guettersJPGKunsthandel, Kulturschutz: Der Staat als Kunsthändler und -Sachverständiger? Ach wie gut, daß wir Griechenkrise haben! Jeden Tag ´ne neue Folge – ganz wie bei „Dallas“. Die Nation sitzt Abend für Abend vor der Glotze und kann gar nicht erwarten, welche Schweinereien „das Biest“ sich gerade wieder ausgedacht hat. Spannung pur, Empörung auch! Bitte ein Bier zur Entspannung… Während der Grexit wie weiland der Sensenmann an das griechische Siechen-Lager klopft, läuft bei uns auf einem Nebengleis ein anderes Abenteuer – aber mangels öffentlichen Interesses eher als Stummfilm oder nur für ein Fachpublikum.

(Von Peter Helmes, www.conservo.wordpress.com)

Der Titel des Films lautet „Kulturschutz“ und umfaßt alles, wovon der gemeine Bürger nichts, der Staat aber alles versteht, besser: sich anmaßt zu verstehen.

Ist schon der Begriff Kultur ein schwer zu definierendes Ding – es sei hier nur an Joseph Beuys´ ranzige Butter erinnert – gestaltet sich der „Schutz der nationalen Kulturgüter“ weitaus schwieriger. Es stehen – auf einen ethischen Kern heruntergebrochen – zwei Herausforderungen auf dem Spiel: Das Recht auf (privates) Eigentum und das Recht auf die Wahrung nationaler Symbole bzw. Interessen.

Kunst ist ein Kulturgut und prägt die kulturelle Identität eines Landes. Kunst ist aber auch ein Gegenstand (auch ein ideeller), der im Regelfalle von Privat geschaffen und „erwirtschaftet“ wird. Der Künstler schafft nicht nur ein Kunstwerk, sondern auch Besitz, also Eigentum. Ein Sammler erwirbt es und wird dadurch Eigentümer.

Deutsches Kulturgut retten

Nun tritt Prof. Monika Grütters MdB (Foto), Staatsministerin für Kultur und Medien, aufs künstlerische Parkett und schickt sich an, „deutsches Kulturgut“ zu retten. Der Titel ihres Vorhabens ist so sperrig wie die Problematik selbst: „Kulturgutschutzgesetz.“ Was als gute Tat gedacht war, erweist sich als schwieriger, strittiger Brocken. Im wahrsten Sinne des Wortes steckt der Teufel im Detail. Das geplante Gesetz soll nach Angaben der Bundesregierung „bestehende Gesetze zusammenführen, neues EU-Recht berücksichtigen und deutsches Recht an internationale Standards anpassen“. Dementsprechend sind u. a. strikte Ein- und Ausfuhrregelungen und eindeutige Sorgfaltspflichten beim Erwerb von Kulturgut geplant.

Am Kunstmarkt und bei Kunstfreunden braust Widerstand auf. Es werden schwere Geschütze aufgefahren: „Kalte Enteignung“, “eine Katastrophe“, „bürokratische Willkür“, „staatlicher Kontrollwahn“, „bürokratische Zwangsverwaltung“, „Guillotine für den Kunsthandel“ – das ist eine kleine Auswahl wenig schmeichelhafter Etiketten, die Grütters´ Gesetzentwurf aufgeklebt werden.

Auch die Feuilletons lassen am Kulturgutschutzgesetz kein gutes Haar: Die FAZ meint, Ministerin Grütters solle alles unternehmen, um den Anschein bürokratischer Willkür zu verhindern, während die TAZ diese schon vorab gegeben sieht. Der Kunsthandel beschwert sich, das neue Gesetz sei eine „kalte Enteignung“.

„Dieses Gesetz ist eine Katastrophe“

Für den Rechtsanwalt und Kunstsammler Peter Raue, Berlin, ist das Gesetz eine „Katastrophe“ – und eine Enteignung derjenigen, die Kunst besitzen. Er wehrt sich vehement gegen das geplante neue Kulturgutschutzgesetz. Im Deutschlandradio Kultur (14.07.) sagte er, die angestrebten Regelungen seien eine „Katastrophe“ für Kunsthändler, Sammler und Museumsdirektoren.

