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19-Jähriger in Hamburg ermordet

[1]Am S-Bahnhof Jungfernstieg in der Hamburger Altstadt ist in der vergangenen Nacht ein 19-Jähriger, der mit einem Freund auf einer Bank sitzend auf seinen Zug wartete, von einer 5-köpfigen Immigrantenbande angefallen und mit Messerstichen ermordet worden.

Die Polizei Hamburg gibt bekannt [2]:

Am Freitagabend ist ein 19-jähriger Deutscher im S-Bahnhof Jungfernstieg durch eine Stichverletzung in den Oberkörper tödlich verletzt worden. Die Mordkommission im Landeskriminalamt führt die Ermittlungen. Nach bisherigen Erkenntnissen kam es aus nichtigen Gründen zu einem Streit zwischen dem 19-jährigen und dem oder den Tätern.

Der 19-jährige war in Begleitung eines 17-jährigen Freundes auf dem S-Bahnsteig Jungfernstieg und wartete dort auf einer Bank auf die S-Bahn Richtung Wedel. Eine fünfköpfige Gruppe augenscheinlich Jugendlicher kam um 21:21 Uhr auf dem Bahnsteig Jungfernstieg mit der S-Bahn aus Richtung Altona an. Die Gruppe verließ den vorletzten Waggon und ging gemeinsam in Richtung Übergang der U-Bahn Linie 2 (U 2).

Nach bisher ausgewerteten Videoaufnahmen trennte sich ein junger Mann aus der Fünfergruppe und ging auf der linken Seite des Bahnsteiges entlang, dort wo der 19-Jährige und sein Begleiter saßen. Die vier anderen Jugendlichen kamen hinzu, ein kurzer, verbaler Streit entstand. Anschließend ging die Fünfergruppe Richtung Bahnsteig der U 2.

Die Videoauswertung ergab, dass um 21:22 Uhr die fünf Jugendlichen direkt auf dem Bahnsteig der U 2 einen tätlichen Streit mit einem bislang unbekannten Mann hatten. Bislang ist von diesem Mann nur bekannt, dass er eine blaue Jeanshose und ein weißes Oberteil trug. Dieser Mann wird dringend als Zeuge gesucht.

Nach dieser Auseinandersetzung ging die Fünfergruppe erneut auf den Bahnsteig der S-Bahn und kam an dem 19-Jährigen und seinem Begleiter vorbei. Hier kam es dann zu einer Auseinandersetzung, bei der der 19-jährige Deutsche eine Stichverletzung in den Oberkörper erlitt. Er flüchtete mit seinem Begleiter in Richtung Bahnsteiges der U 2 und brach auf dort zusammen. Die Reanimationsversuche der inzwischen verständigten Rettungskräfte blieben erfolglos. Die Tätergruppe flüchtete in derzeit noch nicht bekannte Richtung.

Die Beamten der Mordkommission haben umfangreiches Videomaterial gesichert. Eine vollständige Auswertung ist noch nicht erfolgt. Anhand der sehr guten Qualität der Bilder ist von den mutmaßlichen Tätern folgende Beschreibung vorhanden:

Täter 1:
– Ca. 17 Jahre alt
– Etwa 175 cm groß und schlanke Statur
– Vermutlich Südländer
– Markante Frisur, ähnlich einem „Irokesenhaarschnitt“:
dunkle Haare seitlich kurz rasiert, auf dem Kopf etwas
länger
– Bekleidet mit blauer Jeanshose, dunkler Jacke und dunklen
Turnschuhen; trug ein rotes Shirt und eine dicke, goldene
Halskette

Täter 2:
– Ca. 17 Jahre
– Etwa 175 cm groß, normale Statur
– Mutmaßlich Südländer
– Dunkle, kurze Haare
– Dunkle Bekleidung, Jacke mit weißen Ärmelstreifen,
darunter eine Kapuzenjacke mit weißer Aufschrift: G.S.RAW

Täter 3:
– Ca. 17 Jahre
– Etwa 175 cm, schlanke Statur
– Jacke mit weißen Applikationen an der Schulter und Emblem
auf der Brust, darunter ein graues Kapuzenshirt

