Am 24. Juli veröffentlichte PI einen Artikel über den Journalisten Tobias Bezler (Foto l.), der unter seinem Pseudonym Robert Andreasch bei einer TV-Reportage der Abendschau des Bayerischen Fernsehens mitgewirkt hatte. Dort wird der Chefredakteur der Studentenzeitschrift „Campus“ der Bundeswehr-Uni Neubiberg in die Nähe des Rechtsradikalismus gerückt. In dem Beitrag „Unterlaufen Neonazis Studentenzeitung?“ ist von „rechtem Rand“ sowie „Rechtsaußen-Milieu“ die Rede. Als bekannt wurde, dass der Journalist Andreasch-Bezler auch bei extrem linken Medien mitmischt, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, hat man sich beim BR offensichtlich von ihm distanziert.

(Von Michael Stürzenberger)

Andreasch-Bezler ist seit zwei Jahren quasi Dauergast bei PI-, BPE- und mittlerweile auch FREIHEIT-Veranstaltungen, wobei er immer wortlos zuhört, mitschreibt und vor allem viel fotografiert – meistens die Teilnehmer dieser Veranstaltungen, die er mit seinem langen Objektiv wohl auch in Portraitgröße ablichtet. Seine Artikel erscheinen dann häufig in extrem linken Publikationen wie Indymedia, Antifa-nt, Jungle World, Avanti, a.i.d.a. etc. In den 90er Jahren soll er schon in der extrem linken Szene Ellwangens und Ulms aktiv gewesen sein. In ihrem Artikel „Wer anderen eine Grube gräbt“ beschreiben Autoren des Internetblogs „nonkonformist“ den Werdegang Bezlers aus ihrer Sicht:

Seinem Ruf als Anti-AKW-Aktivist machte Bezler immerhin alle Ehre. Im Dezember 1996 trug er sich ins Internet-Gästebuch der Kampagne „Castor-nix-da“ ein, wo er ganz in revolutionärer Manier die durchgehende Kleinschreibung verwendete und sich mit recht militanten Sprüchen hervortat („…bis bald im wendland. atomanlagen, atomtransporte angreifen!“). Der „Widerstand“ gegen die Castor-Transporte nach Gorleben im Wendland war zu dieser Zeit eine beliebte Spielwiese für die Gewalt-Exzesse der sog. Autonomen. Bezler war zu der Zeit Aktivist der militanten Ulmer Anti-AKW-Initiative „AKWeg“, die es trotz Polizeibewachung mehrmals schaffte, auf der Ulmer Donaubrücke Castor-Züge aus dem nahen AKW Gundremmingen zu blockieren.

Die v.a. in den 90er-Jahren aktive Gruppe gehört in den Dunstkreis der autonomen Szene und hat die selbe Postanschrift wie die „Antifa Ulm/Neu Ulm“, Dauergast im baden-württembergischen Verfassungsschutzbericht („Gegen Nazis auch militant vorgehen ist richtig und notwendig…“). Unter selbiger Adresse ist in Ulm – einem der regionalen Schwerpunkte der gewaltbereiten linksradikalen Szene Baden-Württembergs – auch die „Antifa Jugend-Front“ (AJF) Ulm und die „AntifaWanderAktion“ (AWA) erreichbar, letztere nach eigenen Angaben ein „bundesweites Projekt, welches aus der zunehmenden Notwendigkeit entstand, die Rechtsentwicklung in den neuen Bundesländern zu bekämpfen“, und dafür Zivildienstleistende oder Leute im Freiwilligen Sozialen Jahr im Kampf gegen Rechts in Mitteldeutschland verheizen will.

Der Artikel des „nonkonformist“ beschäftigt sich dann im weiteren auch noch mit einer anderen scheinbaren Aktivität von Tobias Bezler in seinem „Kampf gegen Rechts“:

Bezler ist ein echtes Phänomen. Gehört er doch zu der (gottlob) ganz seltenen Sorte von „Journalisten“, die sich gleichzeitig auch noch an tätlichen Angriffen auf ihre Beobachtungs- und Recherche-Objekte beteiligen. Wenn er, wie es so schön heißt, die „rechte Szene verfolgt“, ist das offensichtlich wörtlich zu nehmen. So war er etwa am 10. November 2004 an einem Überfall einer linksextremen Schlägerbande auf nationale Demonstranten in München beteiligt. Gemeinsam mit Falko Blumenthal, seines Zeichens bayerischer Landesvorsitzender der DKP-Jugendorganisation SDAJ, hatte Bezler ein Fußvolk „antifaschistisch“ aufgehetzter Münchner Schüler um sich geschart, mit dem sie die Objekte ihres Hasses verfolgten und auf der Donnersberger Brücke schließlich einkreisten.

Auf dem „Schlachtfeld“ blieben zwei schwerverletzte Andersdenkende zurück, die u.a. mit Prellungen und Nasenbeinbruch ins Krankenhaus eingeliefert werden mußten. Keine halbe Stunde später wurde der komplette 18-köpfige Trupp von der Polizei festgenommen. Wobei sich die Antifa-Kids – durchwegs (noch) unbeschriebene Blätter und Mitläufer und meist gerade halb so alt wie Bezler – bei dem Hetzer aus Ulm recht herzlich für diese „Aktion“ bedanken können. Zogen sie sich dabei doch – abgesehen von einigen Vorstrafen wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Beleidigung und Waffenbesitz, die heutzutage offenbar zum Standardprogramm gehören – den ersten polizeilichen Ärger ihres jungen Lebens zu.

Wer indes glaubt, daß Tobias-Raphael Bezler alias „Robert Andreasch“ nach dem Vorfall eines Besseren belehrt oder gar aus dem Verkehr gezogen worden wäre, der irrt gewaltig. Kein halbes Jahr später koordinierte er in der Münchner Fußgängerzone schon wieder seine roten Sturmtruppen per Handy bei der Jagd auf Andersdenkende. So sieht engagierter und aktiver „Kampf gegen Rechts“ und „für Demokratie“ also aus in der Bundesrepublik Deutschland des Jahres 2005.

Über einen anderen Vorfall bei der Beerdigung eines NPD-Mitglieds im Passauer Stadtteil Patriching schrieb die Süddeutsche Zeitung am 15.4.2009:

Nach der Beerdigung formierte sich die Trauergemeinde zu einem Zug mit Fahnen und Transparenten. Am Rande dabei: Der Journalist Tobias Bezler, der seit Jahren im rechtsextremen Milieu recherchiert. Er dokumentierte den Zug mit seiner Digitalkamera. Das gefiel einigen der Neonazis nicht – mehrfach forderten sie ihn auf, mit dem Fotografieren aufzuhören.

