Von Tom Gebhardt)

Angesichts der ohnehin verschwindend geringen Abschreckungswirkung einer teuren Strafjustiz auf religiös fanatisierte Verbrecher und andere neurotische „Überzeugungstäter“ muss nach einem alternativen Konzept der Verbrechensbekämpfung gesucht werden. Sie muss die Täter endlich auch mit den natürlichen Konsequenzen ihrer Verbrechen bestrafen und stärker politische und persönliche Verbrechensursachen bekämpfen statt allein auf Abschreckung bei der Verbrechensbekämpfung zu setzen.

1. Die Grenzen der Abschreckung

Auch die religiöse Schächtung zweier Kinder durch einen islamgläubigen Zahnarzt mit afghanischen Wurzeln in Glinde hat wieder einmal die ganze Problematik der deutschen Strafjustiz bewusst gemacht. Nicht von ungefähr hat die Reaktion der Justiz auf diese grausamen Morde bei vielen deshalb auch zu heftigen Protesten geführt (PI berichtete). Der Mörder, der seine Kinder Anfang 2014 vermutlich im religiösen Schuldwahn „geopfert“ hatte, käme sicher ungeschoren davon, so wurde wütend geahnt, weil Psychiater mal wieder einen Verbrecher für „krank“ erklären würden. Wo bliebe da auf Dauer die „Abschreckung“, beklagten viele, wenn mögliche religiöse Täter sich ausrechnen könnten, durch eine psychiatrische Krankschreibung straffrei auszugehen. Diesen aufgebrachten Anhängern einer Abschreckungs- und Rachejustiz könnte man eigentlich nur zustimmen, wenn sie nicht Eines übersehen hätten: Eine „Rübe ab“-Justiz hat nicht nur auf Sexualstraftäter, Verzweiflungstäter und suizidale Amokläufer keine besondere Abschreckungswirkung, sondern verfehlt auch bei religiösen Gewalttätern ihre Wirkung! Denn leider haben wir es auch bei religiös motivierten Verbrechern mit rational kaum beeinflussbaren Gewalttätern zu tun. Religiös fanatischen oder gar wahnhaften Gewalttätern ist es vielmehr völlig egal, ob sie durch ein Selbstmordattentat oder durch die Todesstrafe in ihr „Paradies“ und zu den dortigen „Vergnügungen“ befördert werden! Wie das verbrecherische Denksystem des Sexualstraftäters nur von neurotischen Sexphantasien bestimmt wird, das des Verzweiflungstäters und Amokläufers nur skrupellos auf Rache und Selbstzerstörung ausgerichtet ist, so handelt der religiöse Gewalttäter nur nach seinen religiösen Wunschphantasien und verinnerlichten, angeblich göttlichen Anweisungen.

Es kann deshalb niemanden verwundern, dass unsere Strafjustiz der religiösen Verbrechen nicht Herr wird und auch der internationale Terrorismus sich von der dümmlichen „Kriegserklärung“ amerikanischer Präsidenten nicht beeindrucken, sondern eher noch anstacheln lässt.

Er gehorcht weiter seinem religiösen Wahnsinn statt irgendeiner rationalen antiimperialistischen Strategie und mordet, plündert, entführt zehntausendfach unter den „Ungläubigen“ überall auf der Welt. Dass islamistische Selbstmordattentäter und ihre in ein jenseitiges „Paradies“ strebende Religion dabei eine Gefahr für das Überleben der gesamten Menschheit darstellen und deshalb Handlungsbedarf besteht, wird einem sofort klar bei dem Gedanken, dass die Ziele der Terroristen des 11.September genauso gut beliebige Atomkraftwerke irgendwo auf der Welt hätten sein können.

Aber nicht nur, dass Strafandrohungen den religiösen Gewaltverbrecher geradezu motivieren, sich für seinen Glauben zu opfern und den Märtyrertod zu suchen. Der religiöse Gewalttäter wird von einer pseudohumanen und einer durch ihre kostspieligen Misserfolge an sich selbst zweifelnden Strafjustiz am Ende auch noch belohnt!

Bei freier Kost und Logis als Gefangener von allen Alltagsmühen entbunden hat er den lieben langen Tag nichts anderes zu tun, als zu beten und sonstigen Gottesdiensten nachzuhängen. Er kann sich, wie in einem endlosen religiösen Vokabellernen, noch mehr in seinen Hass auf alle „Ungläubigen“, in Fanatismus und Wahn hineinsteigern. Verlässt er das Gefängnis ist ein Rückfall in den alten kriminellen Glauben vorprogrammiert: Oftmals fehlt ihm immer noch eine berufliche Perspektive, ein nicht-religiöser, lebenszugewandter Freundeskreis, eine Lebenspartnerschaft, eine sexuelle Beziehung, ein Selbstbewusstsein, eine Selbstsicherheit im Umgang mit Frauen, kreative, künstlerische Lebensinteressen, historisch-kritische Kenntnisse über die arabische Welteroberung und ihre religiöse Kriegsführung, über die urchristlichen Quellen ihrer Schriften, über eine „göttliche Schöpfung“, die nach paläontologischen Erkenntnissen zuerst die Dinos und dann 250 Millionen Jahre später erst den Menschen hervorgebracht haben kann usw.. In geradezu unverantwortlicher Weise lässt eine ebenso archaische wie dumme Strafjustiz den religiösen Straftäter im Zustand religiöser Selbsthypnose erneut auf die Menschheit los. Voll Himmel- und Höllenphantasien, die durch Beihilfe des „Strafvollzugs“ aus ihm einen noch überzeugteren „Gotteskrieger“ gemacht haben, setzt er wie im Falle des vierfachen Mörders Mehdi Nemmouche, des Attentäters auf das Jüdische Museum in Brüssel, mit jeder Haftstrafe fanatischer seinen „heiligen Krieg“ fort (Nemmouche war während seiner zahlreichen Gefängnisaufenthalte durch seinen „Bekehrungseifer“ aufgefallen und hatte ungehindert während des täglichen Hofgangs seine Mitgefangenen immer wieder zu kollektiven Gebeten aufgerufen).

Um den ganzen Irrsinn einer Strafjustiz begreifen zu können, sollten wir uns am Beispiel der Kindererziehung einmal klar machen, was eigentlich das Strafeprinzip bedeutet.

Was sollen Eltern tun, wenn sie feststellen, dass ihr Kind sie bestiehlt? Ein Strafrechtler, ein Islamist oder ein pietistischer Familienvater zu Zeiten des Wilden Westens, sie würden alle das Gleiche empfehlen: Prügel, Hausarrest oder eine andere empfindliche Strafe, um das Kind vor weiteren Fehltritten abzuschrecken. Wird das Kind rückfällig und bestiehlt es seine Eltern erneut oder fängt gar noch ein anderes Kind in der Familie damit an, heimlich an den Geldbeutel seiner Eltern zu gehen, waren für die Anhänger einer Rache- und Abschreckungsjustiz ganz einfach die Strafen nicht hart genug und sie empfehlen eine noch härtere Bestrafung des Kindes und notfalls auch seine Tötung, um wenigstens das zweite Kind vor weiteren Missetaten abzuschrecken…

Viele würden jetzt sagen, das ist doch absurd – so etwas macht man doch nicht mit Kindern und schon gar nicht in der eigenen Familie – Kinder schlagen, einsperren oder gar töten! Wer seine Kinder liebt und die Familie zusammenhalten will, der versucht, sie zu verstehen und ihnen zu helfen sich zu bessern. Kinder, werden einfühlsame Väter und Mütter sagen, verhalten sich doch nur dann kriminell, wenn sie ihre Eltern hassen, wenn sie sich von ihnen immer nur bestraft aber nicht geliebt fühlen, wenn sie sich ungerecht behandelt oder gar misshandelt fühlen, wenn sie sich gegenüber ihren Geschwistern oder Kindern in anderen Familien benachteiligt fühlen, wenn sie selbst kein Eigentum haben und nicht begreifen können, was für einen Verlust ein Diebstahl für andere bedeutet und, und, und… Im Übrigen wird jeder einigermaßen psychologisch aufgeklärte Mensch ohnehin der Meinung sein, dass in einer wirklichen Familie Kinder ihre Eltern nicht bestehlen – nur in asozialen Familien bestiehlt man sich gegenseitig!

Wenn das richtig ist, warum haben wir dann kein Verständnis für die Taten von erwachsenen Verbrechern? Sollte nicht auch eine Gesellschaft sein wie eine Familie? Sollten nicht auch in einer Gesellschaft die Menschen miteinander umgehen wie in einer Familie? Das stimmt zwar, aber, so wird mancher sagen, Verbrecher sind doch keine Kinder mehr! Die sind erwachsen und von denen können wir erwarten, dass sie sich „schicken“! Plötzlich sprechen wir also von der „Schuld“ eines erwachsenen Menschen. Die Strafjustiz sagt, der Mensch wird in der Nacht zu seinem 14. Geburtstag „straffähig“. Bis dahin hat ihn seine „Familie“ richtig erzogen und er weiß, was „gut“ und „böse“ ist und dass man für Verbrechen bestraft wird. In dieser Nacht wird aus dem „schuldunfähigen“ Kind ein Verbrecher und alles dreht sich nur noch um die Frage seiner „Schuld“.

2. Der Mythos von der „Schuld“ des Menschen

Ob in der Thora, der Bibel oder in dem, was arabische Welteroberer davon in ihren Koran übernommen haben, ob im Wilden Westen oder vor deutschen Strafgerichten, immer geht es um eine angebliche „Schuld“ des Menschen. Von allen primitiven oder sich für zivilisiert haltenden Kulturen wird von jeher behauptet, der Mensch begehe aus reiner „Bosheit“ Verbrechen, habe deshalb für seine Tat nur bestraft zu werden und alles wäre gut. Gerne wird an ihm ein Exempel statuiert, das durch seine empfindliche Bestrafung auch andere davon abhalten soll, zum Verbrecher zu werden. Als Begründung für diese Straf- und Abschreckungsjustiz wird die Behauptung vorgeschoben, der Mensch würde sich ja völlig losgelöst von der Welt aus „freiem Willen“ für Gut und Böse entscheiden. Dem Menschen wird damit letztlich die einmalige Fähigkeit zugeschrieben, aus dem Nichts heraus seinen Willen zu erschaffen und dadurch „schuldig“ zu werden. Es wird behauptet, er leite sein Denken, Fühlen und Handeln nicht aus den Erfahrungen ab, durch die die Welt ihm etwas als wollenswert erscheinen lässt, sondern aus heiterem Himmel entscheide er sich entweder für das „Gute“ oder das „Böse“ in ihm. Er allein sei es, der sich selber zum „Sünder“ und „Straftäter“ mache. Besonders jene, die eine angeblich gottgewollte arabische Weltherrschaft totalitär mit dem Abhacken von Händen, Peitschenhieben und Steinigungen durchsetzen wollen, sind am eifrigsten darin zu behaupten, der Mensch sei selbst der Schöpfer seines eigenen bösen Willens und werde dafür in einer Hölle schmoren, wenn er sich nicht durch seine Islamisierung der arabischen Weltherrschaft unterwerfe.

Aber begeht die Scharia und jedes religiöse Strafgericht damit nicht eine Gotteslästerung? Hat nicht gerade nach einem strengen Eingott-Islamismus nur ein Gott die Fähigkeit des Erschaffens aus dem Nichts? Wäre nicht allein ein allmächtiger Gott in der Lage, sich seinen eigenen Willen zu erschaffen oder dem Menschen einen Willen zu geben? Maßen sich die Menschen nicht an, göttlich zu sein, wenn sie glauben, aus ihrem selbsterschaffenen „bösen“ Willen heraus könnten sie schuldig werden? Kann nicht alleine ein Gott schuldig am „Bösen“ im Menschen sein und muss der Mensch nur deshalb plötzlich zum „Schöpfer“ seines Willens werden, damit Schuldprediger ihren Gott weiterhin für unfehlbar halten können?