Der Staatsministerin für Kultur, Monika Grütters, machte er schwere Vorwürfe. Frau Grütters wolle erreichen, daß der Staat Zugriff auf Kulturgüter erlange. Das Gesetz führe zur Enteignung der Sammler und sei vom Gedanken geprägt, wie der Staat billig an Kunst komme. Im Kapitalismus dürfe man das, was man mit versteuertem Geld ehrlich erworben habe, auch behalten, betonte Raue.

„Nicht mehr ins Ausland verkaufen zu können, bedeutet niedrigere Preise“

Raue weiter: „Das gilt für die Wohnung, die ich vor 20 Jahren günstig gekauft habe und heute für das Fünffache verkaufen kann, und das gilt auch für ein Bild, das ich für 10.000 Euro gekauft habe und das heute 100.000 wert ist.“ Wenn der Staat dies haben wollte, müsse er den international üblichen Preis bezahlen. Besonders die Ein- und Ausfuhrregelungen sind Raue ein Dorn im Auge. Selbst wenn jemand ein Kunstwerk ins Ausland nur ausleihen wolle, werde die Ausfuhr nach dem Gesetz verboten.

Wenn aber Sammler ihre Kunst nicht mehr ins Ausland verkaufen könnten, würden sie vom internationalen Markt abgeschnitten – wo sich aufgrund der viel höheren Nachfrage automatisch in der Regel höhere Preise bilden.

Künftig sollen Kunstwerke nämlich ab einem gewissen Wert und Alter nur noch mit einer staatlichen Ausfuhrgenehmigung außer Landes gebracht werden dürfen. Der Kunsthandel fürchtet um seine Geschäfte; denn international läßt sich mit Kunstverkäufen weit mehr Geld erzielen als im Inland. Noch einmal Peter Raue:

„Was Frau Grütters erreichen will, ist, daß der Staat auf all die Kunstgegenstände, Kulturgüter Zugriff nehmen kann, indem sie diese Arbeiten dem Kulturgutschutzgesetz, scheußliches Wort, unterstellt.“

Grütters versichert, daß es bei Privatbesitz nur um wenige besonders herausragende Kulturgüter gehen werde. Doch die Kunsthändler wenden ein, daß die Einstufung als national wertvolles Kulturgut einen nominalen Wertverlust bedeutet; schließlich kann er es dann nicht mehr zu internationalen Marktpreisen veräußern. Doch Grütters macht geltend, daß Kunst nicht nur Geldwert, sondern auch ideellen Wert besitze. Zudem will sie die öffentliche Hand dadurch in die Lage versetzen, beim Erwerb von national wertvoller Kunst für Museen mitzubieten. Schwammig bleibt, was das eigentlich ist: national wertvolle Kunst. Bislang führt jedes Bundesland eher willkürlich Listen. Künftig könnten laut Grütters einheitlich die Kriterien des internationalen Museumsbundes gelten: Danach ist zum Beispiel national wertvoll, was „für eine Region identitätsstiftend“ ist.

„Kunsthandel aus dubiosen Quellen verhindern“

Eine gute Regelung(-sabsicht) darf man gleichwohl jetzt schon begrüßen: Händler werden nach dem Grütters-Entwurf zum Nachweis gezwungen, daß die Werke nicht aus dubiosen Quellen stammen. Fehlten entsprechende Nachweise oder bestehe der Verdacht auf illegale Ein- oder Ausfuhr, könnten Behörden die Objekte beschlagnahmen, heißt es in dem Entwurf. Unter anderem soll damit der Handel mit antiken Kunstschätzen unterbunden werden, die aus Plünderungen in Kriegs- und Krisengebieten im Nahen und Mittleren Osten stammen.

Die von Künstlern, Kunsthändlern und Sammlern beklagte „kalte Enteignung“ kann man entweder mit Bernhard Schulz im Tagensspiegel, „um das Mindeste zu sagen, grob fahrlässig“ finden und die Kunsthändler der Verfechtung „eines vollständig unregulierten Marktes und des größtmöglichen Profits“ zeihen, oder man hält es mit Brigitte Werneburg von der TAZ, die anprangert, daß hier deutsche Kunst „unter bürokratische Zwangsverwaltung“ gestellt werden soll.

