Brutale Gewaltdarstellungen müssen in den Augen der Staatsanwaltschaft München I ganz offensichtlich nur von den Richtigen verwendet werden, um straffrei auszugehen

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am 20. Juli veranstaltete die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) in München eine Gedenkveranstaltung zu der rechtskonservativen Widerstandsgruppe um Graf Stauffenberg gegen den linksextremen National-Sozialismus. Einige Gegendemonstranten hielten das „Good Night – White Pride“-Transparent hoch, das einen Fußtritt mit gestrecktem Bein gegen den Kopf eines wehrlos am Boden liegenden Menschen zeigt. Ich stellte vor Ort gegen die vier Personen, die dieses Transparent hochhielten, einen Strafantrag wegen Gewaltdarstellung nach § 131 StGB.

Am 27. September erhielt ich hierzu einen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft München I. Dieser brutale Kopftritt wird darin allen Ernstes als „Kampfszene zwischen zwei Menschen in stilisierter Form“ gewertet. Eine „Billigung exzessiver Gewalttätigkeit“ könne der Darstellung „nicht entnommen“ werden.

Hierzu ist festzustellen, dass diese „Kampfszene“ einem echten Foto exakt nachempfunden wurde. Am 9. Mai 1998 trat der damals 18-jährige dunkelhäutige Harlon Jones einem am Boden liegenden weißen Amerikaner bei der Ann Arbor City Hall gegen den Kopf.

Dies geschah im Umfeld einer Demonstration von weißen Amerikanern von der Gruppierung „American Knights of the Ku Klux Klan“. Gegen diese ganz offensichtlich rassistische Veranstaltung hatte sich ein breiter Protest gebildet. Mehrere hundert Gegendemonstranten scheinen dann auch die knapp 50 Klu Klux Klan-Aktivisten durch die Stadt Ann Arbor im US-Staat Michigan gejagt zu haben, was man also als echte „Hetzjagden“ bezeichnen kann. Der Kopftreter Jones hat hierzu auch im Rahmen eines Interviews stolz ein Statement abgegeben:

„Dann sah ich plötzlich Leute in die andere Richtung rennen, also rannte ich in diese Richtung und es waren ungefähr fünf Leute, die den Kerl auf dem Bild, seinen Freund und eine ihrer Freundinnen jagten. Einer von ihnen wurde angesprochen und gefragt, ob sie KKK seien, und er sagte ja. Also haben wir sie irgendwie verfolgt und der kleinere Typ und sein Mädchen sind davongekommen, aber der andere, größere Typ – es fühlte sich einfach so an, als wären alle für eine Millisekunde gesichert, und ich bin einfach hin und habe ihn getreten.

Und das werde ich nie vergessen, als jemand auf mich zukam und sagte: ‚Yo! Sie fotografieren Dich, Mann! Wechsel Deine Kappe mit meiner!‘ Für den Rest des Tages hatte ich nicht einmal die gleiche Kappe.“

Das Original auf Englisch kann man in diesem Artikel nachlesen. Hier das Foto dieses Kopftritts vom 9.5.1998 und das exakt nachempfundene Antifa-Banner:

Wir von PI-NEWS und alle sachlich argumentierenden Islam-Aufklärer verurteilen selbstverständlich die rassistische Einstellung des Klu Klux Klans, aber das rechtfertigt noch lange nicht brutale Gewalt gegen einen wehrlos am Boden liegenden Menschen. Wer sich so verhält wie dieser junge Farbige, zeigt im Prinzip die gleiche menschenverachtende Einstellung, dazu allerdings noch mit einer hemmungslosen Gewaltbereitschaft.