Täter 4:
– 17-18 Jahre alt
– Ca. 178 cm groß und schlanke Statur
– Trug blaue Jeanshose und eine Kapuzenjacke mit breiten,
grauen und dunklen Querstreifen, darüber eine dunkle Jacke
– Trug die Kapuze auf dem Kopf

Täter 5:
– Etwa 17 Jahre alt
– Ca 170 cm groß und schlanke Figur
– Brillenträger
– Dunkelblonde, kurze Haare
– Bekleidet mit blauer Jeanshose, dunkler Jacke und weißem
T-Shirt
– Trug eine Umhängetasche ähnlich einer Sporttasche

Die Ermittlungen der Mordkommission dauern an. Insbesondere der Mann, der auf dem Bahnsteig der U2 mit der jugendlichen Tätergruppe eine Rangelei hatte, wird dringend gebeten, sich als Zeuge bei der Polizei unter der Rufnummer 4286-56789 zu melden.
Veh. Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Holger Vehren
Telefon: 040/4286-56215
Fax: 040/4286-56219
www.polizei.hamburg.de

Wetten von PI-Lesern bezüglich der Herkunft der Täter, die aufgrund unvollständiger Presseberichte angeboten wurden, dürften sich damit erledigt haben.

Vielen Dank allen Spürnasen

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Stach Emin K. Wolfsburger Torwart nieder?

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Die Messerstiche auf den Wolfsburger Ersatztorwart André Lenz (Foto, PI berichtete [3]) sind möglicherweise aufgeklärt. Überraschenderweise wurde ein Mann mit (türkischem?) Migrationshintergrund festgenommen. Emin K. (Spitzname „Özkan“) „arbeitete“ früher in der Türsteherszene und streitet natürlich alles ab. Mehr… [4]

(Spürnase: Patrick)

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Zehn Mann auf des toten Mannes Kiste

geschrieben von PI am in Afrika,Islam ist Frieden™,Justiz,Terrorismus | Kommentare sind deaktiviert

[5]
Der Sprecher der somalischen Piraten, so etwas gibt es tatsächlich, ist empört und verlangt den Rücktritt des somalischen Botschafters in Moskau. Denn dieser hält offenbar mehr zu den Russen, als zu den Somaliern. Die russische Marine hatte nach der Befreiung eines gekaperten Schiffes [6] die zehn überlebenden Piraten wegen der unklaren Rechtslage wieder freigelassen und in ihre Boote gesetzt. Der Piratensprecher behauptet jetzt, seine Spießgesellen wären allerdings zuvor erschossen worden.

Das berichtet die Somalilandpress [7].  Der Piratensprecher, der anonym bleiben wollte sagte, mindestens zehn seiner Leute seien hingerichtet worden, nachdem die entführte MV Moscow University von den Marinesoldaten gestürmt worden war. Die Russen hätten vor Sonnenaufgang das Schiff eingenommen und eine Schießerei mit den Piraten begonnen. Dabei seien drei seiner Leute verletzt und einer getötet worden. Er bestreitet aber, die Piraten seien wie von den Russen behauptet anschließend freigelassen worden, weil es an Rechtsvorschriften zur Behandlung solcher Fälle fehle.

„Die Russen haben die Männer niemals freigelassen, sondern sie erschossen und dann auf die Boote geladen,“ fügt er hinzu.

„Wir verurteilen die Aktion der Russen. Unsere Leute haben ihre Geiseln niemals verletzt, wir wollen nur, dass fremde Schiffe aufhören, unsere Gewässer zu überfischen. Wenn sie unsere Fischer und ihre Lebensart nicht respektieren können, haben wir keine andere Wahl, um unsere Verluste zu kompensieren. Wir verurteilen die russische Handlung, die durch Rassismus und Hass auf die schwarze afrikanische Bevölkerung getrieben wurde, das ist das gesicht des neuen Russland. Russische geiseln, die wir in Zukunft gefangen nehmen, erwartet nun dasselbe schiksal wie das derer, die sie erschossen haben.“

Der somalische Botschafter in Russland ist jetzt in der Kritik der Kriminellen, weil er an der Handlung der russischen Marine nichts Kritikwürdiges auszusetzen hat.