Andere tun sich indessen auch hier schwer mit der Positionierung: So findet Rose-Maria Gropp in der FAZ zwar „einen Anlaß“ für die Annahme, daß Künstlern, Sammlern und Händlern eine Art „Ausfuhrverbot“ droht, mahnt die Ministerin aber gleichwohl, „alles (zu) tun, um den Anschein drohender bürokratischer Willkür, der Unbehagen auslöst, aus dem endgültigen Gesetz herauszuhalten“.

Grütters wendet hingegen (auf ihrer Internetseite) ein:

Nur Kulturgut, das ‚dauerhaft in den Bestand einer solchen Einrichtung eingegliedert wurde, sei als nationales Kulturgut zukünftig geschützt‘. Bei einem Leihvertrag sei ‚dies natürlich nicht der Fall, da solche Werke nicht, in den Bestand eingegliedert‘ sind. (…) In den vergangenen anderthalb Jahren haben wir ein Kulturgutschutzgesetzt erarbeitet, zum einen, weil uns der Koalitionsvertrag dazu ausdrücklich verpflichtet, und da ist im Übrigen auch der Abwanderungsschutz explizit erwähnt, zum anderen aber auch, weil das kulturelle Erbe auch unseres Landes der staatlichen Fürsorge durchaus bedarf.

Schutz vor Abwanderung sei noch keine Enteignung, stellt Grütters klar. Allerdings sei sie nach wie vor offen für Veränderungen. Der Diskussionsprozess sei noch nicht abgeschlossen, betonte Grütters. Sie wolle mit ihrem Gesetz den Kulturgutschutz stärken.

Erlischt Kulturgutschutz für Leihgaben in Museen?

Auf der anderen Seite soll auch deutsches Kulturgut vor der Abwanderung ins Ausland geschützt werden. Auch Kunstwerke in Privatbesitz, die als national wertvoll eingestuft werden, dürfen danach nicht mehr ins Ausland verkauft werden. Deutschland will darüber hinaus, wie bereits in vielen anderen Ländern üblich, pauschal alle Museumssammlungen unter Abwanderungsschutz stellen, darunter auch private Dauerleihgaben in Museumsbesitz. Daran war in den vergangenen Wochen heftige Kritik von Sammlern und Kunsthändlern geübt worden, von kalter Enteignung war die Rede, Georg Baselitz und andere Künstler hatten angekündigt, ihre Leihgaben aus den Museen zurückzuziehen. Hierzu stellte Grütters klar:

„Da möchte ich nur sagen, wir haben ausdrücklich Formulierungen da rein genommen, daß das im Benehmen mit den privaten Leihgebern geregelt werden soll. Und dass sie dieser Unterschutzstellung ausdrücklich widersprechen können. Das kann Herr Baselitz auch tun.“

National wertvolles Kulturgut definieren!

Grütters verteidigte nach einer Meldung des DLF (15.07.) vehement das Recht des Staates, national wertvolles Kulturgut zu definieren und unter Abwanderungsschutz zu stellen. Dies sei überall auf der Welt üblich. Italien, England und Frankreich hätten etwa viel schärfere Gesetze. In Deutschland werde zudem schon seit 1955 Kulturgut als national wertvoll in eine Liste eingetragen, zuständig dafür sind die Länder. Bisher sei aber nicht ausdrücklich geregelt, was national wertvolles Kulturgut ist.

Dies solle nun im Gesetz klar und rechtsverbindlich definiert werden, in Anlehnung an die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz. Danach gilt als national wertvoll, wenn ein Kulturgut „besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands, der Länder oder einer historischen Region“ ist, oder: wenn es „ein besonders bedeutsames Werk eines Künstlers von internationalem Rang ist, das dauerhaft in Deutschland verwahrt wird“ – allerdings nur dann, wenn sein Verbleib im Bundesgebiet „im besonderen öffentlichen Interesse liegt“. Also auch nichtdeutsche Künstler könnten darunter fallen, sagte Grütters. Die Hürde aber müsse hoch sein, versicherte die Kulturstaatsministerin.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung traut dem Braten nicht so recht:

Monika Grütters versichert, in der Praxis werde auch künftig fast jede Ausfuhr genehmigt. Wenn das so ist, sollte sie dies ausdrücklich in ihr ‚Kulturschutzgesetz‘ hineinschreiben. Sonst weiß niemand, was hinterher tatsächlich in den Verordnungen von Bund und Ländern stehen wird. Was ein Maler wirklich wert ist, zeigt sich erst auf dem internationalen Markt: Für das Pekuniäre gilt das genauso wie für das Renommee. Wenn der Staat auf einzelne Kunstwerke die Hand halten will, muss er die Eigentümer angemessen entschädigen, (fordert die FAZ 16.07.15).

Die Leipziger Volkszeitung (16.07.) sieht es so:

…wirft der Gesetzentwurf vor allem eine Frage auf: „Was ist ’nationales Kulturgut‘? Kurz gesagt ist es all das, was auf der betreffenden Liste steht. Die Länder führen sie, Experten entscheiden, was drauf kommt. Es sollen Werke sein, die ‚für eine Region identitätsstiftend‘ sind. Das ist schwammig, historischem Wandel unterlegen und kann vom bayerischen Bierseidel bis zur norddeutschen Orgelpfeife alles sein.

Das „Handelsblatt“ (16.07.) zeigt sich empört und wird wesentlich deutlicher:

Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung wird aufgehoben, Privatsammler müssen Inspektionen ihres Kunstbestandes akzeptieren. Solche Maßnahmen machen den Kulturstaat zum Überwachungsstaat. Monika Grütters verteidigt ihre Haltung mit einer politischen Floskel: ‚Schutz heißt in meinen Augen nicht Enteignung‘. Enteignung, zumindest Teilenteignung, bleibt in ihrem Gesetzentwurf bestehen. Das ist ein Akt politischer Willkür, der den globalen Kunstverkehr nationalistischen Zielen opfert.

„Tot menses, quot senses“, nannten das die alten Lateiner („So viele Köpfe, so viele Meinungen!“) Wer blickt noch durch? Oder anders gefragt: Ist Dante Alighieri ein italienisches Kulturgut oder ein europäisches? Gehören die oft kunstvoll gebauten Moscheen in Deutschland demnächst auch zum „nationalen Kulturgut“? Demnächst ja, ganz gewiß! Aber über deren Behandlung brauchen wir uns heute keinen Kopf zu machen. Muslimisch regierte Länder wie Irak oder Afghanistan haben es uns schon gezeigt: Westliches Kulturgut kommt gnadenlos unter den Presßlufthammer oder in die Schredderei. Vielleicht sind die Rest-Autochthonen dann froh, daß ein wenigstens ein paar „deutsche Kunstwerke“ vorher ins Ausland verschafft wurden. Sic transit gloria mundi.

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23 KOMMENTARE

  1. Damait kann praktisch enteignet werden. Nachdem es bei Gurlitt nicht geklappt hat, kommt dieses Gesetz.

  2. Ein (vielleicht) gut gemeintes Gesetz, aber im Grunde doch überflüssig. Für öffentliche Kunsthallen sind meines Erachtens Repliken völlig ausreichend.
    Sollte die Wissenschaft einmal ein Werk zwecks genauer Untersuchung im Original benötigen muss sie es sich eben vom Eigentümer ausleihen.
    Gut, ich mag bei dem Thema ahnungsloser Banause sei, aber mir wäre es reichlich egal, ob im Museum für Völkerkunde eine Maske aus Tohuwabohu original ist oder Replik, oder ob ein Lukas Cranach im Museum nun echt ist oder ob ein angestellter Kunstmaler das für die Ausstellung abgepinselt hat.