Die Staatsanwaltschaft München I sieht in diesem Motiv eines brutalen Tritts gegen den Kopf eines am Boden liegenden Menschen aber keine Gewaltdarstellung. Aus dem Begründungstext der Einstellung:

Auf einer Versammlung der Bürgerbewegung Pax Europa e.V. am 20.07.2019 in der Sendlinger Straße in München zeigten die Betroffenen ein schwarz-weißes Banner. Auf diesem war zunächst die Aufschrift ,,Good Night White Pride“ zu lesen. Weiterhin waren zwei Personen in weißer Farbe abgebildet. Die stehende der beiden Personen tritt dabei die auf dem Boden liegende in Richtung des Kopfes. Auf der Brust der liegenden Person ist zudem eine Zielscheibe abgebildet. Gegenstand der Vorprüfung war die Frage, ob hierdurch der Tatbestand der Gewaltdarstellung (§ 131 StGB) erfüllt sei.

Gemäß § 152 Abs. 2 StPO ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Dies ist hier nicht der Fall.

§ 131 StGB setzt voraus, dass die Gewaltdarstellung entweder eine Verherrlichung oder Verharmlosung grausamer, unmenschlicher Gewalttätigkeit zum Ausdruck bringt oder durch die Art und Weise der Darstellung selbst die Menschenwürde verletzt. Diesen Anforderungen genügt die Darstellung einer Kampfszene zwischen zwei Personen in stilisierter Form, auch unter Berücksichtigung des zugehörigen Textes, nicht. Eine Billigung exzessiver Gewalttätigkeit kann der Darstellung nicht entnommen werden.

Man muss sich nur mal vorstellen, was los wäre, wenn auf der Abbildung ein weißer Mann einem am Boden liegenden Schwarzen gegen den Kopf treten würde, zusammen mit dem Slogan: „Good Night Black Pride“. Oder gar die Variante mit einem am Boden liegenden bärtigen Moslem – eine Verurteilung wäre absolut sicher. Wenn die Opfer aber Weiße sind oder der deutschen nicht-islamischen Mehrheitsgesellschaft angehören, geht vieles durch. Diese Form von Doppeljustiz wird von den weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften in unserem Lande häufig durchgeführt, die „Köterrasse“ lässt grüßen. Ich werde gegen diese Einstellung natürlich Beschwerde einlegen.

Ich war übrigens auch schon selbst Zielscheibe eines solchen Gewaltaufrufs: Auf Facebook wurde dieses Kopftritt-Logo am 4. Februar 2014, mitten im Münchner Kommunalwahlkampf, auf der Seite „Netzwerk Aktion & Recherche – ‚Die Freiheit‘ watch“ mit meiner Abbildung veröffentlicht:

Die gelbe Stoppuhr und die Mütze lassen unzweideutig auf meine Person schließen. Das folgende Banner wurde uns auch von Linken bei einer Kundgebung der damaligen Partei „Die Freiheit“ im Juni auf dem Hohenzollernplatz in München höhnisch lachend entgegenhalten:

Auch damals wurde mein diesbezüglicher Strafantrag von der Staatsanwaltschaft München I eingestellt. Den PI-NEWS-Artikel dazu betitelte ich entsprechend „Zum Abschuss freigegeben“.

Am 20. Juli sprach ich diese aus objektiver Sicht klare Gewaltverherrlichung vor Ort an:

Zum Abschluss darf ich noch erwähnen, dass diese Staatsanwaltschaft München I ganz emsig ist, wenn es darum geht, mich größtmöglichst zu verurteilen. So hat sie selbst gegen das Skandalurteil vom 16. Juli in München, als mich eine die Fakten völlig ignorierende Amtsrichterin wegen insgesamt fünf Sachverhalten („Beleidigung“ der Anti-Pegida-Glockenbimmlerin Pfarrerin Hahn, Veröffentlichung ihres Fotos am Tatort vor der Jakobskirche, „Gewaltdarstellung“ durch warnende Verlinkung des Köpfungsvideos an den beiden skandinavischen Touristinnen in Marokko und vermeintliche „Volksverhetzung“ durch zwei isolierte Redepassagen aus 2015 und 2016) zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilte, noch Beschwerde eingelegt. Man will ganz offensichtlich eine noch höhere Strafe, vielleicht sogar Gefängnis ohne Bewährung, denn das bisherige Strafmaß werde „dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht“.