Während religiöse Fanatiker diese Widersprüche zwischen göttlichem Schöpfungsmonopol und menschlicher Willensschöpfung leicht autosuggestiv wegbeten können, können aufgeklärte, wissenschaftlich denkende Menschen ein anderes Problem mit der Metaphysik der Schuld nicht so leicht verdrängen. Sie glauben zwar ohnehin nicht an eine göttliche Schöpfungstheorie, die offen lässt, warum ein Gott die Dinos geschaffen hat, um sie anschließend wieder aussterben zu lassen, warum der Mensch erst 250 Millionen Jahre nach alledem „erschaffen“ wurde und wer denn eigentlich der Schöpfer Gottes sei. Der Schuldmythos verlangt jedoch von Wissenschaftlern nicht weniger, als den Menschen außerhalb der Naturgesetze zu stellen! Die sagen nämlich nach aller wissenschaftlichen Erfahrung u.a.: „Keine Wirkung ohne Ursache!“ Die religiöse Behauptung, der Mensch könne schuldig werden, bedeutet aber nichts anderes, als dass es für einen Willen (Wirkung) keine Ursache braucht! Ohne jede äußerliche Anregung sollen Gedanken, Gefühle und Handlungen im Innern des Menschen, dort wo vorher Leere war, von ihm geschaffen werden können. Nicht die Welt oder ein Gott bringt ihn auf die Idee, ein Verbrechen könnte in seinem Interesse sein, sondern er ganz allein erschafft seinen Willen, religiöse Sünden oder weltliche Verbrechen zu begehen. Das sollen vernünftig denkende Menschen glauben, obwohl alle psychologischen Erkenntnisse auch eine Kausalität seelischer Phänomene nahelegen. Die menschliche Psyche erweist sich immer wieder nur als ein, wenn auch hochkomplexer und hochleistungsfähiger Computer, bei dem am Ende nur das rauskommen kann, was ihm zuvor an Informationen eingegeben worden ist. Nur deshalb kann der Mensch auf immer neue Herausforderungen richtig reagieren und hat als intelligentes, informationsverarbeitendes Wesen die Jahrtausende seiner Evolution überlebt.

Kann aber ein Computer schuldig sein?

Nein, nicht einmal seine Programmierer können schuldig sein! Die haben ihn auch nur nach dem Stand ihres Wissens programmiert, das sie auch nicht selbst aus dem Nichts erschaffen, sondern nur aus den Informationen über die Welt gewonnen haben.

Dennoch suchen nach einer haarsträubenden, jede Kausalität leugnenden und nebenbei auch noch gotteslästerlichen Schuldmythologie Rabeneltern, alle Schuldreligionen und auch unsere Strafjustiz nur nach einer „Schuld“ des Täters. Am Ende wird der Verbrecher dann gleich auch noch doppelt bestraft: durch das Elend, die Ungerechtigkeiten und falschen Vorbilder, die ihn zum Verbrecher gemacht haben und die Strafen, die ihm die Schuldprediger dafür auferlegen. Durch noch mehr Ungerechtigkeit soll der freie Willen des Verbrechers abgeschreckt und möglichst effektiv unterdrückt werden. Dies geschieht interessanter Weise aus der Erfahrung heraus und in der Überzeugung von Eltern, Richtern und selbst ernannten Gottesvertretern, dass der Mensch doch nicht der alleinige Schöpfer seines Willens ist, sondern sein Willen von außen, nämlich z.B. durch Strafandrohungen, doch geformt werden kann! Welch eine dreiste Widersprüchlichkeit! Rabeneltern, Staat und Religion wollen sich zwar als die Schöpfer eines guten Willens durch ihre abschreckenden Strafmaßnahmen sehen aber nie auch als die eventuellen Verursacher eines „bösen“, verbrecherischen Willens.

3. Fernsehen macht frei oder der Mythos von der „Freiheit“ des Menschen

Mit dem Begriff der „Schuld“ erscheint auch die „Freiheit“ des Menschen in einem anderen Licht. Ist sie doch die Möglichkeit des Einzelnen, den eigenen Willen „frei“, d.h. ungehindert umzusetzen. Ist der Willen des Menschen aber gemacht, dann ist auch seine Freiheit nur noch eine „gemachte Freiheit“ und möglicherweise nicht mehr die Freiheit, das zu tun, was er in Wahrheit wollen würde, hätte er die Möglichkeit einer freien, von fremden Interessen unmanipulierten Willensbildung gehabt. Die individuelle „Freiheit“ gerät zur Farce, wenn der Willen des Menschen zuvor von politischen Zielen oder angeblich göttlichen Geboten von anderen beeinflusst wurde. Unfrei, eigene Erfahrungen machen zu dürfen, hält der Mensch die Interessen anderer dann plötzlich für seine eigenen und fühlt sich auch noch „frei“ dabei, sich vor deren Karren spannen zu lassen.

Oft genug verkommt der Freiheitsbegriff so zu einem Propagandatrick jener, die zuvor im Auftrag weltlicher und religiöser Herrscher anderen beigebracht haben, was sie für ihre „Freiheit“ halten sollen!

Gerade jene westlichen Gesellschaften, deren Bürger sich für besonders frei halten sollen, entpuppen sich bei näherem Hinsehen als in der Meinungsbildung undemokratische und unfreie Mediendiktaturen, denen es nur in besonders perfider Weise gelungen ist, die Bürger so mit Werbung, diversifizierter Politpropaganda aus allen Richtungen, religiöser Gehirnwäsche und der bewusstseinsbestimmenden Macht des Faktischen so in ihrem „freien Willen“ zu manipulieren, dass diese die gesellschaftlichen Verhältnisse als die einzig Möglichen und die Ungerechtigkeit und Chancenungleichheit darin als „Freiheit“ empfinden!

Wie unter der Meinungsmanipulation einer solchen undemokratischen Mediengewalt haben auch die braven Mitläufer in den offenen religiösen wie weltlichen Diktaturen stets das Gefühl von „Freiheit“. In Letzteren stoßen die Menschen der offenen Unterdrückung wegen nur früher als in den „westlichen Demokratien“ an die Grenzen des Erlaubten und werden früher mit Parteiverboten, Berufsverboten und gewaltsamen Niederschlagungen in ihrer wirklichen Freiheit unterdrückt. Die Frau, die von Kindheit an nichts anderes kennen gelernt hat, genügend durch Drohungen eingeschüchtert und durch soziale Anerkennung gelockt wurde, bedarf jedoch keiner weiteren Unterdrückungsmaßnahmen mehr. Sie wird es scheinbar „freiwillig“ als ihre größte Freiheit ansehen, bei hochsommerlicher Hitze unter den Stoffbergen einer schwarzen Burka zu schwitzen oder gleich gar nicht mehr das Haus zu verlassen. Es muss ihr nur oft genug dafür Straffreiheit, elterliche Liebe, ein „Paradies“ und die religiöse Achtung durch ihre Gemeinschaft versprochen worden sein, um sich gänzlich „frei“ dabei zu fühlen, niemals den Wind oder die Kühle des Wassers auf der Haut zu spüren und sexuelle Erregung für „teuflisch“ zu halten. Dem Hitlerjungen erging es nicht anders. Vom Führerkult der Erwachsenen zuvor in seinem „freien Willen“ nazifiziert empfand er es als seine größte „Freiheit“, kurz vor Kriegsende für seinen Führer noch an der Front sterben zu dürfen.

Was für den Hitlerjungen gilt, gilt auch für jeden Verbrecher: Es gibt keine Freiheit, keinen „freien Willen“ und deshalb auch keine „Schuld“! Der Wille des Menschen ist nicht grundlos „böse“, nur weil der Mensch angeblich an sich „böse“ wäre. Er leitet sich bis ins Kleinste aus den aktuellen oder weiter zurückliegenden Erfahrungen ab, die sich im Denken eines Menschen niedergeschlagen haben und ihm im Moment der Tat ein verbrecherisches Verhalten als lohnenswert und subjektiv sogar rechtens erscheinen lassen. Deshalb darf eine ominöse „Schuld“ auch nicht länger die Herrschaftsberechtigung der Sieger über die Besiegten sein, der Richter über die „Schuldigen“, der Reichen über die Armen oder der „rechtgläubigen“ Herrenmenschen über die „Ungläubigen“.

4. Der Mythos von der „gerechten Strafe“

Eine Strafjustiz sucht die Ursachen des Verbrechens nur in einer selbst geschaffenen „Bosheit“ des Verbrechers oder gar in rassistischer Weise in einer ominösen kriminellen „Veranlagung“ des Täters, um eine verbrecherische Politik als Ursache für die Kriminalität in einer Gesellschaft frei sprechen zu können. Dreist behauptet eine Strafjustiz von sich, damit für „Gerechtigkeit“ zu sorgen. Sie spricht von einer „gerechten Bestrafung“ und von „ausgleichender Gerechtigkeit“ als hätte sie durch ihr Strafurteil zwischen Opfer und Täter einen Schadensausgleich geschaffen und einen gesellschaftlichen Idealzustand der Chancengerechtigkeit für alle plötzlich hergestellt. Als würde das Opfer durch eine harte Bestrafung des Täters plötzlich all seine Demütigungen durch den Täter vergessen können, alle körperlichen und seelischen Verletzungen geheilt und materielle Schäden wiedergutgemacht sein.

Doch allzu oft würde nicht einmal eine Todesstrafe für den Täter dem Opfer genügen, um es für die Folgen eines Verbrechens gerecht zu entschädigen, für den demütigenden Verlust der Selbstbestimmung und die fortdauernde Angst vor erneuten verbrecherischen Übergriffen. Gerechtigkeit für das Opfer kann es schon gar nicht geben, wenn das Opfer angesichts der hierzulande konstant hohen oder gar steigenden Verbrechensraten Grund hat, sich vor Rückfalltätern und anderen Verbrechern zu fürchten. Während der Täter obendrein auch noch auf Kosten des steuerzahlenden Opfers in einem staatlichen Gefangenenhotel seine Haft absitzt, soll das Opfer sich mit dem wenig beeindruckenden Rachegedanken trösten, der Staat habe den Verbrecher wenigstens für die Zeit der Haft in seine Schranken verwiesen. Andere aber lässt eine ach so gerechte Strafjustiz immer wieder ungeschoren davonkommen. Sie ziehen weiter ihren Gewinn aus gesellschaftlichen Missständen aus kriminellen Arbeitsbedingungen, der Drohung mit Arbeitslosigkeit, der ungerechten Verteilung des Reichtums, die die eigentlichen Quellen eines verbrecherischen Willens sind.