(Quelle: Somalilandpress, Spürnase: Alexander, Übersetzung: PI)

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Bonner Polizei sucht Messertürken

geschrieben von PI am in Deutschland,Islamisierung Europas,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[8]Die Bonner Polizei sucht den Türken Onur Gürbüz, der den Freund seiner Schwester mit einem Messer schwer verletzt hat. Offenbar hatten  die vorangegangenen Drohungen des Mohammedaners das Opfer nicht zur Aufgabe des Kontaktes bewegt.

Der Generalanzeiger meldet [9]:

Die Polizei fahndet nach Onur Gürbüz. Der 21-Jährige soll am vergangenen Sonntag den 25-jährigen Freund seiner Schwester mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt haben, teilte eine Behördensprecherin am Mittwoch mit. Ein Richter erließ Haftbefehl wegen versuchten Totschlags gegen den Verdächtigen. Weil dessen Aufenthaltsort zurzeit nicht bekannt ist, veröffentlicht die Polizei ein Foto von Onur Gürbüz und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Der 21-Jährige soll dem Freund seiner Schwester am Sonntag gegen 20.30 Uhr mit vier bislang unbekannten Begleitern an der Kreuzung Berliner Freiheit/Belderberg aufgelauert haben. Dort soll er das Opfer mehrmals geschlagen und ihm schließlich mit einem Messer in den Oberkörper gestochen haben. Anschließend liefen der mutmaßliche Täter und seine Begleiter davon.

Der 25-Jährige wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht. „Es ist dem Zufall zu verdanken, dass der Messerstich nicht zu weitaus schlimmeren Verletzungen geführt hat“, sagte Staatsanwalt Martin Diesterheft. Die Kriminalpolizei nahm kurz nach dem Angriff die Ermittlungen auf. Mittlerweile hat sich eine Mordkommission unter der Leitung von Kriminalhauptkommissar Reinhold Jordan gegründet, die eng mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeitet.

Während der Ermittlungen stellte sich heraus, dass Gürbüz den 25-Jährigen in den vergangenen Wochen mehrfach bedroht hat, weil er mit dessen Beziehung zu seiner Schwester nicht einverstanden ist. „Er ist offenbar nach der Tat abgetaucht. Wir wissen nicht, wo er sich aufhält“, sagte Jordan.

Polizei und Staatsanwaltschaft fragen:

„Wer kann Angaben zum derzeitigen Aufenthaltsort von Onur Gürbüz machen?“
Hinweise zu dem Gesuchten nimmt die Bonner Mordkommission unter der Rufnummer: (02 28) 15 0 entgegen.

Immerhin – die öffentliche Fahndung setzt in diesem Fall nur Tage, nicht wie sonst üblich Monate nach der Tat ein. Und angesichts des ausdrucksstarken Fahndungsfotos (oben) verschont auch die Presse die Leser mit den sonst üblichen Umschreibungen wie „junger Bonner“.

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Acht Jahre Haft für Vergewaltiger aus Hannover

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Islamisierung Europas,Justiz,Migrantengewalt,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

[10]Vor kurzem berichtete PI [11] über die Vergewaltigung einer 13-Jährigen in einer hannoverschen Tiefgarage. Vorgestern, am 11. Mai, war nun die Urteilsverkündung vorm Landgericht Hannover. Der inzwischen mehrfach vorbestrafte Ismail E., damals 16 Jahre alt, erhält acht Jahre Haft. Vor dem Landgericht fand eine kleine Mahnwache statt (Foto), an der sich auch Mitglieder der Partei „Wir für Hannover“ [12] (WfH) beteiligten.

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung [13] (HAZ) schreibt:

In die von der Dritten Jugendkammer des Landgerichts verhängte Strafe flossen vorherige Verurteilungen mit ein. Der heute 19-Jährige hatte schon wegen Raubes und Körperverletzung sowie wegen versuchten Totschlags vor Gericht gestanden: Weil er am Schünemannplatz in Ricklingen einen Mann mit einem Baseballschläger fast zu Tode geprügelt hatte, war er zu viereinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden.

