Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das gesetzliche Erfordernis des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse beim Nachzug ausländischer Ehegatten zu Deutschen nur eingeschränkt gilt. Anders als beim Nachzug zu ausländischen Staatsangehörigen muss hier das Visum zum Ehegattennachzug schon dann erteilt werden, wenn Bemühungen zum Erwerb einfacher Sprachkenntnisse im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich sind.

Die Klägerin ist eine afghanische Staatsangehörige. Sie heiratete einen Landsmann, der 1999 nach Deutschland eingereist war und mittlerweile neben der afghanischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Im Mai 2008 beantragte sie bei der Deutschen Botschaft in Kabul die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug zu ihrem Ehemann. Den Antrag lehnte die Botschaft ab, da die Klägerin, die vorträgt, Analphabetin zu sein, keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen habe. Das Verwaltungsgericht hat ihre Klage abgewiesen. Es hält die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das Spracherfordernis beim Nachzug zu einem ausländischen Ehepartner mit dem Grundgesetz vereinbar ist1), für übertragbar auf den Ehegattennachzug zu einem Deutschen. Es sei nicht erkennbar, warum es dem eingebürgerten Ehemann unzumutbar sein sollte, vorübergehend zur Führung der Ehe nach Afghanistan zurückzukehren.

Aber das Bundesverwaltungsgericht war anderer Meinung. Afghanen, die kein Deutsch können, werden Deutsche und heiraten Afghanen, die auch kein Deutsch können und dann auch deutsche werden. Dann zeugt man deutsche Kinder, die auch nie Deutsch können werden und lebenslang „integriert“ werden müssen, vom Sozialamt natürlich, also von uns Steuerzahlern, von wem denn sonst. Lesen Sie den Rest des Textes bei den obersten Rechtsverdrehern in Leipzig!

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13 KOMMENTARE

  1. Deutsche Staatsbürger sollen jede(n) heiraten dürfen, den/die sie wollen, ob diese nun einmal deutsch sprechen können oder nicht. Ein Nachzug ist auch völlig legitim, auch ohne Sprachkenntnisse.

    Das allerdings Staatsbürgerschaftsaspiranten schon die Amtssprache in Schrift und Wort beherrschen sollten und das auch nachgewiesen sein sollte, müsste klar sein. Dann kommt es auch nicht zu solchen Irritationen.

  2. Das einzige was einem Menschen nach Auffassung der deutschen Gerichte scheinbar zumutbar ist, ist als Deutscher arbeiten zu gehen und Steuern zu zahlen, damit diese auf den Rest der Welt umverteilt werden können bzw. man dem Rest der Welt ein angenehmes Leben bei uns bescheren kann.

  3. Ist schon richtig, die Frau hat sowieso nichts zu sagen bei unseren Bereicherern und durch die Burka hört man eh nix!? 🙂

  4. #3 stinker (06. Sep 2012 16:28)

    Falsch, Deutschland wird abgeschafft.

    Von Politikern, die von Deutschen gewählt wurden und von den Richern, die von diesen Politikern in ihre Ämter gesetzt wurden, um dort die gewünschte Politik der Abschaffung Deutschlands umzusetzen.

  5. Jetzt sind selbst schon Richter in Deutschland als Trojanische Pferde tätig. Wie geistig verblödet müssen diese Leute sein. Grund: Der Marsch durch die Institutionen der 68er, dieser deutschfeindlichen linken Meute.

  6. Es kann doch nicht sein, dass nicht mal verlangt wird, deutsch zu lernen.
    Ein weiteres Beispiel für Deutschland schafft sich ab.
    Das kann doch alles nicht mehr wahr sein. Die Sprache des Einwanderungslandes zu erlernen, ist ja wohl Minimum. Und doch leben gleichzeitig soviele Türken und Araber hier, die nach Jahrzehnten (!!!) kein richtiges deutsch können. Bei meiner früheren Arbeit arbeitete (mehr oder weniger) auch ein Türke. Der lebte seit 1978 (!!!) in der BRD und sprach nur gebrochen deutsch. Eine richtige Unterhaltung war kaum möglich. Es war kein Klischee, oft war die Ausdrucksweise: „Du machen das“

  7. Eigentlich ist das hohe Schutzniveau der Ehe eine gute Sache. Daher ist auch der fast automatische Ehegattennachzug für sich eine gute Sache.

