Mindestens 22 Mal verging sich der 32-jähriger Pädagoge Frank C. an einer 14-jährigen Schülerin. Dennoch hat ihn das Oberlandesgericht Kassel nun vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener freigesprochen.

Grund: Der Hauptschullehrer für Religion und Mathematik habe die Schülerin nur vertretungsweise unterrichtet, weshalb kein Obhutsverhältnis bestanden habe. Die Vorinstanzen Amts- und Landgericht hatten dem Kinderschänder noch eine zweijährige Bewährungsstrafe auferlegt.

Der „Bonner Generalanzeiger“ berichtet:

Die von dem Pädagogen geführte Klasse strebte den Hauptschulabschluss an, die 14-Jährige besuchte die Parallelklasse. Für die Abschlussfeier wurde ein Musical eingeübt; Schüler der ganzen Klassenstufe neun nahmen einmal wöchentlich an einem Tanzkursus teil. Die 14-Jährige besuchte den Kursus, den der damals 32-Jährige leitete; einige Male vertrat er einen Kollegen in ihrer Klasse.

Bei einer Fahrt nach Hamburg mit Musical-Besuch kam es zum engeren Kontakt. Im Putzraum der Schule dann folgten erste sexuelle Handlungen. Durch einen Zufall flog die Beziehung, die der suspendierte Lehrer im Prozess eine „Liebesbeziehung“ nannte, auf. Das Neuwieder Amtsgericht verurteilte den Lehrer im Januar 2011 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Die Berufung wurde im Juni vom Landgericht Koblenz abgeschmettert. Das OLG hingegen gab dem 37-Jährigen Recht. „Grundsätzlich“, so ein OLG-Sprecher, „ist in Deutschland ein sexuelles Verhältnis zwischen einer 14-Jährigen und einem 32-Jährigen nicht strafbar.“ Gesetzliche Ausnahmen gelten beispielsweise, wenn Abhängigkeitsverhältnisse bestehen, etwa ein „Obhutsverhältnis“.

Dieses liege aber nur vor, wenn „die Schülerin dem Lehrer ausdrücklich zur Erziehung, zur Ausbildung und Betreuung in der Lebensführung anvertraut“ sei und „Einwirkungsmöglichkeiten auf die körperliche, moralische und seelische Entwicklung über eine gewissen Zeitraum“ vorlägen.

Der „Focus“ lässt auch das Opfer zu Wort kommen:

Die Familie des Mädchens reagierte auf den Freispruch mit Fassungslosigkeit. „Wir haben zusammen gesessen und geweint“, so der Vater. Das Mädchen sagte: „Mir wäre wichtig gewesen, dass er verurteilt wird, damit er nie mehr als Lehrer arbeiten darf.“ Das Urteil habe sie „schockiert und zurückgeworfen“.

Möglicherweise wäre es angesichts derartiger Fälle eine Überlegung wert, das Schutzalter zur Aufnahme voller sexueller Beziehungen von derzeit 14 Jahre auf 16 Jahre anzuheben.

» Panorama: „Kinderschänder im Klassenzimmer – Schulbehörden schauen weg“

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169 KOMMENTARE

  1. Vielleicht legt der Richter die Gesetze für sich selbst auch entsprechend aus…

    Oftmals eine naheliegende Erklärung.

  2. Wer mit Kindern arbeitet hat seine Triebe im Zaum zu halten, fertig!

    Wenn er das nicht kann soll er was anderes machen müssen, mindestens! Aber eben nicht in Absurdistan…….

    semper PI!

  3. Möglicherweise wäre es angesichts derartiger Fälle eine Überlegung wert, das Schutzalter zur Aufnahme voller sexueller Beziehungen von derzeit 14 Jahre auf 16 Jahre anzuheben.

    warum nicht gleich auf 25 oder 40? ne andere Möglichkeit wäre, Mädchen ab 14 mit einem Textilkäfig rumlaufen zu lassen und dem Gesetz eine besondere Strafe für Sex mit Burkamädchen hinzuzufügen…

  4. Das Auflösen unseres Rechtssystems und der öffentlichen Sicherheit hat System. Es dient letztlich der Beseitigung der bestehenden und der Schaffung einer neuen Gesellschaftsordnung nach dem sozialistischen Ideal.

  5. Nun, dieser Sexgangster ist nicht in der Kath. Kirche. Wetten?

    Während man damit rechnen könnte, dass bei jedem nur im geringsten mutmaßlichen Missbrauch im Umfeld von Katholiken, und sei es auch schon 150 Jahre her (in welchen Kirchenbüchern sollte sowas notiert sein?) tausende Berichte in Wiederholung unsere Neo-Goebbels-Medien überschwemmen würden.

    Als der Spiegel noch nicht gänzlich politisch korrekt war:

    Sumpf und Sitte

    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43278950.html

    Ihre Stimme will kaum einer hören:

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article6744559/Kelek-vermutet-Missbrauch-in-Moscheen.html

    Auf der gleichen Ebene läuft das häufige Verschweigen, dass der Ex-Direktor der Odenwaldschule ein ev. Vorzeigetheologe war, dessen Pädagogikmüll in Büchern heute noch zu kaufen ist, z.B. bei Amazon. Dass er und sein Lebensgefährte Hartmut von Hentig mit adligen Journalisten und auch Weizsäckers befreundet waren. Weizsäckers selbst hatten einen Sohn auf der Odenwaldschule. Dieser nahm sich später das Leben.
    http://www.zeit.de/2010/13/DOS-Missbrauchsskandal-Deutschlands-Elite

    Übrigens, sowohl Beate Uhse, als auch Daniel Cohn-Bendit gingen auf Reformschulen.

  6. Offenbar genügten die „Einwirkungsmöglichkeiten“ aber doch für mindestens 22-maligen Geschlechtsverkehr.

    Noch nachhaltiger können Kinder wohl nicht körperliche und seelische „Einwirkungsmöglichkeiten“ erfahren, oder Herr „Richter“??

    An der Seele für den Rest des Lebens beschädigt, mit voller und 100%iger Erlaubnis der deutschen „Justiz“. Aber sicher nicht „Im Namen des Volkes“.

    Herr „Richter“, ich speie Ihnen ins Gesicht!

  7. #6 unrein

    warum nicht gleich auf 25 oder 40? ne andere Möglichkeit wäre, Mädchen ab 14 mit einem Textilkäfig rumlaufen zu lassen und dem Gesetz eine besondere Strafe für Sex mit Burkamädchen hinzuzufügen…

    Wieso? Im Islam darf man doch sogar unter 10-jährige Mädchen ganz offen und offiziell mit allem, was dazugehört, heiraten. Siehe „Prophet“ Mohammed und Aischa.

  8. Schau an, keinen in der BRD regt es auf, kein Aufschrei in der Presse und der Politik. Kann es daran liegen, weil es diesmal kein katholischer Pfarrer war!?!

  9. Nunja, das Grenzalter für die Aufnahme sexueller Beziehungen kann schon bei 14 bleiben, nur zum einen ist die Begründung des Gerichts schlicht falsch. Natürlich besteht auch bei Vertretungslehrern ein Obhutsverhältnis.

    ich zitiere aus § 174 StGB
    „Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist.“

    Auch einem Vertretungslehrer wird eine Schülerin zur Erziehung und vor allem zur Ausbildung anvertraut.

    So funktioniert heute also unser Rechtssystem…

  10. Ich frage mich bei den ganzen milden Urteilen immer:

    1. Ist das Gesetz so lasch, dass die Richter so milde bis gar keinen Strafen geben müssen?

    Oder

    2. Legen die Richter das Gesetz so aus, dass sie die milden „Strafen“ gemäß ihrer Überzeugung aussprechen können?

    Im Sinne des Volkes sind solche Urteile jedenfalls nicht.

  11. Möglicherweise wäre es angesichts derartiger Fälle eine Überlegung wert, das Schutzalter zur Aufnahme voller sexueller Beziehungen von derzeit 14 Jahre auf 16 Jahre anzuheben.

    Auf jeden Fall sind Urteile und etwaige Gesetzesänderungen unter Berücksichtigung der ‚Kultursensibilität‘ vorzunehmen!
    *sarkasmus aus*

  12. Ich darf doch dann ganz offiziell solche Art von irren Urteilen heranziehen als 100%ige Begründung dafür, meine Töchter nicht dem deutschen Schulsystem anzuvertrauen.

    Denn bei solcher Art von irren Urteilen kann ich niemals sicher sein, dass meine Töchter ab 14 nicht zum Freiwild werden in der Schule.

    Außerdem wird sich bei solcher Art von irren Urteilen sicher bald auch eine Begründung finden lassen, warum 12- oder 10-Jährige offiziell missbraucht werden dürfen, oder??

  13. Das kommt von dem ganzen Neusprech auch in unseren Gesetzen.
    Früher hieß das „Unzucht mit Abhängigen“.
    Da konnte der 50-jährige Chef eben nicht ungestraft dem 17-jährigen Lehrmädchen an die Wäsche.

    Es spielte hier auch keine Rolle, ob die Minderjährige damit einverstanden war. Man muß Minderjährige auch vor sich selbst schützen.

    Ich finde es richtig, daß man damals erst mit 21 volljährig war. Klar meckerten wir deshalb. Protestieren und Einfügen gehören dazu, wenn man erwachsen werden möchte.

    Im übrigen durfte früher der Chef auch nicht seiner volljährigen Sekretärin an die Wäsche, siehe Abhängigkeitsverhältnis.

  14. #3 Peter Blum (17. Jan 2012 14:12)

    Wer mit Kindern arbeitet hat seine Triebe im Zaum zu halten, Fertig!

    Wer solche „Triebe“ bei Kindern hat, ist krank oder Prophet.

    ***********************************************

    Jedoch arbeitet doch auch die Bundesregierung an der Sexualisierung von Kleinkindern.

    Verstaatlichung der Erziehung – Auf dem Weg zum neuen Gender-Menschen

    Dieses Büchlein ist ein Augenöffner. Es hat die siebte Auflage (25.000 Stück). Der Staat legt die Hand auf die Kinder: Krippe, (Pflicht-)Kindergarten, Ganztagschule. Aber wozu erzieht der Staat? Der neue Gender-Mensch soll geschaffen werden, der selbst bestimmt, ob er Mann oder Frau sein will, ob hetero, lesbisch, bi, schwul oder trans. Das klingt absurd? Ja das tut es und ist doch die „Leitlinie und Querschnittaufgabe“ unserer Regierung. Die Federführung liegt beim Familienministerium, das Material zur Sexualisierung der Kinder und Jugendlichen verbreitet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Dieses kleine Buch wird Ihnen die Augen öffnen.

    Aufgrund des Medienechos auf diese Publikation sah sich Familienministerin von der Leyen genötigt im Sommer 2007 die „Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualerziehung“ von Kleinkindern zurückzuziehen.

    http://www.gabriele-kuby.de/buecher/verstaatlichung-der-erziehung/

  15. Das Urteil ist eindeutig falsch. Das Gericht hätte mit Hilfe eines Sachverständigen feststellen müssen, dass bei dem 14-jährigen Mädchen eine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung vorliegt. Dann wäre das Schutzalter 16 gewesen und somit eindeutig sexueller Missbrauch von Jugendlichen. Auf den Terminus „Schutzbefohlen“ hätte man nicht näher eingehen müssen.

  16. #20 Phil Harmoniker (17. Jan 2012 14:31)

    Außerdem wird sich bei solcher Art von irren Urteilen sicher bald auch eine Begründung finden lassen, warum 12- oder 10-Jährige offiziell missbraucht werden dürfen, oder??

