Mit einem gutmenschlich perfekt ausgereiften Vorschlag tritt die schleswig-holsteinische Strafverteidigervereinigung an die Öffentlichkeit. Während bundesweit härtere Strafen für junge Kriminelle gefordert werden, empfiehlt man hier sogar die Ausweitung des Jugendstrafrechts. Dieses solle auch auf Straftäter, die älter als 21 Jahre sind, angewendet werden.

Die Praxis zeige, dass zunehmend Menschen vor Gericht stünden, die in ihrer Reifeentwicklung zurück seien und erheblich älter als 21 Jahre sind. Nach geltendem Recht können Täter zwischen 18 und 21 Jahren nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn sie noch nicht die geistige Reife eines Erwachsenen besitzen.

Nun ist es für die Opfer völlig egal, ob sie von jemandem mit oder ohne geistige Reife zum Krüppel oder tot geschlagen werden. Der Schutz unschuldiger Menschen vor Gewalt sollte eigentlich an erster Stelle stehen. Sollte, denn wie man sieht, spielen die Opfer für den modernen Bessermenschen keine Rolle. Aber vielleicht fürchten die Juristen auch einfach nur ganz egoistisch massive Einkommensverluste, sollten ihre Mandanten erfolgreich an weiteren Gewaltaten gehindert werden.

(Spürnase: novalis78)

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48 KOMMENTARE

  1. Es ist auch sch…egal, ob sie geistig weniger entwickelt sind.
    Sollten sie Ausländer sein dann sollte sich das Herhunftsland um die Reifung der armen Jungs kümmern.
    Deutschland kann nicht für die Beseitigung aller Defizite in der Welt zuständig sein.

  2. Immer, wenn man denkt, mehr Realitätsblindheit kann nicht mehr gehen, wird man von den Gutmenschen eines besseren belehrt….

    Das wird so in 20 bis 30 Jahren besser, wenn die Alt-68er in die ewigen Jagdgründe eingegangen sind.
    Aber dann ist es wahrscheinlich zu spät 🙁

    [Satire]
    Jugendstrafrecht für Alle!
    [/Satire]

  3. Prima – das haben wir gern:

    Wählen gehen mit 16 und Jugendstrafrecht bis 40 oder 45

    Wann ist man denn jetzt offiziell erwachsen? Wenn man wählen darf, oder wenn man dem Erwachsenenstrafrecht unterliegt??

  4. Oh je, „Schläfrig-Holstein , meerumschlungen…“

    Vielleicht helfen auch Tanzstunden bei der Ex-MP, wie hieß die noch mal?

  5. Aus Sicht der Strafverteidigervereinigung durchaus eine ökonomisch sinnvolle Forderung:

    -> Mehr Jugendstrafrecht für alle
    -> vermehr jugendliche Gewaltverbrecher auf freiem Fuß
    -> Steigerung der verübten Verbrechen
    -> Steigerung des Einkommens der Strafverteidiger.

    Aus Sicht eines Strafverteidigers ist ein Straftäter, der lediglich Strafen zur Bewährung und damit Gelegenheit für weitere Verbrechen erhält, eine Gelddruckmaschine.

  6. Da die Adoleszenzphase heute bis 39,5 Jahre dauert (In manchen Fällen hört sie nie auf, was eine Ausweitung bis ins frühe Rentenalter nahelegt, besonders bei 68 und co.), wäre es angeraten das Jugendstrafrecht generell anzuwenden. Wegen pubertärer Auflehnung könnte man beispielsweise Helmut Schmidt zu 5 Std. gemeinnütziger Gartenarbeit verurteilen, wenn der sich der wiederholten Missachtung des Rauchverbots schuldig gemacht hat.

  7. Man weiss nicht ob man lachen oder weinen soll. Wir wissen jetzt: wir alle sind nicht verantwortlich für das was wir tun. Eigentlich sollte generell das Jugendstrafrecht angewandt werden.