    Das Problem ist, dass die deutsche Staatsangehörigkeit so leicht und schnell vergeben wird. Der Ehemann im Text ist eben schon nicht deutsch. Schon der hätte unsere Staatsangehörigkeit nicht haben dürfen. Mittlerweile gibt es Massen an Türken, Arabern und Afghanen, die sich selbst nur als pass-deutsch betrachten.

    Das Auseinanderfallen von formeller und materieller Staatsangehörigkeit ist eines der schlimmsten Vergehen des bunten Regimes. Früher (z. B. bis vor 20 Jahren in Ostdeutschland) gab es dieses Problem überhaupt nicht.

  8. (Wiederholung meines Beitrags vom Notfallblog)

    Ich wußte gar nicht, daß doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland überhaupt noch geht. Meine Mutter hat noch die deutsche und die österreichische, aber sie kam Anfang der 60er hierher und sagt, sie sei eine der Letzten, für die das noch möglich war, danach wurde die Regelung abgeschafft und man mußte sich für eine entscheiden. Seit wann hat sich das wieder geändert? Ich muß wohl hinter dem Mond leben, daß ich das verpaßt habe.
    Ansonsten habe ich bei dem obigen Thema durchaus auch ein paar Gewissensbisse. Wenn ich mir z.B. eine Frau aus einem anderen Land nehmen wollte und mich mit ihr privat verständigen kann (z.B. auf Englisch), dann kriege ich blanken Haß bei dem Gedanken, daß der Staat sich dabei einmischt. Sie würde natürlich, abgesehen von ganz praktischen Gründen, auf jeden Fall Deutsch lernen müssen, um selbst die Staatsangehörigkeit zu erlangen, so sie das wollte. Warum der o.g. Afghane aber die deutschen Bürgerrechte bekam ohne selbst einigermaßen die Sprache zu können, erschließt sich mir nicht. Kann man den Lappen jetzt kaufen, oder kriegt man ihn schon aus Mitleid geschenkt? Ich fasse es nicht. Kein Wunder, daß sich die Deutschen so wertlos fühlen.

  9. Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse war eins der weinigen Mittel, die Masseneinwanderung durch Eheschließungen etwas gebremst haben.

    Dieses Urteil (wie viele andere) zeigt:
    die Justiz hat sich längst von der Realität verabschiedet.

    Ein anderes Beispiel des grassierenden Wahnsinns:
    http://www.dw.de/dw/article/0,,16221760,00.html
    Europäischer Gerichtshof stärkt Asylrecht

    Menschen müssen ihre Religion auch öffentlich leben können. Scharfe Sanktionen dagegen gelten als politische Verfolgung. Das hat Einfluss auf das Recht auf Asyl.

  10. Es geht auch ohne Eheschließung.

    http://nachrichten.t-online.de/erste-fluechtlinge-aus-afrika-in-deutschland-angekommen/id_59233688/index?news

    Für 195 afrikanische Flüchtlinge hat am Montag ein neues Leben in Deutschland begonnen. Die Männer und Frauen, die vor allem aus dem Sudan, Somalia und Eritrea stammen, landeten am Montag mit einer Chartermaschine aus Djerba am Flughafen Hannover, wo sie unter anderem vom Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder, empfangen wurden. Sie waren während des Libyen-Kriegs in ein Lager in Tunesien geflüchtet und sind die ersten Flüchtlinge, die im Rahmen des 2011 von der Innenministerkonferenz beschlossenen neuen Ansiedlungsprogramms nach Deutschland kommen.

    Das sogenannte Resettlementprogramm sieht vor, dass bis Ende 2014 insgesamt 900 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge in Deutschland aufgenommen werden.

  11. #8 Hendrik

    Der lebte seit 1978 (!!!) in der BRD und sprach nur gebrochen deutsch. Eine richtige Unterhaltung war kaum möglich. Es war kein Klischee, oft war die Ausdrucksweise: “Du machen das”

    —–
    Wenn immer mal wieder im TV Türken gezeigt werden, die schon seit den 60er Jahren in Deutschland leben, aber für eine simple Unterhaltung einen Dolmetscher brauchen, weil sie kein Wort Deutsch können, haben linke Gutmenschen regelmäßig mehrere Erklärungen bereit:

    – Sie mussten hier so viel arbeiten, da blieb keine Zeit, Deutsch zu lernen (!)
    – Sie dachten doch immer, sie würden wieder zurückgehen in die Türkei
    – Die Leute sind doch schon zu alt, die können kein Deutsch mehr lernen
    – Die armen Frauen mussten ja immer zu Hause sitzen, und die Deutschen wollten keinen Umgang mit Türken

    An Ausreden hat es da noch nie gefehlt.

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