    Gibt es schon, nennt sich KORAN.

  17. Es handelte sich in diesem Fall ja nicht um eine Vergewaltigung sondern Sex mit dem Einverständnis der Schülerin und niemand der heute 14-Jährige kennt (besonders auf einer Hauptschule) würde da von einem Kind sprechen.
    Die sexuelle Entwicklung beginnt – völlig wertfrei gesprochen – wesentlich früher als in der Vergangenheit, die soziale und menschliche Entwicklung hält dabei nicht unbedingt Schritt.
    Deshalb auch die Ausnahme beim Obhutsverhältnis, womit verhindert werden soll, dass ein Erwachsener das Vertrauensverhältnis einer solchen Position ausnutzt, die noch nicht die menschliche Reife besitzt so etwas zu erkennen.

  18. #22 Islam-Nein-Danke (17. Jan 2012 14:39)

    Der ist aber in Deutschland noch nicht offizielle Handlungsmaxime.

  19. #5 Thomas_Paine

    Find ich beides jetzt nicht so tragisch und im Falle der Frau und des Knaben ist die Einvernehmlichkeit erwiesen anhand von Aussagen des Jungen.

    #6 unrein

    Danke für die provokante Bemerkung über das Schutzalter!

    #9 Phil Harmoniker schrieb:
    „Offenbar genügten die “Einwirkungsmöglichkeiten” aber doch für mindestens 22-maligen Geschlechtsverkehr.“

    Mich würde mal interessieren, wie man auf die Anzahl der Fälle überhaupt kommt. Hat da einer von beiden Strichliste geführt ? 😉 Ein Schelm wer…

    #9 Phil Harmoniker schrieb:
    „Offenbar genügten die “Einwirkungsmöglichkeiten” aber doch für mindestens 22-maligen Geschlechtsverkehr.“

    Wo steht da was von „Geschlechtsverkehr“ ? Verurteilt wurden „sexuelle Handlungen“ und die beginnen z.b. mit situationsunangemessenem berühren des Bauches oder der Beine.

    #5 Thomas_Paine

    Ziemlich faschistisch, was du von dir gibst! Wie kannst du nur eine „Beziehung“ verbieten wollen, die übrigens sogar de jure erlaubt gewesen wäre, wenn der Junge jünger als 14 ist und die Eltern nichts dagegen haben…

    Ich lehne mich instinktiv dagegen auf, fundamentale oder fundamentalistische Regelwerke in Gang zu setzen, was zu sein hat und was nicht!

    Hildesheimer

  20. Hat sich da was geändert? Ich war immer davon ausgegangen, daß Erwachsene von unter 16-jährigen die Finger zu lassen haben.
    Aber nach http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html betrifft das nur Fälle von Ausnutzung / Zwang etc. Demnach wäre es ja im Einvernehmen schon ab 14 Jahren frei?

    Tatsächlich, 2008 geändert, bis dahin war ER (erwachsen) mit SIE (<16) verboten.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_von_Jugendlichen

    btw, wer zählt eigtl. die 22 Mal? Strichliste?

  21. Schutzalter … von derzeit 14 Jahre auf 16 Jahre anzuheben

    100% Zustimmung! 14/15 mit 30+ ist DEFINITIV Missbrauch! Die Anhebung auf 16 ist ein Schritt in die richtige Richtung und das Mindeste!

  22. #24 Hildesheimer (17. Jan 2012 14:42)

    Es sind solche „Ausdifferenzierer“ und „Allesversteher“ wie Du, die mich rückwärts essen lassen.

    Dort wo Eindeutiges und Klares auch eindeutig und klar bleiben darf, soll und muss: keinen Mißbrauch an der Schule und durch Lehrer an Schülern egal wo. Schon gar nicht Vierzehnjährige, selbst mit 16 ist das abzulehnen, aus der Sache heraus, aus dem psychischen Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnis heraus zwischen Schülern und Lehrern und nicht zu vergessen die Eltern, die auch noch da sind und bis mind. 18 die Verantwortung für ihr Kind wahrzunehmen haben – finanziell nat. darüber hinaus.

  23. das mädchen sagt, das urteil habe sie zurückgeworfen. hab ich da was nicht mitbekommen? wurde die 14 jährige vergewaltigt oder war diese wohl etwas länger gehende beziehung einvernehmlich. wenn ja, warum dann diese reaktion. wenn man den berichten über die heutige jugend glauben darf, haben viele schon im alter von 13-16 jahren sex untereinander.

  24. Es gibt da noch ein Gesetz, ich finde das gerad‘ nur nicht. Es besagt, dass 14- und 15-Jährige nicht so ohne Weiteres mit Männern über 21 Jahren Sex haben dürfen. Das Gesetz unterscheidet ganz klar zwischen Sex unter etwa gleichaltrigen Jugendlichen und Sex zwischen Erwachsenen und Jugendlichen.
    Das Verbot von Sex mit Schutzbefohlenen kennt man ja ohnehin.

    Also ab 14 Jahren gilt zwar sexuelle Selbstbestimmung, das heißt aber noch lange nicht, dass jeder 40-Jährige so einfach einen Teenager verführen darf.

    Ich finde das Gesetz gerade nicht, vielleicht kann mal jemand einen Link posten?

    Ich habe diesen Artikel vor kurzem auch im Spiegel gelesen, mich haben die Kommentare dazu sehr verwundert. Die meisten meinten, eine 14-Jähre wisse genau, was sie tue. Sie hat das ja einvernehmlich gemacht usw. und deshalb sei das Urteil nicht schlecht.

    Jeder verantwortungsvolle Elternteil, der eine 14-jährige Tochter (oder meinetwegen auch einen Sohn hat), weiß, was für Kinderseelen in diesen Erwachsenenkörper stecken. Man weiß auch, was dieses Erlebnis für die weitere Entwicklung der Schülerin bedeutet.

    Mir ist dieses Urteil auch schleierhaft. Vielleicht sollte man den Richter auf seinen Geisteszustand überprüfen. Vielleicht hat er eine Erbkrankheit, die schleichend ausgebrochen ist, Chorea Huntington z. B. kann zu solchen Denkstörungen führen.

  25. Und dieses Vorbringen des Feststellens der Anzahl der Missshandlungen, um dem Opfer eine unlautere Absicht zu unterstellen.

    Vor Gericht wird die Zahl immer zum Thema.

    Ihr widert mich an! Aber das versteht wohl nur ein Vater von Töchtern.

  26. War das Gesetz nicht so, dass Jugendliche ab 16 Jahren die sexuelle Selbstbestimmung haben und ab 14 Jahren nur mit Zustimmung der Eltern?

  27. Gut für das Mädchen, dass in Germanistan noch nicht die Scharia gilt; andernfalls würde sie als Verführerin gesteinigt.

  28. #21 Meckerbock

    „Das Gericht hätte mit Hilfe eines Sachverständigen feststellen müssen, dass bei dem 14-jährigen Mädchen eine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung vorliegt.“

    Woher willst du denn wissen, dass bei dieser 14jährigen eine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung vorliegt ? Wunschdenken, weil es so prinzipiell zu sein hat ?

    „#3 Peter Blum“

    Eine 14jährige ist in unserem Justizsystem aber nicht mehr ein Kind, sondern eine Jugendliche! Das ganze unter „Kinderschändung“ zu begreifen ist doch äußerst weit hergeholt…

  29. #28 brontosaurus (17. Jan 2012 14:48)

    Mit 6-Jährigen kannst Du oft „einvernehmlichen“ Sex haben, wenn Du das möchtest, denn die wehren sich oft nicht, weil sie sich nicht trauen – insbesondere wenn ein Verwandtschaftsverhältnis besteht.

    Selbst 20-Jährigen Hardcore-Gewalttätern wird von unserer „Justiz“ oft mangelnde Einsichtsfähigkeit in ihr Tun bescheinigt und sie werden freigesprochen oder erhalten Bewährung.

    Aber 14-Jährige Mädelz müssen sich immer 100%ig über die seelischen Auswirkungen ihres Tuns – zumal in einem Abhängigkeitsverhältnis Lehrer-Schüler – immer im Klaren sein??

    Eben deshalb ist der ältere Teil in so einem Fall der Verantwortliche und derjenige, der es zu demzufolge zu unterlassen hat. Selbst dann, wenn das Mädchen ihm „schöne Augen“ macht!!

  30. Wenn den Richtern während ihrer Ausbildung die wertelose Beliebigkeit einer Bunten Republik eingetrichtert wird, kann so ein Richer später kein Recht im Sinne deutscher Werte und Moral sprechen, weil er von gesellschaftlichen Werten und Moral der Deutschen nichts weiss und nichts wissen will.

  31. Weils so richtig ist, muss ich einfach noch mal das Posting von #23 PMK bemühen:

    „Es handelte sich in diesem Fall ja nicht um eine Vergewaltigung sondern Sex mit dem Einverständnis der Schülerin und niemand der heute 14-Jährige kennt (besonders auf einer Hauptschule) würde da von einem Kind sprechen.
    Die sexuelle Entwicklung beginnt – völlig wertfrei gesprochen – wesentlich früher als in der Vergangenheit, die soziale und menschliche Entwicklung hält dabei nicht unbedingt Schritt.“

    Davon ab sehe ich den Fall schon als juristischen „Missbrauch von Schutzbefohlenen“ an.

  32. #26 Hildesheimer – Ich bleibe dabei: Kein zweierlei Maß, keine Doppelmoral für Männer und Frauen.

    Was genau soll daran „faschstisch“ sein?

  33. #34 Graue Eminenz (17. Jan 2012 14:53)

    Gut für das Mädchen, dass in Germanistan noch nicht die Scharia gilt; andernfalls würde sie als Verführerin gesteinigt.

    wohl nur in den seltensten Fällen! Die übliche Praxis in mohammedanischen „Kulturen“ bei derartigen Fällen dürfte wohl die sein, dass das Mädchen ihren Vergewaltiger obendrein auch noch heiraten muss!

  34. #23 PMK (17. Jan 2012 14:40)
    Es handelte sich in diesem Fall ja nicht um eine Vergewaltigung sondern Sex mit dem Einverständnis der Schülerin und niemand der heute 14-Jährige kennt (besonders auf einer Hauptschule) würde da von einem Kind sprechen.

    Mit 14 Jahren ist man mental noch gar nicht in der Lage dazu, dieses Einverständnis verantwortungsvoll abzugeben.

    #25 Hildesheimer (17. Jan 2012 14:42)

    #5 Thomas_Paine

    Ziemlich faschistisch, was du von dir gibst! Wie kannst du nur eine “Beziehung” verbieten wollen, die übrigens sogar de jure erlaubt gewesen wäre, wenn der Junge jünger als 14 ist und die Eltern nichts dagegen haben…

    Ich weiß nicht, wie es in Österreich aussieht, aber in Deutschland ist JEDE sexuelle Handlung mit unter 14 Jährigen strafbar – auch bei „Einverständnis der Eltern“. Siehe dazu § 176 StGB.

  35. #32 Phil Harmoniker (17. Jan 2012 14:51)

    Ihr widert mich an! Aber das versteht wohl nur ein Vater von Töchtern.

    Nein, das verstehe ich als NichtVäter_Innen auch.

  36. #29 Phil Harmoniker:

    So, wie du das argumentiert hast, stimme ich dir zu. Deswegen ist das ganze ja auch in meinen Augen ein Missbrauch vom Abhängigkeitsverhältnis.