  8. Den Schleswig-holsteinern geht es eben viel zu gut!!!!

    Die wissen doch hier in dem Bundesland gar nicht, wie es in DL abgeht und was die wahre Realität ist! Gott wirf Hirn vom Himmel, und lass es hier (Schl. holst.) nicht auch so schlimm werden – gleich muss ich heulen ^^

  9. Der Vorschlag demonstriert allerdings perfekt die Mentalität der in der Strafrechtspflege Tätigen.

  10. Uuuuuiiii, wenn da jetzt mal unsere Kültürbereicherer nicht aufs Ärgste beleidigt sind.

    Immerhin wurden sie von den Strafverteidigern als geistig zurückgeblieben beschrieben… 😉

  11. Damit wäre der Willkür gutmenschlicher Richter die Tür noch weiter geöffnet.

    Schon vor nicht langer Zeit hieß es, Straftaten mit rechtsradikalem Hintergrund sollten härter bestraft werden. – Verschiedenes Strafmaß für verschiedene Gesinnung!

    Wenn z.B. ein wehrloser Mensch überfallen wird, so verlangt dies nach angemessener Bestrafung, und zwar nicht nur in dem Falle, in dem mir die Gesinnung des Täters nicht paßt.

    Hubschrauber-Freiflug nach Karlsruhe mit Sichtschutz für den einen, Segeltörn zur Re(?)-sozialisierung für den andern?

    Was steht am Ende einer solchen Entwicklung: Immerwährendes Jugendstrafrecht für Fremdstämmige und im Gegenzug um so härtere Bestrafung aller Einheimischen mit Ausnahme linker Gutmenschen?

  12. Ich schlage vor: alle Strafen abschaffen, die Polizei bekommt eine neue Aufgabe als Wildhüter, alle Gerichte sperren zu, sämtliche Arbeitnehmer im Justizbereich gehen in Frühpension (ohne Abzüge).

  13. mit 18 Volljährig.. Mit 18 will jeder von den Kids als Erwachsen angesehen werden. Die Verüben wie die großen Straftaten dann sollen sie auch ab dem 19. Lebensjahr nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden! Man sollte auch die Straffreiheit von 14 Jahre auf 11 Jahre runter setzen. Denn viele Straftaten werden von unter 14 Jährigen begangen die damit auch noch prahlen:“Mir könnt Ihr sowie so nichts! Bin ja noch keine 14!“ Wer so argumentiert der ist glaube ich reif genug um mal ein paar Monate in den Knast zu fahren!

  14. #11 virOblationis (08. Jan 2008 09:32)

    Sehr guter Beitrag, auf den Punkt gebracht. Nicht das Jugendstrafrecht ist das Problem, sondern die Öffnung zur Willkür.

  15. Berufswahl ist Symptomwahl…..das gilt auch für Anwälte.
    Mit der oben genannten Begründung könnte man das „Jugendstrafrecht“ auf vermutlich 95% aller Straffälligen anwenden.
    Witzigerweise erwägt man gleichzeitig, das Wahlrecht auf 16jährige auszudehnen….

  16. Freedom3000, mit Ratifizierung des neuen EU Vertrags steht EU Recht de facto über deutschem Recht.

  17. was einen an der ganzen diskussion um das strafrecht ärgern kann: wieso denkt jeder juristische laie eigentlich, dass das jugendstrafrecht per se kuscheliger oder harmloser sei?
    im gegenteil: richter können zielgerichteter, schneller und effektiver gegen jugendkriminalität vorgehen! ein schuß vor den bug bei ersttätern kann mit dem jugendstrafrecht viel einfacher realisiert werden! legt man den maßstab des erwachsenen-strafrechts an, würden fälle schlichtweg eingestelle!
    nicht die gesetze (bzw. das jugendstrafrecht) sind das problem, sondern die umsetzung durch die gerichte. manche richter sind wegen der flut an fällen zeitlich schlichtweg überfordert. und was macht populist koch dagegen? genau, er reduziert in hessen nochmal über 1000 stellen in justiz und polizei! das kanns nicht sein…