Die Tat, für die E. am Dienstag verurteilt wurde, war nicht weniger grausam. Im Dezember 2007, kurz vor Weihnachten, hatten der 16-Jährige und sein ein Jahr jüngerer Freund das 13-jährige Mädchen mit einem Anruf in die Tiefgarage des Finanzamtes an der Göttinger Chaussee gelockt, wo sie sich häufiger trafen. Dort füllten die Jugendlichen das Mädchen mit Wodka ab und vergingen sich an ihr. Die 13-Jährige wurde mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen und mehrmals vergewaltigt. Schließlich ließen die Täter die Verletzte auf dem Boden liegen und verschwanden. Eineinhalb Stunden lag das Mädchen dort bei Minusgraden, bis es von einem Bekannten der Täter gefunden wurde.

Rechtsmediziner stellten an ihrem Körper schwere Verletzungen fest, die auf Vergewaltigung hinwiesen. Weil Ismail E. zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig war, wurde das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten. Prozessbeteiligte äußerten sich im Anschluss erschrocken über gänzlich fehlendes Schuldbewusstsein des Angeklagten, der selbst den Urteilsspruch locker aufgenommen habe. Der türkischstämmige Hannoveraner hatte zwar zugegeben, mit der 13-Jährigen Geschlechtverkehr gehabt zu haben, aber behauptet, dieser hätte im gegenseitigen Einvernehmen stattgefunden. Was sein Freund dann getan habe, sei ihm egal gewesen. Der Mittäter war bereits zu zwei Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Richterin Beatrix Homann, so war zu erfahren, hielt dem Angeklagten vor, dass er das Vertrauen des Mädchens schwer missbraucht und dem Opfer vor Gericht nicht die Belastung der Aussage erspart habe. Die Jugendliche war in einem geschützten Raum per Videoübertragung vernommen worden. Dabei hatte sie erklärt, in den Angeklagten verliebt gewesen zu sein – deshalb habe sie sich zum Treffen in der Tiefgarage überreden lassen. Aufgrund des Alkoholkonsums soll sich das Opfer allerdings kaum noch an die Tat erinnert haben können.

E.s Verteidiger Manfred Döbel zeigte sich überrascht von der Härte des Urteils und kündigte Revision an: „Die Sache war heftig, keine Frage, aber acht Jahre Gefängnis sind zu viel für einen unreifen Menschen, der bei der Tat erst 16 Jahre alt war.“ Nach dem Gesetz gilt für Jugendliche ein Höchststrafmaß von zehn Jahren, auch wenn es um mehrfachen Mord geht. Die Höchststrafe forderten am Dienstag Mitglieder der Partei WfH – allerdings wurde ihre angekündigte Mahnwache eher zur Farce. Zunächst hatten die WfH Probleme, überhaupt eine Handvoll Mitglieder für die Aktion zusammenzubekommen. Dann vermummten sich zwei Frauen mit Verweis auf ihren Beamtenstatus. Ein Richter wurde bei ihrem Anblick ärgerlich: „Eine Mahnwache mit Sonnenbrillen und Kapuzen – und sie stehen hier für Meinungsfreiheit? Das ist grotesk.“

Wenige, die etwas tun, sind allemal besser als viele, die nichts tun. Die HAZ hat die Kommentarfunktion zu ihrem Artikel inzwischen deaktiviert.

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Gewaltverbrechen – ein Menschenrecht?

geschrieben von PI am in Justiz | Kommentare sind deaktiviert

[14]So könnte man das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zusammenfassen. Eine rückwirkend angeordnete Sicherungsverwahrung (beispielsweise bei nachträglich festgestellter anhaltenden Gefährdung Unschuldiger) ist demnach so dermaßen unzulässig, dass die Bundesregierung jetzt einem mehrfachen Gewalttäter 50.000,- € Schmerzensgeld zahlen muss. Das Urteil ist rechtskräftig.

N-TV berichtet [15]:

Deutschland muss einem 52-jährigen Mann 50.000 Euro zahlen, weil er nachträglich zu einer Sicherungsverwahrung verurteilt worden war. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg lehnt einen Widerspruch gegen das entsprechende Urteil ab und macht es damit rechtskräftig.
(…)
Der Fall werde nicht zur Überprüfung an die große Kammer des Gerichts verwiesen, das Urteil sei damit definitiv, teilte eine Sprecherin mit. In dem erstinstanzlichen Urteil waren die Straßburger Richter zu dem Schluss gekommen, dass Deutschland im vorliegenden Fall gegen das Grundrecht auf Freiheit und das Verbot rückwirkender Strafen verstoßen hat. Sie wiesen die Bundesregierung an, dem Kläger R.M. – einem mehrfach verurteilten Verbrecher – 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Der 52-Jährige Kläger war in Deutschland wiederholt wegen Gewaltverbrechen verurteilt worden. Zuletzt wurde er 1986 wegen versuchten Raubmordes zu fünf Jahren Haft verurteilt, mit anschließender Sicherungsverwahrung. Diese war damals auf zehn Jahre begrenzt – R.M. hätte demnach am 8. September 2001 auf freien Fuß gesetzt werden müssen.