Sie wollen mich jetzt also ganz entschlossen mundtot machen und mit Knastandrohung aus dem Verkehr ziehen. Am 27. November ist Termin vor dem Landgericht München I. Da werden wir sehen, ob in Deutschland noch nach Recht und Gesetz oder nach Gesinnung geurteilt wird.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Islamkritik muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: CZ5406000000000216176056, BIC: AGBACZPP. Oder bei Patreon.

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48 KOMMENTARE

  1. Einfach mal so eine Fahne entwerfen, mit anderen Farben, und (Handschuh tragend) auf einer Demo aufstellen und dann auch verteidigen.
    Hier ist doch der Freibrief dafür.
    tsweller

  2. Die verbrecherische Staatsanwaltschaft unter der Mordraute Merkel ist ein Teil der organisierten Staatskriminalität. Ob unter Hitler, Honecker oder Merkel, die furchbaren Juristen immer im Spiel…

  3. Dieser Sch…-Staat ist schon schlimmer als in Nord-Korea oder China ! Was haben die versifften GRÜNEN schon alles erreicht !! Die gesamte Staatsanwaltschaft ist Grün-Versifft !! Und die anständigen (ehem.) CDU/CSU-Abgeordneten machen alle mit aus Feigheit ! Was ist nur aus unserem Land durch diese Grünen-Demokratie-Hasser geworden ! Dumm wie sonst nur etwas mit dem Kobold und der Unwissenheit über die Pendler-Pauschale !! Nie im Leben etwas geleistet, kein Beruf nur Schüler, Studenten und dann in die Partei der Faulen und nun nur von Steuergeldern leben…das sind die Grüne-Demokratie-Feinde…und alle Medien machen mit !! Pfui, ihr von der LÜGENPRESSE und STAATS-TV !!

  4. Wie man allerdings seine eigene Rasse (oder Großrasse) hinter alles Andere stellt ist mir unbegreiflich, außer man wird für dieses Nichtstun und Nichts Können auch noch entlohnt. Stolz entsteht durch Leistung. Keine Leistung, kein Stolz. So einfach ist das.

    tsweller

  5. Naja, viele Justiz- und Regierungsberufeneangestellte sind auf dem linken Auge stockblind.
    Ausserdem unterliegt eine politische Justiz immer auch politischen Sachzwängen.

    Nachdem dieses rassistische Logo bei so ziemlich jedem Aufmarsch der „Anti“Fa zu finden ist, wäre es ja kontraproduktiv, die Polizei diese Stör-Aufmärsche wegen dieses Logos sprengen zu lassen.
    Wie soll diese Schläger- und Terrorgruppe denn dann die Regierung im Krampf gegen Rächtz und gegen die Redefreiheit unterstützen?

    So effektiv, wie diese Terror- und Einschüchterungstruppe geneigte Bürger vom Zuhören abhält, kann das keine reguläre Polizei eines demokratischen Rechtsstaates.
    Gut, die Polizei könnte sowas schon auch bei uns machen, aber das gäbe dann wirklich unschöne Bilder und zu deutliche Einblicke in den tatsächlichen Zustand „Unserer Demokratie“.

