Weil er für den Vergewaltiger ihrer damals 13-jährigen Tochter keinen Haftbefehl beantragte (keine Fluchtgefahr!) und dieser sich deshalb in die Türkei absetzen und so seiner Strafe entfliehen konnte, hat eine Mutter den verantwortlichen Staatsanwalt wegen Beihilfe zur Flucht und Behinderung polizeilicher Ermittlungen angezeigt. Ihre Tochter müsse seit drei Jahren psychologisch betreut werden und der Peiniger spaziere frei umher.

Kathy* S. (16) war 13, als sie sich im Taekwondo-Kurs von Etem S. einschrieb. Doch der Sportlehrer befummelte das Kind, soll es sexuell missbraucht haben – DNA-Spuren überführten ihn. Zwei Jahre und acht Monate Haft lautete das Urteil im Sommer 2006 vor dem Amtsgericht.

Dann die Justiz-Panne: Etem S. ging in Berufung. Doch die Staatsanwaltschaft beantragte keinen neuen Haftbefehl! Die Mutter des Opfers: „Der leitende Oberstaatsanwalt hat mir geschrieben, dass angeblich keine Fluchtgefahr bestehe!“

Etem S. flüchtete in die Türkei. Zu zwei weiteren Gerichtsterminen erschien er nicht. (…) Heute sollte wieder gegen Etem S. verhandelt werden. Sein Anwalt ließ das Gericht wissen, sein Mandant sei krank, könne nicht aus der Türkei kommen. Der Prozess wurde vertagt – mal wieder.

(Spürnasen: Jeff, die Nase und Datenreisender)

Like
 

94 KOMMENTARE

  1. Zehntausende unbescholtener Bürger sind bereits Opfer dieser Sorte von Gewalttätern geworden, weil die Justiz strafunwillig ist.

    Liegt hier eine direkte Dienstanweisung aus der Politik vor ?

  2. Strafanzeige gegen Staatsanwalt. Richtig so!

    Nicht nur die Täter selbst müssen bestraft werden, sondern auch – oder sogar noch stärker – die Funktionäre, welche durch Unterlassen Kriminalität fördern: Richter, Staatsanwälte, Politiker! Dann könnte es allerdings sein, daß keine SPD-, Linke- oder Grünenpolitiker mehr frei rumlaufen.

  3. Bundespopel:

    Ich weiß nur defintiv aus erster Hand, daß in der Jurisdiktion starke Empfehlungen ausgesprochen werden, sich zu überlegen, welche Urteile man Migranten mit dem „entsprechenden Hintergrund“ gibt. Grund: Die Richter bzw. Anwälte könnten selber Opfer werden und der Staat schützt sie nicht.

  4. Warum kommt der die Typ nicht zurück? Ein bisschen Anti Aggressions Training gemischt mit einer guten sozialen Prognose dürften doch sekular für die Urteilsfindung des Deutschen Gerichtes sein, also nur Mut und Harz VI ist Dir auch sicher !!!

  5. Das liberale Establishment feiert heute im kassamfreien Rotweingürtel in Washington und demonstriert dem Pöbel gleich mal, wer dazugehört und wer draußen bleiben muß

    Obdachlose müssen den Obama-Feiern weichen

    Der Amtsantritt von Barack Obama trifft nicht überall auf Begeisterung: Die Obdachlosen der Hauptstadt Washington sind empört, weil sie von den Straßen und ihren Stammplätzen vertrieben werden. Sie sollen die Feiern nicht stören. Was die Welt sonst noch am großen Obama-Tag bewegt, erfahren Sie hier im Ticker.
    +++ 9.13 Uhr: Glanz und Elend liegen bei der Amtseinführung von Barack Obama nahe beieinander. Auf Anordnung der Behörden mussten vor den Feiern zum Regierungswechsel hunderte Obdachlose ihre Notquartiere in den Straßen der Innenstadt von Washington räumen.