    #27wolfi:

    Das Schutzalter in Deutschland für sexuelle Handlungen liegt in der Tat bei 14 Jahren.

  37. #35 Hildesheimer (17. Jan 2012 14:53)
    Der sexuelle Mißbrauch eines Jugendlichen, ist ein Antragsdelikt. Die Eltern hätten als Nebenkläger auftreten und die Bestellung eines Sachverständigen, beantragen müssen.
    Aus der Aussage des Mädchens im Nachherein: „Mir wäre wichtig gewesen, dass er verurteilt wird, damit er nie mehr als Lehrer arbeiten darf.“ Das Urteil habe sie „schockiert und zurückgeworfen“, entnehme ich, dass es zum Zeitpunkt des Geschehens, noch nicht die geeignete Reife hatte.

  38. #31 muezzina

    „Es gibt da noch ein Gesetz, ich finde das gerad’ nur nicht. Es besagt, dass 14- und 15-Jährige nicht so ohne Weiteres mit Männern über 21 Jahren Sex haben dürfen. Das Gesetz unterscheidet ganz klar zwischen Sex unter etwa gleichaltrigen Jugendlichen und Sex zwischen Erwachsenen und Jugendlichen.“

    Nö, so ein Gesetz gibts in Deutschland nicht, siehe hier, was du meinst:

    http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

    Lies es dir halt genau durch. Den Paragrafen zum sexuellen Missbrauch von Kindern findest du hier http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

  39. Rosinenbomber (15:04):
    >>Mit 14 Jahren ist man mental noch gar nicht in der Lage dazu, dieses Einverständnis verantwortungsvoll abzugeben.<<

    Ich weiß ja nicht, wie es bei Ihnen zugegangen ist; aber zu meiner Schulzeit (Abitur Ende der 1980iger) und auch noch Anfang meiner BW-Zeit hatte ich auch Sex mit 14jähriginnen und das war auch alles verantwortungsvoll und o.k..
    .
    Ganz klar allerdings: Für Lehrer_Innen und andere Aufsichtspersonen ist das natürlich strikt tabu!

  40. #38 Hildesheimer (17. Jan 2012 14:58)

    Der Missbrauch von Schutzbefohlenen ist im § 174 StGB geregelt.

    Nun müsste man dem Richter ins Hirn sehen können, ob er ein überzeugter „Grüner“ ist, die „Grünen“ wollten den 174er nämlich abschaffen und Pädosexualität damit entkriminalisieren.

    Auch innerhalb der damaligen Partei Die Grünen gab es Diskussionen um eine Abschaffung des Sexualstrafrechts, und damit auch um eine Abschaffung des § 176 StGB über den sexuellen Missbrauch von Kindern. Ein entsprechendes Diskussionspapier, das unter dem Titel Sexualität und Herrschaft von der Arbeitsgruppe Schwule und Päderasten (Schwup) des Landesverbands Nordrhein-Westfalen beschlossen wurde, sorgte im Landtagswahlkampf 1985 für Aufregung („Kindersexskandal“) und wurde breit in der Presse und Öffentlichkeit als Beleg für eine pädophilenfreundliche Haltung innerhalb der GRÜNEN zitiert.[1]

    Kernforderungen des Papiers waren die Streichung der §§ 174 bis 176 StGB, die den sexuellen Missbrauch von Gefangenen und Kranken sowie Abhängigen, homosexuelle Handlungen an Jugendlichen sowie den sexuellen Missbrauch von Kindern unter Strafe stellen. Außerdem müsse jede sexuelle Handlung, die unter den Beteiligten gewaltfrei ausgeübt werde, straffrei sein (Unterscheidung zwischen gewaltsamem „sexuellen Missbrauch“ und gewaltfreiem „Kindersex“).

    Im Einzelnen heißt es in dem Papier: „einvernehmliche Sexualität (ist) eine Form der Kommunikation zwischen Menschen jeglichen Alters, Geschlechts, Religion oder Rasse und vor jeder Einschränkung zu schützen“.[2] Sex mit Kindern sei „für beide Teile angenehm, produktiv, entwicklungsfördernd, kurz: positiv“.[3] „Einvernehmliche sexuelle Beziehungen dürfen grundsätzlich nicht kriminalisiert werden“.[3]. Es sei nicht hinzunehmen, dass Erwachsene, die „die sexuellen Wünsche von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen und liebevolle Beziehungen zu ihnen unterhalten“, mit Gefängnis bis zu zehn Jahren bedroht würden.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Debatte_um_Abschaffung_des_Sexualstrafrechts_in_Deutschland

  41. #terminator:

    War das Gesetz nicht so, dass Jugendliche ab 16 Jahren die sexuelle Selbstbestimmung haben und ab 14 Jahren nur mit Zustimmung der Eltern?

    Ungefähr so ist es. Politisch inkorrekt wäre es, wenn PI sich für eine wirklich gerechte und freiheitlich der Realität angepasste Auslegung dieser Gesetze aussprechen würde, sofern alles im Einvernehmen des/der Jüngeren ablief, anstatt das Schutzalter anheben zu wollen. DAS wäre mal ein Ding….

  42. Möglicherweise wäre es angesichts derartiger Fälle eine Überlegung wert, das Schutzalter zur Aufnahme voller sexueller Beziehungen von derzeit 14 Jahre auf 16 Jahre anzuheben.

    Eher ist anzunehmen, dass das „Schutzalter“ kultursensibel schrittweise auf 8 Jahre gesenkt wird.

    (Schon jetzt muss das Schutzalter unter 14 Jahren liegen, sonst wäre eine Beziehung zwischen einem 32-Jährigen und einer 14-Jährigen nicht gesetzlich erlaubt. Was mich ohnehin wundert, denn ich glaubte bisher, „Erwachsenensex“ sei erst ab 16 Lebensjahren legal. 14 Jahre ist eindeutig zu jung. Passt aber zur zeitgeistigen Übersexualisierung unserer Gesellschaft.)

  43. Das Mädchen kann den Mann durchaus gern gehabt haben und muss sich bewusst gewesen sein, was die physische Annäherung mit ihm zu bedeuten hatte.

    Nur, sie MUSS Opfer sein. Die Mama will das so und die vielen Helferorganisationen.

    Das ist, meine Damen und Herren, wenn auch (k)ein Einzelfall, aber eben nicht ungewöhnlich.

    So, und jetzt könnt ihr mich für diese Aussage hassen, denn die Realitäten und menschlichen Eigenschaften sind nicht immer li-la-laune-Bär-Style, wie wir es doch so gerne hätten.

    Eine 14jährige im Jahre 2012 weiss ganz genau, was sie da tut.

  44. #37 nicht die mama

    ..“ kann so ein Richer später kein Recht im Sinne deutscher Werte und Moral sprechen,…“

    Was bin ich froh, dass „nicht die mama“ kein Richter ist und meint, er müsse nach deutschen Werten und Moral urteilen anstatt nach deutschem Recht und Gesetz…

  45. Ich dachte immer, der Satz, den Jack Nicholson im Film „A Few Good Men“ herausbrüllt, sei lediglich ein Zurschaustellung seiner kräftigen Stimme.

    Ich glaube, je länger, je mehr, wir können die Wahrheit wirklich nicht ertragen.

  46. #47 Graue Eminenz (17. Jan 2012 15:12)

    Rosinenbomber (15:04):
    >>Mit 14 Jahren ist man mental noch gar nicht in der Lage dazu, dieses Einverständnis verantwortungsvoll abzugeben.< < Ich weiß ja nicht, wie es bei Ihnen zugegangen ist; aber zu meiner Schulzeit (Abitur Ende der 1980iger) und auch noch Anfang meiner BW-Zeit hatte ich auch Sex mit 14jähriginnen und das war auch alles verantwortungsvoll und o.k..

    Und wie alt waren Sie da?

  47. Nach islamischem Gesetz war/ist das Mädchen alt genug. Und wie leben in NRW nunmal nach Scharia-Recht.
    Heil rot-rot-grün! 😛

  48. „…Der Hauptschullehrer für Religion und Mathematik habe die Schülerin nur vertretungsweise unterrichtet, weshalb kein Obhutsverhältnis bestanden habe. Die Vorinstanzen Amts- und Landgericht hatten dem Kinderschänder noch eine zweijährige Bewährungsstrafe auferlegt…“
    ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

    Aha, weil ja „nur vertretungsweise“, hatte der Genosse Lehrer auch freie Hand und Hose, weil ja vertretungsweise, „eigentlich“ gar nicht da, und der hauptamtliche Herr Genoss_in Leerkörper auch nicht anwesend also ist niemand für eine „mutmaßliche“ Tat verantwortlich.

    Oder wie, oder was ?? 😯

    So einfach machen sich die 68er „Humanist_innen“ und ihr fehlgeleiteter Nachwuchs in staatlichen Stellen ihre heile Welt zurecht, und arbeiten als linke Interessengemeinschaft, sozusagen von Amt zu Amt, ideologisch bestens zusammen. Die Maschinerie der r evolutionär „humanistischen“ Dreifaltigkeit läuft bereits seit Jahrzehnten wie geschmiert. :mrgreen:

  49. @53sallahmibrot
    eben, sie MUSS ein Opfer sein. Das wollen alle so sehen, dann wird es so sein.
    Ähnlich wie mit Deutsche = Nazis und Ausländer = Opfer.
    in zwei mit 16 hätte kein Hahn danach geschriehen.
    Nur die Eltern wollen es nicht wahrhaben was da passiert.

  50. Zwar unterstütze ich eine Verurteilung des Lehrers, aber ich halte diesen Bericht für überflüssig, da er in vergleichbarer Form auch in den MSM zu finden ist und somit keine höherrangige journalistische Bedeutung für einen politisch inkorrekten Blog hat.

  51. sallahmibrot (15:19):
    >>… sie MUSS Opfer sein. Die Mama will das so und die vielen Helferorganisationen. (…) Eine 14jährige im Jahre 2012 weiss ganz genau, was sie da tut.<<

    Volle Zustimmung!
    .
    Unabhängig davon ist natürlich klar, dass Lehrer sich nicht mit Schülern einlassen!

  52. #39 Thomas_Paine

    Weil es faschistisch ist, Mitbürgern, die erwiesenermaßen freiweillig miteinander das Bett teilen, wie in dem Falle des 14jährigen mit seiner 40jährigen „Freundin“, die Justiz in die Schlafzimmer zum schnüffeln zu schicken.

    Dahinter steckt doch dieselbe unfreiheitliche Einstellung zur sexuellen Selbstbestimmung, wie sie im Islam allen Frauen von Seiten der Männer zukommt. Und vielleicht steckt auch etwas Missgunst dahinter, weil man vielleicht selber gerne mal so was junges hätte und nicht kriegt.

  53. Einfach aufgezählt:
    Schutzalter in Deutschland ist 14, sprich alles unter 14 ist in welcher Form auch immer verboten.