Seine Sicherungsverwahrung wurde aber im Frühjahr 2001 auf unbestimmte Dauer verlängert. Grundlage dafür war eine Änderung des Strafgesetzbuchs aus dem Jahre 1998, mit der die Höchstdauer der Sicherungsverwahrung aufgehoben wurde. Seither können als besonders gefährlich eingestufte Verbrecher auf unbegrenzte Zeit inhaftiert werden.

Diese Praxis wurde im Februar 2004 vom Bundesverfassungsgericht gebilligt. Die Karlsruher Richter befanden, die Sicherungsverwahrung sei keine Strafe, sondern eine „Maßregel zur Besserung und Sicherung“. Daher sei das Rückwirkungsverbot für Strafen hier nicht anwendbar.

Dem widerspricht der Gerichtshof für Menschenrechte in dem nun rechtskräftigen Urteil: Der Kläger sei in einem gewöhnlichen Gefängnis untergebracht, seine Sicherungsverwahrung sei ein Freiheitsentzug und somit eine Strafe. Daher gelte das Rückwirkungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention („Keine Strafe ohne Gesetz“). Die rückwirkend verfügte dauerhafte Sicherungsverwahrung verletze außerdem das Grundrecht auf Freiheit.
(…)
Die Bundesregierung müsse nun dem „rechtskräftig festgestellten rechtswidrigen Zustand“ der Inhaftierung seines Mandanten ein Ende setzen, forderte der Strafrechtler Schroer. Er habe diese Forderung bereits an die zuständige Staatsanwaltschaft in Marburg gerichtet, sagte er. Deutschland habe sich zur Umsetzung der Straßburger Urteile verpflichtet. R.M. sitzt derzeit im Gefängnis im hessischen Schwalmstadt ein.

Na mit 52 hat das Früchtchen ja noch einiges an „Karrierezeit“ übrig.

(Spürnasen: Childa M. und Stimmviech)

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15-Jährige auf Klassenfahrt vergewaltigt?

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Großbritannien,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[16]Zwei „Deutsche“ mit Migrationshintergrund (Azad E. und Arman P.) solllen in London ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt haben und sitzen dort im Knast (Foto: Der 19-jährige Hauptverdächtige).

Eine Entschuldigung ist auch schon parat: Es soll Alkohol in Strömen geflossen sein. Der Stern schreibt [17]:

Die Polizei bestätigte, dass die beiden jungen Männer, die zur 12. Klasse des Fachgymnasiums Technik der Emil-Possehl-Schule, einer berufsbildenden Schule in der Hansestadt gehören, am Montag wegen des Verdachts der Vergewaltigung vorläufig festgenommen worden waren.

Die Ermittler erklärten, dass am Mittwoch am Southwark Crown Court eine Anhörung stattfinde. Dabei solle geklärt werden, ob die Lübecker Schüler auf Kaution freikommen. Ein Anwalt, der die Beschuldigten vertritt, hatte das beantragt. Die Realschülerin hingegen ist bereits nach Hause zurückgekehrt. Sie soll von der Bremer Polizei zum Tatgeschehen befragt werden.
(…)
Nach stern.de-Informationen hat Arman P. am 8. Mai Geburtstag. Lief da eine Geburtstagsparty gewaltig aus dem Ruder?

Laut „Lübecker Nachrichten“ gibt es einen schweren Verdacht: Die beiden hätten die Tat möglicherweise genau geplant und ihr Opfer gezielt mit Alkohol abgefüllt. Und noch schlimmer: Sie stehen laut „Lübecker Nachrichten“ außerdem im Verdacht, die Vergewaltigung mit ihren Handys gefilmt haben.
(…)
Die beiden Beschuldigten streiten die Vorwürfe allerdings ab.