    „Uns wurde gesagt, dass wir erst am Donnerstag wiederkommen dürfen“, berichtet der 37-jährige Frank Mearns, dessen provisorische Schlafstatt mitten in jener Sicherheitszone liegt, die während der Obama-Feiern für den Verkehr gesperrt ist. In der Innenstadt leben Schätzungen zufolge etwa 1200 Menschen auf der Straße, im Großraum Washington sind es 6000 bis 12.000.

    Die Kosten für Obamas Amtseinführung werden auf mehr als 75 Millionen Dollar geschätzt – eine Zahl, die David Pirtle zornig macht. „Das zeigt doch unsere Prioritäten: Wir schmeißen eine Millionenparty und wollen gleichzeitig die Armen und Obdachlosen unter den Teppich kehren“, sagt der 34-jährige Ex-Obdachlose, der nun als Sozialarbeiter tätig ist.

    Bei den Feiern zur Inauguration von George W. Bush 2005 habe er noch auf der Straße gelebt, damals habe es „keine so weit reichenden Säuberungen gegeben wie heute“, berichtet er. Die Stadtverwaltung richtete für Obdachlose 2800 Notbetten ein – samt Zugang zu Fernsehern, um Obamas Vereidigung live verfolgen zu können.

    http://www.welt.de/politik/article3058249/Obdachlose-muessen-den-Obama-Feiern-weichen.html

  6. Erinnert sich jemand noch an den Fall Marco in der Türkei? Wie er behandelt wurde und wie lange er in U-Haft saß?

    Würde der überführte türkische Vergewaltiger nach Deutschland ausgeliefert, wenn ein entsprechender Antrag gestellt würde?
    Ein edler Osmane nach Schweinefresserland?

  7. @ #4 Sauerkraut mit Ripple (20. Jan 2009 11:31)

    Ich glaub es geht los – was bist Du denn für ein ekliger Wicht? Dem Täter ein ähnliches Schicksal zu wünschen ginge ja vlt. noch in Ordnung, aber einer (wenn vorhanden) unschuldigen und unbeteiligten Tochter eine Vergewaltigung zu wünschen? Dein Rechtsverständnis möchte ich mal haben – oder ist Blutrache auch gut?

  8. # mari

    Dies ist eine Standartverurteilung.

    Vergewaltigung: zwischen 2 und 15 Jahre.
    Aufenthaltsgesetz: Regelabschiebung nach §53 ab einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren.

    Die Haftstrafe wird also über 2 und unter 3 Jahren festgelegt, damit man den Türken nicht abschieben kann.
    Kein Urteil über das man sich wundern muss. Es ist leider die Regel.
    Als Vater einer Tochter fürchte ich um das Wohl meines Kindes. Dieser Staat kann und will es nicht schützen.

  9. #15 Freewheelin

    Wie kommst du darauf? Es handelt sich bei dem Verbrecher doch um einen erwachsenen Mann…

  10. #13 Freie Stimme

    Sollte Jemanden der mir nahe steht, so etwas zustoßen, und der „Rechtsstaat“ versagt mal wieder, dann nehm ich das selbst in die Hand.

    Immer noch besser, als Jahrelang mit dieser Schmach zu leben.

  11. #19 Sauerkraut mit Ripple (20. Jan 2009 11:46)

    Das ist dann aber Selbstjustiz und wird hart bestraft!

  12. Hier noch einer – aus RP 18.01.2009:
    Ein 32 Jahre alter Türke aus Lengerich (Kreis Steinfurt) muss sich wegen der Tötung seiner Ehefrau vor Gericht verantworten. Der Angeklagte hat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft im Juni bei einem Streit seine 25 Jahre ältere Gattin in der Toilettenschüssel ertränkt. Der Zeitarbeiter soll der nur 1,38 Meter großen Frau zunächst am Beckenrand den Halswirbel gebrochen haben. Anschließend soll er sein Opfer mit dem Kopf in die Toilettenschüssel gesteckt und die Spülung betätigt haben.

  13. #19 Sauerkraut mit Ripple (20. Jan 2009 11:46)

    Sollte Jemanden der mir nahe steht, so etwas zustoßen, und der “Rechtsstaat” versagt mal wieder, dann nehm ich das selbst in die Hand.