    Solange kein Abhängigkeitsverhältnis besteht oder Zuwendungen, beispielsweise Geld, einer Jugendlichen im Alter von 14 oder 15 Jahren im Gegenzug für Sex geboten werden, braucht sich der alte geile Bock nicht vor der Justiz fürchten.
    Es sei denn, die Eltern bringen es zur Anzeige oder die Staatsanwaltschaft eröffnet eigenständig ein Verfahren (wie sie das machen soll ohne Kenntnis zu bekommen, ist der Schildbürgerstreich).
    Aber auch hier wird darüber geurteilt ob die angebliche Lolita schon voll auf Männerfang gepolt und daher sexuell selbständig ist.
    Wers glaubt.
    Sprich sollten die Eltern es dulden passsiert normalerweise gar nichts.
    Ab 16 sind Jugendliche für alte Säcke eigentlich Freiwild, außer diese sind in einen Abhängigkeitsverhältnis zum alten Sack. Sollten sie ihr 16 jähriegs Freiwild heiraten wollen, so ist auch dies möglich wenn das Freiwild den Antrag dazu beim Familiengericht stellt und dieses dem Antrag stattgibt.
    Die armen Eltern sind dann außen vor obwohl sie die gesetzlichen Vertreter sind.
    Deutschälant 😛

  54. #59 TRS

    Die Mutter ist doch bis in den Boden eifersüchtig. Darum geht’s. Konkurrenz. Die muss ausgestampft werden. Mit allen Mitteln.

    Wetten, insgeheim wird das Mädchen den Burschen gern gehabt haben – aber sie darf nicht.

    Jedes andere Verhalten wird als sozial nicht adäquates Handeln angesehen und bestraft.

  55. #42 Rosinenbomber

    „Ich weiß nicht, wie es in Österreich aussieht, aber in Deutschland ist JEDE sexuelle Handlung mit unter 14 Jährigen strafbar – auch bei “Einverständnis der Eltern”.

    Deine Antwort spricht Bände, nämlich, dass du nur liest, was du lesen willst. Ich schrieb „Beziehung“, (was man sich auch immer dann darunter vorzustellen hätte bei der von mir genannten Alterskonstellation). DU hingegen schreibst direkt von „sexuellen Handlungen“, obwohl von denen gar keine Rede war. Oder setzt du diese fest voraus in einem solchen Falle ?

    „Mit 14 Jahren ist man mental noch gar nicht in der Lage dazu, dieses Einverständnis verantwortungsvoll abzugeben.“

    Woher willst du das für alle Menschen eigentlich wissen ? Was macht dich da so sicher ?

    Und auch nochmal für dich:

    Ich lehne mich instinktiv dagegen auf, fundamentale oder fundamentalistische Regelwerke in Gang zu setzen, was zu sein hat und was nicht!

    Hildesheimer

  56. #47 Graue Eminenz (17. Jan 2012 15:12)

    Sie haben mit Anfang 20 14-Jährige gevögelt? Sehe ich das richtig?

  57. Rosinenbomber (15:23):
    >>@ Graue Eminenz: Und wie alt waren Sie da?<<

    Ich war vor Allem nicht der Lehrer oder hatte irgendeine Aufsichtsfunktion. Es ging mir nur darum, dass auch 14jährige durchaus verantwortungsvoll Sex haben können – auch wenn ich das jetzt als Vater keinesfalls duldete (in ein paar Jährchen; wenn es dann soweit ist) 😉 .
    .

    (Nach kurzem Nachdenken) Und nein; in einem Falle war auch erst der Sex und dann die Nachhilfe.
    :mrgreen:

  58. #63 Hildesheimer – unter 16 Jahren ist einfach noch zu jung. Selbst 16 ist noch grenzwertig bzw. eigentlich auch noch zu jung, siehe den Fall Christian von Boetticher:

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article13543928/CDU-Spitzenkandidat-Boetticher-vor-Aus.html

    Aber: Es darf kein zweierlei Maß geben für ältere Männner, die mit jungen Mädchen Sex haben und älteren Frauen, die mit jungen Knaben Sex haben.

    In den USA ist man da wenigstens konsequent, was auch richtig so ist:

    http://www.bild.de/news/ausland/sexuelle-belaestigung/religionslehrerin-hatte-ueber-monate-sex-mit-schueler-21327666.bild.html

  59. Rosinenbomber (15:33):
    >>@ Graue Eminenz: Sie haben mit Anfang 20 14-Jährige gevögelt? Sehe ich das richtig?<<

    Ich habe mit 18 Abitur gemacht (5-jährig eingeschult), wenn Sie das erleichtert.

  60. #45 Meckerbock

    „Aus der Aussage des Mädchens im Nachherein: „Mir wäre wichtig gewesen, dass er verurteilt wird, damit er nie mehr als Lehrer arbeiten darf.“ Das Urteil habe sie „schockiert und zurückgeworfen“, entnehme ich, dass es zum Zeitpunkt des Geschehens, noch nicht die geeignete Reife hatte.“

    Oder ihr wurde nach dem Auffliegen der Sache soviel Druck durch die gesellschaftlichen und/oder familiären Normen und Auffassungen gemacht, dass sie nicht mehr anders konnte, als sowas zu sagen, allein schon, um ihr Gesicht nicht zu verlieren. Andererseits könnte sie ja auch angepisst darüber sein, dass ihr möglicherweise anhimmelter erwachsener „Freund“ (der Lehrer) diese „Beziehung“ aufgrund des Risikos nicht mehr mitmachen wollte, dann eh alles aufgeflogen ist und das Mädchen nun aus Wut auf ihn und sein „Fallenlassen“ zu so einer Sicht kommt. Das sind aber schon ziemlich politisch inkorrekte Interpretationsweisen, andere wiederum werden gar „angewiedert“ sein 😀

  61. #65 Hildesheimer (17. Jan 2012 15:33)

    Sie haben sich aber auf eine Beziehung Bezug genommen, in der eben jene sexuelle Handlungen vorgenommen wurden (siehe #25 Hildesheimer (17. Jan 2012 14:42).

  62. #24 Hildesheimer:

    Mich würde mal interessieren, wie man auf die Anzahl der Fälle überhaupt kommt. Hat da einer von beiden Strichliste geführt ?

    Genau das habe ich mich auch gefragt: 22 Mal! Wer hat da Buch geführt? Das Mädchen in seinem Tagebuch? Auch so empört wie heute vier Jahre danach? Oder hat sie eher ein aufregendes Geheimnis notiert und die Mutter hat’s beim Schnüffeln herausgefunden? Heute will die junge Frau den Lehrer streng bestraft sehen und wie war das damals? Wir wissen viel zu wenig über den Fall, bei SPON schreibt einer:

    „Also bei mir sind das 10 Jahre her, dass ich so alt war wie die junge Dame. Aber eins weiß ich mit Sicherheit – hätte mich damals eine 32-jährige (attraktive) Lehrerin verführt, ich hätte es als Sechser im Lotto betrachtet, und nicht als sexuellen Missbrauch.“

    „Panorama“ hatte schon 2009 einen Beitrag über diesen angeblichen „Kinderschänder“ mit „perversen sexuellen Neigungen“, wie Moderatorin Anja Reschke sagte, da trifft sich also Links und Rechts in Empörung vereint:

    http://daserste.ndr.de/panorama/media/panoramakinderschaender100.html

  63. #71 Hildesheimer

    Das Mädchen MUSS solche Aussagen machen. Da herrscht von seitens der Eltern und anderen Organisationen unglaublicher Druck, du!

    Mein Bekannter hatte im Oktober Streit mit seiner Frau (ging da laut zur Sache) worauf sie kurzerhand mit dem gemeinsamen Kind die Wohnung verliess, zur Frauenhilfsstelle lief und sich beklagte. Die wollten die Ehe zerstören und dem Kind ein Missbrauchstrauma einreden. Die „Berater“ waren im Uebrigen alles Frauen.

    Die Ehefrau war von den Frauen schockiert aber klug genug sich von diesen Hexen nicht einlullen zu lassen. Sie war noch am selben Nachmittag wieder beim Ehemann (und beide standen dann kurz darauf bei mir vor der Türe und erzählten es mir brühwarm).

    Es ist keine Geschichte à la „von einem gehört, der es von einem gehört hat, der es zufällig mitbekommen hat“.

  64. #73 Dr. T

    Unter 16 Jahren ist einfach noch zu jung – basta.

    Außerdem ist es auch noch was anderes, ob ein(e) 14-jährige(r) mit eine(m)/eine(r) Gleichaltrigen erste Knutsch- und Pettingerfahrungen hat, oder ob sie/er sie sich mit einem sehr viel älteren Mann oder oder einer sehr viel älteren Frau über 20 einlässt.

  65. Rosinenbomber (15:41):
    >>@ Graue Eminenz: Und Bundeswehr mit 20, 21?<<

    Ja; auch noch. 😉 Eingezogen wurde ich aber direkt nach dem Abitur; also in meinem Falle mit 18.

  66. Bei Achmed C. oder Muhamed C. hätte mich das Urteil NICHT gewundert. Bei FRANK C. schon. Da wird etwas anderes dahinter gesteckt haben! In vorliegendem Fall wird das Mädchen kein Kopftuch getragen haben und somit ist ja alles wieder Koran-Konform und total o.k.
    Nun folgt sicher das Verfahren gegen das Mädchen!

  67. #69 Thomas_Paine

    Wieso ist 16 noch zu jung ? Welcher Schaden soll denn da entstehen ? Der Schaden entsteht IMO erst durch die gesellschaftlichen Ansichten/Zwänge/Normen und Regularien, also wenn das private aus dem Schlafzimmern in die Öffentlichkeit gezerrt wird.

    Sowas ähnliches hatten wir schon mal in Deutschland, nannte sich „Kuppelei-Paragraph“ sowie der § 185. Wurde beides aus gutem Grund fallen gelassen.

  68. #78 Heta

    Tolles Vorbild, die bigotten USA: Da wird ein Zehnjähriger in Handschellen abgeführt, weil eine Nachbarin beobachtet haben will, dass er seine Schwester „sexuell belästigt“ hat:

    O.k. mit dem Fall Raoul Wüthrich war ich auch nicht einverstanden.

    Letzten Endes ist er dann ja auch von einem US-Gericht freigesprochen, bzw. seine Verhaftung für illegal erklärt worden:

    http://www.swissinfo.ch/ger/index.html?cid=1891304

    Aber: die USA messen wenigstens nicht mit zweierlei Maß bei Männern und Frauen.

    Darum ging es mir: Kein zweierlei Maß für Männer und Frauen.

  69. #72 Rosinenbomber

    Ja, aber so wie ich das gelesen habe nicht zu einem Zeitpunkt, als das Mädchen unter 14 Jahre alt war.

  70. @Hildesheimer

    „Weil es faschistisch ist, Mitbürgern, die erwiesenermaßen freiweillig miteinander das Bett teilen, wie in dem Falle des 14jährigen mit seiner 40jährigen “Freundin”, die Justiz in die Schlafzimmer zum schnüffeln zu schicken“

    Verstehen Sie mich nicht falsch, aber mit diesen Argumenten begeben Sie sich in gefährliche Nähe jener Pädophilen innerhalb der grünen Partei der 80er Jahre, die damals die Abschaffung des § 176 StGB forderten. Fehlt nur noch, dass Sie behaupten, „Sex mit Kindern sei „für beide Teile angenehm, produktiv, entwicklungsfördernd, kurz: positiv“.
    Oder auch: Es sei nicht hinzunehmen, dass Erwachsene, die „die sexuellen Wünsche von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen und liebevolle Beziehungen zu ihnen unterhalten“ (…) bestraft werden. Können Sie diesen Aussagen zustimmen? Dann haben Sie in der Tat ein Problem.