In England droht den beiden lebenslange Freiheitsstrafe. Na hoffentlich werden sie dort verurteilt, denn hier würde ihnen das nicht passieren.

(Den zahlreichen Spürnasen vielen Dank)

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Türkisches Milieu bereichert Nürtinger Musiknacht

geschrieben von PI am in Deutschland,Kraftanwendung,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[18]In einem Lokal in der Nürtinger Bahnhofstraße kam es am Samstagabend während der „Musiknacht“ gegen 23.20 Uhr zu einem Überfall. Rund 30 vermummte „Unbekannte“ griffen mit Baseballschlägern und Eisenstangen bewaffnet die Gäste an. Die Täter haben außerdem mit Flaschen und Steinen nach den Leuten geworfen, die vor der Bar Fly [19] im Freien auf Bierbänken saßen.

Die Polizei sucht zu dem Fall noch nach Betroffenen als Zeugen. Die Rockergruppe „Black Jackets [20]“ wurde erst verdächtigt, konnte jedoch als Täterschaft ausgeschlossen werden. Es spricht allerdings einiges dafür, dass es sich bei dem Überfall um eine „Tat im türkischen Milieu“ handeln könnte.

Die Stuttgarter Nachrichten berichten [21]:

Eine Zeugin hat laut Christine Menyhart ausgesagt, dass sie aus der Gruppe der Angreifer heraus türkisch angesprochen worden sei. Bei dem Angriff hatten zwei Männer, darunter der Wirt, schwere Kopfverletzungen erlitten, zwei weitere Opfer wurden leicht verletzt.

In der Bar fand an dem Abend nach Programm eine „Rumpelkammer“-Party [22] statt. Die unbekannten Täter aus Südland scheinen keine Tencho-Musik zu mögen.

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Mohammedaner verletzt Lars Vilks mit Kopfstoß

geschrieben von PI am in Dschihad,Islam ist Frieden™,Meinungsfreiheit,Migrantengewalt,Skandinavien | Kommentare sind deaktiviert

[23]Wie sich doch die Bilder gleichen: Junge Mohammedaner sprengen geziehlt Vorlesungen und feiern den Abbruch des Vortrags am Ende mit lautem „Allah u akbar“-Triumphgeschrei. So geschehen bei einer Rede des israelischen Botschafter in den USA, Michael Oren [24], Mitte Februar an der Irivine Universität von Kalifornien, so auch geschehen ein paar Wochen später bei einer Gastvorlesung des niederländischen Autors Benno Barnard [25] an der Universität Antwerpen – und jetzt bei einer Vorlesung des durch eine Mohammed-Zeichnung bekannt gewordenen schwedischen Künstlers Lars Vilks in Uppsala.

Im Unterschied zu den ersten beiden Fällen wurde Vilks, der seit Jahren Morddrohungen bekommt, bei dem Störversuch von einem Mohammedaner per Kopfstoß verletzt.

Die WELT [26] berichtet:

Wie Vilks der Nachrichtenagentur TT mitteilte, wurde er leicht verletzt und erlitt einen Schock. Vilks hatte 2007 eine Zeichnung mit dem islamischen Propheten als Hund veröffentlicht und muss seitdem mit Morddrohungen leben.

Nach den Angaben von Vilks stand während einer von ihm gehaltenen Vorlesung ein Zuhörer in der ersten Reihe auf, ging zum Rednerpult und versetzte ihm einen Kopfstoß. Danach brach ein Tumult im Saal aus. Dabei wurde nach Behördenangaben ein Polizist verletzt, der Vilks bewachen sollte. Es habe zwei Festnahmen gegeben, teilte die Polizei mit.

In den USA sitzt seit März eine Islamistin in Untersuchungshaft, weil sie die Ermordung des Schweden geplant haben soll. Im benachbarten Dänemark überfiel am Neujahrstag ein Mann den Karikaturisten Kurt Westergaard in dessen Haus mit einer Axt. Westergaard, der 2005 für seine Zeitung „Jyllands-Posten“ Mohammed als Terroristen mit Bombe im Turban gezeichnet hatte, konnte sich in einen Sicherheitsraum retten.

Das Video der Szene kurz nach der feigen Attacke:

» PI-Beiträge zu Lars Vilks [27]

(Spürnasen: Alster, Hausener Bub, Volker L., Blasius, Thomas D.)