    Nachvollziehbar – sind Recht und Gerechtigkeit doch leider oft unterschiedliche Dinge.

    Aber „Rache“ an unschuldigen, unbeteiligten Familienmitgliedern? Den Täter erwischen: Ja, gerne. Die Tochter zur Strafe auch vergewaltigen: Gehts noch?

  14. 20 Eurabier (20. Jan 2009 11:48)

    #19 Sauerkraut mit Ripple (20. Jan 2009 11:46)

    Das ist dann aber Selbstjustiz und wird hart bestraft!

    Ich denke, es wird meist nur hart bestraft, wenn ein Herkunftsdeutscher selbige anwendet. Würde ein bestimmt von Diskriminierungs- und Rassismustraumata geschüttelter Migrant in konkreter Situation Selbstjustiz anwenden –

    ich denke, die Strafen wären fast stets milde.

  15. @ 16 Hamster

    Tatsächlich, so ausgebufft sind diese Justiztypen, Kommentator ?

    Sie öffnen mir die Augen.

    Das haben sich dann wohl Brüssel und Berlin gemeinsam ausgedacht. Ein Einzelner kann ja gar nicht so pervers und verschlagen sein.

  16. Zu diesem Thema passt eine versuchte Vergewaltigung im näheren Umkreis der Konstanzer Moschee. Das Opfer ist eine 51-jährige Frau. Die beiden Täter sind flüchtig. Der Südkurier macht wieder alles um Kulturbereicherung zu vertuschen, die Polizei gibt immerhin an, dass einer der Täter osteuropäischen Akzent gesprochen habe. Bei der von der Polizei an die Öffentlichkeit gegebenen Täterbeschreibung ist zu vermuten, dass man zwar eine ausländische Herkunft der Täter nicht vertuscht, dass man wohl aber vertuscht, dass es sich um eine Kulturbereicherung handelt, also ein Delikt mit muslimischer Täterschaft.

    http://arschgeiger.wordpress.com/2009/01/20/wenn-politische-korrektheit-zum-taterschutz-wird/#comment-185

  17. Die Haftstrafe wird also über 2 und unter 3 Jahren festgelegt, damit man den Türken nicht abschieben kann. Kein Urteil über das man sich wundern muss. Es ist leider die Regel.

    Die Urteilsbegründungen müssten doch etwas hergeben können, damit man solche Richter rankriegen kann.

  18. 14 Sauerkraut mit Ripple

    Bei der Zusammensetzung der inhaftierten Straftäter wäre ich mir inzwischen nich mehr so sicher, bei diesen Leuten und deren Religionszugehörigkeit gehört dies zu N(E)ttikette

  19. Erst wenn jene Politiker, die Multi-Kulti förderten und jene Juristen, die Skandalurteile
    zugunsten muslimischer Krimineller aussprechen,
    die gigantischen Therapiekosten der Opfer selbst
    zahlen müssen, wird sich etwas ändern.
    Die Verhöhnung der Opfer, durch Kuschelurteile,
    ist Mord, Mord an der Seele.

  20. #4 Sauerkraut mit Ripple (20. Jan 2009 11:31)

    Falls der Hohlkörper ne Tochter hat, wünsch ich ihr das gleiche Schicksal.

    Was kann die denn jetzt dafür? Einige Kommentatoren sind hier schon genauso haßzerfressen wie diejenigen, gegen die sie anzuschreiben meinen.

  21. Diese Strafanzeige ist gut. Gibts da nicht den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt? Wurde der Staatsanwalt unter Druck gesetzt? Bedroht?

    Die Moslems sind organisiert. Halten zusammen.

    Wir reden.. reden… reden…

    Flugblattaktionen, Infostände im Raum HU MKK ?

    Wer ist dabei, macht aktiv mit?

    Seit den pro Hamas Demos in Deutschland dürfte jeder Bürger wissen, was ihm droht…

    norbert.gehrig@yahoo.de

    http://www.prohessen.de

  22. # 22 mari

    Ich bin kein Jurist und mir steht auch keine Statistik zur Verfügung. Die Aussage ist also eine subjektive Einschätzung.