Wenig später eskalierte die Situation: Etwa 30 Rechtsextreme umringten Bezler, schlugen ihn, traten nach ihm, versuchten, ihm die Kamera zu entreißen. Schließlich ging der Fotograf zu Boden, wo die Neonazis weiter auf ihn eintraten, so dass er sich mehrere Rippen brach. Im Verlauf des Geschehens war das Objektiv aus der Kamera herausgebrochen worden – so massiv, dass beide Teile irreparabel beschädigt wurden. Das Objektiv flog Phillip Hasselbach, der etwas abseits stand, vor die Füße. Und der sprang laut Polizeibeamten, die als Zeugen aussagten, mit beiden Füßen darauf, so dass es zertrümmert wurde.

Die „Deutsche Stimme“ berichtete am 4.1.2010:

Eine gewisse Bekanntheit erlangte der Linksaußen-Reporter durch seinen Auftritt bei der Beerdigung von Friedhelm Busse – dort fotografierte er Teilnehmer aus nächster Nähe und provozierte so penetrant, daß es zu einer körperlichen Konfrontation kam. Der »wachsame Journalist« – so hieß es später im linken NDR-Magazin Zapp – sei »brutal zusammengeknüppelt« worden, zwei Rippen waren angeblich gebrochen. Im Beitrag empörte man sich, daß der liebe Kollege auf rechten Internetseiten mit Foto und persönlichen Daten vorgestellt wurde, dabei ist genau das seine eigene Masche: Fotografieren, Daten und Informationen sammeln, um diese dann in linken Postillen und auf Vorträgen auszubreiten. Besonders auf öffentlichen Kundgebungen und bei Gerichtsverfahren sammelt er Material, mit dem er Mißliebige dann an den Antifa-Pranger stellt (…)

Das setzte sich in München fort, wo er als Soziologie-Student eingeschrieben war. Artikel unter seinem Pseudonym findet man im Rechten Rand, der trotzkistischen Avanti und der antideutschen Jungle World sowie in Sammelbänden, außerdem verdingt er sich als Vortragsredner und Plattenaufleger, zum Beispiel bei Besäufnissen der Autonomen Antifa Freiburg. An tätlichen Angriffen auf seine »Recherche«-Objekte soll Bezler auch schon beteiligt gewesen sein – kein Grund, sich später nicht selbst als unschuldiges Opfer von »Nazi-Schlägern« vermarkten zu lassen.

Hier die angesprochene NDR-Reportage, in der Tobias Bezler selber berichtet:

Bezler-Andreasch bestreitet nun jedoch die im Nonkonformisten-Artikel (und damit auch die in der Deutschen Stimme) beschriebene Art und Weise der früheren Auseinandersetzungen mit Rechtsextremisten. Er lässt gegenüber dem Autor des PI-Artikels in einem Anwaltsbrief mitteilen, dass er nie in eine oder mehrere Schlägereien mit Rechtsextremisten verwickelt gewesen sei. Daher könne er deshalb auch nicht jugendliche Linksextremisten in solche Schlägereien mit Rechtsextremisten geführt haben und habe es auch nicht. Die zitierten Behauptungen seien frei erfunden.

Da Bezler über seinen Anwalt vom PI-Autor knapp 550 Euro für „Rechtsverfolgungskosten“ verlangt, ist es nun wichtig, dass sich die möglichen Beteiligungen Bezlers bei diversen Ereignissen in Ellwangen, Ulm, Neu-Ulm, Stuttgart, München oder anderswo durch weitere Zeugen belegen lassen. Vor allem auch die Vorgänge am 10. November 2004 auf der Donnersberger Brücke in München sowie ein halbes Jahr später in der Münchner Fußgängerzone sind hierbei bedeutsam.

Wer also selber Beobachtungen beitragen kann, möchte dies doch bitte hier im Kommentarbereich oder unter der email-Adresse von PI München tun.

» pi-muenchen@gmx.de

Hochinteressant ist im Übrigen auch, was in dem Blog „Rechtes Regensburg“ über einen Vortrag von Robert Andreasch – Tobias Bezler am 1. Juni 2006 in Regensburg zu lesen ist:

Auch kriminell gesinnte Antifa-Aktivisten kamen auf der Veranstaltung nicht zu kurz: Mit Genugtuung berichtete Andreasch von „gelungenen Aktivitäten“. So spielte er mit breitem Grinsen auf ein Gebäude in Norddeutschland an, welches die Antifa im Besitz angeblicher „Nazis“ wähnte; dieses sei dann „plötzlich in Flammen aufgegangen“. Laut lachend klopft man sich dann in der Runde gegenseitig auf die Schulter, was sie doch für tolle Burschen sind…

Der Kampf gegen Rechts™ scheint also viele Mittel zu rechtfertigen – auch wenn sie den zitierten Beschreibungen nach offensichtlich nicht immer legal sind..

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75 KOMMENTARE

  1. Verstehe nicht, wieso der Autor für den Inhalt eines Zitates aus einer externen Quelle, in diesem Falle der NPD-Publikationen haften soll? Müsste der Kläger sich da nicht an die Verfasser der Zitate halten?

  2. Übrigens, der Nonkonformist ist eine judenfeindliche Nazisau.

    Gegen Israel ist er mit allen Bartträgern solidarisch.

  3. Das sind eh immer die besten, mit ner „Übermacht“ auf einzelne Personen gehen und falls es ihnen selbst passiert, weinend das Opfer spielen.
    Aber das kennen wir ja von der SAntiva, recht haben nur die Menschen die auf ihrer Seite stehen, der Rest ist Kollateralschaden.

    Aber man muss gestehen das er Mum hat, wobei das nicht ganz so Korrekt ist da er ja als Linker immer das Gesetz auf seiner Seite hat. Wärend Rechte die von Linken verprügelt werden, wohl eher nicht auf den Schutz des Staates vetrauen dürfen.

  4. mich interessiert nur eines, gibt es ein spendenkonto, damit herr stürzenberger bestmöglichst vertreten werden kann?

  5. Editierung:

    Die Nonkonformisten sind judenfeindliche, antichristliche, neuheidnische, antiamerikanische, pro iranische, Hitler-nostaligische Verschwörungssektierer.

    Kurz: typisches Nazipack.

  6. #3 Exodus (28. Aug 2011 23:53)
    edit: SAntifa muss es natürlich heissen, muss wohl doch langsam mal das Licht einschalten 😉

  7. #1 GW:

    Es geht um folgende 2 Sätze im PI-Artikel:

    Warum Bezler als Journalist ein Pseudonym benutzt, verwundert auf den ersten Blick. Möglicherweise will er verbergen, dass er in den 90er Jahren in der militanten Anti-AKW-Bewegung („Atomanlagen, Atomtransporte angreifen“) mitmischte und auch ab und zu in Schlägereien mit Rechtsextremisten verwickelt war, bei denen er jugendliche Linksextremisten gezielt in die Auseinandersetzungen geführt haben soll.