5. Deutschland – eine asoziale „Familie“?

Dank einer Strafjustiz, die nur den Täter aber nicht seine Anstifter in Politik und Wirtschaft bestraft, bleibt unsere Gesellschaft so asozial, wie sie durch den Einfluss einer Habgierökonomie und ihrer korrupten Handlanger in Politik und Medien nur sein kein. Sie ist nicht anders als jene kaputte Familie, in der die Eltern von ihren Kindern bestohlen werden. Nichts hat sie mehr mit einer solidarischen Familie und liebevollen Eltern gemein: Die „Familienmitglieder“ kämpfen erbittert gegeneinander um künstlich verknappte Arbeitsplätze und lassen sich zu rivalisierenden Arbeitstieren und neidischen Konsumidioten degradieren. Millionen von Menschen dürfen zur Abschreckung der anderen „Familienmitglieder“ nicht mehr zur „Familie“ gehören, indem man ihnen keine oder nur eine menschenunwürdige Arbeit zu einem Hungerlohn gibt; man gibt einzelnen „Familienmitgliedern“ Minderwertiges zu arbeiten, zu essen, zu wohnen und um ihre Freizeit zu verbringen und zu allem Überfluss dürfen sich auch noch Millionen Fremde in das Haus der „Familie“ einschleichen. Sie setzen die „Familienangehörigen“ auf dem Arbeitsmarkt zusätzlich unter Lohn- und Arbeitsdruck und ersticken das „Familienleben“ durch die aggressive Gegensätzlichkeit ihrer Kultur vollends. Die fremden Eindringlinge hassen mitunter die „Familie“ bis zum Verbrechen und plündern skrupellos ihren Kühlschrank und ihre Haushaltskasse, weil sie mit dieser „gottlosen Familie“, die nur durch Unrecht zu ihrem Wohlstand gelangt sein kann, ohnehin nichts zu tun haben wollen.

„Familien“ aber, in denen es an Liebe, Gerechtigkeit, kulturellen, moralischen Gemeinsamkeiten, einem gesicherten, für alle menschenwürdigen Zuhause fehlt und Fremde nach Belieben das Familienleben stören können, dürfen sich nicht darüber wundern, wenn ihre Kinder die Eltern bestehlen, jeder gegen jeden Verbrechen begeht und mitunter das Zusammenleben bis in den Bürgerkrieg unmöglich wird.

Unsere Abschreckungs- und Rachejustiz, die im Auftrag des zufriedenen Teils der “Familie” nur damit beschäftigt ist, die Unzufriedenen in der “Familie” möglichst schnell hinter Gittern zu bringen, trägt zunächst einmal nichts zu einer Besserung unserer Familienverhältnisse bei. Ungerechtigkeit und Not in einer von Habgier bestimmten „Familie“ werden so immer wieder Einzelne zu Gewaltverbrechen und verbrecherischer Habgier verleiten. Schon gar nicht wird sich der ausgegrenzte Teil der „Familie“ durch die lächerlichen Strafen einer halbherzigen Gutmenschen-Scharia vor weiteren Verbrechen abhalten lassen.

Unsere pseudohumanisierte Strafjustiz ist mittlerweile nur noch die ebenso teure wie ineffektive Karikatur ihrer selbst.

Die Schizophrenie zwischen Abschreckung und pseudohumanem Gutmenschentum in der Strafgerichtsbarkeit, die Verbrecher mitunter nicht einmal mit den natürlichen Konsequenzen ihres verbrecherischen Handelns konfrontiert (siehe die hotelähnliche Unterbringung und Verköstigung von „Straftätern“), verleitet denn auch etwa 60 Prozent der Bestraften dazu, erneut Verbrechen zu begehen und schreckt hunderttausende Ersttäter nicht davon ab, ebenfalls straffällig zu werden.

6. Die Alternative: Eine Besserungsjustiz und ihre natürlichen Strafen

Was soll aber der Vater tun, der feststellen muss, dass ihn sein Sohn bestiehlt? Wie soll eine Gesellschaft mit ihren Verbrechern umgehen, wenn sie das Verbrechen wirkungsvoller bekämpfen und auch fanatisch religiösen Tätern wirkungsvoll begegnen will?

Aus der Tragödie eklatant hoher Verbrechens- und Rückfallquoten unserer derzeitigen Strafjustiz gibt es nur zwei mögliche Auswege:

Die erste Möglichkeit wäre, aus der Erfolglosigkeit unserer weich gespülten Strafjustiz zu schließen, wir bräuchten eine härtere Abschreckungsjustiz – am besten gleich eine ordentliche “Euro-Scharia”. Die islamistische Strafjustiz zerhackt, peitscht oder steinigt zwar auch dann, wenn sich Menschen nur einem faschistischen Gottesstaat in den Weg stellen wollen, behandelt Frauen als Menschen zweiter Klasse und hat die Ausrottung aller „Ungläubigen“ zum Ziel, aber immerhin bestraft sie in Fortführung unserer deutschen Strafjustiz wenigstens gründlich und hat nach allen psychologischen Erkenntnissen unzweifelhaft eine „höllische“ Abschreckungswirkung! Das dürfte 2006 auch der niederländische Justizminister Piet Hein Donner gedacht haben, als er die Einführung der Scharia in den Niederlanden für immerhin denkbar hielt. Ließe man also alle archaisch-arabischen Menschenrechtsverletzungen der Scharia weg und behielte nur ihre bestialischen Strafen, könnte immerhin von einer wirklichen Strafjustiz gesprochen werden (u.a. radikaler Entzug der Bewegungsfreiheit und des gewohnten Lebens, gesellschaftliche Ächtung und Bloßstellung des Täters, schmerzvolle, zur wirkungsvollen Abschreckung möglichst per TV öffentlich vollzogene körperliche Strafen bis hin zu möglichst qualvollen Todesstrafen durch Erhängen, Steinigen oder langsam wirkende Todesspritzen nach dem Vorbild der amerikanischen Strafjustiz).

Eine “Euro-Scharia” hätte immerhin den unbestreitbaren Vorteil, dass sie den Opfern von Verbrechen den Eindruck „ausgleichender Gerechtigkeit“ vermitteln würde. Geben doch brutalste Strafen den Opfern das beruhigende, wenn auch trügerische Gefühl (s. unten), vor erneuten körperlichen und seelischen Verletzungen fortan sicher zu sein und der staatlichen Herrschaft über das Verbrechen vertrauen zu können.

Doch ist das wirklich der einzige Weg, um Opfern das therapeutisch wichtige Gefühl von Sicherheit und Selbstbestimmung wieder zurückzugeben? Würde nicht auch eine skrupellose “Euro-Scharia”, die wie unsere Justiz, nur Vergeltung und Abschreckung kennt, an jenen Sexualverbrechern, Verzweiflungstätern oder Amokläufern scheitern, bei denen eine Abschreckung gar nicht groß genug sein kann, um sie von weiteren Verbrechen abzuhalten? Und wie stünde es eigentlich um eine Wiedergutmachung für die Opfer, wenn die Täter von einer Strafjustiz nur eingesperrt würden oder wegen Steinigens oder Erhängens zur Wiedergutmachung unfähig wären? Würde sich der Haupttäter, nämlich die Gesellschaft, weiterhin geschickt aus der Affäre ziehen und jede Schuld von sich weisen? Der strafende Staat und Politiker, die eigentlichen Anstifter des Verbrechens, fühlen sich auch heute schon zwar für eine Bestrafung des Täters verantwortlich, aber nicht dafür, dass sie einen Menschen zuvor durch verbrecherische gesellschaftliche Zustände erst zum Verbrecher und andere zu dessen Opfer gemacht haben!

Scheinheilige Politiker zeigen mit dem Finger immer nur auf den Sündenbock – den arbeitslosen Einbrecher, den von Arbeitslosigkeit bedrohten, unterbezahlten, kulturell zwangsbereicherten „Neo-Nazi“ oder den religiösen Gewaltverbrecher „mit Migrationshintergrund“, der, durch ihre Hilfeverweigerung aus der Heimat in die Fremde vertrieben, zum kriminellen Rächer von Heimat und Religion geworden ist. Politiker tun so, als seien sie nicht verantwortlich für die von Arbeitslosigkeit und Not zerrütteten “Familien“, für einen verbrecherischen Leistungsdruck in den Schulen, für kriminelle Hungerlöhne und verbrecherische Arbeits- und Lebensbedingungen, für den Verlust der Selbstachtung und der kulturellen Identität einer Gesellschaft, für die gegenseitige Wut der Ureinwohner und der Heimatvertriebenen in einer multikulturellen Zwangsgesellschaft usw..

Ansonsten: Wie würde es sich überhaupt in einer Gesellschaft leben, die die verbrecherischen Folgen ihrer asozialen Zustände mit bestialischen Scharia-Urteilen wieder nur unterdrücken würde anstatt für menschenwürdigere Lebensbedingungen für alle zu sorgen? Müsste nicht jeder Angst vor einem Fehlurteil haben und sich vor dem Anblick qualvoller Schariastrafen ekeln? Würde das Leben in einer solchen Gesellschaft, die abweichendes Denken, Fühlen und Handeln von Kindheit an nur diktatorisch mit Strafen unterdrückt, nicht erstarren vor lauter ängstlichem, kritiklosem Anpassertum seiner Bürger?

Es gibt eine zweite Möglichkeit, die dem Verbrechen wirkungsvoller begegnen und zugleich die Lebensbedingungen für alle in einer Gesellschaft menschlicher gestalten würde:

Eine „Besserungsjustiz“, die versucht, den Täter durch die natürlichen Konsequenzen seines Handelns abzuschrecken und ihn nicht eher wieder in die Gemeinschaft aufnimmt, bevor er sich nicht gebessert hat! Eine „Besserungsjustiz“, die auch die Gesellschaft dazu verpflichtet, sich zu bessern, um endlich die Ursachen der Kriminalität auszurotten, statt kriminelle Symptome einer kranken Gesellschaft nur mehr schlecht als recht zu unterdrücken. Eine Besserungsjustiz würde sich endlich von dem religiösen Mythos des sich selbst erschaffenden „bösen“, „sündigen“ Menschen verabschieden, der einst zu Zeiten psychologischer Ahnungslosigkeit erfunden wurde, um über armselige kleine „Sünder“ weltlich und religiös besser herrschen zu können.

Verbrecher wären für eine „Besserungsjustiz“ nicht länger die alleinschuldigen Sündenböcke und göttlichen Schöpfer des „Bösen“, sondern die Symptomträger einer kranken, ungerechten Gesellschaft.

Eine Besserungsjustiz würde deshalb mit dem religiösen Schuldaberglauben aufräumen und dem Verbrecher zu seiner gerechten Bestrafung die Verpflichtung auferlegen, wie in einer wirklichen Familie, die natürlichen Konsequenzen seines verbrecherischen Handelns zu tragen. Er hätte im Rahmen einer sinnvollen gesellschaftlichen Vereinbarung zur Strafe, obwohl ihn keine Schuld trifft, seinen Opfern soweit es in seiner Macht steht Wiedergutmachung zu leisten und der ganzen „Familie“ seinen Willen zur Besserung zu beweisen. Der verurteilte Täter hätte es hinzunehmen, dass die „Familie“, deren Vertrauen er verloren hat, als natürliche Konsequenz seines verbrecherischen Handelns sich durch seine Inhaftierung vor ihm schützen muss – solange bis er sich gebessert hat. Dann könnten seine Opfer endlich auch ein wirkliches Gefühl von Sicherheit und Rückgewinnung ihrer Selbstbestimmung entwickeln. Könnten sie doch endlich sicher sein, dass ein Täter nicht schon nach bloßer Haftverbüßung wieder in die Gemeinschaft aufgenommen wird, sondern erst, wenn nach psychologischem Erkenntnisstand eine wirkliche Besserung in seinem Denken, Fühlen und Handeln eingetreten ist. Das würde für manche Täter einen kürzeren Gefängnisaufenthalt, für andere aber auch eine gegenüber „Haftstrafen“ deutlich längere Sicherheitsverwahrung notwendig machen. Ist doch nach psychologischer Diagnose bei einem Ersttäter, der bei guter Führung von einer Strafjustiz aufgrund bloßer „Haftverbüßung“ vorschnell entlassen wird, noch längst nicht davon auszugehen, dass er von nun an für seine Mitmenschen auch keine Gefahr mehr darstellt (s. 60% Rückfallquote)! Eine Besserungsjustiz würde den Gefängnisaufenthalt für so manchen Täter um Jahre verlängern, weil sie sich seine Lebensgeschichte, seine Lebenssituation und seine daraus resultierenden persönlichen Defekte und Defizite genauer anschauen und danach beurteilen würde, welche Anstrengungen er und andere zu unternehmen haben, bis er sich nachweislich zum Schutze der Allgemeinheit gebessert haben kann. Er hätte nicht bloß seine Strafe abzusitzen, sondern bereits in der Haft seinen Besserungswillen zu zeigen und auf bessere, nicht-kriminelle Weise die Verantwortung für sein Leben zu übernehmen. Er hätte sich dort seinen Lebensunterhalt selbst zu erarbeiten, hätte zu seiner wirklichen Besserung eventuell Schulabschlüsse nachzuholen, eine Berufsausbildung abzuschließen und könnte ohne den Nachweis eines Arbeitsplatzes erst gar nicht entlassen werden. Er hätte vielleicht seinen Lebensmittelpunkt außerhalb seines bisherigen kriminellen Milieus zu suchen, sein Freizeitverhalten weniger teuer und seiner inneren Ausgeglichenheit zuträglicher zu gestalten als vor seiner Tat und vieles mehr zu tun, um die Auflagen eines „Besserungsurteils“ zu erfüllen. Erst wenn eine Haftprüfung nach einer vorher festgesetzten Mindesthaftdauer ergäbe, dass er für sich und andere keine Gefahr mehr darstellt und die Gesellschaft ihm wieder vertrauen kann, kann er wieder auf Bewährung in die „Familie“ zurückkehren (damit Gutmenschen in der Psychologenzunft nicht vorzeitig Besserungszertifikate erteilen, sollten Vergleichsgutachten eingeholt und die Gutachter für die Verbrechen eventueller Rückfalltäter persönlich haftbar gemacht werden).