    Aber nach ein paar Monaten PI lesen, bin ich aufmerksamer geworden. Ich hinterfrage mehr.

    Gleiches gilt, wenn man mit einem Ausländer verheiratet ist. Die Welt hat dann 2 Seiten.

    Was bei einer Wiederholung ist kann ich nicht einschätzen. Das Aufenthaltsgesetz sieht auch bei einer Summierung der Haftstrafen über 3 jahre in einem Zeitraum von 5 Jahren eine Regelabschiebung vor.

  23. #3 BUNDESPOPEL

    Zehntausende unbescholtener Bürger sind bereits Opfer dieser Sorte von Gewalttätern geworden, weil die Justiz strafunwillig ist.

    Liegt hier eine direkte Dienstanweisung aus der Politik vor ?

    Ja.

  24. #28 gefos

    Da könntest du Recht haben.

    Allerdings trifft das in diesem Fall nicht zu, da der Täter im Osten in den Knast kommen würde, da gibts noch nicht so viele „Südländer“, wie in den alten Bundesländern.

    Und nochmal für alle, die meinen ersten Kommentar falsch verstanden haben.

    Ich wünsche dem Richter bzw. seinen Angehörigen mal ein ähnliches Schichsal, und daß der Täter ebenfalls Straffrei davonkommt, damit er mal weiß wie das ist.
    Sonst lernen die es nie.

    Bin mal gespannt, was bei der Anzeige herauskommt.

  25. Es ist zumindest ein wichtiges Signal an alle Richter und Staatsanwälte, daß der Staatsanwalt jetzt angezeigt wurde. Ob die Anzeige jedoch Aussicht auf Erfolg hat, bleibt abzuwarten. Zu wünschen wäre es ja.

    Ich kann es nicht mehr hören, von wegen, es würde keine Flucht- oder Wiederholungsgefahr oder ähnliches bestehen. Schluß mit den Samthandschuhen.

    Und ich vermute ja noch folgendes:

    Da der Täter seinen „ständigen Wohnsitz“ in Deutschland hat, er aber in der Türkei untergetaucht ist, wird er wohl trotz allem seine Transferleistungen von Deutschland in die Türkei überwiesen bekommen. Aber die Möglichkeit, den Täter aus der Türkei nach Deutschland einfliegen zu lassen, besteht nicht.

    Mir kommt da gerade noch so ein Gedanke: Wie wäre es, wenn die Mutter des Opfers noch eine Anzeige gegen den Anwalt/Verteidiger des Täters erstattet, vielleicht wegen Verfahrensverzögerung oder so? Gibt es sowas überhaupt? Dem Anwalt kann es egal sein, der bekommt sein Geld so oder so, denn ich gehe davon aus, daß der Täter Prozeßkostenhilfe bewilligt bekommen hat.

  26. Was für eine Scheiß-Justiz haben wir???

    Vor jeder DVD kommt die Warnung mit der Mutter und ihren Kindern die vor dem Gefängnis für Papi zum Geburtstag singen.
    Mutti sagt „Noch 4 mal singen“…d.h. er sitzt 5 Jahre ein weil er DVDs kopiert hat.

    Und ein Kindervergewaltiger bekommt gerade mal 2 Jahre und 8 Monate. Wo ist da die Relation? Sind Urheberrechte mehr wert als unsere Kinder?

  27. Es gibt ihn also wirklich, diesen Ölaugen/Muselrabatt. Wenn bei der Deutschen Justiz kein Weg vorbeiführt, ein Urteil auszusprechen, dann bitte ein mildes, und natürlich die Möglichkeit um abzuhauen.

  28. @3 und 6:

    Nein, es gibt keine Anweisungen. Jedenfalls nicht an die Gerichte. Aber Rechtsprechung die es schwer macht einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr allein mit der Ausländereigenschaft zu begründen…es ist immer eine Prognose, und bei einer Prognose liegt man naturgemäss manchmal daneben. Staatsanwalt ist eben kein Hellseher.