  8. Der bringt ja alle Voraussetzungen mit die man braucht um ein Pöstchem in einflussreicher Stelle zu ergattern. Kriminelle Vergangenheit, Grün, Links, ein Lebenslauf wie im Bilderbuch 😀

  9. War wohl nichts mit „Gesicht zeigen gegen Rächtz“.
    Aber schon witzig, kaum bekommt ein Linksextremer mal die eigene Medizin zu kosten, was das Ausgrenzen und Bekanntmachen betrifft, geht das Gewinsele nach Hilfe durch die geschmähte Staatsmacht und duch den verachteten Rechtsstaat los.

    Links, faschistoid, gewaltbereit und laut – aber trotz Allem erbärmlich.

    Etwas mehr Deutschtum und Deutsche Tugenden könnten den Herren Linksextremisten nun wirklich nicht schaden.

    ———————-

    Die Assifanten haben das Netz gut geputzt, zum Vorfall auf der Donnersberger Brücke sind nurmehr „Error 404“-Meldungen zu bekommen…

    Ausser hier, das müsste der fragliche Vorfall sein.:

    Polizeigewalt gegen Antifaschisten

    18 AntifaschistInnen am 10.11.2004 bei Nazikundgebung in München festgenommen. Darunter der Sprecher der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ) Bayern.

    Am 10.11.2004 fand in München eine Nazikundgebung statt, zu der 15 Teilnehmer kamen. Sie wurde organisiert von Martin Bordin und Roland Wuttke. Martin Bordin ist Chef der „Kameradschaft Süd“. Sie gilt als gewaltbereit und wurde zuvor von Martin Wiese angeführt, der momentan wegen des geplanten Bombenanschlags auf die Grundsteinlegung des neuen jüdischen Gemeindezentrums in Untersuchungshaft sitzt. Bereits während der Versammlung hatte sich ca. 60 bis 70 Gegendemonstranten versammelt. Aus bis noch nicht geklärten Gründen wurden 18 meist minderjährige Münchner AntifaschistInnen von der Polizei festgenommen. Laut Polizeiangaben soll es nach der Veranstaltungen zu gewaltsamen Ausschreitungen ausgehend einer „Gruppe der Linken“ zwischen Nazis und Antifaschisten gekommen sein. Die 18 Gefangenen blieben bis zum Nachmittag des nächsten Tag eingekerkert. Während dieser Zeit soll es neben massiven Einschüchterungsversuchen, auch zu gewaltsamen Übergriffen seitens der Polizei gekommen sein. Da alle 18 in Einzelhaft saßen, wird dies aber wohl nie zu beweisen möglich sein. Am 11.11. zwischen zwei und drei Uhr nachts stürmten 9 Beamte des K-142 (politische Polizei) die Wohnung des Sprechers der SDAJ und beschlagnahmten den privaten Computer des derweil noch in Arrest sitzenden. Sein Mitbewohner zu diesem Ereignis: „Es war ein Schock. Ich hörte wie jemand durch die Wohnungstür kam und dachte es wäre mein Mitbewohner. In der halbdunklen Wohnung stand ich plötzlich einer bewaffneten Meute gegenüber. Einer der Polizisten zielte mit seiner geladenen und entsicherten Waffe auf mich.“ Derweil sind alle AntifaschistInnen wieder auf freiem Fuß, aber es wird weiter gegen sie ermittelt. Solidaritätsbekundungen bitte an sdaj-muenchen@freenet.de senden.

    http://www.archiv.dkp-muenchen.de/main-archiv-2004.shtml

    Die Anwälte der genannten Geschädigten bzw. die Geschädigten selbst dürften Infos über die Beschuldigten haben.
    Die Staatsanwaltschaft auch, aber die wird nichts rausrücken…

  10. @ #8 Michael Stürzenberger (29. Aug 2011 00:00)

    Wurde bereits juristisch überprüft, ob dieser Kostenerstattungsanspruch besteht?
    Es geht anscheinend um den Vorwurf der üblen Nachrede. Um daraus einen Kostenerstattungsanspruch zu konstruieren sind noch weitere Schritte nötig…

  11. #8 Michael Stürzenberger (29. Aug 2011 00:00)

    Als Ursache für das Pseudonym kursiert auch noch eine andere Theorie:

    Daneben bot Bezler als „Sozialwissenschaftler“ und freier Journalist seine Dienste an. Nach
    eigenen Angaben war und ist er – in welcher Form auch immer – für den „Zeitspiegel“ des
    Bayerischen Rundfunks sowie für Spiegel-TV und die Süddeutsche Zeitung tätig. Allerdings
    verwundert es nicht, daß seine „journalistischen“ Ergüsse v.a. in Zeitungen und Zeitschriften
    des linken bis linksextremen Spektrums Platz fanden. So etwa im April 2003 in der
    Wochenzeitung „Jungle World“, die Mitte der 90er-Jahre als Abspaltung der ehemaligen FDJTageszeitung
    „junge Welt“ entstanden war und seither einen stramm „anti-deutschen“ Kurs
    fährt. Im Dörfchen Grünmettstetten bei Tübingen wohnte Bezler zu diesem Zeitpunkt dem
    Osterfeuer und dem österlichen Brauch des „Judas-Verbrennens“ durch die Dorfjugend bei. Als
    „Dank“ für diese Einladung entblödete er sich nicht, den alten Volksbrauch als „antisemitische
    Inszenierung“ zu brandmarken („Judas wird stellvertretend für das gesamte Judentum
    dämonisiert“; Jungle World Nr. 17, 16.4.´03), wobei er den „anti-deutschen“ Schreiberling und
    „Konkret“-Autoren Gerhard Scheit zitierte. Möglicherweise stießen diese in einer Sprache auf
    Schülerzeitungsniveau verfaßten Anschwärzungen nicht überall auf Beifall. Fakt ist jedenfalls,
    das Tobi bald beschloß, sich ein schickes Pseudonym zuzulegen.

    Siehe:

    http://gerd-walther.net/Autoren/Winkler-Rolf/Tobias-Raphael-Bezler-alias-Robert-Andreasch.pdf

  12. Herr Stürzenberger sollte sich mal mit seinen Anwälten kurzschließen und sich beraten lassen, ob es überhaupt notwendig ist, mit soetwas zu interagieren. Am besten einfach ignorieren. Dieser Holzkopp soll sich mal schön eine blutige Nase einholen, wenn die genervten Richter diesem zurückgebliebenen Straßenschläger die Gerichtskosten aufbürden.