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Ehrenmord an 16-Jähriger in Zürich

geschrieben von PI am in Menschenrechte,Migrantengewalt,Multikulti,Schweiz | Kommentare sind deaktiviert

Tatort Zürich Höngg [28]In Zürich ermordete der 51-jährige pakistanische Vater Muhammad R. gestern Abend seine 16-jährige Tochter S., offenbar weil diese sich zu auffällig schminkte und zu aufreizend kleidete. Er erschlug sie in einem heftigen Streit. Anscheinend war es schon früher zu Auseinandersetzungen gekommen: Tochter S. sei schon einmal von daheim abgehauen. Vor einigen Tagen seien einmal Rettungskräfte und Polizei vor Ort gewesen, heißt es in der Nachbarschaft – möglicherweise bereits wegen eines Falls von islamischem Ehrgefühl „häuslicher Gewalt“.

Der Blick berichtet [29]:

Gegenüber der Staatsanwaltschaft sagte Vater Muhammad, er habe die Tochter bei einem heftigen Streit erschlagen. Die genauen Hintergründe, der Tathergang und das Motiv sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Spielte dabei eine Rolle, dass S. erst gestern bei einem Ladendiebstahl erwischt wurde? Dies bestätigte Stapo-Sprecher Marco Cortesi gegenüber „TeleZüri“.

Laut dem Abwart der Genossenschafts-Liegenschaft an der Rütihofstraße hat Ehepaar R. vier Kinder: drei Mädchen und einen Buben.

Nachbarstochter Elif (18) kennt Familie R. und hütet manchmal den Buben. „Der Vater ist ein ruhiger Mensch und hat oft für alle gekocht.“ Die Mutter sei immer traditionell mit Kopftuch bekleidet. Auch sie sei eine ruhige Person.

Manchmal habe es aber trotzdem Streit gegeben. Dann sei es schon manchmal laut geworden.

Von Jugendlichen aus dem Quartier bringt Blick.ch in Erfahrung, dass Opfer S. häufig auffällig geschminkt und aufreizend gekleidet war. Brachte das Vater Muhammad am Ende zum Durchdrehen?

Nachbarstochter Elif: „Ich bin total geschockt“. Als es gestern Abend laut wurde, sei ihr Vater Ali nachschauen gegangen, was los sei. Dann sei er auf einen Verwandten der pakistanischen Familie R. getroffen. Dieser habe einen Anruf bekommen von der Mutter der Familie: „Mein Mann hat meine Tochter umgebracht“, soll sie am Telefon gesagt haben.

Die Anzahl Muslime in Zürich ist in den letzten Jahren rasant angestiegen. Mit ihnen haben auch islamische Vorstellungen von „Ehre“, Familie und der Behandlung von Frauen Einzug gehalten.

(Mit Dank an alle Spürnasen)

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30 Jahre für ein verätztes Leben

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Großbritannien,Islam ist Frieden™,Justiz,Kraftanwendung,Menschenrechte | Kommentare sind deaktiviert

[30]Der heute 25-jährige Awais Akram (Foto l. vorher) wurde vor einem Jahr Opfer eines versuchten Ehrenmordes (PI berichtete [31]). Weil er sich in die falsche Frau – die verheiratete Pakistanerin Sadia Khatoon – verliebt hatte, wurde er von vier Männern angegriffen, mit Säure übergossen und niedergestochen (Fotos r. nachher).

Die beiden hatten nicht einmal ein echtes Verhältnis, sondern bloß eine Art Facebook-Flirt. Die „Geliebte“ machte sich schließlich sogar der Mittäterschaft schuldig, indem sie Akram in die Falle lockte. 90 Prozent seines Körpers wurden bei dem Mordversuch verätzt, darunter seine Ohren und ein Auge. Akram überlebte nur knapp und wird sein Leben lang mit den Entstellungen zurecht kommen müssen. Der Haupttäter wurde zu 30 Jahren Haft verurteilt – für das entstellte, in ständiger Qual lebende Opfer ein mildes Urteil.

Sky-News-Bericht [32]:

[flash http://static1.sky.com//feeds/skynews/latest/flash/100510-Acid-attack-brunt.flv]

(Spürnase: Paul D.)

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