    „Ich lehne mich instinktiv dagegen auf, fundamentale oder fundamentalistische Regelwerke in Gang zu setzen, was zu sein hat und was nicht!“

    Jedes Gesetz stellt für sich genommen ein mehr oder weniger fundamentales Regelwerk dar, das festlegt, was zu sein hat bzw. was sein darf und was nicht. In diesem Fall legt das Gesetz fest, dass Sex mit unter 14-jährigen tabu ist. Ebenso hätte der Gesetzgeber die Schutzgrenze auch auf 16 oder 18 Jahre erweitern können. Das bedeutet natürlich keineswegs, dass eine 13-jährige immer und ausnahmslos schutzwürdig im Sinne des Gesetzes ist. Dennoch besteht hier ein schwer wiegendes allgemeines gesellschaftliches Interesse am Schutz der Persönlichkeit und der Selbstbestimmung jener, die diese Verantwortung im Regelfall nicht selbst wahrnehmen können.

  71. #73Dr.T. Interessant!

    #76 sallahmibrot Danke für die Bestätigung ! Auch HETA ist sehr besonnen.

    Da kann man solche „Ausfälle“ wie von „xtina“ oben dann überlesen.

    Bei solch hysterischen Zuständen braucht sich dann auch keiner mehr zu wundern, wenn es bald keine männlichen Erzieher mehr gibt und die Jungs als Weicheier aus der Kita kommen….

  72. Leute, bleibt mal auf dem Teppich.
    War dieses Maedel WIRKLICH eine Schutzbefohlene oder eben nicht? Hat der Lehrer irgendwelchen Zwang, Einfluss, Drohungen, etc, anwenden muessen, oder ist die de jure teilautonome 14jaehrige freiwillig mit dem „Tattergreis“ ins Bett gegangen? Das hat der Richter zu entscheiden und nicht, ob er das Verhalten des Lehrers als widerlich, abartig und krank empfindet.
    Wen das alles so war und den hiesigen Gesetzen entspricht, dann sind nicht die Richter schuld, sondern WIR ALLE, die wir das zulassen, indem wir z.B. WEIT SCHLIMMERE PERVERSLINGE (Cone-Bandit wurde ja schon genannt) WIEDER UND WIEDER in politische Aemter waehlen?!?!?!

    Im Islahhhhm waere dieses Maedel nebenbei seit mindestens 5 JAHREN HEIRATSFAEHIG, bzw ueberfaellig!

  73. “Mit 14 Jahren ist man mental noch gar nicht in der Lage dazu, dieses Einverständnis verantwortungsvoll abzugeben.”

    Woher willst du das für alle Menschen eigentlich wissen ? Was macht dich da so sicher ?

    Wieso ist 16 noch zu jung ? Welcher Schaden soll denn da entstehen ? Der Schaden entsteht IMO erst durch die gesellschaftlichen Ansichten/Zwänge/Normen und Regularien, also wenn das private aus dem Schlafzimmern in die Öffentlichkeit gezerrt wird.

    Typischer Fall von Pädophilenfreund, Cohn-Bendit läßt grüßen.
    Genau diese Aussagen, fast im gleichen Wortlaut, wird mit schöner Regelmäßigkeit von Pädophilen-Vereinigungen genutzt um jegliche Schutzalter auszuschalten.
    Auch eine häufige Ausrede vorm Richter, um seine eigenen Taten schönzureden.

  74. #85 Hildesheimer (17. Jan 2012 15:56)

    #72 Rosinenbomber

    Ja, aber so wie ich das gelesen habe nicht zu einem Zeitpunkt, als das Mädchen unter 14 Jahre alt war.

    Mächdchen? Sie haben auf #5 Thomas_Paine (17. Jan 2012 14:14) geantwortet. Und da ging es um einen Jungen…

  75. #86 Inter

    „Es ist nicht hinzunehmen, dass Erwachsene, „die sexuellen Wünsche von Jugendlichen ernst nehmen und liebevolle Beziehungen zu ihnen unterhalten“ (…) bestraft werden.“

    Sagen Sie mir doch mal, was an diesem Satz verkehrt sein soll ? Das Gegenteil wären doch Erwachsene, die die sexuellen Wünsche von Jugendlichen NICHT ernst nehmen und das könnte beeinhalten, dass man diese nicht aufklärt und die Mädels mit 14 Schwanger werden oder dass es Leute leichter fällt, gegen den Willen sexuelle Handlungen zu erzwingen)

    Sagen Sie mir mal, was an dem Satz verkehrt sein soll, dass Erwachsene, die eine „liebevolle Beziehung“ zu einem Jugendlichen unterhalten, nicht bestraft werden sollen ? Wäre Ihnen eine „bösartige Beziehung“ denn lieber ?

  76. Zynismus an:

    Ich kann im vorliegenden Fall nicht verstehen, wo das Problem liegt: in muslimischen Ländern ist dies völlige Normalität! Hier, in der BRD wurde ledigleich das islamische Recht (Scharia) angewandt, wie bei vielen Urteilen auch. Gut, er ist kein Moslem, aber was soll´s…..gleiches Recht für alle. Wenn schon – denn schon!

    Neue Pi-Leser mögen bedenken, der Prophet Mohammed hat seine Aisha mit 9 Jahren beglückt!

    In dem Fall war sie 14, …also ganz schön alt…

    Zynismus aus.

  77. #89 CreditSwiss

    Wenn ein Pädophiler sagt, die Erde ist rund, sagst du dann, die Erde sei eine Scheibe ?

  78. was mich in dieser discussion nun sehr verwundert ist das auspacken der ganz großen moralischen keule. ich möchte nicht wissen wieviele muselmanan bei uns eine oder mehrere künstlich älter gemachte unter 14 jährige mädchen geheiratet haben. dann ist ja sehr oft die rede von minderjährigen auf dem drogenstrich. wenn man den leserbriefen in jugendzeitungen glauben darf, dreht sich schon bei 12-13 jahre alten teenagern alles um dieses thema und erste erfahrungen haben demnach schon viele vor dem 14. lebensjahr gesammelt. über all das regt sich anscheinend niemand auf. in diesem fall habe ich den eindruck aufgrund der reaktionen, der lehrer habe sich gewaltsam über eine 10 jährige hergemacht. als ich letztens an einer ampel vor einer schule anhielt, gingen einige teenager vorbei. von weitem sahen sie aufgrund ihres outfits aus wie 17-20 jährige. beim näherkommen sah ich, das sie allerhöchstens 10-12 jahre alt waren. ich möchte damit andeuten, das eine 14 jährige sowohl als 11 järige, wie auch als 18 jährige von ihrem entwicklungsstand her durchgehen kann. und zu der änderung der äußerungen der wohl heute 18 jährigen „geschädigten“: es ist nicht unüblich das betreuer und eltern, in einem solchen fall starken druck auf das mädchen auszuüben um seine sicht der dinge zu „korrigieren“. in „RASHOMON“ zeigt AKIRO KUROSAWA parabelhaft, wie verschieden die aussagen von zeugen, tätern und opfern sein können.

  79. @ Anti-Europaer
    Absolut richtig erkannt, man nennt sowas auch Destabilisierung.

    @ Hildesheimer
    Fundamntale Grundregel sind das was eine Gesellschaft zusammen hält, deren Vefall beobachten wir alle täglich und beklagen sie hier auch, ansonsten hätten wir Anarchie bzw. das Gesetz des Stärkeren würde gelten.

    Ganz allgemein sollte man immer m Hinterkopf haben das die Grünen während sie auf die katholische Kirche zeigen seit Jahren mfangreiche Kontakte zu Gruppen/Organisationen pflegen die Pädophilie legalisieren wollen!

  80. #89 CreditSwiss

    Pädophile sind nicht deswegen pädophil weil sie jemanden „verletzen“ wollen. Es ist – genauso wie Schwulsein – eine Neigung.

    Die Frage ist vielmehr, wie gehen wir mit solchen Menschen um?

    Im Uebrigen, es wäre mal gut nachzulesen was Pädophilie überhaupt heisst, es gibt Frauen über 20, die halten einen älteren Mann auch dann für Pädophil, wenn sie von ihm angemacht werden. So oberflächlich sind die Leute halt und so einfach wird mit „bösen“ Worten herumgeworfen; null Reflektion, null Gedankengänge; einfach mal losbrüllen….

    Ich behaupte, dass heutige 14jährige sich voll bewusst sind, was und wie sie ihre Sexualität einsetzen. Was sie nicht ahnen, ist welche Folgen ihre Handlungen haben können.

    Was muss ich von jungen Frauen halten, die bauchnabelfrei ihren Slip zur Schau stellen? (Das sind gewiss keine älteren Semester)

    Was muss ich davon halten, wenn ich von solchen Mädchen und auch Jungs übleste Sexsprüche höre – das auf der Strasse.

    Etwas mehr Gelassenheit bitte.

    Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf den berühmt-berüchtigten Abschnitt des Hrn. Cohn-Bendit verweisen. Lesen Sie das einmal und sagen Sie mir, das stimme nicht.

    Es geht nicht hier jetzt nicht darum, die Tat zu qualifizieren; wenn wir das aber sofort und ohne Wenn und Aber verteufeln nur weil wir die Visage eines Cohn-Bendit oder dessen politische Einstellung nicht mögen, so helfen wir der Wahrheit/Realität kein bisschen.

  81. #90 Rosinenbomber

    ..und gab es denn Ihres Wissens nach einen „sexuellen Missbrauch“ innerhalb der „Beziehung“ des damals 13jährigen Schülers zu seiner Lehrerin ?

  82. Hätte das Mädchen Kopftuch gehabt, wäre die Sache vom Imam mittels Blutgeld (heißt das so?) beglichen worden. Oder er hätte sie (nach Konversion ) heiraten müssen.

  83. Irgendwie habe ich den Eindruck, das die Richter hinter der Bühne ganz ordentlich einen zur Brust nehmen.

    Wenn ich als Ersatzfahrer für jemanden einspringe und eine Fahrt mit dem Pkw übernehmen, trete ich voll in die Verantwortung des anderen, des Kollegen ein.

    Wenn ich die Lehrstunde an einer Schule als Lehrer übernehme, trete ich voll in die Verantwortung des vertretenen Lehrers ein. Er würde nur das Abhängigkeitsverhältnis nicht übernehmen, wenn er nicht als Lehrer, sonder als Beobachter oder zufällig vorbei kommender Passant auftreten würde.
    Es handelt sich auch um ein deutsches Obhutsverhältnis und nicht um ein Obburkaverhältnis.

  84. #89 CreditSwiss (17. Jan 2012 16:06)

    „…Typischer Fall von Pädophilenfreund, Cohn-Bendit läßt grüßen.
    Genau diese Aussagen, fast im gleichen Wortlaut, wird mit schöner Regelmäßigkeit von Pädophilen-Vereinigungen genutzt um jegliche Schutzalter auszuschalten.
    Auch eine häufige Ausrede vorm Richter, um seine eigenen Taten schönzureden…“

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    Sach ich doch…
    In diesen Kreisen tummeln sich nicht nur Sozpäd_innen, sondern auch besonders viele Jurist_innen. :mrgreen:

    http://www.carechild.de/news/stories/bundesjustizministerin_leutheusser_schnarrenberger_und_die_humanistische_union_620_1.html

    http://de.wikipedia.org/wiki/Humanistische_Union#Mitglieder_und_Struktur

  85. GÄHN.
    Dann sage ich ja, die Erde ist rund.
    Wenn mir aber ein Pädo erzählen will das eine Antwort…

    “Mit 14 Jahren ist man mental noch gar nicht in der Lage dazu, dieses Einverständnis verantwortungsvoll abzugeben.”