  3. OT:

    „Nach mehreren Unfällen warnt die DLRG nun Flüchtlinge in verschiedenen Sprachen vor dem Baden in Baggerseen.“ (Arabisch, Suaheli, Serbisch, Englisch)

    Fast die Hälfte der Badetoten in NRW sind in diesem Sommer Asylsuchende. Viele Flüchtlinge sind Nichtschwimmer oder unterschätzen die Risiken der hiesigen Gewässer. Rettungsschwimmer arbeiten an Aufklärungskampagnen.“

    link: http://www.rp-online.de/nrw/panorama/nach-unfaellen-dlrg-warnt-fluechtlinge-vor-baggerseen-aid-1.5239318

  4. Ein weiterer Puzzlestein. Deutschland entwickelt sich in rasantem Tempo von einer Demokratie in eine Verbotokratie und Vorschriftokratie

    Alles, alles, alles… alles muß geregelt werden. Für alles muß es Vorschriften geben. Und möglichst viel muß verboten werden, da Michel a.) doof und b.) nicht ganz zurechnungsfähig ist. Allein denken kann der Michel nicht. Das muß die politische Klasse für ihn besorgen.

    Dieser Helmes-Artikel ist ein Indiz. Eine Meldung von heute morgen ein anderer: vor Aufnahme eines Dispo-Kredits werden die Bankinstitute gesetzlich gezwungen erst einmal ein Informationsgespräch mit dem Bankkunden durchzuführen.

    Denn Klein-Michel ist zu doof um zu wissen, daß bei Dispo-Krediten einen höherer Zinssatz anfällt.

    Wer sein Konto überzieht, zahlt oft hohe Dispozinsen. Ein Gesetz soll Kunden jetzt vor zu hohen Kosten schützen. Der Hamburger Verbrauchersenatorin geht dies jedoch nicht weit genug. Sie fordert klare Grenzen.

    http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/altersvorsorge-sparen/kritik-am-gesetzesentwurf-hamburg-will-dispozinsen-deckeln/12060622.html

    Das sei doch eine gute Idee könnte man jetzt einwendungen. Ja vielleicht… aber wieviele Zwänge und Vorschriften und „Informationsgespräche“ braucht der Michel eigentlich? Sind wir denn keine mündigen Bürger mehr? Ist Michel wirklich zu doof für alles?

    Aber das aller-aller-allerschlimmste:

    die ungebetenen Gäste aus der dritten und vierten Welt. Wenn Michel da sein Maul aufmacht gibt’s einen auf die Rübe. Aber ganz dolle!

  5. @ #2 18_1968

    Ich bin sicher kein Banause (sondern regelmäßiger Museums-, Theater und Konzertbesucher) aber ich sehe es genauso.
    Es gibt einfach zuviele Kunsgegenstände (und täglich kommen neue hinzu), als daß ein Staat einfach so alles „schützen“ könnte.
    Bei Plänen, einzelne Kunstgegenstände unter einen solchen Schutz zu stellen, würde noch nicht mal etwas sagen,aber so pauschal?

    Viele erinnern sich doch sicher noch an die Diskussion um das Bild, das ein Kasino (Dortmund?) verkaufen wollte. Nachdem der Wert bekannt war, hat man eine Replik hingehängt. Das Original verschwand im Safe und soll verkauft wurden (oder wurde es bereits?)

    Das ganze Geld, was man aufbringt um fragwürdige moderne Kunst mit öffentlichen Mitteln zu fördern (oder bald aufzukaufen) könnte man so viel besser beinsetzen…aber da würde unseren Politikern wohl auch nur die nächste Terrormosche oder noch ein paar Asylbetrügerheime einfallen.

  6. #3 theoW   (16. Jul 2015 19:33)  

    OT:

    „Nach mehreren Unfällen warnt die DLRG nun Flüchtlinge in verschiedenen Sprachen vor dem Baden in Baggerseen.“ (Arabisch, Suaheli, Serbisch, Englisch)
    —————
    Auf Rumänisch konnte man ohnehin verzichten, weil Zigeuner wasserscheu sind 🙂

  7. @#4 baqd_G
    Der Staat ist als Kunsthüter ebenso unfähig wie als Erzieher oder als Vermögensverwalter.
    Je weniger Macht der Staat hat, umso mehr Macht haben die Bürger und umso besser ist es für alle.