  6. Ein links unterwanderter Gesinnungsstaat in allen seinen Institutionen und und gesellschaftlichen Organisationen. Welchen Beweisen bedarf es noch? Würden „die Falschen“ das hochhalten, nur mit dem Wort „Islam“ darunter, es würde sogar die Polizei sofort verbietend einschreiten und eine Verurteilung zu höchster Strafe wäre fällig. Die linksverblendeten und von Kinheit indoktrinierten linken Eiferer sind willkommene Kämpfer dieses Linksstaats und machen dort weiter, wo der Staat wegen seiner offiziellen Bindung an Recht und Gesetz keine Handhabe mehr hat, um seine politischen Gegner mit Gewalt und Repressionen einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. Daher werden sie auch verdeckt finanziert, das ist dann Förderung von „Kultur, Kunst, Jugend“ usw. und werden von der Justiz milde behandelt, falls sie überhaupt von der Polizei vor Gericht gebracht werden, denn die Linken haben gute Freunde in Politik und Medien, das enorme Raubvermögen der Mauermörderpartei geht auch in teure Anwälte der „Roten Hilfe“ und da kommt die Polizei ganz schnell sehr schlecht dabei weg. Uns bleibt nur das Mittel der Aufklärung über diese unfassbaren Zustände, wie wir wissen, fällt es ja dem unbedarft darauf angesprochenen Bürger sehr schwer, solches überhaupt für möglich zu halten und wir sind dann ganz schnell die „Verschwörungstheoretiker“ oder „Hetzer“, die sich Sachen aus den Fingern saugen, um politisch „rechtes“ Kapital zu schlagen oder zu „spalten oder den Frieden zu stören“. Alles Denkschablonen, die den Massen unbewußt über die tägliche Medienberieselung ins Gehirn gepflanzt werden. Ich bin zu der Überzeugung gekommen, wir können das nicht mehr aufhalten, wir können aber die Vernünftigen noch sammeln und den festen Zusammenhalt der wahren Freunde des deutschen Eigenen und der Freiheit schmieden.

  7. Und schon wieder ist die Justiz in Deutschland politisch orientiert und nicht unabhängig oder gerecht.

    Lieber Michael,
    ich denke, dass Du Deine Abschlussbemerkung eher rhetorisch gemeint hast. Denn ja, in Deutschland wird nach Gesinnung geurteilt und nicht was gemacht wurde sondern wer es gemacht hat.

  8. Sie wollen mich jetzt also ganz entschlossen mundtot machen und mit Knastandrohung aus dem Verkehr ziehen. Am 27. November ist Termin vor dem Landgericht München I. Da werden wir sehen, ob in Deutschland noch nach Recht und Gesetz oder nach Gesinnung geurteilt wird.

    Oh, oh….
    Dagegen hilft kein Kettenhemd…

  9. Das ist doch sonnenklar! Gewalt ist es nur wenn es gegen ein Opfer gerichtet ist.

    Weiße bzw. Deutsche bzw. Männer sind per Defiition nicht Opfer, sondern Täter.

  10. Die Judikative, Exekutive und Legislative ist alles linksgrün versifft unterwandert. Was noch nicht unterwandert ist, wurde von den Clans übernommen.

    Als normaler Bürger, nicht linksgrün versifft, muss man sich vor dieser Staatsgewalt in Acht nehmen.

  11. In diesem völlig kaputten Land ist alles möglich und alles erlaubt was auch nur ansatzweise gegen die heimische Bevölkerung gerichtet ist. Es ist nur noch jämmerlich.

  12. Die Justiz ist wie der Journalismus zu weit über 80% in den Händen von 100% linientreuen schwarzrotgrünen linken Merkelisten.

  13. In diesem Lande, das NOCH Deutschland heist, wird genauso wie einst in der „DDR“ nach Gesinnung geurteilt, das kann ich mit beweismittel eindeutig darlegen. Ich bin bei diesem Lügengesindel schon seit undenkbarer Zeiz verhaßt und egal welchen „Versuch“ ich auch zu recht mache, mein Recht zu erstreiten, wird einfach nicht nur Ignoriert, sondern „Umgearbeitet“ zu einer gegen mich gerichtette Straftat umfungtioniert. Bite ich eindeutige Beweismittel an, landen diese mit Sicherheit in der „Ablage“ Papierkorb rein. Stelle ich ein berechtigten Strafantrag, erhalte ich nicht einmal den Eingangsbescheid, es muß mit Einschreiben und Rückschein geschehen und dann erhalte ich den Einstellungsbescheid. Das ist diese Lügengesindel seit Merkels Bundeskanslerschaft, oder muß man dazu etwas anderes als Titel schreiben??????????????