    Woher willst du das für alle Menschen eigentlich wissen ? Was macht dich da so sicher ?

    …ganz normal ist und man das ohne Probleme auf 10 jährige Kinder ummünzen kann, dann muß ich eher noch hinzufügen:
    Na, ehemaliges Mitglied von K13, daß sich nach PI verirrt hat?

    Jedenfalls wären sie beim alten Moha und Konsorten gut aufgehoben, zumindest in diesem Themenbereich, die würden ihnen schnell beipflichten das Aisha wußte was sie tat – da kriegen sie dann ihre Bestätigung.

  86. #91 Hildesheimer   (17. Jan 2012 16:13)

    Aus welchen Gründen hat man denn Sex? Um die sexuellen Wünsche eines anderen zu respektieren? Oder um unreife Minderjährige „aufzuklären“, wie es Ihr Kommentar impliziert? Die pure Selbstlosigkeit, natürlich. Das ist doch der blanke Hohn; an Heuchelei kaum noch zu übertreffen…

    #64 sallahmibrot   (17. Jan 2012 15:32)

    „Wetten, insgeheim wird das Mädchen den Burschen gern gehabt haben – aber sie darf nicht.“

    Wenn sie 14 ist und in keinem Abhängigkeitsverhältnis steht, dann darf sie; andernfalls eben nicht. So sind die Spielregeln. Eine Mehrheit, diese zu ändern, ist nicht absehbar, also richtet euch danach.
    Überhaupt, wo liegt hier das Problem? Der Lehrer wurde schließlich freigesprochen.

  87. #94 S@ndman

    Siehe meinen Kommentar #93 zu CreditSwiss

    Außerdem kann nicht „Pädophilie“ legalisiert werden – und sollte auch nie, weil es schon logisch nicht geht- sondern die Auslebung pädophiler Triebe an Personen unter 14 Jahren.

  88. wolfi (16:20):
    >>Hätte das Mädchen Kopftuch gehabt …<<

    … und er wäre Mohammedaner, würde sie bestraft, weil sie den armen verführt hätte. Ich schlage 4 Dutzend Peitschenhiebe vor. Wer bietet mehr?

  89. „ich möchte nicht wissen wieviele muselmanan bei uns eine oder mehrere künstlich älter gemachte unter 14 jährige mädchen geheiratet haben. dann ist ja sehr oft die rede von minderjährigen auf dem drogenstrich. wenn man den leserbriefen in jugendzeitungen glauben darf, dreht sich schon bei 12-13 jahre alten teenagern alles um dieses thema und erste erfahrungen haben demnach schon viele vor dem 14. lebensjahr gesammelt. über all das regt sich anscheinend niemand auf.“

    Aber aber, es wird sich aufgeregt, nur ist die grün(rote) Propagandamaschinerie der Mainstreammedien besonders darauf bedacht alles zu sexualisieren, wie von ihren geistigen Vätern geplant.
    Glauben sie jetzt plötzlich alles was in den Medien steht aber beim Islam nicht?

  90. #102 Inter

    Und? Die Beziehung ist zerstört worden. Eine Beziehung, die – so Sie selber sagen – weder Unrecht war noch jemanden benachteiligt hat, im Gegenteil, sie ist sogar gerichtlich „abgesegnet“. So ist der Freispruch ja auch zu lesen.

    Ausserdem dürfen wir hier ja über diese Sache auch i. w. S. diskutieren.

  91. sallahmibrot (16:22):
    >>Ich sage nochmals, das Problem mit einer 14jährigen ist nicht die 14jährige sondern deren Mutter.<<

    Wie alt war eigentlich nochmal die kleine Engländerin um derentwegen so’nn lütter Deutscher monatelang in einem türkischen Knast versauern durfte?

  92. #99 sallahmibrot (17. Jan 2012 16:22)

    Ich sage nochmals, das Problem mit einer 14jährigen ist nicht die 14jährige sondern deren Mutter.

    Vergessen sie den Vater?
    Oder gehen sie nur bei besonders schutzlosen Mädchen aka alleinerziehende Mütter „auf die Jagd“?
    Bei mir könnten sie höchstens auf dem Basy probebeißen.
    ich freu mich schon auf das empörtschwangere Gejammer als Antwort.

  93. Nochmal:
    #83 Hildesheimer:

    Wieso ist 16 noch zu jung? Welcher Schaden soll denn da entstehen?

    Darüber hat Wolfgang Petersen seinen besten „Tatort“ gedreht: „Das Reifezeugnis“, Lehrer-Schülerin, Natassja Kinski war damals fünfzehn.

    Auch Thema in Tom Sellecks Miniserie „Jesse Stone“: Mutter befürchtet, dass halbwüchsiger Sohn Affäre mit Saxophonlehrerin, 35, hat. „Hatten Sie früher mal eine Affäre mit einer älteren Frau?“, wird Jesse gefragt: Ja. „Haben Sie seelische Wunden davongetragen?“ Nein, aber schöne Erinnerungen.

  94. Eine 14(!)-Jährige!
    Sollte (was ich erwarte) das Urteil „Im Namen des Volkes“ ergangen sein, so protestiere ich aufs Heftigste!
    ————————————
    #91 Hildesheimer (17. Jan 2012 16:13)
    #86 Inter

    “Es ist nicht hinzunehmen, dass Erwachsene, „die sexuellen Wünsche von Jugendlichen ernst nehmen und liebevolle Beziehungen zu ihnen unterhalten“ (…) bestraft werden.”

    Sagen Sie mir doch mal, was an diesem Satz verkehrt sein soll ?

    Gegen ‚liebevolle Beziehungen‘ hat hier hoffentlich niemand etwas einzuwenden. Im betreffenden Fall ging es jedoch um eine ’sexuelle Beziehung‘! Und eine Solche ist im dargelegten Fall eben keine Liebevolle.
    Liebe sorgt sich um das Wohl dessen, auf den sich diese Liebe richtet. Hätte er ein für die Schülerin also Liebe empfunden, wäre es nicht zu sexuellen Handlungen gekommen.
    So war es offenbar eine reine Sexbeziehung, die das Mädchen zum Objekt reduzierte, an dem er seine Begierde, wie bei einer Hure stillen konnte.
    Die Darstellung, es wäre ‚einvernehmlich‘ zum Sex gekommen, ist falsch, wie die Reaktion der Schülerin zeigt.

  95. #102 Inter

    Es ging um „sexuelle Wünsche“ und einer „Beziehung“. Nirgends habe ich – so wie Sie es taten- dabei impliziert, dass auf die „sexuellen Wünsche“ des Jugendlichen von Seiten des Erwachsenen als Sexualpartner eingegangen werden sollte. Es wäre doch im Bereich des Möglichen, dass man mit Jugendlichen über ihre sexuellen Wünsche spricht, OHNE selbst dessen Sexualpartner zu sein oder sein zu wollen. Bei Ihnen hingegen klingt das als zwingend zusammengehörig.

  96. #108 CreditSwiss

    Bitte unterlassen Sie Ihre dreckigen Unterstellungen (.oder gehen sie..auf die Jagd?).[Ich nehme an Sie meinen „Sie“, mit grossen S. Schreiben, puhhh!]

    Sie offenbaren eine hinterhältige, dreckige Art und Weise mit Ihren Unterstellungen.

    Ich sagte – und offenbar passt Ihnen meine Meinung nicht – dass das Mädchen sehr wahrscheinlich zu den Aussagen gedrängt wurde; denn in einem solchen Verfahren wird den Beteiligten das Heft aus der Hand genommen.

    Vielleicht können Sie sich etwas differenzierter mit der Diskussion auseinandersetzen als mit Unterstellungen.

    Merken Sie sich: Streuen Sie nie (NIE) Gerüchte und Unterstellungen.

  97. Was ihr immer habt…
    Der Großteil der hier Schreibenden hat dafür zu sorgen, dass bei den Damen und Herren Richtern und Politikern die Kohle stimmt.

  98. #97 Hildesheimer (17. Jan 2012 16:20)

    Haben Sie den Artikel gar nicht gelesen?

    Das Wiener Landgericht verurteilte Juras 2010 zu 22 Monaten auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen.

  99. #96 sallahmibrot (17. Jan 2012 16:19)

    „Was muss ich von jungen Frauen halten, die bauchnabelfrei ihren Slip zur Schau stellen? (Das sind gewiss keine älteren Semester)
    Was muss ich davon halten, wenn ich von solchen Mädchen und auch Jungs übleste Sexsprüche höre – das auf der Strasse.“

    Davon halte ich, dass diese „Kids“ vermutlich von den Eltern emotional vernachlässigt werden. Die „Erziehung“ übernehmen in diesen Fällen der Fernseher sowie die soziale Lebenswirklichkeit der Straße.
    Ich halte solche Jungs und Mädels aber nach wie vor nicht für den Regelfall und schon gar nicht für eine akzeptable Norm. Unabhängig davon wäre es ein fatales Signal, wenn sich wichtige Gesetze an vom der sozialen Unterschicht vorgegebenen Maßstäben orientieren würden!

    #106 sallahmibrot   (17. Jan 2012 16:29)

    „Und? Die Beziehung ist zerstört worden.“

    Durch die Schuld der Eltern und nicht zuletzt auch durch das mediale Interesse, den öffentlichen Rummel. Ich sehe hier aber kein rechtliches Problem. Natürlich muss die Rechtslage aber geklärt werden – dass das ohne emotionalen Aufruhr so gut wie unmöglich ist, ist leider eine Tatsache.

  100. #112 sallahmibrot

    Bei den Unterstellungen müssten wir PI-Leser doch gelassen bleiben können: Ist nicht jeder, der den Islam kritisiert, auch gleich ein Nazi ? :-))

    #110 attempto:

    Aufgrund der gesellschaftlichen Konventionen und dem was bei „Aufdeckung“ blüht, muss man wirklich sagen, dass der Lehrer auf den Sex hätte verzichten sollen um das Mädchen von der nachträglich erlittenen Primärschädigung durch Justiz und Öffentlichkeit zu schützen.

  101. #118 Hildesheimer

    Nun ja, ich lasse mich nun mal nicht gerne so unterschwellig hinterfotzig anmachen. Bei solchen Typen weiss ich dann sofort, woran ich bin. Solche Typen will ich niemals als Freunde haben, niemals, die sind gefährlich böse.

    Au Backe, ok, ok, ich beruhig‘ mich ja….

    =D

    Danke

  102. Ne „sie“ ist schon richtig. Das große S würde ja implizieren, daß ich vor jemanden wie ihnen Respekt oder Achtung hätte.
    Nein danke.
    Ich unterstelle ihnen es sehr gerne – wäre was anderes wenn sie mit ihrem Realnamen hier schreiben würden.
    Aber Pädo bleibt Pädo, das ist eine Fest- und keine Unterstellung. 😀
    Tja, scheints bei PI kriechen einige spezielle Subjekte rum.
    Was wundert es mich, denken wohl pädophil wäre auch politically incorrect obwohls halt nur sexually incorrect ist.
    Ich klink mich aus – jammern sie ruhig weiter über ihr schweres Los. 😛

  103. Unglaublich, wie viele moralische Krüppel sich inzwischen auf PI rumtreiben!

    Nicht nur, dass Kinderschänder verteidigt werden – nein, die Kinderschänder sind bereits mitten unter uns. Wie #47 Graue Eminenz (17. Jan 2012 15:12), der in seiner BW-Zeit 14-Jährige flachgelegt hat und darauf auch noch stolz ist…

  104. #120 SIE sind ja auch noch relativ gut dabei weggekommen so wie ich das sehe ! Schauen Sie mal, was in #101 CreditSwiss an mich geschrieben hat. An anderer Stelle kann so eine Aussage den sozialen/finanziellen Ruin eines Menschen bedeuten. Übrigens, ja, auch für den „Betiteler“, aber das ist eine andere Sache…

  105. #122 Rosinenbomber

    Darf man über dieses Thema also nicht reden?