  8. Das durch idiotische Projekte und grün-sozialistische Wahnideen aufgeblähte Sozialstaatsmonster ist längst zum Raubstaat geworden. Dieser wird immer „kreativer“ in seinem Bestreben, den Bürger zu enteignen. Negativzinsen, Bargeldverbot, Steuererhörungen, neue Zwangsabgaben á la GEZ, Goldkaufverbot, Kontenzugriff, Teilenteignung von Immobilienbesitzern werden die nächsten Schritte sein. Denn nicht nur Griechenland ist pleite, wie uns die Verblödungsmedien vor-gauck-eln: das ganze EU-Experiment ist tot und wird nur durch Draghis Billionen-Notenpresse künstlich im Wachkoma gehalten.

  9. In der DDR hat Schalk Golokowski für Millionen Valuta alles verkauft was nicht Niet und Nagel fest war, gerade in Dresden wurden wertvolle Originale verhökert und durch Fälschungen ersetzt.

    Dieses Land wird noch schlimmer verkauft, verraten und verhökert als zu den schlimmsten stalinistischen Zeiten in Ostdeutschland

    Ich bin nur noch am Würfelhusten wenn ich den Niedergang unseres ehemals stolzen Volkes mit ansehen muß! 🙁

  10. Nein, PI, das sehe ich anders. Die Regelung soll einen nationalen Besitz von Kulturgut schützen, dient alsonden Interessen des Landes! Manche Kunstwerke sind eben so bedeutend, dass sie nicht so ohne weiteres ins Ausland verlauft werden können. Das ist zwar jetzt schon so, aber Frau Grütters präzisiert die Verfahrensweise.

    Allerdings bin ich mir nicht im Klaren, ob zukünftig Frau Kraft von der Scharia Partei Deutschlands weiterhin Kunstwerke wie den Warhol des staatlichen Aachener Casinos bei einer Auktion in London verrscherbeln kann. Vermutlich gilt das Gesetz nur für die bösen deutschen Privatbesitzer, nicht für den guten multikulturellen Staat.

  11. Wer wie heute die Nationen abschafft, der bestreitet auch, dass Völker ein Kulturgut haben.

    Natürlich ist ranzige Butter weder Kultur noch schützenswert. Aber die wunderbaren Werke von Cranach oder Menzel oder Leibl, das ist deutsches Kulturgut.

    Der Ausverkauf ist leider nicht neu, sogar von Werken, die unersätzlich sind.

    Kongressbibliothek kauft Amerikas „Geburtsurkunde“
    http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/kulturzeit/news/21573/index.html
    23.07.2001

    Amerika hat seine „Geburtsurkunde“.

    Nach langen Verhandlungen mit Deutschland erhielt die US-Kongressbibliothek jetzt eine Weltkarte von 1507, die den erst wenige Jahre zuvor entdeckten Kontinent erstmals als „America“ bezeich-net. Wie die „Washington Post“ am Samstag berichtete, bekommt der deutsche Besitzer der historischen Kar-te, Fürst Johannes zu Waldburg-Wolfegg, zehn Millionen Dollar. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ be-richtete in ihrer Samstagsausgabe, der Fürst habe den Transfer der Weltkarte am 27. Juni bestätigt. Für die Ausfuhr hat es laut FAZ eine Sonderausfuhrgenehmigung der Bundesregierung gegeben. Die Kongressbiblio-thek, die mit fast fünf Millionen Einzelstücken über die international wohl größte kartografische Sammlung verfügt, war nach Darstellung der Zeitung an diesem lange verschollenen Dokument interessiert. Der Erwerb der Karte zog sich jedoch wegen der schwierigen Ausfuhrgenehmigung nach dem Gesetz zum Schutz deut-schen Kulturgutes gegen Abwanderung sowie der ungesicherten Finanzierung in die Länge.

    Eine Sprecherin der Kongressbibliothek äußerte sich äußerst zufrieden über die Einigung, erklärte gegenüber der „Washington Post“ jedoch, dass die Gelder für den Kauf erst noch aufgebracht werden müssten. Bisher habe die Bibliothek erst eine Anzahlung von 500.000 Dollar gemacht. Für den Rest hoffe man auf private Spenden. Die Karte soll demnächst in der Bibliothek öffentlich ausgestellt werden. Sie stammt von dem Kar-tografen Martin Waldseemüller (1470-1522) aus Freiburg im Breisgau, der bei der Weltkarte erstmals den Namen „America“ für den erst wenige Jahre vorher von Christoph Kolumbus entdeckten Kontinent wählte. Er ging davon aus, dass dieser Erdteil von dem Italiener Amerigo Vespucci entdeckt wurde und entschied sich deshalb für dessen Vornamen.