  14. Staatsanwaltschaft: „Eine Billigung exzessiver Gewalttätigkeit kann der Darstellung nicht entnommen werden.“

    Ist es denn eine Billigung normaler Gewalttätikgeit?

  15. Einfach die Personen als Opfer auf der hiesigen Fahne als Altparteien Wähler zu kennzeichnen!

  16. Im linksfaschistischen-Lexikon von Stasi-Kahanes und Maas-Furzers Gnaden, Wikipedia, wird die Bewegung „Good Night White Pride“ wie eine Friedensbewegung dargestellt!

    Das heisst, dass zukünftig auch die IS-Fahne, oder ein Symbol eines stilisierten köpfenden Islamwahnsinnigen eines Kuffars mittels Schlachtmesser, keine Gewaltverherrlichung wäre! Könnte mir auch vorstellen, dass ein stilisierter Islamfaschist, der in der einen Hand den Kopf eines Kuffars und in der anderen den Koran hochhält, keine gewaltverherrlichende Darstellung ist! Vielleicht würde es sogar als Verkehrsschild zugelassen, das ein Überschreitungsverbot in muslimische Stadtviertel für Ungläubige signalisiert! Denn Islam ist Staatsräson! BASTA!!

  17. Unglaublich Was wäre wenn es umgekehrt wäre???
    Meine Meinung dazu Scheiße bleibt Scheiße egal wer es tut!!!

  18. § 131 StGB setzt voraus, dass die Gewaltdarstellung entweder eine Verherrlichung oder Verharmlosung grausamer, unmenschlicher Gewalttätigkeit zum Ausdruck bringt oder durch die Art und Weise der Darstellung selbst die Menschenwürde verletzt.
    ———
    Genau das tut dieses Logo, noch dazu, wenn man das Original-Foto aus den USA daneben hält.
    https://3.bp.blogspot.com/-v7lhzA9tTIs/WK2uBcAI7iI/AAAAAAAAMWQ/i1mEVry7ekcO1jLgJxcRZOyDoy4zzU9ZQCLcB/s1600/kkkmay1998rally.png
    ———–
    tsweller 8. Oktober 2019 at 14:48
    Einfach mal so eine Fahne entwerfen, mit anderen Farben, und (Handschuh tragend) auf einer Demo aufstellen und dann auch verteidigen.
    Hier ist doch der Freibrief dafür.
    ———–
    Davor kann ich nur warnen. Man kann nicht täglich sehen und beklagen, wie die Justiz mit zweierlei Maß mißt und dann solchen Vorschlag machen. Dasselbe München I würde Michael Stürzenberger & Co. dafür verurteilen, es wäre dann nämlich Gewaltandrohung gemäß § 131 StGB. Sie würden sogar das US-Foto als Beweis vorbringen.

    Es könnte sogar sein, daß die hier im Artikel veröffentlichten Logos die Staatsanwaltschaft veranlassen, Klage gegen PI einzureichen. Schon vergessen, das mit dem Hakenkreuz auf dem Uniform-Ärmel, auf dem Foto des Nazis mit dem Mufti Haj Amin al-Husseini? Wer war das noch gleich?

  19. https://www.haz.de/Nachrichten/Panorama/Uebersicht/Zahlreiche-Tote-und-Verletzte-bei-Anschlag-mit-Lkw-in-Nizza
    Hier ist noch solch ein Fall, den die deutschen Politiker und Medien als ungeklärter ursache bezeichnen würden. Man frage doch mal Horst Seehofer. Auch zum Breitscheidplatz. Welche armseligen Politiker regieren Deutschland, welche armseligen Journalisten arbeiten in den Medien!