  18. Man sollte der Frage nachgehen ob die Strafverteidigervereinigung schon die nötige geistige Reife besitzt.

  19. #19 citoyen77

    Aber wenn der Schuss nicht hilft, was dann? Dann bekommt man als Resultat „nette“ Jungs wie die Münchner Schläger. Und was dann? Wieder Jugendstrafrecht? Bei einem der beiden hat es 41 Mal nicht funktioniert. Also bitte…

  20. @#19 citoyen77

    Ich stimme dir in einem zu – angesichts dramatisch steigender Zahlen von Zuwandererkids begangener Straftaten ist es kontraproduktiv, Stellen bei Justiz und Polizei abzubauen.

    Bezüglich der Wirksamkeit von Jugendstrafen muß ich dir allerdings wiedersprechen, das funktioniert ziemlich gut beim Nachwuchs von „Eingeborenen“ und gut integrierten Zuwanderern – jedoch offensichtlich überhaupt nicht bei der Haupttätergruppe. Und das genau ist das Dilemma.

  21. abgeschwächtes jugendstrafrecht mit kuschelvollzug für kriminelle ausländer bis ans lebensende.
    verschärftes erwachsenenstrafrecht für alle, die rechts von der linken/sed stehen von der geburt an.
    oder wie soll man die „experten“ aus hedwig-holzbein anders interpretieren?

  22. #2 Biker

    Das wird so in 20 bis 30 Jahren besser, wenn die Alt-68er in die ewigen Jagdgründe eingegangen sind.
    Aber dann ist es wahrscheinlich zu spät.

    Das ist ein Denkfehler. Die Alt-68er verbreiten nicht nur ihren Unsinn und sterben irgendwann still und heimlich aus. Nach dem Marsch durch die Institutionen haben sie sich an den entscheidenden Stellen (Hochschulen usw.) eingenistet und können auch die nachfolgenden Generationen „durchseuchen“.

  23. @#19 citoyen77

    im gegenteil: richter können zielgerichteter, schneller und effektiver gegen jugendkriminalität vorgehen! ein schuß vor den bug bei ersttätern kann mit dem jugendstrafrecht viel einfacher realisiert werden!

    Jaja, hätte, könnte, würde, müßte, sollte …

    Eine funktionierende Justiz kann man aber leider nunmal nicht auf Konjunktiven und frommen Wünschen aufbauen.

    Die Richterschaft – durchsetzt von Sozialisten, verhinderten Bewährungshelfern und verdeckten Sozialpädagogen – schöpft den gesetzlichen Strafrahmen nicht angemessen aus.

    Unsere Gesetze erlauben verantwortungslosen strafunwilligen Richtern, brutale Gewalttäter selbst bei 30 und mehr Delikten wieder auf freien Fuß zu setzen.

    M.E. braucht es hier dringend verbindliche Mindeststafen, damit auch der unwilligste Verbrecherversteher bei Gericht dann Sanktionen zu verhängen hat.

    Desweiteren:
    Weshalb beispielsweise ein 21jähriger, der aus purer Mordlust einen Menschen zu Tode prügelt, noch nach Jugendstrafrecht mit maximal 10 Jahren – von denen nur 2/3 zu verbüßen sind – zu bestrafen sein soll, versteht kein normaler Mensch.
    Daher wäre eine Abhebung des Strafrahmens hier durchaus angebracht.

    nicht die gesetze (bzw. das jugendstrafrecht) sind das problem, sondern die umsetzung durch die gerichte.

    Doch, die Gesetze sind Teil des Problems, denn sie erlauben strafunwilligen Richtern, sich hinter ihnen zu verstecken.

    manche richter sind wegen der flut an fällen zeitlich schlichtweg überfordert.