  13. Frage: Wenn ich ein Ölgemälde von dem Kerl male, es „Der faschistische Robert A.“ nenne, das Werk samt Titel ausstelle und auf meiner Homepage veröffentliche, dann kann er mich nicht verklagen da
    a) gesetzlich verankerte Kunstfreiheit
    b) ich sein dümmliches Pseudonym verwende, und dann nichtmal ganz ausgeschrieben.
    Oder?
    Aber wie auch immer, ich würds drauf ankommen lassen 😉

  14. Wenn ich das richtig verstehe, geht es entgegen der Überschrift nicht um eine abzuwehrende Klage, sondern erst mal darum, dieser Linkslobbyist Bezler angebliche Anwaltskosten seines Gefälligkeitstslinksrechtsanwaltes geltend macht. 😉

    Dann würde ich es begrüssen, wenn wir dies begleitend abwehren und ich versichere -ohne Scherz- eine Spende für etwaige eigene Anwaltskosten i.H.v. 300 Euronen.

    Und dann schauen wir mal, was dieser Möchtegern-Stasi drauf hat.

  15. Lol, was für ein mutiger Kämpfer für eine gerechtere Welt! Wenn die eigene Scheiße anfängt zu stinken, dann will man’s lieber nicht gewesen sein. Und wer was anderes sagt, wird verklagt! 😀 So ne richtig dolle Wurst, der Typ! Repsekt!

  16. Schickt dem ne Rechnung für nen neuen Server, schließlich machen wir ja Werbung für ihn!

    Versteh ich gar nicht warum er sich distanziert, sind doch für Seinesgleichen Heldentaten und prädestinieren zumindest zum Außenminister.

  17. Mal was aus Der Nonkonformist:

    „[…]Diese grundsätzliche, gegen Volk und Stamm gerichtete – politische! – Eigenheit des Christentums ist das eigentliche Urgift, den dessen Stachel dem germanischen Wesen injieziert hat. Die heutige Lähmung und Wehrlosigkeit des Deutschen Volkes gegenüber dem an ihm vollzogenen Völkermord durch eine massenweise Überfremdung hat nicht zuletzt mit der über tausendjährigen Wirkung des Giftes des machtpolitischen Christentums an ihm zu tun! Das noch schädlichere Gift der “Demokratie” hat es dann in geschichtlich rasant kurzer Zeit geschafft, den zwischenzeitlichen Gesundungsprozeß des Deutschen Volkes durch den Nationalsozialismus nicht nur wieder zunichte zu machen, sondern das Deutsche Volk zu einem Zerrbild seiner selbst, zu einem seelischen Krüppel gemacht zu haben. Eine Entwicklung, der die physische Degeneration des Volkskörpers auf dem Fuße folgt; in heute bereits erschreckenden Ausmaßen.“

  18. Nota bene: Das ist der Stand der Dinge in dieser Republik. Journalisten, die gleichzeitig für linksextremistische Gazetten und für den BR schreiben!

  19. Herr Stürzenberger der will Sie nur nass machen und zeigen das er nen Anwalt hat. Der hofft wohl darauf das Sie, ihn nicht mehr belästigen und er weiter schön neue Opfer für seine Schlägertruppen auserkoren kann.
    Ich zweifle zwar daran dass Sie sich von so etwas abschrecken lassen, möchte aber dennoch betonen das Sie sich hoffentlich nicht unterkriegen lassen.

    Ich Frag mich eigentlich ob man anhand seiner Beiträgen in Zeitungen nicht eine „Gegenkampange“ oder Gegenklage starten könnte? Ich bin mir ziemlich sicher der Unterstellt uns allen ja auch so einiges, angefangen von Rassist, über Nazi bis hin zum angeblichen Gewaltaufruf.
    Da muss doch irgendwas brauchbares dabei sein oder?
    Keine Anwälte hier, die sich mit sowas befassen könnten? Oder ist sowas zu teuer?

  20. der journie ist ne linke sau, aber der „nonkonformist“ ist einfach das selbe in komplementärfarben. wengstens gibts von ihm aber noch keine meldungen bzüglich gewalt

  21. @PI @Michael. Die Deutsche Stimme sollte hier nicht verlinkt werden. Besser diese Zeitung komplett ingnorieren, selbst wenn sie mal die Wahrheit berichten.

  22. @#26 das gleiche gilt für die esoterischen hitleristen von Der Nonkonformist.
    ignorieren! Ihr macht doch auch keine Werbung fürd en Asgard-versand oder die heidenfront.

  23. Aus dem Antifa-Themenabend „gegen Rechts“ in Regensburg (01.06.2006) mit Tobias-Raphael Bezler (alias Robert Andreasch):

    „Oberlehrerhaft instruierte Andreasch das Publikum, man solle nicht den Begriff „Rechtsextremismus“ verwenden. Nach seinen Aussagen sei dieser lediglich „vom System“ als Propagandamittel frei erfunden worden. Er empfiehlt hetzerisch, man solle doch zum Bürgertum einfach „Neonazis“ sagen, oder noch besser einfach: „Nazis“.

    Passend dazu legte er dann dem Publikum wilde, angeblich „wissenschaftliche“ Statistiken vor, mit denen er belegen wollte, dass DIE DEUTSCHEN schon immer Nazis waren; abschließend kam er dann zu dem „statistisch belegten“ Ergebnis, dass „die Deutschen“ auch heute „Nazis“ seien.

    Offenbar ist Bezler=Andrea.sch ein gewoenlicher deutschfeinlicher linker Extremist. Tatbestand Volksverhetzung ???

  24. #8 Michael Stürzenberger

    Es geht um folgende 2 Sätze im PI-Artikel:

    Warum Bezler als Journalist ein Pseudonym benutzt, verwundert auf den ersten Blick. Möglicherweise will er verbergen, dass er in den 90er Jahren in der militanten Anti-AKW-Bewegung („Atomanlagen, Atomtransporte angreifen“) mitmischte und auch ab und zu in Schlägereien mit Rechtsextremisten verwickelt war, bei denen er jugendliche Linksextremisten gezielt in die Auseinandersetzungen geführt haben soll.
    ————————————————-

    Relevant vor Gericht kann nur das sein, was eine unbewiesene Tatsachenbehauptung darstellt und für den Betroffenen nachgewiesenermaßen mit einem Nachteil verbunden ist.

    Behauptungen:

    – „Bezler benutzt ein Pseudonym“
    -> Bewiesen?
    -> Quelle?
    -> beruflicher Nachteil / Rufschädigung?

    – „er mischte in den 90er Jahren in der militanten Anti-AKW-Bewegung („Atomanlagen, Atomtransporte angreifen“) mit“
    -> „mischte mit“ ist sehr weit gefasst, kann man durchgehen lassen.
    -> „militant“ = bewaffnet. aktenkundig? Zeugen? Beweise? Vorstrafen?
    -> „Atomanlagen, Atomtransporte angreifen“ -> sollen die Anführungszeichen bedeuten, dass es sich um einen Aufruf handelt, den er startete? Quelle?