    Und hier kann man lesen, daß die Bundesregierung dem polnischen LKW-Besitzer nicht einmal den LKW ersetzt. Die illegalen Einwanderer werden nach Deutschland gebeten, bei uns wüten einige von ihnen, aber Verantwortung übernimmt die Regierung dafür nicht.
    https://www.welt.de/vermischtes/article185637846/Breitscheidplatz-Anschlag-Polnischer-Lkw-Spediteur-macht-Berlin-schwere-Vorwuerfe.html

  20. isabela1 8. Oktober 2019 at 15:06
    OT
    Das neue Trikot der “ Deutschen “ Nationalmannschaft.

    https://www.focus.de/sport/fussball/deutschland-trikot-geleakt-so-sieht-das-em-jersey-aus_id_11218630.html

    Das Foto sagt alles !
    ———
    Heißt das, daß in der „National“-Mannschaft nur noch Farbige spielen? Und was die Streifen in schwarz-rot-gold an den Ärmeln angeht: Die sind viel zu breit. Haben die beiden Spieler, auf dem Foto, sie deshalb nach innen umgestülpt? Ich sehe an ihren Ärmeln nämlich keine Nationalfarben.

  21. +++EILMELDUNG+++

    Messerstecherei vor Plauener Stadtgalerie.

    Rettungskräfte und Polizei vor Ort, nach bisherigen Erkenntnissen 2 schwerst Verletzte.
    Bitte versucht das Gebiet um den Postplatz zu meiden.

    +++

  22. @ aenderung 8. Oktober 2019 at 15:59
    ich bin nur noch sprachlos…

    „Syrer rammt in Limburg mit LKW mehrere Autos – Innenminister Seehofer: Motiv noch unklar…“

    ——

    Ja, der Seehofer geht bestimmt davon aus, dass der Syrer laut zu seinem Allah um Vergebung für seine „unislamische“ Tat gebettelt hat! Also ist der Syrer nur ein „lieber reuiger Sünder“, der unser Mitgefühl und unser unterwürfig geneigtes Haupt, verdient hat!
    Ausserdem, es ist ja kein Kuffar in die Hölle befördert worden, also alles kaum der Rede wert! Ein regionales Ereignis!

  23. Siehe unter “ Programm für Deutschland – AfD “ , Pkt. 3.2

    „Die AfD will die Einflußnahme der politischen Parteien auf das Ernennen von Richtern und Staatsanwälten beenden und für die Zukunft ausschließen.

    AUCH WOLLEN WIR DIE PRAXIS ÄNDERN, DASS DIE STATTSANWALTSCHAFT WEISUNGSGEBUNDEN IST :

    Die Unabhängigkeit der dritten Gewalt muß durch eine Selbstverwaltung der Justiz ausgebaut werden , ……………… usw. …………

    Wer das auch so sieht, sollte dies beim nächsten Wahlgang an der Urne berücksichtigen .
    Und der nächste Wahlgang ist schon am 27. Oktober 2019 in Thüringen !

  24. Für die Leute, die eine solche Fahne tragen: nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.

  25. Herr Stürzenberger hat Mitstreiter jüdischen Glaubens. Man stelle sich vor das entgegengehaltene Banner hätte außer der Darstellung noch den Text „Good Night Jewish Pride“. Würde dann die Staatsanwaltschaft immer noch von einer dargestellten „Kampfszene“ sprechen und keine Verherrlichung von Gewalt sehen?

  26. Machen wir die Nagelprobe: Das Bild etwas verändern, der am Boden liegenden Gestalt zwei Zöpfe verpassen und dazu die Umschrift „Good Night Klima-Aktivist“.

    Dann werden wir sehen, ob wieder dieser Text kommt:
    „Diesen Anforderungen genügt die Darstellung einer Kampfszene zwischen zwei Personen in stilisierter Form, auch unter Berücksichtigung des zugehörigen Textes, nicht. Eine Billigung exzessiver Gewalttätigkeit kann der Darstellung nicht entnommen werden.“

    Natürlich nicht, es ist ja nicht mehr die Frage in Deutschland, WAS jemand tut, nur mehr WER etwas tut.

