Wissen wir Nutzer der Alternativmedien nicht längst alles über Corona? Über C-Politik-, über C-Finanzen, über C-Soziologie?

Eines der definitiv besten Bücher zur Sachlage hatte der Kölner Youtube-Philosoph (nicht abwertend gemeint!) Gunnar Kaiser Ende 2021 veröffentlicht: Der Kult. Über die Viralität des Bösen.  Dieses augenöffnende Buch ist ein klares Lesemuß!

Und nun wird Kaiser wenige Monate später in einem anderen Verlag erneut auffällig. Er hat soeben ein schmales Büchlein im Europa Verlag veröffentlicht, das bereits per Titel das Thema vorgibt: Die Ethik des Impfens.

Was heißt Impfung, was heißt Zwangsimpfung, was ist der sogenannte allgemeine Nutzen, was ist, philosophisch gesehen, der sogenannte Menschheitszweck, und wohin führt er? Auf 120 sehr klaren, unpolemischen Seiten und in neun Kapiteln blättert Kaiser die „50 Shades of Gehorchenwollen“ auf und zeigt – stets philosophisch grundiert -, wie wir unsere Mündigkeit wiedererlangen können. Wie wir dem quasireligiösen Wahn um die „Seuche“ entkommen, wie wir Angstmacherei entlarven und zu einer nüchtern-abwägenden Haltung gelangen.

Der Autor weist darauf hin, dass Technikkritik und Machtskepsis vor einigen Jahrzehnten ihre Hochzeit hatten – und zwar geäußert sowohl durch linke, rechte als auch liberale Autoren. Ausgerechnet heute, wo die Körperpolitik hohldreht, gelangen solche mäßigenden Stimmen nicht mehr in die Leitmedien.

In normalen Zeiten wäre dieser bündige, kluge Text die Lektüre für alle Schüler der oberen Klassen! So geht Argumentieren, so geht Nachdenken, so geht Sich-eine-Meinung-bilden!

Kaiser macht klar, dass die Entscheidung für oder gegen die Spritze (Naivling, wer noch von „Impfung“ spricht!) eine durch und durch existentielle ist.

„Mehr denn je können wir unsere Haltung, unsere Befürchtungen und Hoffnungen zum Ausdruck bringen, indem wir uns der politischen Eroberung des Körpers entgegenstellen. Indem wir uns der Vereinnahmung durch den politisch-pharmazeutisch-medialen Komplex und dem Gang in die biodigitale Knechtschaft verweigern. Das ist nicht wenig.“

Wir sind nicht zur Ohnmacht verdammt. Wir dürfen aber nicht darauf warten, dass für uns gehandelt wird. Bleiben wir eigensinnig – auch wenn das mit Opfern verbunden sein kann.

Man darf eines ergänzen: Gunnar Kaiser, der jahrelang als telegener Pop-Philosoph herumgereicht wurde und erst kürzlich durch seine dissidente Haltung im Coronawahn vom Mainstream weitgehend geschasst wurde, hat zwischen Verfassung des vorliegenden Textes und seiner Drucklegung ein erschütterndes Schicksal ereilt. Er hat es selbst öffentlich gemacht: Kaiser (Jahrgang 1976) ist an Krebs erkrankt und tritt seit Wochen tapfer haarlos vor die Kamera. Ihm gelten unsere herzlichsten Genesungswünsche.

Bestellempfehlung:

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11 KOMMENTARE

  1. .

    Schnelle (und vollständige) Genesungswünsche an Herrn Kaiser !

    .

    1.) Da „Turbo“-Krebs aus dem Nichts NACH MEHRFACH-SPIKUNG (= zeitlicher Zusammenhang, höchstwahrscheinlich auch kausal) häufig ist,

    sei mir bitte die Frage gestattet, ob der Autor Kontakt hatte zu den bekannten 4 Covid-Impfstoffen.

    .

    Friedel

    .

  2. Na, schauen wir mal,
    das Thema wird sich selbst erledigen.
    Wieviele Polizeibeamten will man einstellen?
    Zuvor muss alles Rechtsstaatlich abgearbeitet werden.
    Anzeigen Verfahren,Einsprüche,weitere Klagen,vor höheren
    Gerichten. Dann käme ersteinmal der Versuch der
    Zwangsvollstreckung,dann müssten mehrere Gefängnisse gebaut
    werden,die Menschen untergebracht und verköstigt,ich glaube zur
    Zeit kostet ein „Heimplatz“ zwischen 150 und 200 Ocken täglich,
    was auch ersteinmal der Staat latzen darf.
    Dafür müsste auch Personal gefunden werden.
    Tja und dann käme der Widerstand gegen das zwangsweise Verbringen,
    das könnte blutig werden.
    Das alles würde Jahre in Anspruch nehmen,bevor der erste „einfährt“.
    Und dann ein Gespräch mit dem Zellengenossen.
    „Was haste bekommen?
    4 Jahre und 8 Monate.
    Dur armes Schwein,hättest besser ne Blondine zwangsweise flachlegen
    sollen,dann wärste,so wie ich ,in 2 Jahren damit durch “
    Gut, das letzte war Zynismus!