Anders als ein alttestamentarisches und islamistisches „Auge um Auge, Zahn um Zahn“, das aus emotional verständlichen, aber primitiven und kontraproduktiven Rachegelüsten nur den Verbrecher aber nicht die Verbrechensursachen bekämpft, würde eine Besserungsjustiz endlich die Politik auf die Anklagebank setzen.

Eine Besserungsjustiz hätte endlich jene gesellschaftlichen Zustände und ihre Verantwortlichen anzuklagen, von denen heute eine Strafjustiz nur geflissentlich ablenkt und dafür politisch korrekt den Verbrecher zum alleinigen Sündenbock macht. Nur in Ausnahmefällen werden heute offensichtlichste kriminelle gesellschaftliche und familiäre Zustände von ansonsten psychologisch ignoranten Strafrichtern als sogenannte „mildernde Umstände“ eines Verbrechens anerkannt – allerdings, um den Verbrecher prompt noch früher ungebessert mit einem seelischen „Knastschaden“ auf die Menschheit wieder loszulassen! Eine Besserungsjustiz dagegen müsste in ihrer Anamnese, die sie für den Täter erstellt, endlich alle verbrecherischen sozialen Ungerechtigkeiten benennen, die abzustellen wären, um den Kriminellen wirklich bessern zu können. Sie hätte kriminelle Familienverhältnisse aufzudecken, Arbeitslosigkeit, Not und deprimierende Lebensbedingungen zu verurteilen, ein kriminelles Bildungssystem anzuklagen, das nur aussondert statt zu integrieren, das deprimiert statt zu motivieren und überflüssigen intellektuellen Ballast pauken lässt statt die Schüler das Leben entdecken zu lassen. Eine Besserungsjustiz hätte kriminelle Hungerlöhne zu verurteilen, kriminelle Arbeitsbedingungen, öden, teuren Konsumismus, kulturellen, kreativen Bildungsnotstand und all die anderen kriminellen Zustände aufzudecken, unter denen Einzelne in der „Familie“ zusätzlich zu ihren persönlichen Schicksalsschlägen ganz besonders zu leiden haben und deshalb zu Verbrechern werden. Sie hätte endlich die Bildungs-, Wirtschafts- und Familienpolitiker anzuklagen, die die Ursachen des Verbrechens zu verantworten haben. Unter ihnen auch jene Politiker, die Familien im Ausland jede Hilfe verweigern, um sie als billige Arbeitskräfte und Objekte ihres verlogenen Gutmenschentums nach Deutschland zu vertreiben. Ohne sich daran zu stören, dass so nicht wenige dieser Ausgebeuteten und Heimatvertriebenen früher oder später unter der Last ihres Heimwehs, ihrer Schuldgefühle der Heimat und ihrer Religion gegenüber und im Neid auf den Wohlstand der „Ungläubigen“ zu neurotischen Verbrechern werden oder als Jugendliche von ihren heimwehkranken Eltern zu solchen erzogen werden und als Heimat-Nazis und Gotteskrieger ihrer faschistischen Heimatreligion enden.

Eine Besserungsjustiz braucht psychologische Profiler, um auch in der Persönlichkeit des religiösen Fanatikers und seinen Lebensbedingungen die Ursachen religiöser Verbrechen finden zu können. Nicht länger lässt sie den religiösen Täter, wie eine Strafjustiz, mit seinen Ängsten und seinen irrationalen und asozialen religiösen Bewältigungsversuchen allein bis sein religiöser Fanatismus in der Abgeschiedenheit einer Gefängniszelle wohlmöglich noch ein Wahnstadium erreicht.

7. Was wir aus der Schizophrenietherapie für den Umgang mit religiösen Gewalttätern lernen können

Eine Besserungsjustiz würde den religiösen Gewalttäter zuerst einmal als das behandeln, was er ist: Ein von seinen religiösen Vorstellungen fanatisch oder gar wahnhaft überzeugter Mensch, der durch Abschreckung oder eine rationale Argumentation nicht mehr zu erreichen ist.

Zu lange hat er sich durch tägliche autistische Versenkung im Gebet in eine religiöse Selbthypnose versetzt, die durch die suggestive Kraft religiöser Führer und den Anpassungsdruck einer totalitären religiösen Gemeinschaft („Umma“) noch vertieft wurde. Für religiös fanatische „Überzeugungstäter“ muss sich eine Besserungsjustiz deshalb folgende drei einfache Grundregeln zunutze machen, die auch für den therapeutischen Umgang mit einer anderen Gruppe „extrem überzeugter“ Menschen gelten: für die Behandlung von Schizophrenen und ihrer einer rationalen Argumentation unzugänglichen Wahnüberzeugungen.

Regel Nr. 1 einer Schizophrenietherapie lautet: In einer Anfangsphase der Therapie alle Wahrnehmungen für den Schizophrenen vermeiden, die ihn an sein Wahnthema erinnern könnten. Insbesondere Gespräche, die das Wahnthema berühren, können den Wahn nicht bessern sondern aktivieren ihn nur, verstärken seine gedankliche Präsenz und verschlimmern ihn, weil sie zu weiteren Wahninterpretationen führen.

Extrem überzeugte Wahneinstellungen werden im Laufe einer langen neurotisch-psychotischen Entwicklung durch extremste Erlebnistraumata, wiederholte Erlebnisbelastungen und nachfolgende extreme Gedankenbarbeit darüber im Gedächtnis des Schizophrenen überstark verankert. Sie sind deshalb von einer derart hohen Überzeugtheit, dass sie nicht verändert werden können. Diskussionen, Situationen, Personen usw., die mit dem Wahnthema zu tun haben aktivieren den Wahn lediglich, führen zu ihrer wahnhaften Fehlverarbeitung, verschlimmern den Wahn noch und können zu unberechenbaren wahnakuten Anfällen führen.

Für eine Besserungsjustiz bedeutet dies im Umgang mit religiösen Tätern, wie für den Umgang mit Fanatikern aller Art: Strafandrohungen, sogenannte „Aufklärungskampagnen“, gesetzliche Drohungen oder die hinterfragenden Gespräche eines eifrigen Gefängnispsychologen können den Zustand eines religiösen Fanatikers nur verschlimmern und dazu auch noch aggressive Reaktionen gegen „Ungläubige“ hervorrufen.

Regel Nr. 2 Versuche vielmehr den Wahn zuerst einmal durch ein natürliches oder medikamentöses Vergessen zu schwächen.

Eine psychiatrische „Vergessenstherapie“ des Wahns setzt auf eine Unterbrechung wahnhaften Denkens auf biochemischem Wege durch Neuroleptika und millieutherapeutisch durch einen Aufenthalt in der wahnneutralen Umgebung einer psychiatrischen Klinik. Je länger auf diesem Wege der Wahn deaktiviert bleibt, desto stärker wird er im Gedächtnis abgebaut („vergessen“) und ist der Betroffene wieder in der Lage, rational zu denken (sog. „Wahndistanzierung“).

Für eine Besserungsjustiz kann dies nur heißen, nicht wie die Strafjustiz den religiösen Fanatiker über seinen religiösen Fanatismus in der Gefängniszelle endlos grübeln und beten lassen, sondern durch Arbeit, ein sportliches und kreatives Aktivitätsprogramm usw. von seinen Todes- und Paradiesphantasien ablenken und für das Leben wieder interessieren. In schweren Fällen wahnhaft-religiöser Verbrechen wird ansonsten auch eine Besserungsjustiz nicht umhin kommen, religiöse Wahnvorstellungen des Täters durch eine medikamentöse Behandlung mit Neuroleptika zu unterbrechen und durch ein Ablenkungsprogramm in der wahnneutralen Umgebung einer psychiatrischen Haftanstalt einem Vergessen näher zu bringen (u.a. bei religiösem Schuldwahn, wie bei der rituellen Opferung der zwei Zahnarzt-Kinder in Glinde oder dem religiös-paranoiden Wahn von „Gotteskriegern“, suizidalen Terroristen oder „Ehrenmördern“) .

Regel Nr. 3: Versuche erst wenn der Wahn abgeklungen ist, die neurotischen Ursachen hinter einer neurotisch-psychotischen Wahnentwicklung herauszufinden und diese zu behandeln.

Bei einer zu frühen Beschäftigung mit den alten irrationalen Vorstellungen des religiösen Fanatikers besteht die Gefahr, dass er wieder hilflos in den alten Fanatismus zurückfällt. Ansonsten gilt auch für den Umgang mit religiösen Tätern der therapeutische Grundsatz, dem Betroffenen seine (hier religiösen) Krücken erst dann zu nehmen, wenn herausgefunden wurde, warum er sie gebraucht hat und durch welche friedlichen, rationalen „Gehhilfen“ sie ihm ersetzt werden können. Es gilt deshalb, zuerst einmal in der Vorgeschichte und im Umfeld des fanatischen Migrationsneurotikers oder deutschen Konvertiten nach jenen persönlichen Problemen zu suchen, die ihn erst zu einer religiösen Scheinbewältigung verleitet haben und ihn für eine rationale Lösung dieser Probleme zu stärken.