    Reden wir übers Wetter. Da gibt’s keine Pädos und Nazis und sonstige böse Sachen!

    Uff!!

    =D

    (Bin nun doch nicht mehr so sicher: Ist eine Rechtskurve *huch* etwa nazimässig?)

    Was meinen die Richtigmeinenden?

  106. #118 Hildesheimer (17. Jan 2012 16:42)

    Aufgrund der gesellschaftlichen Konventionen und dem was bei “Aufdeckung” blüht, muss man wirklich sagen, dass der Lehrer auf den Sex hätte verzichten sollen um das Mädchen von der nachträglich erlittenen Primärschädigung durch Justiz und Öffentlichkeit zu schützen.

    „Primärschädigung“? Haben Sie gar nicht kapiert, was der Typ angerichtet hat? Sie sind charakterloser Abschaum und nichts anderes.

  107. 113 sallahmibrot… ich erinnere and den fall des als gutachter in diesem wahnwitzigen mißbrauchsproßess eingesetzten pädophilen der nun selbst im gefängnis wegen sexueller handlungen mit 13. jahrigen einsitzt. in dem fall wurden sogar körperbehinderte omas als angeklagte im rollstuhl vor gericht gekarrt. der „gutachter“ hatte allen kindern, einige davon geistig zurückgeblieben, seine eigenen phantasien eingetrichtert. wenn ich mich richtig entsinne, beendete dann das gericht dieses unwürdige schauspiel und ließ alle frei wegen offensichtlicher unschuld. ich glaube die organisation des „gutachters“ hieß „bittersüss“ oder so ähnlich. die „beeinflussende“ einvernahme kindlicher zeugen ist oft ein grosses problem. deswegen müssen diese heutzutage video docummentiert sein.

  108. #122 Rosinenbomber:

    Unglaublich, wie viele moralische Krüppel sich inzwischen auf PI rumtreiben!

    So wie ich. Wenn der Zeichenlehrer, der sich damals an mich rangemacht hat, attraktiv gewesen wäre – wer weiß?

  109. #124 Hildesheimer

    Ich bin mir einen solchen agressiven Ton nicht so gewohnt, deshalb. Aber hey, bin völlig ok, der Aufreger war nur ganz kurzer Dauer und unnötig.

    Schau mal, was der CreditSwiss unter *121 schreibt:

    „Das große S würde ja implizieren, daß ich vor jemanden wie ihnen Respekt oder Achtung hätte.“

    LOL. Ich konnte den Lacher nicht verdrücken. Köstlich wie er sich Mühe gibt.

    Verrückte Welt, und das nur schon hier. Und ich habe doch schon einige Scheisse auf diesem Planeten gesehen…und nicht nur in Amberg oder Bamberg.

  110. #126 Rosinenbomber

    Haben Sie nicht gelesen, was einige der Kommentatoren glaubwürdiges und aus der Presse entnommenes zu der Vorgeschichte des Falles angemerkt haben ? Von wegen „zunächst war die ganze Beziehung kein Problem bis es von außen irgendwie bekannt geworden ist“

    Findet jemand eine Textstelle in den Zeitungsberichten, wo steht, dass die Tochter sich offenbart und somit von sich aus den Prozess in Gang gesetzt hat ? Nein ? Ich suche noch….

  111. #127 bronto

    Den Fall kenne ich nicht, dieses Thema (Pädophilie) ist nicht so mein Gebiet. Ich bin eher auf dem Gebiet der „Falschanschuldigungen“ tätig (nicht nur in Bezug auf Sex).

    Deswegen habe ich auch schon Einblick in diverse Akten und Fälle gehabt.

    Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass ein Grossteil der Justiz a) völlig überfordert b) völlig untergebildet c) oft unerfahren d) charakterlich ungeeignet ist.

    Anders ausgedrückt: Es sind halt auch nur Menschen.

    Im Ernst, es kann einem Uebel werden, wie teilsweise (Untersuchungs)Verfahren durchgeführt werden.

  112. Rosinenbomber (16:47):
    >>… die Kinderschänder sind bereits mitten unter uns. Wie Graue Eminenz, der in seiner BW-Zeit 14-Jährige flachgelegt hat und darauf auch noch stolz ist…<<

    So, so; ich bin also ein Kinderschänder, weil ich mit 18 eine 14jährige Freundin hatte.
    .
    KINDERSCHÄNDER???!!!! Sagen Sie mal, piepst’s bei Ihnen eigentlich?

  113. Rosinenbomber (17:02):
    >>Wir reden hier von einer 14-Jährigen!<<

    Sie haben keine Kinder, gell?

  114. OT: „Wie politisch korrekte Lehrer ticken“

    Warum Islamkunde wichtig ist

    Deshalb sei gerade die Islamkunde an Schulen wichtig, um muslimische Kinder da abzuholen, wo sie stünden, schaltete sich Azizollah Fooladvand, Islamkundelehrer an der Tannenbuscher Realschule, ein. Es sei viel zu wenig, wenn Kinder aus Familie und Moschee nur drei religiöse Eckpunkte „kein Schweinefleisch, kein Alkohol, aber Kopftuch“ mitbrächten.


    Warum ein generelles Kopftuchverbot bei jungen Mädchen Angstpsychosen auslösen kann:

    Was hätten manche Imame da bloß gepredigt? Islamkunde bringe sie zum wirklichen Reichtum des Koran, aber auch dahin, Gemeinsamkeiten mit anderen Religionen zu suchen und sich selbst zu integrieren. „Doch wenn sich Schülerinnen ängstigen, sie würden vom Teufel verfolgt, wenn sie kein Kopftuch tragen, dann fühle auch ich mich überfordert“, sagte Fooladvand und gab damit Einblick in seinen schwierigen Alltag.


    Und was lernen politisch korrekte Pädagogen hieraus?

    Martin Finke nickte. „Diese Geschichten“ kenne er alle, aber er weigere sich trotzdem, sich seinen Idealismus nehmen zu lassen, machte der Realschuldirektor Mut.

    Antwort: Nichts.

    http://www.general-anzeiger-bonn.de/lokales/bonn/lehrer-reden-sich-den-frust-von-der-seele-id35810.html

    Noch Fragen?

  115. #131 Hildesheimer

    Das ist nicht mal nötig. Beim leisesten Verdacht bei der richtigen Stelle – und die Beteiligten werden sofort zu Statisten degradiert.

    Das Verfahren entgleitet den betroffenen Personen völlig. Beratend zur Seite stehen Opferorganisationen, Berater usw., die sich um die vermeintlichen Opfer kümmern (und wehe sie wollen keine Opfer sein!).

    Dazu muss ich auch sagen, dass nicht jede Untersuchung so verlaufen muss und es gibt Beamte, denen eine korrekte Untersuchung am Herzen liegt, i. d. R. empfiehlt es sich eine weibliche Untersuchungsbeamtin zu verlangen oder hinzuzuziehen. Gut ist auch in solchen Fällen eine weibliche Richterin.

  116. „Dazu muss ich auch sagen, dass nicht jede Untersuchung so verlaufen muss und es gibt Beamte, denen eine korrekte Untersuchung am Herzen liegt, i. d. R. empfiehlt es sich eine weibliche Untersuchungsbeamtin zu verlangen oder hinzuzuziehen. Gut ist auch in solchen Fällen eine weibliche Richterin.“

    Tatsächlich ? Hätte eher gedacht, dass bei denen noch eher die Mutterinstinkte durchbrechen würden… können Sie von Ihren Erfahrungen näher berichten ? (Gerne auch per Mail an „positiver@gmx.net“)

  117. Desweiteren habe ich mal einen Fall miterlebt (beratend), es ging um eine Vertragsangelegenheit.

    Uns wurde eröffnet, dass eine Rechnung nicht bezahlt würde (es ging um eine offene Rechnung) und würde der Fall vors Gericht gelangen, würde sie (die später Angeklagte) behaupten, der (spätere) Kläger hätte ihre Tochter im Swimmingpool sexuell belästigt.

    Nun, meine Recherchen ergaben, dass die Mutter auch schon einen Lehrer der sexuellen Belästigung (an der Tochter) beschuldigt hatte. Verfahren wurde nach kurzen Statements eingestellt. Die Wahrheit war, die Tochter hatte sehr schlechte Noten und ihre Mutter wollte so Druck auf den Lehrer ausüben.

    Ich teilte ihr mit, dass wir sie vor Gericht zögen und würden ein weiteres Verfahren gegen sie anstrengen, würde sie behaupten, es hätte sexuelle Zwischenfälle mit ihrer Tochter gegeben.

    Resultat: 30% der Rechnung mussten bezahlt werden, keine weiteren Anschuldigungen folgten ihrerseits.

    Die Frau wurde (nach dem Tod ihres Mannes) ausgeschafft.

    Tja…Leute, die Wahrheit ist nicht immer schön.

  118. #139 Hildesheimer

    Das sind meine Erfahrungen. Ich kann leider keine genauen Umstände, Namen, Orte geben, das musst du leider verstehen.

    Ich kann den Fall jedoch erläutern (gem. Email), wenn ich Glück habe, finde ich sogar noch die Akten (Die sind nicht bei mir).

    Vieles ist eben Erfahrung und Gespür.

    Nein, nein, ich muss hier für Frauen eine Lanze brechen, wirklich.

    Die sind gegenüber ihren Geschlechtsgenossinen wesentlich unbestechlicher.

    Auch hier, das ist nicht zwingend die Regel. Wichtig ist immer, die Vergangenheit der Richterin in Erfahrung zu bringen (Bearbeitete Fälle, Studium, Werdegang, Einstellung, Parteizugehörigkeit usw. usf.)

    Achtung: Die Parteizugehörigkeit ist nicht zu aussagekräftig.

  119. #113 Hildesheimer   (17. Jan 2012 16:35)

    „Es wäre doch im Bereich des Möglichen, dass man mit Jugendlichen über ihre sexuellen Wünsche spricht“

    Ich wüsste auch nicht, dass dergleichen strafbar ist. Es sei denn natürlich, es handelt sich um den „guten Onkel“, der beim Kindergeburtstag im Mäc-D gezielt und liebevoll die lieben Kinderlein anspricht, um diese sexuell aufzuklären…

  120. immerhin discutieren wir hier über eines der 2 verbliebenen tabuthemen. mit der anschuldigung ein kinderschänder ( nicht selten in scheidungsverfahren) oder ein NAZI zu sein kann die existenz eines menschen ruckzuck zerstört werden. auch wenn sich hinterher die unschuld herausstellt, irgendwas bleibt immer hängen und das ziel in scheidungsverfahren ist meist erreicht und nicht revidierbar.

  121. Kein Wunder, sind doch gerade Richter u. a. hohe Beamte oft selber Kinderschänder – und kommen davon.
    Tausende Dateien von Kinderschändung, aber wenn überhaupt, dann auf Bewährung verurteilt. Unter einem Jahr, versteht sich. Die pension muss gerettet werden.

    Wenn der Lehrer ein paar Nacktfotos auf dem Rechner gehabt hätte, wäre er vielleicht doch noch zu fassen gewesen.