    – in Schlägereien mit Rechtsextremisten verwickelt war
    -> „verwickelt“ ist weit gefasst. Trotzdem: aktenkundig? bewiesen? Quelle?

    – bei denen er jugendliche Linksextremisten gezielt in die Auseinandersetzungen geführt haben soll
    -> im Konjunktiv geschrieben und daher vor Gericht irrelevant.

  25. Aber, aber, man darf nicht vergessen, was diese Leute tun dürfen, steht noch lange Keinem von uns „dummen kleinen Bürgern“ zu.
    Wie immer bedienen sich gerade diese Leute den Gesetzen, die sie vorher noch mit Dreck beschmissen haben. Widerlich!

  26. Wo ist das Spendenkonto für den Autor?

    Es wird langsam Zeit, das wir wie die linken einen Geldtopf anlegen und eine Gruppe Rechtsanwälte finden, die unsere Leute beraten.

    Also bitte Spendenkonto anlegen!

    Wir haben für Frau Winter, die es sicher nicht nötig hat, eine Menge Geld gespendet.

    Auch für Wilders.

    Und unsere eigenen Leute lassen wir im Regen stehen?

  27. #12 walter (29. Aug 2011 00:20)

    @ #8 Michael Stürzenberger (29. Aug 2011 00:00)

    Wurde bereits juristisch überprüft, ob dieser Kostenerstattungsanspruch besteht?
    Es geht anscheinend um den Vorwurf der üblen Nachrede. Um daraus einen Kostenerstattungsanspruch zu konstruieren sind noch weitere Schritte nötig…

    Keineswegs, das wird eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung sein. Da fallen solche Kosten an, zumal es sich um eine Veröffentlichung im gut frequentierten PI handelt.

    Als nächstes, nach Ablauf einer achttägigen Frist, käme ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung in Betracht.

    Wo allerdings noch Zurückhaltung geboten ist, sind die Umstände. Immerhin hat Michael Stürzenberger die Behauptungen in seiner Tätigkeit als Journalist geäußert, und nicht einfach mal so. Hoffe bald mehr zu wissen.

  28. Ein Leben voller Hass, Gewalt und Kampf für die Unterdrückung. Welche Begründung (links/rechts/Koran) diese Leute für ihre Taten liefern, ist egal. Es ist immer der gleiche Schlag Mensch: Gewalt Gewalt Gewalt.

  29. Beteilige mich auch an einer Spende.

    Desweiteren kann man wohl davon ausgehen, dass Bezler nicht klagen wird. Das Risiko, zu unterliegen und die Gerichtskosten zu tragen, scheint mir zu hoch. Daher kann man dem ganzen relativ gelassen entgegen sehen.

    Herr Stürzenberger: Da Sie sicher schon mit ihrem Aawalt kontakt aufgenommen haben (oder hoffentlich noch werden), wird sich die Sache durch ein entsprechendes Antwortschreiben im Sand verlaufen. Sollte Bezlers Anwalt (oder der Vorgenannte selber) dennoch zum relativ aussichtslosen Mittel der Klage greifen, hat er m. E. wenig Chancen zu obsiegen.
    Die zwei Sätze um die es geht, beziehen sich ja offensichtlich auf Berichte anderer Internetforen/-seiten. Wenn diese nach wie vor frei zugänglich sind, obwohl – und davon ist auszugehen – Bezler die Autoren derer verklagt hat, können Sie sich selbstverständlich dieser Quellen bedienen. Seien sie nun seriös oder nicht.

  30. Würde auch spenden.
    Vielleicht sollte PI mal prinzipiell ein Konto für derart Fälle anlegen und die Kontoverbindung veröffentlichen. Mit paypal hab ich so meine Probleme.

  31. Wieso wird diese Forderung überhaupt nur ein bisschen ernst genommen? Private können doch keine “Rechtsverfolgungskosten” erheben.

  32. Links-rechts-rot-gruen und unter falscher Flagge noch dazu?

    Nun, wenn er klagt hat er recht gute Aussichten zu gewinnen, denn solche Leute sitzen ja in Deutschland mittlerweile auch in den Gerichten, und diese Brueder unterstuetzen sich…..

  33. Juristisch gesehen ist der Autor keines Vergehens schuldig, da er seine Spekulation auf ihm bekannten Fakten gründet und ferner das Ergebnis seiner gedanklichen Arbeit mit dem Wort „möglicherweise“ kennzeichnet. Dem Leser wird somit signalisiert, dass die folgenden Sätze scharf von den Fakten und Informationen zu trennen ist.

    Die Meinungsfreiheit muss auch unsichere und vielleicht falsche auf jeden Fall aber auch unliebsame Schlussfolgerungen und Meinugen dulden.

  34. Ähnlich wie Toytone würde ich ebenfalls raten, die Angelegenheit mit einem (evtl. auch ohne anwaltliche Hilfe selbst verfassten) Brief zu beantworten, selbst wenn anschließend noch mehr Briefe hin und her flattern, immer wieder mit dem Argument, dass man sich auf die genannten öffentlich zugänglichen Quellen bezogen hat und dass darin kein Vergehen zu sehen ist.

    Wegen 550 Euro vor Gericht ziehen wegen angeblicher „Rechtsverfolgungskosten“?
    Jeder, der den Anwalt um Rat fragt, muss ihn auch selbst bezahlen. Das ist in diesem Fall Andreasch.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass er bei einem normal denkenden Richter mit seinen wackeligen Argumenten durchkommt.

    Wenn ich den Andreasch sehe, wie er mit der Kamera auf die Knie geht und die Frechheit besitzt, einzelne Leute ganz nah und ganz oft von unten zu fotografieren, dann denke ich, der hat doch einen Knall.
    Ist das nicht auch Belästigung und eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte? Und in Veranstaltungen alles mitschreiben und dokumentieren…Ist der eigentlich von der Stasi?

  35. Würde auch spenden.

    In Zukunft macht es aber auch Sinn gewisse Artikel hier per Pseudonym zu veröffentlichen.

  36. 550 läppische Euros betrachte ich nur als Abtast-Versuch, obs klappt.Falls es in die Hosen
    geht, sind die Anwaltskosten noch relativ schmerzarm für ihn. Sollte er allerdings bei einem seiner geistigen 68er-Richter-Kollegen- im-Geiste in diesem Falle rechtbekommen, wird
    es interessant. Dann wird er die Angelegenheit kostenintensiv ausbauen.