Je mehr das gelingt, ohne seine Probleme direkt anzusprechen, desto eher kann er sich mit seiner religiösen Irrationalität auch explizit auseinandersetzen. Waren es die Schuldgefühle den Zurückgebliebenen in der Heimat und dem im Stich gelassenen Vaterland gegenüber, die den Migranten in eine fanatische Religiosität getrieben haben, die ihn nach einer „Vergebung seiner Sünden“ durch Selbstbestrafungen und einem Kampf gegen „Ungläubige“ haben suchen lassen? Dann kann am einfachsten eine beruflich abgesicherte Rückkehr in die kulturelle und religiöse Heimat seinen inneren Konflikt zwischen Wohlstandsverlangen und nationaler sowie religiöser Pflichterfüllung lösen. Voraussetzung wäre allerdings, dass er durch eine Entwicklungshilfepolitik und politische Veränderungen in seiner Heimat dort auch wenigstens einen bescheidenen Wohlstand für sich erarbeiten könnte, der ihm den Verzicht auf den bequemen aber zwiespältig erlebten Wohlstand in der „Heimstatt des Unglaubens“ erleichtern würde. Waren es Todesängste wegen Krankheit und Tod ihm nahe stehender Menschen, die den religiösen Fanatiker für Todes- und Paradiesphantasien empfänglich gemacht haben? Dann können u.a. lebensbejahende, sportliche, musische und andere kreative Aktivierungsprogramme, medizinische Bildungsangebote, vielfältige Entspannungsmethoden und ein friedliches atheistisches oder religiöses Weltverständnis existentielle Ängste beheben helfen. Waren es Minderwertigkeitsgefühle wegen der Abhängigkeit von den Almosen „Ungläubiger“, der Zugehörigkeit zu einem armen, ungebildeten, wirtschaftlich unterentwickelten Volk, wegen seiner unterdurchschnittlichen, „sogar“ „ungläubigen“ Frauen unterlegenen, schulischen und beruflichen Qualifikation oder wegen seines fremdländischen Aussehens usw., die den Fanatiker zu den religiösen Größenphantasien eines „Rechtgeleiteten“ und „Auserwählten“, allen „Ungläubigen“ und besonders Frauen überlegenen Islamisten verführt haben? Auch dann kann durch eine geordnete Rückkehr in die Heimat und eine dortige schulische und berufliche Qualifikation (z.B. in einem Entwicklungshilfeprojekt) dem religiösen Fanatiker ein persönliches und nationales Selbstbewusstsein auf rationale Weise gegeben werden, ohne sich länger durch neurotische Wunsch- und Machtphantasien religiös und nationalistisch überhöhen zu müssen. Ist der junge religiöse Fanatiker von seinen Migranteneltern und seiner religiös separatistischen Community abhängig und hat die ihm den religiösen Fanatismus vorgelebt und mit der Drohung sozialer Ächtung und dem Versprechen sozialer Anerkennung seinen Willen religiös manipuliert? Dann muss er in der Haft Gelegenheit bekommen, seine Selbstständigkeit im Denken und Handeln zu entwickeln und Selbstbewusstsein erlangen. Er muss über die seelische Notlage seiner Migranteneltern und ihrer Community als Ursache ihrer Religiosität und ihres Nationalismus aufgeklärt werden, über die wahren Ursachen der Armut in seiner Heimat, die vor allem eine Folge jahrhundertelanger religiöser Unterdrückung freien wissenschaftlich-technischen Denkens ist. Er muss lernen, wie er selbst seiner Familie helfen kann, ihren multikulturellen Konflikt zwischen diesseitigen Konsumwünschen und jenseitigen Paradiesvorstellungen zu lösen bevor sie selbst zu Verbrechern werden und eine Besserungsjustiz auch sie zu ihrer Besserung hinter Gittern bringen muss.

Hinsichtlich des kriminell gewordenen deutschen Konvertiten wird sich eine Besserungsjustiz die Fragen stellen: War es seine Einsamkeit, seine Leere, seine Zukunftsangst, die ihn nach einer richtigen „Familie“ mit einem religiösen Ersatzvater und neuen, klaren religiösen Familiengesetzen hat suchen lassen? Hat ihn in Schule und Beruf ein sinnloser Leistungsdruck so sehr deprimiert, dass ihm ein Leben aus Arbeiten und Konsumieren nicht mehr genügen konnte? Wenn dem so ist, dann muss eine Besserungsjustiz all das nachholen, was Familie und Schule versäumt haben, dem jungen Menschen einst mit auf den Weg zu geben: Nämlich die Freude am Leben in all ihren Facetten, ohne nationale Schuldgefühle, dafür mit dem Gefühl, zu einer Familie zu gehören! Er muss endlich über Mensch, Natur und ihre wissenschaftlichen Gesetze der Kausalität aufgeklärt werden. Nicht zuletzt muss er die historischen Hintergründe jener altertümlichen arabischen Variante einer faschistischen Rassenideologie erfahren, die die Welt in „Rechtgeleitete“ Herrenmenschen und „ungläubige“ Untermenschen, in herrschende, erobernde Männer und dienende, gebärende Frauen aufteilt und der er, wie einst die Deutschen dem Hitler-Faschismus, verfallen war. Er braucht die Vermittlung einer friedlicheren religiösen oder atheistischen Denkweise über die menschliche Existenz. Dem deutschen Konvertiten, der von Schule und Politik zum Hass auf die eigene Nation erzogen wurde, dem jeder Familiensinn als „naziverdächtig“ ausgetrieben wurde und deshalb seiner asozialen deutschen „Familie“ den Rücken gekehrt und sie gegen einen faschistischen religiösen Clan eingetauscht hat, muss endlich der Schutz und die Geborgenheit seiner leiblichen Familie angeboten werden.

Freilich müsste die deutsche „Familie“ sich dazu zuerst einmal als solche begreifen und sich nicht länger von einer Habgierökonomie und ihren korrupten Handlangern in Politik und Medien gegeneinander aufhetzen und als Verbrecherkollektiv mit einer historischen Erbsünde diffamieren lassen. Nur eine wirkliche Familie kann für einen verlorenen Sohn oder eine verlorene Tochter Grund sein, zurückzukehren. Die Familie muss dafür sorgen, dass allen, die zu ihr gehören wollen und zu ihr gehören können, auch eine Integration erstrebenswert und machbar erscheint. Sie muss für Gerechtigkeit in der Familie sorgen und allen durch Chancengleichheit, menschenwürdige Lebensbedingungen, kulturelle Identität und familiäre Selbstachtung ein Zusammengehörigkeitsgefühl geben, dass es jedem in der Familie als selbstzerstörerisch erscheinen lässt, sich durch ein Verbrechen gegen die eigene Familie zu wenden.


Tom Gebhardt, Psychologe und Schriftsteller, arbeitet zurzeit an einem Roman, der sich u.a. auch mit dem Zusammenhang von Armut, Migration und religiösen Wahnentwicklungen beschäftigt. Der erste Teil seines Romans wird voraussichtlich 2015 erscheinen.

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57 KOMMENTARE

  1. Na diese psychologische Analyse ist ja auch nichts Neues.
    Dafür muss ich nicht studiert haben. Nur die Augen offen halten und PI-News lesen. 🙂

  2. Die Justiz zeigt sich hilflos in der polizeilichen Durchdringung krimineller Parallel- und Gegengesellschaften und werden Täter doch einmal dingfest gemacht, bleibt der Eindruck in der Öffentlichkeit zurück, dass wegen multikulturell begründeter „Unzurechnungsfähigkeit“ nicht einmal abschreckende Strafen verhängt werden.
    ++++
    Dank linksgrüner Sozenrichter IST die Justiz hilflos!
    Der letzte gute Richter in Deutschland war Ronald Schill!
    Den haben die linken Horden aber erfolgreich fertig gemacht!

  3. Selbst in Amerika hat die Todesstrafe keine abschreckende Wirkung. Und wer einmal in einer körperlichen oder geistigen Ausnahmesituation war, dem ist es in dem Moment egal, ob er einen tötet oder nicht.

    Das einzige, das diese Sorte wirklich fürchtet (siehe Serientäter Mehmet), ist die Abschiebung. Nix mehr mit Luxusknast und Aufpasser für die „heilige Rosette“, stattdessen Kakerlaken und Plumpsklo!

  4. Und was empfiehlt der SPARGEL?

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/demografie-das-rentenalter-wird-steigen-a-975073.html#js-article-comments-box-pager

    Die Wahrheit ist weniger komfortabel. Wenn die Bundesrepublik den ernsthaften Versuch unternehmen will, sich aus der demografischen Falle zu befreien, dann müssen sich die Deutschen auf zwei ziemlich radikale Veränderungen einstellen:

    Arbeiten bis ins hohe Alter – die Rente mit 67 müsste zur Rente mit 76 werden;

    Einwanderung in bislang unbekannter Größenordnung – bis 2050 müssten sich 14 Millionen Ausländer bei uns niederlassen.

  5. Und was ist mit den 14 Mio Ausländern in 30 Jahren, wenn die, falls die in Rente gehen? Wieder neue Rentengäste? Schneeballsystem, das nie funktioniert. Es gehört eine neue Rentenreform her…

  6. Die deutsche Justiz ist für mich ein zahnloser Tiger. Die bestehenden Strafrahmen sind im Grunde ausreichend. Da diese aber selten ausgereizt werden, bringen auch höhere Maximalstrafen nichts, wenn sich die Richter nur an der unteren Grenze bewegen. Ebenso gehört das Jugendstrafrecht reformiert. Der Status des Heranwachsenden (über 18 – 21) gehört abgeschafft. Mit 18 ist man volljährig. Punkt. Also trägt man auch die volle Verantwortung. Wird festgestellt, dass tatsächlich ein Täter noch nicht die Reife besitzt, könnte sich die Strafe im unteren Rahmen bewegen. Aber heute ist es so, dass fast alle Heranwachsenden unter das Jugendstrafrecht fallen. Einerseits sollen junge Menschen mehr Rechte bekommen, andererseits werden Pflichten zurück genommen.

  7. Wäre ich Gewohnheitsverbrecher mit Mohammedanerhintergrund würde mich die Justiz nicht schrecken.
    Warum auch?
    Die Deutschen sind die idealen Opfer. Sie wehren sich nicht, wenn man sie zusammenschlägt oder ausraubt.

    Risiko: 0,00 Prozent

    Werde ich erwischt, nimmt die Polizei eventuell meine Personalien auf, bevor ich wieder gehen kann.
    Auf Deutschland Steuergelder bekomme ich einen guten Anwalt, der mich mit der 100sten Bewährungsstrafe beglückt.

    Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen und kann nicht abgeschoben werden.

    Ich mache mir ein tolles Leben, während der Michel arbeitet.

    Und falls ich wirklich mal in den Knast komme, erwartet mich dort der Fitnessraum, Computer mit Internetanschluss und DVD bis zuim Abwinken.

  8. # 5 Thommy Pernod
    Und was ist mit den 14 Mio Ausländern in 30 Jahren, wenn die, falls die in Rente gehen?
    ++++
    Das wird in der Tat noch lustig!
    Die werden so gut nichts eingezahlt haben, wollen aber quasi den vollen Sozialsatz weiterhin erhalten!

  9. #8 Eule53 (15. Jun 2014 22:14)
    # 5 Thommy Pernod

    Die bekommen dann Nahles-IV: Volle Rente mit 55 für 45 Jahre Nichteinzahlung in die Rentenkasse!

  10. Besorgter Deutscher (15. Jun 2014 22:12)

    Solange unsere Knäste im Verhältnis zu deren Heimatknästen Luxusherbergen sind, ist es doch egal, ob Herr Totschläger weiter draußen mordet oder gepampert mit 3mal Essen, Arztbehandlung etc. 10 Jahre einsitzt. Ein Knast MUSS Strafe sein, doch davon sind unsere Buden weit entfernt.

    In Sibirien fragt kein Wärter danach, ob der Häftling eine erweiterte Rosette beim Bücken bekommt, bei 30 Grad minus hat da keiner Lust, oder ob Maden im Essen sind. Aber hier wird bereits von den Gutmenschen gemosert, wenn die Wurst schon etwas verblaßt ist..