  122. Von Rosinenbomber, PI Münster, der hier den moralisch Entrüsteten gibt, stammte übrigens der rufmörderische Thread über Bettina Wulff: „Ist die Präsidentengattin also womöglich einer Beschäftigung im horizontalen Gewerbe nachgegangen?“; das schlüpfrige Foto dazu dürfte auch von ihm stammen. Eine „Schmutzkampagne“, schrieb er zwar, wir wollen aber ausführlich beschrieben haben, um welche Gerüchte genau es sich dabei gehandelt hat:

    http://www.pi-news.net/2011/12/im-zweifel-fur-die-angeklagte/

  123. Hä, ein Vertretungslehrer hat doch für die Dauer der Vertretung genau die gleichen Obhutspflichten wie jeder Lehrer oder Erzieher.

    Oder ist der Kinderschänder Mitglied der Grünen?

  124. Prinzipiell ist das Urteil nicht ganz falsch, wenn in Deutschland das Schutzalter wirklich 14 ist.

    In diesem Fall ist der Freispruch allerdings ein bisschen arg strange, denn der Lehrer war ja durchaus Schutzbefohlener: Spätestens als Vertretung und im Tanzunterricht. Die sachliche Argumentation des Gerichtes erscheint also arg daneben.

    Die „Strafe“, die ihn erwartet hätte, war allerdings (wie immer in Deutschland) sowieso keine: Zwei Jahre auf Bewährung. Was noch? Berufsverbot? Davon lese ich nichts. Von daher ist dieser Freispruch jetzt auch fast egal. 68er-Richter eben wie sie leiben und leben.

  125. #91 Hildesheimer (17. Jan 2012 16:13) #86 Inter

    “Es ist nicht hinzunehmen, dass Erwachsene, „die sexuellen Wünsche von Jugendlichen ernst nehmen und liebevolle Beziehungen zu ihnen unterhalten“ (…) bestraft werden.”

    Sagen Sie mir doch mal, was an diesem Satz verkehrt sein soll ?
    ————————

    hat zwar ein paar kommentare gedauert, aber endlich bekennen sie sich dazu, welche einstellung sie zum thema haben. je jünger je lieber?

    dann sind sie ja mit den grünen in einem boot, die wollen auch knackige kinder, egal ob bub oder mädel.

    hildesheimer. hm, ich habe ausser heute noch keinen beitrag von ihnen gelesen. extra angemeldet, um ihre ideologie loszuwerden?

    ach ja, ich kenne die ausrede: sie lesen selbstverständlich seit jahren mit.

  126. #53 Hildesheimer (17. Jan 2012 15:19)

    #37 nicht die mama

    ..” kann so ein Richer später kein Recht im Sinne deutscher Werte und Moral sprechen,…”

    Was bin ich froh, dass “nicht die mama” kein Richter ist und meint, er müsse nach deutschen Werten und Moral urteilen anstatt nach deutschem Recht und Gesetz…

    Das Eine bedingt das Andere, die Moral und das Werteverständnis einer Gesellschaft formen die Gesetze und das Recht.

    Werteverlust erzeugt Rechtsverlust, veränderte Wertvorstellungen ändern die Gesetze, wie man hier sieht.

    Nach meinem Rechtsverständnis sind anvertraute Kinder und Jugendliche immer die Schutzbefohlenen des jeweiligen Lehrers, auch dann, wenn der Lehrer nur zur Aushilfe tätig war.

    Und Sie haben völlig Recht, ich bin auch heilfroh darüber, dass ich kein Richter bin. 😀

  127. #150 wien1529

    Zur Dauer meiner „Aufenthaltes“ auf PI
    fragen Sie mal nach bei Eurabier oder esszethi….

    Der Rest Ihrer Äußerungen ist es nicht wert, darauf einzugehen.

  128. #128 Rosinenbomber (17. Jan 2012 16:53) #118 Hildesheimer (17. Jan 2012 16:42)

    Aufgrund der gesellschaftlichen Konventionen und dem was bei “Aufdeckung” blüht, muss man wirklich sagen, dass der Lehrer auf den Sex hätte verzichten sollen um das Mädchen von der nachträglich erlittenen Primärschädigung durch Justiz und Öffentlichkeit zu schützen.

    “Primärschädigung”? Haben Sie gar nicht kapiert, was der Typ angerichtet hat? Sie sind charakterloser Abschaum und nichts anderes
    —————–

    danke. ich füge noch hinzu: ein werteloser.

  129. #133 sallahmibrot (17. Jan 2012 17:02) #127 bronto

    Den Fall kenne ich nicht, dieses Thema (Pädophilie) ist nicht so mein Gebiet. Ich bin eher auf dem Gebiet der “Falschanschuldigungen” tätig (nicht nur in Bezug auf Sex).

    Deswegen habe ich auch schon Einblick in diverse Akten und Fälle gehabt.

    Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass ein Grossteil der Justiz a) völlig überfordert b) völlig untergebildet c) oft unerfahren d) charakterlich ungeeignet ist.

    Anders ausgedrückt: Es sind halt auch nur Menschen.

    ————————-

    nein.

    von einer fachfrau -fachmann erwarte ich kenntnisse auf seinem gebiet.

    hoffentlich kommen sie nicht einmal in ein krankenhaus und werden von einem turnusarzt operiert, der ihnen dann das falsche bein abnimmt.

    auch nur ein mensch, gell? völlig überfordert.

    herr lass hirn… und sorge bitte dafür, dass es die richtigen trifft 🙂

  130. #152 Hildesheimer (17. Jan 2012 18:46) #150 wien1529

    Zur Dauer meiner “Aufenthaltes” auf PI
    fragen Sie mal nach bei Eurabier oder esszethi….

    Der Rest Ihrer Äußerungen ist es nicht wert, darauf einzugehen.

    ——————-

    macht nichts, dass sie nicht auf meine argumente eingehen wollen.

    ich habe mir sowieso schon eine meinung von ihnen gebildet.

    mir als frau ist es sowieso unverständlich, was männer immer wieder zu unreifen kindern und jugendlichen treibt. mit liebe hat das sicher in den allerseltensten fällen was zu tun, eher mit lust und machtausübung.

  131. This is Deutschlaaaand! Wen wundern solche Urteile schon? Kinderschänder werden freigesprochen, Mörder werden freigesprochen, Schläger werden freigesprochen. Menschen die in Notwehr handeln werden dagegen angeklagt…

    PS Geschlechtsverkehr ab 14 ist für mich eindeutig zu früh. In westlichen Ländern wie Norwegen, Groß Britannien, Holland, Belgien oder in der Schweiz, aber auch in den ehemaligen SU-Republiken ist der Geschlechtsverkehr erst ab 16 erlaubt.

  132. Bravo.

    Ein weiteres Mal wird der Glaube an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz von ihren Vertretern ausgehöhlt.

    Was haben die Betroffenen aus dieser Demütigung wohl gelernt?

    Also ich würde folgenden Schluss ziehen:

    Scheiß auf die dreckigen Justiz-Heuchler, Gerechtigkeit bekommt man nur, wenn man persönlich dafür sorgt.

    Deutschland schafft sich weiter ab.

    __________

    pi-wuerzburg@web.de

  133. #47 Graue Eminenz (17. Jan 2012 15:12)

    Ich weiß ja nicht, wie es bei Ihnen zugegangen ist; aber zu meiner Schulzeit (Abitur Ende der 1980iger) und auch noch Anfang meiner BW-Zeit hatte ich auch Sex mit 14jähriginnen und das war auch alles verantwortungsvoll und o.k..
    .
    Ganz klar allerdings: Für Lehrer_Innen und andere Aufsichtspersonen ist das natürlich strikt tabu!

    Da fällt mir ein: auf Klassenfahrt (wir waren da wohl schon 16) war statt des Klassenlehrers eine sehr junge (schätze mal 23-24), hübsche und „flippige“ (so nannte man das damals) Vertretungslehrerin dabei. Auf der üblichen abendlichen Party hat selbige sehr wild und intensiv mit einem anderen Schüler herumgeknutscht.

    Wenn ich damals nicht der aberwitzigen Idee angehangen wäre, Frauen über 20 seien quasi schon „scheintot“ – da wär was möglich gewesen, so im Nachhinein. Immerhin wohnte sie bei mir um die Ecke und fuhr mich häufig mit ihrer Ente nach Hause…

  134. Möglicherweise wäre es angesichts derartiger Fälle eine Überlegung wert, das Schutzalter zur Aufnahme voller sexueller Beziehungen von derzeit 14 Jahre auf 16 Jahre anzuheben.

    Klares NEIN! Jeder, der schon mal auf der Straße war, weiß, dass es oft praktisch unmöglich ist, eine 14 Jährige von einer 18-20 Jährigen zu unterscheiden. Wenn sie mir sagt, sie sei 18, glaube ich das auch.

    Die Gesetzeslage gibt (auch meiner Meinung nach) eben keine Verurteilung her.

    Wenn wir schon für Freiheit sind, kann auch nicht aufgrund einiger Fälle das normale Leben zum erliegen gebracht werden!

    viele Grüße
    EricCartman

  135. Wo ist denn da jetzt wieder der Skandal? Dass Richter nach Recht und Gesetz urteilen? Und warum ist das Mädchen schockiert vom Freispruch? Offenbar lag doch keine sexuelle Nötigung vor, sondern einvernehmliche sexuelle Handlungen. Auch eine mangelnde Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung lag wohl nicht nachweisbar vor, sonst hätte das OLG den Lehrer deswegen verurteilt. Wem das alles nicht passt, soll den Gesetzgeber kritisieren, aber nicht die Richter! * kopfschüttel *

  136. Bei solchen Urteilen wundert mich eigentlch nichts mehr! Ich bin auch Vater einer 14-jährigen Tochter, eines KINDES! Wenn mir dieser Lehrer vor dem Richter in die Finger gefallen wäre, dann hätte der gar nicht mehr Berufung einlegen können. Nun muss ich mich aber ernsthaft fragen, ob dem Richter gesundheitlich eine Korrektur seines Urteils ermöglicht werden sollte. Für mich gehört dieser Richter und sein Protegée genauso bereichert wie der durchschnittliche Berliner U-Bahn Fahrgast zwischen 22.00 und 4.00 Uhr morgens.

  137. WestZipfler, so ähnlich wie Sie werden das die meisten Mohamm edaner auch sehen! Halten Sie sich selbst mal an Recht und Gesetz, Sie sind doch wohl Deutscher? Sie machen sich strafbar durch Billigung von Straftaten bzw Aufruf dazu.

  138. Mann, da könnt ich ja kotzen. Täterschutz vor Opferschutz, wie immer 🙁
    Das er nur Vertretung war, mach die Sache nicht besser, sondern schlimmer, legt nämlich nahe, dass er ganz genau abgewägt hat: die seh ich so schnell nicht wieder, da kann ich mal….
    Widerlich. Wo wohnt der?

  139. Die Sexualisierung unserer Kinder ist staatlich somit vollkommen legitimiert. Und wenn wir es uns im Kontext ansehen, ist es gar staatlich organisiert – vom Kindergarten an.

    Würde ich als Vater diesem Sch…Kerl klar machen, was das mit einem Kind anstellt, würde mich dieser Staat dafür verfolgen.

  140. #163 SPIEGEL-Leser

    Ich verstehe #162 Westzipfler sehr gut. Cohn-Bendit und Sie verstehen das offenbar nicht.

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