    Soso, und weil der arme Jugendrichter überlastet ist, muß er dann eben einen Gewaltverbrecher auf Bewährung wieder freilassen?
    Absurde Logik.

    und was macht populist koch dagegen? genau, er reduziert in hessen nochmal über 1000 stellen in justiz und polizei! das kanns nicht sein…

    Das ist der einzige vernünftige Satz, den ich von Dir in den letzten Wochen hier auf PI gelesen habe – ja, richtig, Koch hatte nun viele Jahre Zeit, da etwas zu unternehmen.

    Das Koch nun einen Wahlkampf gewinnen will, ändert trotzdem nichts daran, daß er in der Sache Recht hat.

  24. #19 citoyen77

    im gegenteil: richter können zielgerichteter, schneller und effektiver gegen jugendkriminalität vorgehen! ein schuß vor den bug bei ersttätern kann mit dem jugendstrafrecht viel einfacher realisiert werden! legt man den maßstab des erwachsenen-strafrechts an, würden fälle schlichtweg eingestelle!

    Ist schon wieder Märchenstunde? Die Täter von München, Serkan A. (20) und Spiridon L. (17), wurden insgesamt bereits 65-mal(!) aktenkundig, aber so richtig viel scheint die Anwendung des Jugendstrafrechts nicht gebracht zu haben.

  25. Die leben doch von denen. Wenn die Verbrecher im Knast sind, kann man nicht mehr an ihnen verdienen. Lobbyistenvereinigung hoch 3

  26. @Plondfair:

    aber so richtig viel scheint die Anwendung des Jugendstrafrechts nicht gebracht zu haben.

    Man wollte sicherlich ihre günstige Sozialprognose nicht gefährden…

  27. Wenn man ständig Verbrecher verteidigen und sich Argumente ausdenken muss, warum sie nicht ins Gefängnis kommen sollten, dann muss das im Laufe der Jahre und Jahrzehnte unvermeidbar einen Einfluss auf die Moral und den Charakter haben. Irgendwann glaubt man dann den Mist, den man selbst verzapft.

  28. Die Herren (und Damen) Verteidiger verdienen doch sehr gut an kriminellen Ausländern. Als Pflichtverteidiger werden die doch bestimmt vom Sozialamt, also dem Steuerzahler bezahlt. Als Wahlverteidiger brauchen sie nur ein Dutzend solcher Kundschaft und schon ist ihr Einkommen abgesichert. Ihr Honorar wird wahrscheinlich von den Raubzügen bezahlt, welche die Freigelassenen danach durchführen.

    Zitat von dem Anwalt im #15 genannten Link zur tageschau.de:
    „Swatek: Mich macht sie richtig wütend. Die Probleme existieren in dieser Form nicht. Die Lösungen, die dafür vorgeschlagen werden, sind darüber hinaus nicht durchführbar. Es ist klar, dass härtere Strafen nicht abschrecken und Haftstrafen Jugendliche erst recht in eine kriminelle Karriere einsteigen lassen.“

    Aha, wenn ein Richter doch mal ausnahmsweise nach 40 Straftaten eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung aussprechen sollte, dann fängt also danach die kriminelle Karriere erst an!

  29. und wieder sind wir hier soweit, daß wir uns über Verbrecher unterhalten, über Täter. Der Täter interessiert mich nur insoweit, daß die anständigen Teile der Gesellschaft vor denen geschützt werden. Wird denn vergessen, daß Haft nicht ausschließlich für Täter da ist, sondern auch zum Schutz der Gesellschaft vor weiteren Verbrechen? Mich läßt Resozialisierung völlig kalt, jemand, der 41x als Straftäter auffällt, ist nicht resozialisierbar, der war noch nie sozialisiert, und so ein typ kann meinetwegen irgendwo vermodern oder Wind um die Ecke schaufeln, die Gesellschaft muß geschützt werden davor, daß der erneut Straftaten begehen kann.

  30. Diese Doofies sollten zum täglichen U-Bahnfahren verdonnert werden, dann machen sie wahrscheinlich keine solchen Vorschläge mehr.