    Und wenn bei uns ein Häftling plärrt, ihm werde nachts die Matte rasiert, er habe Todesangst, bekommt er ne Einzelzelle mit Privataufseher…

    Weg mit den Kuschelknästen! Ich hätte Lust, wenns unsere Regierung nicht macht, mit Herrn Putin eine Knastregelung in Sibirien zu machen, bei der der Knast Knast heißt und nicht Hilton!

  11. # 2 Eule 53

    Ronald Schill ja. Aber wir wollen hier auch nicht Frau Heisig vergessen, die bekanntlich in 5 Metern Höhe am Ast eines Waldbaumes suizidiert (wurde).
    Und wir wollen auch vergessen, welchen verheerenden Einfluß die inzwischen glücklicherweise verendete FDP und ihre haarsträubenden Justizminister und Justizministerinnen. Die Gesetzgebung taugt nichts, die Strafjustiz taugt nichts und die Ordnungskräfte werden personell abgebaut, von abartigen Zeitgenossen verhöhnt und von Politik und Justiz im Stich gelassen.
    Von Leuten wie De Misere und Co. GmbH haben wir ernsthaft nichts zu erwarten. Die Zeiten rufen nach organisiertem Selbstschutz. Das Geschwafel bei Günther Jauch gerade eben nützt niemandem. Selbstschutz ist ein übergesetzliches Menschenrecht, das war schon in der Steinzeit und bei Hamurabi so. Da kann De Misere so viel Unsinn daherreden, wie er will.

  12. jetzt in der ARD beim Jauch, Comedy Show -Einbrüche in Deutschland.

    Eine Sendung von Idioten mit Idioten, für Idioten

    Total lustig!!!

  13. Wenn aber fast nur Bewährungsstrafen verhängt werden, macht es dem Pack auch nichts aus, wenn der Luxusknast abgeschafft wird.

  14. …Und wir wollen auch n i c h t vergessen, welchen verheerenden Einfluß die FDP und…. g e h a b t h a b e n .
    Verzeihung, mein PC hat eine Macke.

  15. #11 Thommy Pernod (15. Jun 2014 22:21)

    Das mit den Haftbedingungen in D im Vergleich zu anderen Ländern, ist wieder ein anderes Thema. Da stimme ich Ihnen voll zu. Aber auch angepasste Gefängnisse bringen nichts, wenn es immer wieder nur Bewährungsstrafen gibt. Und wenn einer, der auf Bewährung ist, erneut eine Straftat begeht, ist es ja auch nicht so, dass die Bewährung dann widerrufen wird. Denn die wird im Regelfall nur widerrufen, wenn eine Tat begangen wird, die der entspricht, für welche es die Bewährung gab. Also ein Einbrecher auf Bewährung z.B. geht auch nur wegen eines erneuten Einbruchs u.U. Ins Gefängnis, aber nicht wegen einer Körperverletzung.

  16. LKA Niedersachsen schlägt Alarm: Kriminelle arabische Familienclans sind „flächendeckendes Problem“

    Sie akzeptieren den deutschen Rechtsstaat nicht.“ Die offene Bedrohung von Staatsanwälten und Richtern sowie die Einschüchterung von Zeugen habe im vergangenen Jahr eine neue Dimension erreicht, beispielsweise beim so genannten Sarstedter Ampelmordprozess. Kolmey: „Der Rechtsstaat muss aufpassen, dass seine Grenzen nicht erreicht werden.“

    Einige Experten wie der Islamwissenschaftler Ralph Ghadban befürchten deshalb, dass die Bekämpfung der gewachsenen Strukturen nur noch in Teilbereichen möglich sein wird.

    http://www.presseportal.de/pm/6561/2457108/lka-niedersachsen-schlaegt-alarm-kriminelle-familienclans-sind-flaechendeckendes-problem

    Gefangen im Unaussprechlichen

    Wenn junge Musliminnen Opfer von Missbrauch durch Angehörige werden, sind sie besonders wehrlos. Egal, welcher Art von Gewalt sie ausgesetzt sind, sie wagen es kaum, Hilfe zu suchen. Denn nichts erscheint verwerflicher, als die Schande aus der Familie hinauszutragen.

    Kundruns wirklicher Horror aber, das sind eingesperrte und vergewaltigte Ehefrauen, missbrauchte Töchter. Sie erzählt von einem Mädchen, in deren Mund sich eine Geschlechtskrankheit eingenistet hatte, vom Bruder übertragen. Von einer Fünfjährigen, deren Anus zerrissen ist, weil sie anal missbraucht wurde, um das Jungfernhäutchen zu schützen. „Tor zwei” nennen Musliminnen das: Analverkehr, um die Jungfräulichkeit zu bewahren; diese Sexualpraktik nutzen Männer, wenn ein junges Mädchen in der Hochzeitsnacht unberührt wirken soll.

    Just an diesem Morgen war ihre erste Patientin ein junges kurdisches Mädchen, das nach der Hochzeitsnacht ins Krankenhaus eingeliefert worden war. Diagnose: Scheidenriss. Man behandelte sie, schickte sie heim. Wenige Stunden später erlitt das Mädchen einen Kreislaufkollaps. Die Familie brachte sie zur Frau Doktor in die Praxis. „Einen Scheidenriss erleidet man durch massive Gewaltanwendung, das passiert nicht einfach so. Aber keiner der Ärzte im Krankenhaus hat nachgefragt, die junge Ehefrau schweigt, und die Familie blockt. Was soll ich tun? Ich behandele sie – und schicke sie nach Hause.”

    Wie können Mädchen, die scheinbar in dieser Gesellschaft angekommen sind, „nichts dabei finden, wenn ihr Vater sie mit Gürtel oder Stock schlägt? Wie können sie sagen: Der darf das, das ist doch mein Vater”? Wie, fragt sie weiter, kann es sein, dass eine 25-jährige Importbraut, deren Mann im Gefängnis sitzt, von der Familie des Mannes eingesperrt und von seinen Brüdern regelmäßig missbraucht wird? „Als die Frau nach vier Jahren des Missbrauchs zu mir gebracht wurde, war ihr Anus so zerstört, dass sie inkontinent war. Sie sagte: ,Ich dachte, die dürfen das.‘”

    http://www.bdzv.de/preistraeger-preisverleihung/preisverleihung2009/nominierte/cathrin-kahlweit/

  17. Der Autor behauptet (hab irgendwann nicht mehr weitergelesen), der Mensch könne nicht schuldig werden. Ich hab schon manchmal gegen mein Gewissen was Böses getan. Und ich bin mir sicher, andere auch.

    Der Mensch kann sehr wohl schuldig werden.

  18. #3 Thommy Pernod (15. Jun 2014 22:00)


    Das einzige, das diese Sorte wirklich fürchtet (siehe Serientäter Mehmet), ist die Abschiebung. Nix mehr mit Luxusknast und Aufpasser für die “heilige Rosette”, stattdessen Kakerlaken und Plumpsklo!

    – Dem ist nix hinzuzufügen, daher schnellere Abschiebung und wir hätten Ruhe.

    ———————-

    Ich finde ja auch das man bare Transferleistungen mit nem Schulabschluss koppeln sollte (ansonsten nur Marken), die 20% ohne Abschluss würden dann sicherlich etwas besser lernen (mir kann kein Mensch erzählen , dass Hauptschule mit heutigem Lehrplan nicht mit nem 4-er Schnitt zu schaffen wäre), was unseren Fachkräftemängel (warum nicht Arbeitslose umschulen ?) entgegen käme.

  19. Eben gerade lief auf Spiegel TV eine Reportage übers Berliner Knastleben. Kein Witz, die haben Schlüssel für ihre Zimmertüren („Zelle“).

  20. Habe das erst überflogen und vielleicht einige Details übersehen. Da hat sich anscheinend jemand wirklich Gedanken gemacht. Mit ein paar Argumenten habe ich aber spontan Probleme. Ungleiche Verteilung von Reichtum soll Hauptursache für Verbrechen sein? Klingt nach einem Kommunisten-Uboot und paßt auch nicht zu der ansonsten richtigen Analyse, daß religiöser Wahn wie ein Knüppel im Räderwerk der Justiz wirkt und wir als Gesellschaft noch immer keine angemessene Antwort darauf gefunden haben. Deswegen aber wieder die Hintertür für irgendeinen gleichmacherischen Sozialismus aufzumachen, das ist nicht weniger gefährlich. Obacht!

  21. Sogar die Blöd schreibt aktuell:
    Zurück ins Jahr 630!
    DAS will die ISIS einer
    ganzen Region antun.

    Und in Deutschland will das uns die gesamte Politiker Elite mit Frontmann Gauck antun.
    Was tut der Michel?
    Er schläft!

  22. Will man das Abendland noch vor Eurabia retten, muss man schnell handeln.

    Die letzten 2 Generationen haben D in den Keller gehen lassen, indem sie von den Blockparteien betrogen wurden,

    durch Massnahmen die teils von links/gruen/schwarz – teils von Bruessel kreiert wurden.
    Immer steckt der Wille dahinter, europaeische Kultur, Traditionen, Nationalstaaten zu zerstoeren,

    zu Gunsten einer leicht manipulierbaren Masse an Multikultiverschnitt.

  23. #23 Religion_ist_ein_Gendefekt

    Ich kann zwar Ihren Namen nicht leiden, aber mit Ihrer Analyse bin ich einverstanden, u.zw. auf der ganzen Linie. Die vorigen Kommentatoren scheinen den Artikel überhaupt nicht oder nur fragmentarisch gelesen zu haben.

  24. #4 Eurabier
    Größenordnung – bis 2050 müssten sich 14 Millionen Ausländer bei uns niederlassen.

    #5 Thommy Pernod
    Und was ist mit den 14 Mio Ausländern in 30 Jahren, wenn die, falls die in Rente gehen? Wieder neue Rentengäste? Schneeballsystem, das nie funktioniert. Es gehört eine neue Rentenreform her…

    Völlig richtig, das Ganze ist ein Schneeballsystem. Wenn man das erkannt hat, muss sofort klar sein, dass das deutsche Rentensystem, das auf dem „Generationenvertrag“ beruht so nicht mehr lebensfähig ist. Man muss es endlich umstellen auf ein reines Steuersystem. In allen anderen Ländern geht das ja auch, obwohl die Alterspyramider auch nicht besser ist.

  25. Wenn einem Verbrecher das eigene Leben egal ist, oder er sich gar auf das „Leben nach dem Tod“ freut, dann ist jede Abschreckung wirkungslos. Dann sind wir quasi machtlos wie gegenüber Naturgewalten. OK, ganz machtlos sind wir in beiden Fällen nicht – dagegen helfen z.B. Mauern. Man darf die Gefahr gar nicht erst zu nahe kommen lassen. Aber wenn unsere Politiker solche Leute ohne Not ins Land bitten, dann …

  26. und weitere 10.000 Mondgötzenanbeter diesmal aua Syrien, die wir auf Dauer mit unseren Steuergeldern durchfüttern. Dafür werden auch die uns mit Allah, einem durchgeknallten „Propheten“ und Mondgötzengebetstempeln „beglücken“.

    Dieses Land ist einfach politisch und geistig krank.

    Wie sehr passt doch da der Satz unseres hochverehrten grünen Bundesvorgauckler, der vom Bundesverfassungsgericht sogar abgesegnet wurde:

    „Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen, die den Spinnern ihre Grenzen aufweisen“

    Der Satz könnte eines Tages Realität werden, aber anders, als sich das der Bundesvorgauckler vorgestellt hatte.

  27. Neben der konsequenzen Abschiebung für nicht-Bürger brauchen wir auch ein Programm zur ausbürgerung von Plus-Deutschen und deren Nachwuches. Und zwar ohne Einspruchsrecht.