  37. #41 misla (29. Aug 2011 07:49)

    Wieso wird diese Forderung überhaupt nur ein bisschen ernst genommen? Private können doch keine “Rechtsverfolgungskosten” erheben.

    Kannste ja mal versuchen, dann bist Du ganz schnell Pleite. Abgesehen davon dachte ich immer, ein Anwalt sei Organ der Rechtspflege, kein „Privater“.

    #46 menschenfreund 10 (29. Aug 2011 08:21)

    Ist das nicht auch Belästigung und eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte? Und in Veranstaltungen alles mitschreiben und dokumentieren…Ist der eigentlich von der Stasi?

    Und was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?

    Hier soll Michael Stürzenberger in die Rechtssphäre dieses Linken eingegriffen haben, da greift der möglicherweise in die Rechte Dritter ein.

    So nach dem Motto: Herr Richter, der Detlef hat aber doch auch geklaut (immer offen lassend, ob nun der Detlef verknackt werden soll oder beide ungeschoren davon kommen sollen).

  38. Stürzenberger kann doch wohl einer solchen „Klage“ gelassen entgegensehen. Bezler müßte dann auch damit rechnen, daß seine kriminellen Schandtaten in der Presse ausgebreitet werden würden.

    Das ist doch gleich einmal ein Fall für das Projekt des bayerischen Innenministeriums „Bayern gegen Linksextremismus“.

  39. #48 DK24 (29. Aug 2011 08:35)

    Ich habe meinen gerade noch als vorletzten reinbekommen. Wir stehen hier in Thailand halt früher auf als Ihr. 😉

  40. Ich verstehe die Aufregung Bezlers nicht. Auf besagter NPD-Beerdigung hat er doch nur seine Artgenossen fotografiert. Links ist die NPD und links ist Bezler. Warum also die Aufregung Herr Bezler?

    Die wirkliche Aufregung von Herrn Bezler besteht doch im Tod eines starken Führers, der schon vor langer Zeit sagte was Bezler und der NPD politische Positionierung und Richtung vorgab:
    „Der Idee der NSDAP entsprechend sind wir die deutsche Linke“…

  41. #50 Ausgewanderter (29. Aug 2011 08:41)
    Hier soll Michael Stürzenberger in die Rechtssphäre dieses Linken eingegriffen haben, da greift der möglicherweise in die Rechte Dritter ein.

    So nach dem Motto: Herr Richter, der Detlef hat aber doch auch geklaut (immer offen lassend, ob nun der Detlef verknackt werden soll oder beide ungeschoren davon kommen sollen).
    ———————–
    Tut mir leid, manchmal stehe ich mir selbst auf der berühmten Leitung. Aber ich verstehe nicht, was Sie da schreiben.

  42. Ich wurde gebeten das hier zu posten:

    Sie können doch bei PI kommentieren. Vielleicht können Sie diesen Knalltüten einmal erklären, dass in diesem Fall

    http://www.pi-news.net/2011/08/extrem-linker-journalist-will-pi-autor-verklagen/#more-208086

    nichts aber auch gar nichts passieren kann.

    Stürzenberger hat seine Aussagen auf öffentlich zugängliche Quellen gestützt. Sollten deren Tatsachendarstellungen nicht zutreffen, kann ihm daraus zumindest zivilrechtlich kein Vorwurf gemacht werden. Das ist nun schon Xhundertmal durchentschieden.

    PI sollte „Nachdenklich“ vielleicht wieder freischalten.

  43. Davon abgesehen gibt es hier doch schon genug Spendenangebote. Lasst den Idioten doch klagen, dann trägt er das volle Kostenrisiko. Kriegt der eigentlich Hartz-IV? Hat der vielleicht zu viel Langeweile? Sicherlich ein Kandidat für Leistungskürzungen.

  44. #57 -Nimrod- (29. Aug 2011 09:20)

    Ja! Welche Rechtfertigung bastelt sich dieser Mensch zurecht?
    Er benutzt die Mittel, die er prophylaktisch den Gegnern vorwirft!
    Die Nationalsozialisten sind mit brutaler Gewalt gegen „andere“ vorgegangen!
    Wenn nun er selbst „mit brutaler Gewalt gegen andere vorgeht“, unterscheidet er sich in nichts von seinem stilisierten Feindbild!!
    Wie erbärmlich, in der Tat!
    „Wer Drachen bekämpft, wird oft selbst zum Drachen“, hab ich mal irgendwo gelesen…

    Alles Gute für die WICHTIGE Aufklärungsarbeit für alle PI’ler, die Mut und Verantwortung zeigen!!!!

    Mambo

  45. Wenn es tatsächlich NUR um die beiden Sätze

    Warum Bezler als Journalist ein Pseudonym benutzt, verwundert auf den ersten Blick. Möglicherweise will er verbergen, dass er in den 90er Jahren in der militanten Anti-AKW-Bewegung („Atomanlagen, Atomtransporte angreifen“) mitmischte und auch ab und zu in Schlägereien mit Rechtsextremisten verwickelt war, bei denen er jugendliche Linksextremisten gezielt in die Auseinandersetzungen geführt haben soll.

    geht, hat Hr. Stürzenberger nichts zu befürchten.
    Es handelt sich hierbei um eine „konjunktive vermutung“, die nicht strafbar ist.
    Sollten „konjunktive vermutungen“ zum Straftatbestand erklärt werden, wäre dies das Ende der „Meinungsfreiheit“ in Deutschland. Alle Journalistn könnten dann ihren Labtop an den Nagel hängen und Blumen züchten, von den Medien ganz zu schweigen. Sicherlich ein Traum aller, nicht NUR linker Politiker in der heutigen Zeit des neuen Deutschland, aber bis dato NOCH nicht realisierbar.
    Jedoch bezeichnend für das, was Deutschland in Zukunft blühen könnte, ist der Versuch des linken „Bilderkuli“ Tobias Bezler, die Berichterstattung über seine Person mit „fragwürdiger“ juristischer Hilfe zu zensieren. Möglicherweise hat er etwas zu verbergen(konjunktive vermutung)!
    Sollte Belzer mich jetzt auch verklagen wollen, bin ich für diesen Fall gerne bereit, der PI-Redaktion auf Anfrage meinen Namen und Anschrift zu übermitteln.

  46. Irgendwie hat Bezler etwas „lauerndes“ in seinem Auftreten und Verhalten. Schon dieses aus-dem-Hintergrund-Fotografieren, im Dienst von Linksextremen und getarnt als „Journalist“, ist heimtückisch. Und dann auf die Frage von Stürzenberger z. B. alles abzustreiten und sich weiter als „Journalist“ zu gebärden, ist noch dreister. Bei solchen typen wie Stürzenberger kann man sich Iganacio Silones Voraussagen noch besser vorstellen…….