  31. Hallo alle zusammen, ein frohes neues Jahr wünsche ich allen!

    Das sieht ja gut aus hier,viele neue Leute, tolle Besucherzahlen.

    Das sieht mal wie ein guter Start ins neue Jahr aus.

    Zum Thema:

    Sorry an die hier schreibenden und lesenden Rechtsanwälte, aber der muss raus(aus eigener Erfahrung):

    Die vier wichtigsten Sätze eines RA?

    Das gewinnen wir.

    Unterschreiben Sie mal die Vollmacht.

    Das war ein krasses Fehlurteil.

    Wir gehen in Berufung.

    Gruss Wolfrabe

  32. Es scheinen immer mehr PI zu lesen.
    Heute in den RTL-Nachrichten ein Interview mit irgendeinem Bonzen, daß aufhorchen ließ:

    “ …solange das Alt-68-er Gutmenschentum in der Justiz beherrschend ist, wird es keinerlei Fortschritte geben…“

    Die Wörter werden immer konkreter.
    Und PI liefert Fakten und Argumente. Weiter so! 🙂

  33. „Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen, es muss anders werden, wenn es gut werden soll.“
    Georg Christoph Lichtenberg (1742-99)

    Vielleicht haben die den guten Herrn auch gelesen – aber sicher nicht verstanden!

  34. Die Praxis zeige, dass zunehmend Menschen vor Gericht stünden, die in ihrer Reifeentwicklung zurück seien und erheblich älter als 21 Jahre sind.

    Dann sollen diese Leute aber auch konsequenterweise nicht wählen dürfen, denn wo kommen wir denn hin, wenn das Schicksal unseres Staates von solchen bestimmt wird (gut, sieht man jetzt schon). Und Autofahren wollen die natürlich auch dürfen, genau wie Discotheken besuchen, harten Alkohol trinken etc…

  35. Wünsche euch auch allen noch ein gute neues Jahr.
    Lese ja wieder ne Weile mit, aber bin bisher zu keinem Kommentar gekommen.
    Ich kann das absolut nicht verstehen, einerseits ist mit mit 17,18 reif genug um Auto zu fahren (was ja eine enorme Verantwortung bedeutet), zu wählen, Geschäfte abzuschließen und Verträge zu unterschreiben, aber für seine Straftaten ist man aufeinmal wieder unreif?!

    OT:
    Habe vor einer Weile auf einer ultralinken Seite einen Vorschlag gesehen, wie man die Straftaten auf 0 reduzieren kann und somit keine Polizei mehr braucht:
    – da unsere Gesellschaft auf materielle Dinge und Eigentum aufgebaut ist -> alles verallgemeinern und Privatbesitz abschaffen -> keine Vermögensdelikte (Diebstahl (eine der häufigsten Straftaten), Betrug, Raub, etc) mehr
    – Betäubungsmittel legaliesieren -> keine Verstöße mehr gegen das BtmG -> keine kriminalisierte Konsumenten
    – …..
    der Schwachsinn ging ewig weiter. ABER die GLAUBEN wirklich das das was hilft.
    Ebenso wie sich die Poliker freuen, dass die Straftaten runtergehen, wenn sie Polizeistellen streichen. Klar weniger Leute können auch weniger aufdecken, denkt der normale Mensch, nicht so andere.

  36. Das immer nur über Gesetzesänderungen und -ausweitungen gesprochen wird macht mich echt wütend!
    Was nutzen die Gesetze, wenn die Beamten fehlen, sie durchzusetzen???
    Was wir brauchen sind viel mehr Polizisten und keine neuen Gesetze! Die,die wir haben reichen völlig aus, vorausgesetzt, sie werden durchgesetzt und vollständig ausgeschöpft!!!

  37. Kein höherer Unterhalt bei Ganztagsbetreuung

    Erschienen am 08. Januar 2008 im KSTA.