    Staatsbürgerschaft wird aberkannt, Eigentum wird beschlagnahmt und das Pack per Flieger oder Schiff in ein Aufnahmeland verfrachtet, mit dem man ein Abkommen geschlossen hat. Mit den Milliarden, die wir jetzt in Gefängnisse, Sozialarbeiter und Resozialisierungsprogramme stecken könnte man vermutlich ein kleines, runtergekommenes Land ordentlich aufpolieren. Unsere Kriminellen, sofern sie auch in der „neuen“ Heimat Mist bauen, landen dann blitzschnell in irgendeinem Loch und können dort versauern. Sind dann schließlich nicht mehr unser Problem.

    Australien macht es so mit seinen „Flüchtlingen“, in angepasster Form müsste das auch für uns funktionieren.

  28. OT

    Nachdem ich erst gestern oder vorgestern Sebastian Edathys Erneuerung seiner Faceblubb-Seiten beschrieb, nämlich mit seinem „Selfie“, wo er wie ein irrer Verbrecher aussieht, schwupps, hat er nun wieder seinen Hund Felix als Avatar! Felix mit Sonnenbrille auf einer Terrasse, im Liegestuhl, einer Finca.
    Natürlich kann man sein „Verbrecherfoto“ auch noch herbeiklicken.

    Ich fürchte, Pädathy ist wirklich ein Irrer, wenn ich das Selfie sehe, erinnert es mich an einen Geisteskranken.

    Oder als er kürzlich jene 100 Jahre alte Zeichnung, aus seinem Besitz, ablichtete und einstellte.

    Finster – ein junger Mann schreckt auf seiner Bettpritsche hoch, Oberkörper nackt, Haar wirr, Arme und überm Unterleib gefesselt, riesige Fledermäuse mit Wolfsköpfen hängen über seinem Unterleib, eine zeigt mit ihrer Pfote direkt dort drauf, worunter das Geschlechtsteil sein muß, das Bett und Nachtkästchen scheinen auf offener See zu treiben…
    Ich würde dieser Zeichnung den Titel „Alptraum Sexualität“ geben.
    7 Seiner Fans äußern sich zurückhaltend mit „düster“ oder „???“, fragen nach dem Künstler, den Pädobasti nicht verrät. Doch diese hier haut auf den Putz:
    „“Hülya Kiraylar-Lehr: „Kunst geht an die Grenzen des Ertragbaren. Im Hoffnungslosen hält sie die Hoffnung aufrecht und gibt sie an andere weiter“ Peter U. Weiss. Ein sehr ausdruckstarkes Gemälde und das Thema ist auch nach 100 Jahren aktueller den je…““
    Welches Thema sie hier sieht, verrät sie nicht.
    (Hülya Kiraylar-Lehr ist in Sachen Rassismus und Rechtsextremismus unterwegs und kokettiert auf ihrer Faceblubbseite mit einer großen Buddha-Figur, ferner mit Reisen in die Türkei und Indien.)

    Sein heutiges Statement:

    „Sebastian Edathy
    vor 4 Stunden
    Seit wann trainiert eigentlich Franz Müntefering die Schweizer Fußball-Nationalmannschaft? 🙂 “

    Einer, der lumpige Kinderpornos mit großer Kunst vergleicht muß einen Dachschaden haben.

    Einer, der noch nie Mitleid für die sexuell ausgebeuteten, mißbrauchten Knaben äußerte.

    Sein Vater Mathew Edathiparambil hat ja auch schon eine Vollmeise gehabt. Als kath. Priester kam er von Indien nach Rom zur Weiterbildung. Dort hatte er ein Erweckungserlebnis, wie Martin Luther, und wechselte zu den Evangelen:
    http://www.ev-kirche-hildesheim-sarstedt.de/ahrbergen/themen.html#Nachruf_Edathy

  29. „Multikulturell begründete „Unzurechnungsfähigkeit“:

    Welcher Idiot hat das erfunden?

  30. Ob in der Thora, der Bibel oder in dem, was arabische Welteroberer davon in ihren Koran übernommen haben, ob im Wilden Westen oder vor deutschen Strafgerichten, immer geht es um eine angebliche „Schuld“ des Menschen.

    Damit und ganz speziell über die Kontrolle der Sexualität halten die Schamanen die Menschen unter Kontrolle und im Dunkeln.

    Andere Kulturen haben bewiesen, dass es anders geht. Aber diese wurden vernichtet, bzw. man versuchte sie zu vernichten.

    Die Religionen (alle) sind das Wurzel allen Übels, denn sie ignorieren Realitäten in brutalster Weise was sich in Frust, Wut und Krieg entlädt.

    Jemand der eine süße Freundin hat und zufrieden ist zieht weder in einen Jihad noch bekehrt der sich zu irgendeinem Glauben.

    Nur die Betrogenen und die Verlierer rennen „höheren“ Wahrheiten hinterher. Sie sind in die Lüge geboren, haben die Lüge geerbt und haben somit sonst nichts weiteres.
    Auch der Genderwahn hat hier seinen Ursprung.
    Ihr höchstes Ziel ist es andere in ihre dunklen Löcher zu ziehen um dort nicht alleine zu sein.

  31. #24 Religion_ist_ein_Gendefekt

    Deswegen aber wieder die Hintertür für irgendeinen gleichmacherischen Sozialismus aufzumachen, das ist nicht weniger gefährlich. Obacht!

    Sozialismus hilft da gar nichts. In dem Moment wo Religionen als größte Lüge aller Zeiten feststehen wird auch kein ungerecht Behandelter mehr zur einer Religion als Ultimative Lösung greifen.
    Solange die Schamanen aber ungestört die Gehirne der Unzufriedenen oder zu kurz gekommenen vergiften dürfen, solange werden wir Probleme haben.
    Alle kommen sie doch mit gigantischen Lügen von Wundern welche bezeugt werden, dann noch ein bisschen Zuwendung und Menschen ohne Perspektive gehen den Rattenfängern ins Netz und befinden sich schneller auf dem Weg nach Syrien wie man sich vorstellen kann.

  32. Also, in dieser Multikultischxxxx noch von einer „Straf“-Justiz zu reden, halte ich allerdings auch (politisch korrekt ausgedrückt natürlich:) für eine sehr gewagte These.

    Fernseher, Weckdienst, auf Wunsch „Halal“-Fraß, tonnenweise Brotbeläge die auf den Knasthöfen landen, weil man das „Haram“-Fleisch nicht essen will.
    Dazu leichte Spaziergänge täglich. Auf Wunsch freier Drogenverkehr unter einer grün stinkenden Kuschel“justiz“, die unsere Gastverbrecher eher belohnt und die Opfer verhöhnt.

    Und GANZ KURZ nachdem Dumm-Michel sein Stichwahl-Kreuzchen wieder bei den Landesverrätern Sozen/Grünen (wie gestern bei den Stichwahlen) gemacht hat, kann er genau über solche zustände prima weiter rum-maulen.
    So….. WHAT ? Es wird halt nur geliefert, was bestellt wird.

    Nun zur morgendlichen Annekdote:
    Gestern hab ich dann doch mal eine Fahne zur WM rausgehangen. Und zwar die Griechische.
    Darauf von einem „deutsch-türken“ (es soll ja auch Krokodil-Elefanten und Giraffen-Mäuse geben!) angesprochen entwickelte sich folgender Dialog:

    Giraffen-Maus: „Warum hängst du keine deutsche Fahne auf, du bist doch kein Grieche !?
    Ich: … Weil erstens DEUTSCHLAND gar nicht mitspielt und 2. König Otto I. der letzte aufrechte Deutsche war, den ich als Staatsoberhaupt noch kenne.“
    Giraffen-Maus: Bist du etwa ein Nazi ??“
    Ich: „Ja, entweder das…. oder eine Gieskanne. Das sehe ich wie dein Landsmann Prinicci. Such dir einen Begriff aus!

    Einen schönen Montag wünsch ich euch 🙂

  33. #40 ridgleylisp
    Multikulturell begründete „Unzurechnungsfähigkeit“:
    Welcher Idiot hat das erfunden?

    Das dürfte eine waschechte kotzgrüne „Erfindung“ sein und ihren Ursprung in der schlichten Manipulation der Ausländer-Kriminalitäts-Statistik hat.
    Wird jemand für „unzurechnungsfähig“ erklärt, so fällt seine Tat nicht in die besagte Auflistung. (ist ja kein Mord sondern krankheitsbedingte Affekthandlung)

    In sich ist das keine dumme Idee. Denn ein Ausländer-Verbrechensanteil von inzwischen 80% (!) an allen bundesweiten Kapitalverbrechen wie Mord, Raub usw weisen die Realität recht deutlich aus.
    Und DAS soll „korrigiert“ werden.
    Eine zweite, inzwischen weit inflationärere Methode zur ausländischen Verbrechens-„bekämpfung“ ist ja auch die „doppelte Staatsbürgerschaft“.
    So war´s für die Statistik eben im Zweifelsfall ein „Deutscher“ (Wenn sich eine Geisteskrankheit auch unter noch so massiver Rechtsbeugung einfach nicht herbeizaubern läßt)

    Links-„Logik“ eben.

  34. Islamistischer Terrorismus

    Französischer Syrien-Kämpfer in Berlin festgenommen

    Die Bundespolizei hat nach F.A.Z.-Informationen einen Islamisten mit französischem Pass festgenommen, als er in Berlin einreisen wollte. Er hatte sich in Syrien der Terrorgruppe Isis angeschlossen. Auch zwei Deutsche Islamisten wurden vorübergehend festgesetzt.

    http://www.faz.net/aktuell/politik/islamistischer-terrorismus-franzoesischer-syrien-kaempfer-in-berlin-festgenommen-12991531.html

  35. @ #41 James Cook (16. Jun 2014 04:24)

    Was ist das denn für ein linkes Geschwafel, das Sie hier zum besten geben?

    Ihre Idylle, wer mit einer süßen Freundin poppt, ziehe nicht in den Krieg, ist Unfug.

    In der Regel sind fleißige Liebhaber faule Arbeiter. Zufrieden mit Herumpoppen, faul in der Arbeit. Massen Kinder zeugen, deren Mäuler sie nicht stopfen können oder wollen.

    Eine Menge Erfindungen und Fortschritt wurden dagegen geschaffen durch Sublimierung der Sexualität, zumindest durch Regelung.

    Welche andere Kulturen meinen Sie eigentlich, die besser seien als unsere? Wo leben diese, wie leben diese? Irgendwo auf einer paradiesischen Insel im Baströckchen oder nackt im Regenwald(Betonung auf Regen) in Laubhütten zwischen Ungeziefer und Hunger?

    So ein tumbes Leben möchte ich nicht führen!

    Ganz davon abgesehen, daß diese Stämme sich gegenseitig überfielen, oft Kopfjäger, Kannibalen waren und ihre Kinder wie Dreck behandelten. Und selten über 50 Jahre alt wurden.

    Möchten Sie ohne Mozart, Haydn oder Bach leben? Ohne beste medizin. Versorgung, ohne Lesen und Schreiben zu können, dafür ein paar Beeren, ein mit Pfeil und Bogen erlegtes Wild noch halb roh gefressen, wobei der Häuptling das größte Stück und die schönste Frauen bekommt? Wo gibt es denn den Edlen Wilden und ein irdisches Paradies? Da bin ich aber neugierig!

    Montag, 19. Juli 2010
    Aborigines. Gewalt und Missbrauch. Entzauberung eines Urvolkes?
    http://kriegsursachen.blogspot.de/2010/07/missbrauch-gewalt-aborigines-urvolk.html

  36. #38 Chaosritter (16. Jun 2014 00:41)
    Abschiebug ist sogar der Ursprung Australiens.