  47. Dieser B. ist schon ein besonders ekelerregender Exponent des Denunzier- & Gewaltextremismus. Leider sind viele seiner in diesem Artikel aufgeführten Feinde nicht weniger unappetitlich – nur von „gegenüber“.
    Ich wünsche dem bei mir hochangesehenen M. Stürzenberger, dass er sich diesen Widerling schell wieder vom Hosenaufschlag schüttelt.

  48. Die Informationen hinsichtlich der Klage sind ja etwas dürftig, geht man aber mal von der Sachlage (Stürzenberger-Artikel) aus, besteht wohl eher keine Gefahr, denn sonst würde es die BILD schon gar nicht mehr geben.
    Trotzdem kann ich nur raten dies anwaltlich prüfen zu lassen und nicht einfach selber, wie es hier empfohlen wurde, darauf zu antworten. Da lachen die Anwälte der Gegenseite nur, hier sind die Fristen und die angemessene Form der Erwiderung entscheidend, sonst ist der Fall verloren.
    Meiner Vermutung nach wurde (wegen der geringen Rechtsverfolgungskosten [Klageanwalt und Gericht] von 550EURO) eine Unterlassungsklage gestellt und ein Streitwert unter 10.000EURO angegeben, damit die Verhandlung bei einem Amtsgericht bleibt und für den Fall eines Unterliegens des Klägers in einer etwaigen Verhandlung den Schaden für diesen gering zu halten. Letztlich will man gar keinen Prozess, sondern die Anerkennung der Unterlassung durch den Beklagten, und damit die Übernahme der entstandenen Kosten, was einen kostengünstigen Weg suggerieren soll, wenn man sich denn schuldig gemacht hat. Das ist die typische Vorgehensweise von Abmahnanwälten.
    Würde der Kläger sich sicher sein und einen Prozess anstreben, hätte er sich einen Streitwert von über 10.000 Euro auserwählt, was den direkten Zugang zum Landgericht ermöglicht. Für den Beklagten wird die Sache dann ungleich teurer.

  49. Wie würden Teilnehmer einer linksrotgrünen „Demonstration“ mit einem vermeintlich „rechtspopulistischen“ Fotoreporter umgehen?
    Vorbildlich und nachhaltig….

  50. In München tritt dieser Robert Andreasch bzw. Tobias Bezler immer in Erscheinung. Bei einer Veranstaltung „1000 Kreuze für das Leben“ hat er alle Teilnehmer abgelichtet und bei einer Veranstaltung zum Thema „Islam“ in München hat er doch mit einer falschen Unterschriftenliste die Adressen gesammelt. Hier hätte der Veranstalter aktiv werden müssen. Wieso wird er nicht einfach des Saales verwiesen?
    Seither besuche ich keine Veranstaltung mehr von PaxEuropa denn hier muss durchgegriffen werden.
    Bilder und Adressen werden dann ei A.I.D.A gesammelt und dokumentiert mit freundlicher Unterstützung von Ude & Consorten bzw. SPD und Grünen

  51. #18 La ola (29. Aug 2011 00:25)
    Wenn ich das richtig verstehe, geht es entgegen der Überschrift nicht um eine abzuwehrende Klage, sondern erst mal darum, dieser Linkslobbyist Bezler angebliche Anwaltskosten seines Gefälligkeitstslinksrechtsanwaltes geltend macht.

    Ja also klingt so, als ob er erst mal nur solche Ansprüche geltend gemacht hat. Auf jeden Fall zum Anwalt damit, wird wohl eh im streitigen Verfahren enden (falls die Linken nachgeben, z.B. die dann entstandenen eigenen Anwaltskosten einklagen usw., oder Feststellungsklage auf Nichtbestehen der Ansprüche, je nach konkreter Situation & Verhalten).

    Rechtlich kann ich das nicht beurteilen, hört sich aber sehr dubios an, zumal hier nicht von sicheren Fakten gesprochen sondern der Konjunktiv und Worte wie „Möglicherweise“ etc. verwendet werden und außerdem auf andere Quellen verwiesen wird.

    Falls dann der Beweis für solche Vorfälle zur Abwehr der Ansprüche wirklich nötig ist (kann es mir kaum vorstellen, bin aber keine Anwalt) – was ist mit irgendwelchen Polizeiakten/-vermerken zu dem Vorfall aus dem Nonkonformist ? Wenn es sich so ereignet hat und es Festnahmen/Anklagen gab, wird es da doch noch etwas gerichtsverwertbares geben müssen …

    Aber wie gesagt, auf jeden Fall einen kompetenten Anwalt einschalten, am besten vor Gericht im streitigen Verfahren klären (keine Vergleiche oder sowas) und nicht einfach klein beigeben. Vielleicht muss man gar nichts beweisen und der Artikel ist einfach von der Meinungs-/ bzw. Pressefreiheit gedeckt, das soll aber dann der Anwalt klären, irgendwelche Meinungen in diesem Kommentarbereich (das gilt auch für meine eigene) helfen im Zweifel nicht weiter (außer sie stammen von Juristen, die sich mit diesem speziellen Thema auskennen). Ein unnötiges Eingeständnis würde aber von den Linken genüsslich und in aller Breite ausgeschlachtet werden, das sollte man nicht kampflos zulassen. Lasst euch nicht ohne Not einschüchtern, es werden tagtäglich irgendwelche absurden und rechtlich substanzlosen Forderungen erhoben (auch von Anwälten, die das nur tun, weil es ihr Mandant eben so will).

  52. #64 wcoke (29. Aug 2011 12:19)
    Letztlich will man gar keinen Prozess, sondern die Anerkennung der Unterlassung durch den Beklagten, und damit die Übernahme der entstandenen Kosten, was einen kostengünstigen Weg suggerieren soll, wenn man sich denn schuldig gemacht hat. Das ist die typische Vorgehensweise von Abmahnanwälten.
    —————
    Obwohl ich kein Fachmann bin, aber durch Bekannte mit AbmahnUnrechtsanwälten in Berührung kam, dachte ich beim ersten Lesen des Artikels sofort an diese Schurken von Anwälten, denen es nur ums schnelle Abzocken geht.
    In dem Abmahnfall, den ich miterlebt habe, hörten die Abmahnbriefe sofort auf, nachdem die Betroffenen durch einen eigenen Anwalt einen einzigen Brief an die Gegenseite schreiben ließen, wobei aber keine „Anerkennung der Unterlassung“ eingestanden wurde. Denn durch die Anerkennung der Unterlassung gibt man die eigene Schuld zu und muss zahlen und ist außerdem für spätere Zeiten, falls mal wieder ein ähnlicher Fall vorkommen sollte, mit erheblich mehr Kosten dabei, weil es dann ein Wiederholungsfall wäre.