  3. @ Alter Ossi 25. März 2022 at 16:54

    Falls es jemanden interessiert,
    Die Zwangsmaßnahmen stehen schon Fest, 25000€ Zwangsgeld oder 5 Jahre Haft…
    ________________________
    Interessiert mich sehr, aber das ist noch kein Gesetzesentwurf sondern ein Dokument der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages vom Dez. 2021. Das kann man als eine Steilvorlage sehen, aber verbindlich ist das noch nicht. Siehe auch:

    https://www.bundestag.de/wissenschaftlichedienste

  4. In meinen Augen überflüssig, wie ein Kropf.
    Der Autor geht von Zweiflern aus, die keiner Partei
    so richtig angehören wollen. Feige Menschen, die keine
    Gesellschaft braucht.
    Solchen Menschen, haben wir ja von Grund auf nicht nur
    das Corona-Märchen zu verdanken, sondern auch die
    gesamte Verrats-Politik der letzten 20 Jahre !

  5. Die allgemeine Injektionspflicht ist keinesfalls juristisch machbar, und das ist auch gut so, da in Art. 2 des Grundgesetzes die körperliche Unversehrtheit geschützt wird. Zwar hat dieses Grundrecht einen Gesetzesvorbehalt zur Einschränkung (um z.B. für die Beweissicherung Blut abnehmen zu können, nach einer Trunkenheitsfahrt), ABER: Artikel 19, Absatz 2 des Grundgesetzes besagt: „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ Dass die gesetzliche Verpflichtung zu mehreren Injektionen an sich selbst über möglicherweise mehrere Jahre mit nicht ungefährlichen Substanzen Artikel 2, Absatz 2 in seinem Wesensgehalt antastet, dürfte eigentlich jedem klar sein.
    Zudem muss auch beachtet werden, dass der Staat zu KEINEN SUBSTANZEN VERPFLICHTEN DARF, die das Risiko des Todes oder schwerer Erkrankungen beinhalten. Da eine allgemeine Injektionspflicht für gefährliche Substanzen unweigerlich den Tod unschuldiger Menschen herbeiführen würde, sollte es eigentlich auch gar keine Diskussion zu diesem Thema geben.
    Der Staat in Deutschland darf nicht die Tötung eines einzigen unschuldigen Menschen gesetzlich anordnen, auch nicht in Abwägung eines Nutzens für eine grössere Gruppe. Dies ergibt sich z.B. auch sehr klar aus dem Luftsicherheitsgesetzurteil des BVerfG von 2006, wonach ein entführtes Flugzeug nicht abgeschossen werden darf, auch dann nicht wenn es droht, dass es von Terroristen in ein Hochhaus gesteuert werden könnte

    Zwei Dinge passen rechtlich NICHT zusammen bzw. sind miteinander nicht verknüpfbar: eine BEDINGTE Zulassung von einer Substanz und eine rechtliche Verpflichtung zur Verabreichung von dieser an sich selbst.
    Es kann also nicht eine juristisch hieb- und stichfeste Verpflichtung geben, zu der dann aber eine Erklärung zur Freiwilligkeit unterschrieben werden muss. Das ist ein absoluter Widerspruch—den werden die Verfassungsgerichte auch zu Konfetti zerreissen.

  6. Das BVerfG hat im Rahmen der Mitteilung zur Ablehnung der Eilanträge gegen die Einrichtungsbezogene Injektionspflicht betont, dass einer durchaus gefährlichen Injektion entgangen werden kann und darf, indem in den Bereichen wo die vorgenannte Pflicht nun gilt, man ja auch nicht mehr tätig sein muss. Es wird also durchaus das Recht zugestanden, gefährlichen Injektionen aus dem Weg gehen zu können und für sich selbst somit zu vermeiden. Damit ist eine allgemeine Pflicht aber verfassungsrechtlich nicht mehr durchsetzbar, weil ja das Ausweichen zugestanden wird. Bei einer allgemeinen Injektionspflicht wäre ein Ausweichen vor gefährlichen Injektionen nicht mehr legal und im Lande verbleibend möglich, so dass es zu einer allgemeinen Pflicht nicht kommen kann.

  7. @Blimpi 25. März 2022 at 17:21

    Richtig, das Exekutieren dieser Pflicht mit Zwangsmassnahmen wird sehr hässliche Bilder ergeben, so dass das Ausland mit dem Finger auf das hiesige Land zeigt und zurecht dann rufen könnte: Seht euch diese Scheissdeutschen an!
    Aber keine Sorge, dazu kommt es nicht, vorher wird das Rechtssystem überlastet und zudem wird das BVerfG dem Gesetzes-Ausschiss ein Ende setzen, möglicherweise auch erst der EGMR (komme mir keiner mit dem Argument an, die hätten zur Masernimpfung (die eine echte Impfung ist) positiv geurteilt. mRNA ist eine ganz andere Hausnummer).

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