  27. Es gibt ähnliche Symbole, die nennen sich dann „Good night left side“ (einfach googeln).
    Wetten, in diesem Falle würde die Staatsanwaltschaft dann eine „Billigung exzessiver Gewalttätigkeit“ feststellen und strafrechtlich verfolgen?

  28. Würde auf dem gleichen Schild stehen „Good Night Black Pride“ und Michael hätteves aufgestellt, wäre er umgehend wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zu Gewalt und Rassenhass vom Üöatu weg verhaftet worden! Merkels SAntifa-Verbrecher stehen aber unter dem Schutz des sogenannten „Rechtsstaats“, der zunehmend zur Linksstaatsdiktatur verkpmmt! Daher gehört der zuständigenStaazsanwalt auf die Liste zu „Nürnberg2.0“ zur späteren rechtsstaatlichen Aburteilung als einer der furchtbaren Juristen! Dabei ist allerdings zu bedenken, dass Staatsanwälte nur die Marionetten der ihnen Vorgesetzten Politiker sind- von „Unabhängigkeit der Justiz“ kann keine Rede sein!

  29. Bei dem Symbol auf dem am Boden liegenden Opfer handelt es sich nicht um eine Zielscheibe, sondern eher um ein stilisiertes Keltenkreuz, das eine Nähe zu Runen, Nazisymbolen und ähnliches suggerieren soll und ein Symbol der White Pride ist, gegen die es ja hier gehen soll.
    https://www.heraldik-wiki.de/wiki/Keltenkreuz

  30. Gott beschütze Sie, Herr STÜRZENBERGER. Das Land braucht solche mutige Menschen wie Sie. Der Platz in den Geschichtsbüchern ist ihnen gewiss, als derjenige, der die Entwicklung frühzeitig voraus gesagt hat.

  31. Fast täglich werden in Deutschland weiße Europäer, vorwiegend Einheimische, genau durch solche Tritte schwer verletzt und oft getötet. Die Täter stammen meist nicht aus Europa, sondern in der Regel aus Asien und Afrika! Angesichts dieser alltäglichen Gewalt auf den deutschen Straßen ist die „Kampfszene zwischen zwei Menschen in stilisierter Form“ ein Hohn für die Opfer!

  32. In „Report“ wurde asgiebg die Gefahr durch rechtsabbiegende LKW besprochen – daseist auch richtig! Aber kein Wort der Schweinejournalisten
    über den Anschlag von Limburg! Dasselbe in den Tagestnemen – nach dem unterbelichteten, überbezahlten, Kai Gniffke – mindestens das doppelte Einkommen wie GröKaZ – ist so ein Ereignis nur von „lokaler Bedeutung“ – also nicht der Rede wert! Und solche Leute werden von uns zwangsfinanziert!

  33. Die Justiz war in Deutschlabd schon immer die Hure der Politik ! Die Weisungsgebundenheit und die Ernennung der Richter durch die Politiker muss beendet werden ! In Amerika werden Staatsanwälte von den Bürgern gewählt ! Alle Verfassungsrichter in Deutschland dürfen keiner Partei angehören und müssen vom Volk gewählt werden können !!
    Wir müssen den Bürgern die derzeitigen Verhältnisse immer wieder deutlich machen und darauf hinweisen, dass das nichts mehr mit Demokratie zu tun hat !!

  34. Das Problem für Deutschland und Europa ist schon im Land. Herr Stürzenberger weht sich gegen bestehendes und warnt vor drohendem Unrecht. Er opfert einen großen Teil seines Lebens für diese Aufgabe. Er belegt seine Aussagen mit eindeutigen „Quellen“, Literatur, geschichtlichen und aktuellen Fakten. Dafür verdient er Dank, nicht Schmähung. Sein Leben ist bedroht. Ohne Polizeischutz kann er sich nicht zeigen. Aber: Er ist der „Nazi“. Die „Guten“ sind nach amtlicher Auffassung die „Anderen“ von der amtlich „guten“ Seite. Der naive deutsche Michel glaubt sich in Sicherheit. Ich nicht.

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