    Gut also, Michael Stürzenberger, ein Anwalt muss her. Kosten müssten eigentlich viel geringer sein als 550 Euro. Vielleicht 250 Euro? Viel Glück!

  53. @ #34 Ausgewanderter (29. Aug 2011 06:17)

    #12 walter (29. Aug 2011 00:20)

    @ #8 Michael Stürzenberger (29. Aug 2011 00:00)

    Wurde bereits juristisch überprüft, ob dieser Kostenerstattungsanspruch besteht?
    Es geht anscheinend um den Vorwurf der üblen Nachrede. Um daraus einen Kostenerstattungsanspruch zu konstruieren sind noch weitere Schritte nötig…

    Keineswegs, das wird eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung sein. Da fallen solche Kosten an, zumal es sich um eine Veröffentlichung im gut frequentierten PI handelt.

    Als nächstes, nach Ablauf einer achttägigen Frist, käme ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung in Betracht.

    Wo allerdings noch Zurückhaltung geboten ist, sind die Umstände. Immerhin hat Michael Stürzenberger die Behauptungen in seiner Tätigkeit als Journalist geäußert, und nicht einfach mal so. Hoffe bald mehr zu wissen.

    Ja, das dachte ich auch zuerst. Aber für eine Abmahnung und das Verlangen einer vertragsstrafbewehrten Unterlassungserklärung muss doch auch eine Wiederholungsgefahr bestehen, die sehe ich hier noch nicht.
    Auch keinen materiellen oder immateriellen Schaden, denn der „Betroffene“ stellt sich ja selbst der kritischen Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit.
    Und ausserdem und übrigens kann doch derjenige gar nicht mehr erfolgreich abgemahnt werden, der sich (oftmals nicht zufällig) wenige Tage vorher einem Dritten gegenüber strafbewehrt verpflichtet hat, gewisse Äußerungen zu unterlassen…

  54. Man sollte sich besser nicht auf unseriöse Quellen wie den Blog „Nonkonformist“ stützen. Dass da etwas aufgebauscht, wenn nicht gar völlig frei erfunden wurde, kann man bereits an der Schwammigkeit folgender Formulierung erkennen:

    Kein halbes Jahr später koordinierte er in der Münchner Fußgängerzone schon wieder seine roten Sturmtruppen per Handy bei der Jagd auf Andersdenkende.

    Solche unseriösen Behauptungen nie als Tatsachen darstellen.

    FALSCH:

    X ist ein Linksextremist. Er ist schon in mehrere Schlägereien mit Rechtsextremisten verwickelt gewesen.

    RICHTIG:

    Beobachter halten X für einen Linksextremisten. Er soll schon in mehrere Schlägereien mit Rechtsextremisten verwickelt gewesen sein.

    Für alles nach „Beobachter halten“ ist man juristisch nicht verantwortlich, weil man lediglich die Meinung „anderer“ wiedergibt. 😉

  55. @#69 Cedrick Winkleburger

    Viel Wind um nichs…

    So isses…
    Denn noch gilt, „wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen“ oder „wer zum Anwalt geht um sich beraten zu lassen, muss auch das Honorar bezahlen“ und sonst nix.
    Leider gibt es in Deutschland genug linke halbjuristen mit nur einem Staatsexamen, die hinter einem Unfallwagen herfahren um ’nen Fall zu kriegen, oder eben derartige Gefälligkeitsbriefe für ihre linke Klientel schreiben – die sind eine Schande für den gesamten Berufsstand!

  56. Sorry ich will hier nicht klugscheissern, aber seid bitte vorsichtig mit dem Verbreiten juristischer „Tipps“, die falsch und gefährlich sind.

    Z.B:

    Solche unseriösen Behauptungen nie als Tatsachen darstellen.

    FALSCH:

    X ist ein Linksextremist. Er ist schon in mehrere Schlägereien mit Rechtsextremisten verwickelt gewesen.

    RICHTIG:

    Beobachter halten X für einen Linksextremisten. Er soll schon in mehrere Schlägereien mit Rechtsextremisten verwickelt gewesen sein.

    Für alles nach “Beobachter halten” ist man juristisch nicht verantwortlich, weil man lediglich die Meinung “anderer” wiedergibt.

    Hört sich zunächst schlau an, mit einem Trick möchte man hier die Strafbarkeit z.B. wegen übler Nachrede umgehen. An sowas hatte aber der Gesetzgeber längst gedacht, als er in § 186 StGB formulierte „…Tatsachen behauptet oder verbreitet …“. Im Fischer-Kommentar zum StGB (56. Aufl., § 186 Rn. 9) heißt es hierzu: „Verbreiten iS des § 186 (…) ist das Mitteilen einer Tatsache als von anderer Seite gehört, nicht als Gegenstand eigener Erkenntnis oder Überzeugung. … Die Verbreitung eines Gerüchts als Gerücht genügt, selbst wenn sie mit dem Zusatz erfolgt, das Gerücht sei völlig unglaubwürdig oder habe sich nicht bestätigt ..“
    Man entginge hier nicht der Strafbarkeit durch eine solche Formulierung. Dennoch meine ich, dass hier z.B. 186 aus anderen Gründen ausscheidet (z.B. weil sich die Tatsachenbehauptung, abgesehen vom Wahrheitsgehalt, nicht zur Verächtlichmachung oder zum Herabwürdigen geeignet ist), aber wie gesagt, ist nur meine Meinung.

    Denn noch gilt, “wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen” oder “wer zum Anwalt geht um sich beraten zu lassen, muss auch das Honorar bezahlen” und sonst nix.
    Leider gibt es in Deutschland genug linke halbjuristen mit nur einem Staatsexamen, die hinter einem Unfallwagen herfahren um ‘nen Fall zu kriegen, oder eben derartige Gefälligkeitsbriefe für ihre linke Klientel schreiben – die sind eine Schande für den gesamten Berufsstand!

    Soweit ich weiß, können Anwaltskosten, die dadurch entstehen, dass die Gegenseite Ansprüche erhebt, im Falle des Nichtbestehen der Ansprüche von dieser herausverlangt werden. Das geht bei ausservertraglichen Verhältnissen zwar nicht direkt, aber über 91 ZPO, wenn es zum Prozess kommt und man diesen gewinnt. Die Aufwendungen für den Anwalt sind dann Teil der Prozesskosten, die die unterlegene Seite zu tragen hat. KA ob das noch so stimmt, kann man heute aber leicht recherchieren.
    Achja, mit nur einem Staatsexamen braucht man mangels Anwaltszulassung (diese geht nur mit 2 Examen) keinen Fall, aber ich weiß was sie meinen, gibt ja genug verzweifelte Juristen die sich für nichts zu schade sind, auch mit 2 Staatsexamen ;).

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