    Ich „oute“ mich mal als regelmässig PI-lesender Justizinsider…

  29. #37 vossy (20. Jan 2009 12:08)

    Ob die Anzeige jedoch Aussicht auf Erfolg hat, bleibt abzuwarten.

    Sicher nicht ! Hier kommt wieder mal der Kräheneffekt zum tragen. Wir wissen ja, daß diese gefiederten Gesellen sich untereinander keine Augen aushacken.

  30. Gestern im Radio berichtete jemand über einen ehemaligen Bekannten (Deutscher ohne IH) der ein 13jähriges Mädchen missbraucht hatte. Er bekam dafür 8 Jahre Bau ohne Bewährung.

    Tja, hätte er sich vor der Verhandlung doch schwarz angemalt, dann wäre er womöglich mit einer Mal- und Musiktherapie davon gekommen.

    Die deutschen Rechtssprecher sind die letzten Waschlappen.

  31. Man muss dran auch mal das positive sehen. Der Kerl ist aus unserem Land raus.Er verursacht keine Kosten und nach verbüßter Haft würde er eh nicht ausgewiesen, sondern er bekäme noch Sozialhilfe und könnte sich das nächste Opfer aussuchen.Es ist zwar ungerecht aber unterm Strich für uns alle das beste.

  32. #3 BUNDESPOPEL (20. Jan 2009 11:25)
    „Liegt hier eine direkte Dienstanweisung aus der Politik vor?“

    1. Deutschlands Gefängnisse sind überfüllt. Sie waren nie dafür ausgelegt, den Abschaum aus aller Herren Länder aufzunehmen. Gäbe es mehr Haftplätze, sie wären sofort wieder belegt – also muß man das System wohl aus finanziellen Überlegungen deckeln.

    2. Schon heute sitzen weit mehr „Migranten“ im Knast, als Autochone. Das führt in der Bevölkerung ohnehin schon zu Unruhe, egal, wie schöngefärbt die Statistiken sind. Würde man zulassen, daß sich die realen Kriminalitätsverhältnisse in den Gefängnissen abbilden – die Folgen wären undenkbar.

    Fazit: Sie können sicher sein, daß es längst interne Anweisungen gibt, die das Urteilsverhalten der Richter lenken. Man kann nicht zulassen, daß aus der „gefühlten“ Migrantenkriminalität am Ende eine faktisch belegbare wird. So muß man leider schließen, daß für einen Autochonen das Risiko in den Bau einzufahren, um ein vielfaches höher liegt, als für einen Migranten mit islamischem Hintergrund, völlig unabhängig von der Schwere des Deliktes.

    P.S. Man erinnert sich immer wieder gern an die Sonderschichten, die Stasi-Bedienstete einlegten, um verräterische Dokumente in den Aktenvernichtern verschwinden zu lassen. Auch diese Geschichte dürfte sich dereinst wiederholen.

  33. Ich verstehe nicht, daß die deutschen Saubermänner von A-Z immer wieder
    hauptsächlich durch, oder über ihre Medien auf die italienische Mafia einprügeln müssen, wobei bemerkt, es in den den letzten Jahren in Italien ziemlich ruhiger geworden ist…
    Deutschland hat auch seine Mafia, nämlich die Muslimische, denn alle politischen
    Schaltstellen, Bereich Migration-Integration-Einwanderung, sind doch alle mit islamischen Öl geschmiert, die Fakten kann man bei PI lesen

  34. #3 BUNDESPOPEL:

    „Liegt hier eine direkte Dienstanweisung aus der Politik vor?“

    Gute frage….. es ist anzunehmen, aber die sache ist nicht neu:

    Michael Klonovsky beschreibt das als
    „Kulturelle Nichtanpassung“
    Warum werden nichtdeutsche Jugendliche seltener vor Gericht gestellt und verurteilt als deutsche?

    http://www.focus.de/politik/deutschland/kriminalstatistik-kulturelle-nichtanpassung_aid_148438.html vom 08.08.94