    Der Begriff Sträflingskolonie Australien ist für die Bezeichnung des frühen Australien üblich. In der ehemaligen Kolonie Australien gab es mehrere Sträflingskolonien zuerst in Sydney und dem daraus später entstehenden New South Wales, eine „Zweigstelle“ von Sydney auf Norfolk Island, ferner in Tasmanien, damals „Van Diemen’s Land“ und gegen Ende der Sträflingverschiffung für kurze Zeit in Western Australia. Der Vorgang der Verschiffung und Verbringung, der auf Englisch „Transportation“ genannt wird, wurde von 1788, dem Beginn der europäischen Besiedelung des Kontinents, bis ins Jahr 1854 praktiziert und gesetzlich am 26. Juni 1857 beendet.[1] Insgesamt wurden in dieser Zeitepoche 134.000 verurteilte Sträflinge aus England nach Australien gebracht.

    (WIKI)

  37. Die MohammedanerInnen und Mohammedaner/innen (auch Mohammedanxs und MohammedanxsInnen) sehen sich als die wahren Hüter der reinen Fussball-Lehre.

    „Wir nehemen den Fussball wieder ernst und setzten nur die ewig wahren Fussballregeln durch. Nicht umsonst hat Allah den Strafraum „Strafraum“ genannt. Auch integrieren wir Frauen (Strafraumschwalben) viel ernsthafter in den Spielverlauf als sonst wo und bringen auch den Frauenfussball ein Stückchen weiter. …ja,- Allah huu Akbar

  38. Strafjustiz und religiöse Gewalttäter: Was tun, wenn die Abschreckung an ihre Grenzen stößt?
    ++++

    Was heißt hier überhaupt „wenn die Strafjustiz mit ihrer Abschreckung an ihre Grenzen stößt“?

    Besonders die Zigeuner, Araber, Neger und Türken lachen sich tot über die sogenannte „Abschreckung“ unserer Justiz!

    Davon weiß besonders die Polizei bei uns ein Lied zu singen!

    Täter werden 100x und häufiger gestellt und danach immer wieder freigelassen.
    Abgeschoben wird auch nicht!

    Deutschland ist Weltmeister bei Verurteilungen mit Bewährungsstrafen!
    Der Effekt ist gleich Null!
    Im Gegenteil, er ermuntert zur weiteren Kriminalität!

  39. @#3 Thommy Pernod (15. Jun 2014 22:00)

    ….Selbst in Amerika hat die Todesstrafe keine abschreckende Wirkung. ……………
    ################################
    Sorry, aber ich halte diese Behauptung für linken Schwachsinn. Ich bin sicher, wenn nicht die Angst vor dem eigenen Tod durch die Justiz wäre, die Mordrate vieeel höher sein würde.
    Ich würde es mir jedenfalls 2X überlegen, warum nicht andere Menschen auch?
    Ich weiß, es gibt Studien und Statistiken. Doch glaube ich lieber meinem gesunden Menschenverstand als Studien mit vorbestellten Ergebnissen.

  40. Schon bevor es unsere frühmenschlichen Vorfahren gab, haben sich bei Tierarten deren Überleben nicht als Einzel-Individuen sondern nur in der Gruppengemeinschaft – mit einem Leittier – gesichert waren, Verhaltensregeln herausgebildet die gruppenzerstörerische Verhaltensweisen verhinderten. Dabei war Bestrafung (Bisse, ggf. Ausschluss aus dem Rudel u.ä.) ein wesentliches Element. Sie betraf die niederen Gruppenmitglieder besonders, aber auch die „privilegierten“ Rudelführer, wenn sie es zu arg trieben mit ihrer „Herrschaft“. Gruppen, die kein wirksames Systen betrieben, waren dem Untergang geweiht uns daher haben Rudeltiere das Bestrafungssystem perfektioniert. So blieb das bis in frühe menschliche Gesellschaften. Weil das Überleben der komplexer werdenden Gemeinschaften so am besten gesichert war, mussten die „Leittiere“ einen gewissen Teil der Macht an Gruppen von Eliten abgeben, denn ein einzelnes Leittier war nicht in der Lage, vielhundertköpfige Gemeischaften zu kontrollieren. Desweiteren verschob sich die Elitenmacht von demjenigen mit den größten Körperkräften zu denen die „schlauer“ waren als diese – konnten die „Eloquenten“ doch große Gruppen gegen diese in Stellung bringen und sie stürzen. Da es unmöglich ist, die gesamte heutige Gesellschaft davon zu überzeugen, dass das gerade herrschende System „das Beste“ für alle gewährleistet, ist jedoch die Bestrafung ein unverzichtbares Mittel geblieben – angewendet im Interesse aller gegen kriminelle Sozialschädlinge aber auch zum Nutzen der Eliten gegen politische Widersacher (politische Justiz). An diesem Wirkungssystem wird sich m.E. neben graduellen Verschiebungen nie etwas ändern.

  41. Wann merkt eigentlich einer dieser Michel-Sophie Dauerpenner, daß diese verlogene Diskussion um den „demographischen Wandel“ schon seit dem 19. jahrhundert künstlich erzeugt ist. ?
    das ganze diente schon damals der Förderung doubioser „Altersvorsorgen“.

    Und nebenbei:
    In SO einem verkommenen Asylantensyph wie hier im Ruhrgebiet haben die Biodeutschen vll. auch einfach nur keinen Bock mehr „Opferdeutsche“ zu zeugen.

    Ob grünen Drogenabhängigen das in den Kram passt?
    natürlich.
    Denn wo sich millionen Sozialschmarotzer und Kriminelle ansiedeln „müssen“ gibt´s den Stoff ja dann quasi an jedem Gullideckel.
    Weiß man doch längst, daß man als bekiffte Randgruppe (10%) die Drogenfreigabe per Gesetz nicht durchbekommt.

  42. Strafjustiz und religiöse Gewalttäter: Was tun, wenn die Abschreckung an ihre Grenzen stößt?

    Ich darf doch mal lachen, welche „Abschreckung“ ist denn gemeint !?

    Kölner Koma-Schläger kommt wieder einmal frei

    Intensivtäter Erdinc S. wurde vom Gericht nach Hause entlassen – trotz Schuldspruchs.

    Mindestens 18 Mal wurde gegen Erdinc S. bereits wegen schwerer Körperverletzung und Raub ermittelt. Oft stand er vor Gericht und wurde schuldig gesprochen. Auch zur Bewährungsstrafe wurde er schon verurteilt, weil er einen 44-Jährigen vor den Augen seiner vier Kinder ins Koma geschlagen hatte.

    Vergangene Woche nun wurde dem 19-Jährigen in Köln der vorerst letzte Prozess gemacht, nachdem er ein homosexuelles Paar beleidigt, geschlagen und gebissen hatte.

    Am Donnerstag entschied der Kölner Amtsrichter Michael Klein, den gewalttätigen Deutschtürken wieder in die Freiheit zu entlassen. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Denn diese „einfache Körperverletzung“ rechtfertige keine Haftstrafe. Der Gesetzgeber wolle, dass „nicht jeder wegen einer Kleinigkeit ins Gefängnis muss“ – so bezog zumindest Richter Klein das Gesetz auf seinen Fall.

    http://www.welt.de/wams_print/article3166939/Koelner-Koma-Schlaeger-kommt-wieder-einmal-frei.html

    Bei solchen „Strafen“ lacht sich doch jeder Komaschläger_Innen ins Fäustchen. Im Gegenteil solche Prozesse fordern neue Straftaten noch herraus, da die Täter genau wissen das ihnen nichts aber auch gar nichts passieren wird.

  43. #50 noreli (16. Jun 2014 09:52)

    Der Koran hat seit über 1000 Jahre die Strafe „Handabhacken“ für Diebstahl! Sind deswegen die Menge der Diebstähle zurückgegangen? Mitnichten!

    Es ist auch erwiesen, im Mittelalter, daß dort wo harte Körperstrafen an der Tagesordnung waren, auch nicht weniger geraubt und gemordet wurde. Das Einzige, was sich veränderte, war sich nicht erwischen zu lassen oder vor der Hinrichtung zu flüchten.

  44. Noreli, noch etwas dazu! Ein Krimineller hat so gut wie kein Gewissen! Der fragt sich nicht, ob er sterben wird, wenn er einen umlegt, der fragt sich eher, was er machen muß, um seine Spuren zu verwischen oder was er machen muß, um unterzutauchen!

  45. Ein nicht uninteressanter Aufsatz, allerdings in meinen Augen nicht ganz schlüssig.

    Der „Fehler“ liegt hier:

    härtere Bestrafung des Kindes und notfalls auch seine Tötung, um wenigstens das zweite Kind vor weiteren Missetaten abzuschrecken…

    Viele würden jetzt sagen, das ist doch absurd – so etwas macht man doch nicht mit Kindern und schon gar nicht in der eigenen Familie – Kinder schlagen, einsperren oder gar töten!

    Die ultimative Ratio würde m.M.n. nur „nötig“, wenn im Gehirn des betreffenden Kindes ein Schaden vorliegt, jedes normale Menschenkind reagiert mit Anpassung des Verhaltens auf die negativen Reize, die mit der Bestrafung vermittelt werden.
    Ebenso wie jedes Tierkind auf die negativen Reize mit Anpassung des Verhaltens reagiert, wenn zum Beispiel Mama Katze mit einem krallenlosen! Pfoten“hieb“ mitteilt, dass das Katzenkind nun oft genug in den Schwanz der Mutter gebissen hat.

    Der Beweis für diese These?

    Schaut in den Spiegel.

    Das Dumme daran ist, dass es für eine klare Erziehungsrichtlinie auch klare gesellschaftliche Regeln geben muss, damit jedes Kind im Rahmen der gesellschaftlichen Vorgaben erzogen wird.
    Aber in unseren „modernen und offenen“ Gesellschaften darf ja jeder tun, was er will, wenn ers nur irgendwie mit „seiner Kultur“ begründen kann.

    Der Beweis für diese These?

    Unsere ethno-selektive Justiz, die an Deutsche andere Verhaltensmassstäbe anlegt als beispielsweise an Türken.

  46. #46 Maria-Bernhardine

    Ihre Idylle, wer mit einer süßen Freundin poppt, ziehe nicht in den Krieg, ist Unfug.

    Also das Christentum hat doch zu Treue auf Gott König und Vaterland eingeschworen. Und die Könige, als von Gott gegebene Obrige liebten halt nun mal Kriegsspiele. Denen selbst passierte ja nur selten was.

    So ein tumbes Leben möchte ich nicht führen!


    Möchten Sie ohne Mozart, Haydn oder Bach leben?

    Was für ein Leben führen Sie den, ein züchtiges, also faktisch keines und wer hört schon Mozart, Haydn oder Bach. Doch wohl nur eine Minderheit im 1% Bereich.

  47. #46 Maria-Bernhardine

    Und vielleicht noch … die ganze „heilige“ Inquisition die unglaubliche Gewalt gegen die Menschen das verbiegen deren Seelen war ja auch nur alles zur Rechtleitung.

    Schön wenn wir andernorts ein paar Kopfjäger herauskamen können. Kopfgeldjäger gab es übrigens auch im Christentum, selbst in den USA. Und ich will nicht wissen wie hoch das Kopfgeld auf den Sklavenbefreier Pastor John Brown war.

  48. Schmiererei auf einem Gebäude in Mönchengladbach, Ostseite Rheydter Straße (nördlich der Webschulstraße):

    „Fick den Richter, Gott* ist mein Richter“

    * damit ist natürlich der blutdürstende Mondgötze Allah gemeint. Einige Meter weiter nördlich ist eine Halal-Metzgerei.

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