    Ganztägige Betreuung in der Kita bedeutet nicht mehr Unterhalt fürs Kind
    Ein Kind getrennt lebender Eltern hat auch dann keinen höheren Unterhaltsanspruch, wenn es in einem Kinderhort ganztägig betreut wird. Ein entsprechender Beschluss des hessischen Oberlandesgerichts in Frankfurt wurde jetzt in der Zeitschrift „OLG-Report“ veröffentlicht. Begründung des Gerichts: Die Ganztagsbetreuung diene nicht in erster Linie erzieherischen und entwicklungsfördernden Zwecken, sondern solle der Mutter eine berufliche Betätigung ermöglichen.

    das sind die gleichen robenträger, die wert auf die feststellung legen, dass fehlentwicklung schon im kindergarten erkannt werden müssen um gegenzusteuern.

    juristische schizofrenie! das schreit zum himmel!

  38. Jugendstrafrecht für alle Schwerverbrecher bis zum 65. Lebensjahr. Für Personen über 65 Jahre sollte man ein Altersstrafrecht einführen, mit einer Strafe von max. 6 Monaten.
    Der Einfachheit halber sollten alle Musels ohnehin nach der Sharia abgeurteilt werden. Für Verbrechen von Musels an Christen benötigt man kein Strafrecht, da dieses vom Koran toleriert wird.

    Kann mir jemand logisch und rational nachvollziehbar erklären, warum 18-jährige alle Rechte eines Volljährigen genießen aber nicht mögliche Konsequenzen tragen brauchen?

    Für die Freiheit!

  39. Ist es in Deutschland nicht möglich aus der EU auszutreten und das Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen?
    Ich bin mir sicher, dass fasst alle Deutschen gegen diesen beschissenen Machtapparat sind welcher alle bevormundet!
    Ich danke hiermit aus tiefstem Herzen Herrn Christoph Blocher, dass er uns CH-er vor diesem Fehler EU bewahrt hat!

  40. Es ist davon auszugehen, dass der Tatbestand der Beihilfe durch Teile der „Grünen“ und der SPD, namentlich Claudia Roth und Kurt Beck erfüllt wird. Alle lebenden Opfer sollten entsprechende Anzeigen auf den Weg bringen.

    Vgl.:

    Wegen Beihilfe zu einer Straftat macht sich derjenige strafbar, der vorsätzlich einem anderen zu einer ebenfalls vorsätzlich begangenen, rechtswidrigen Tat Hilfe leistet.
    Es kommt hier sowohl physische als auch psychische Hilfe in Betracht. Allerdings muss die Haupttat durch das Hilfeleisten gefördert werden.
    Die Hilfe muss nicht den Taterfolg erst möglich machen, vielmehr reicht es aus, wenn durch sie die Chancen für das Gelingen erhöht werden oder die Tat auf sonstige Weise erleichtert wird.

    Eine Beihilfe im Sinne des deutschen Strafrechts (§ 27 Abs. 1 StGB) liegt dann vor, wenn jemand (der Gehilfe) vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat (erfolgreich) unterstützt.

    Dies kann in unterschiedlicher Form geschehen, z.B. durch aktive Hilfeleistung (physische Beihilfe) oder durch motivierendes Bestärken (psychische Beihilfe). Es muss in jedem Fall eine fremde, rechtswidrige Haupttat vorliegen, welche von dem Gehilfen unterstützt wird. Welches Verhalten für dieses ‚Unterstützen‘ als ausreichend angesehen wird ist umstritten: Die herrschende Lehre fordert, dass die Unterstützung des Gehilfen kausal für das Gelingen der unterstützten Haupttat sein muss. Die Rechtsprechung lässt es dagegen bereits ausreichen, wenn die Haupttat in irgendeiner Weise durch die Hilfeleistung gefördert wurde.

    Für die Annahme einer Beihilfehandlung ist es nicht einmal unbedingt notwendig, dass der Haupttäter davon Kenntnis hat.

    Das StGB sieht vor, dass der Beihilfe leistende Tatteilnehmer (der Gehilfe) milder bestraft wird als der Haupttäter (§ 27 Abs. 2 StGB).

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