    Die Übergabe wollte 2002 Bundeskanzler Schröder in Washington abstattet vornehmen.

  12. Jeder Bundesbürger, der das Grundgesetz als unsere Rechtsgrundlage anerkennt, hat die Pflicht an der sofortigen, restlosen und unumkehrbaren Zerschlagung dieses Systemes unserer Politgang mitzuwirken.

    Dieser Vorstoss zur Kontrolle und dadurch zur Enteignung des Kunstbesitzes deutscher Bürger ist weitaus heimtückischer als das was Hitlers Hehler (mitlerweile muss man ja von Merkels Helfer sptrechen) mit den Kunstsammlungen jüdischer Bürger veranstalteten.

    Diese grundgesetzferne Politgang verdient nur noch Ekel, Abscheu und Missachtung.

  13. Ein Facebook-Nutzer verbreitet auf seinem Profil eine haarsträubende Lüge: dass Flüchtlinge die Dienste von Prostituierten kostenlos in Anspruch nehmen können. Das Landratsamt bezieht nun Position.

    Gerüchte und Unwahrheiten verbreiten sich in Zeiten von Facebook rasant schnell. Fremdenfeindliche Parolen tragischerweise erst Recht. Wie gefährlich der gedankenlose Umgang mit solchen Facebook-Einträgen sein kann, zeigt ein Fall, der im Moment sowohl das Landratsamt Dachau als die Gemeinde Indersdorf beschäftigt.

    http://www.merkur.de/lokales/dachau/landkreis/entsetzen-ueber-facebook-luege-5249764.html

  14. „Was als nationales Kulturgut gilt, darf nicht ins Ausland verkauft werden. Dagegen protestieren viele Händler. Die Politik aber will die Regeln verschärfen.“

    http://www.zeit.de/2015/07/kunstmarkt-verbot-ausfuhr-nationales-kuturgut

    Ausgangspunkt war die Versteigerung des „Evangeliars Heinrichs des Löwen“ 1983, aus dem sogenannten „Welfenschatz“. Immer wenn der adligen Familie das Kleingeld ausgeht, verhökert man etwas aus diesem, über Jahrhunderte „angeeignetem“ Schatz.

    „Bei der Versteigerung schließlich gelang es in einer konzertierten Aktion der Bundesrepublik Deutschland, des Freistaates Bayern, des Landes Niedersachsen und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz durch ein Gebot des Bankiers Hermann Josef Abs das Evangeliar für Deutschland zu erwerben – zum stolzen Preis von 32,5 Millionen D-Mark.“

    http://www.deutschlandfunk.de/ein-prunkstueck-allererster-guete.871.de.html?dram:article_id=126448

  15. #1 Haremhab; Das ganze riecht danach, dass man sich den Gurlittschen Kunstschatz mal „schnell“ einverleiben will, weil sich dieses strohdumme Schweizer Museum dem er den vererbt hatte, noch immer nicht entschlossen hat, das Erbe anzunehmen. Wenigstens soweit ichs mitgekriegt hab, könnte natürlich sein, dass das passiert ist und es war nur ne paar Zeilen Meldung.

    #3 theoW; Jeder weiss, dass Neger nicht schwimmen können, bloss die Neger nicht.

    #4 Cendrillon; Jetzt mal abgesehen davon, dass Kontokorrentzinsen eigentlich sittenwidrig sind. Bei einem Zinssatz von Null oder sogar drunter den Banken zahlen müssen, um sich Geld auszuleihen, sind immer noch Überziehungszinsen in Höhe von über 10% üblich.

    #10 Anthropos: Obelix, die auch.

    #21 Patriot6; Das wurde schon vor einiger Zeit von nem evangelischen Pfarrer gefordert, war erst in einem der letzten Beiträge zu lesen. Nicht auszuschliessen, dass ein paar besonders gutmenschliche Gemeinden dem Vorschlag gefolgt sind.

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