    Obwohl hierzulande, bezogen auf ihren Bevölkerungsanteil, deutlich mehr nichtdeutsche als deutsche Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren beschuldigt werden, eine strafrechtlich relevante Tat begangen zu haben, ist das Risiko für die Nichtdeutschen, deswegen auch verurteilt zu werden, deutlich geringer als für die Deutschen…

    So wurde 1989 gegen jeden zweiten deutschen, aber nur gegen jeden dritten nichtdeutschen Tatverdächtigen im Alter von 14 bis 21 Jahren ein Gerichtsverfahren anberaumt…

    Am Ende kapituliert die Ordnungsmacht. Es gebe innerhalb der Polizei „die Tendenz, bei nichtdeutschen Tatverdächtigen, vor allem im Bagatellbereich, abzuwimmeln“, stellt Reichertz fest. Auch die Anzahl der Zweitvernehmungen von Ausländern sei signifikant niedriger – „die Ermittlungsroutinen der aufnehmenden passen nicht zu denen der fremden Gesellschaft“…

    In der Bundesrepublik wurde 1989 gegen 51,3 % der deutschen, aber nur 35,8 % der nichtdeutschen jugendlichen Tatverdächtigen (14 bis 21 Jahre) ein Verfahren eröffnet.

    Keinesfalls
    Theo Retisch
    will man es abwälzen auf
    • Angeblich wegen der hohen mobilität vieler ausländer
    • Verweigerung von zeugenaussagen
    • Gruppenzwang
    • Keine deutschen sprachekenntnisse
    • Kaum dolmetscher, weil zu teuer……

  35. Entweder sind diese Richter und Staatsanwälte hoffnungslose grünlinke, gehinrgewaschene Gut- und Nochbessermenschen oder sie haben Angst vor der Rache der ach so gut integrierten Schätze. Ich vermute mal es ist beides.
    Wir werden damit leben müssen, dass es normal ist, deutsche Schlampen vergewaltigen zu dürfen.

  36. in vielen anderen berufen ist die justiz sofort zur stelle, wenn nur das geringste schiefläuft.
    in der medizin zum beispiel.
    gleiches recht für alle gilt natürlich nicht für die insassen der justiz. die können (unabhängig!!!) weitestgehend straflos verfassung und gesetze am nasenring vorführen, das recht beugen und ihr schrägen ideologischen fieberträume ausleben. und das tun sie auch bis zum erbrechen. wir haben in deutschland viele mehrfach schwerstkriminelle, die -meist wegen migranten-/muselhintergrund- auf bewährung, das heißt für lau, draußen rumlaufen und das volk terrorisieren, von dessen steuerzahlungen das verantwortliche gesindel in der justiz feudal lebt. bin selbst justizopfer dieser kategorie und fordere die vollständige beseitigung dieser justiz und entfernung der justizstraftäter im amt zugunsten einer umfassenden neuordnung im sinne eines rechtsstaates. denn der ist hier und heute nur eine zynische, lächerliche fiktion.
    meine bewunderung für diese mutige frau und meine allerbesten wünsche für den erfolg ihrer anzeige. sie erfolgt im interesse des ganzen volkes und möge erfolgreich sein.
    (was ich unter den real existierenden korrupten verhältnissen aber leider selber nicht glaube).

  37. @ #23 Freie Stimme

    Solltest Du einem Musel mal in die Quere kommen, wird er gegen Dich kämpfen, indem er Deine Familie bedroht. Zuerst droht er Dir mit Deiner Frau, wenn das nicht hilft, sind die Kinder dran.
    Die haben keine Ehre, der Erfolg ist wichtig!!!!
    Und Erfolg hat man nur gegen Schwächere oder unter Einbeziehung der unbeteiligt Schwächeren als Druckmittel.

    Wie du mir, so ich dir ……… DAS und nur DAS verstehen diese Bestien. Dafür muß man eben selber zur Bestie werden. Wird man das nicht, hat man verloren.

  38. #2 cgs (20. Jan 2009 11:23)
    Bist du ein Deutscher, sitzt du!

    #39 Die Nase (20. Jan 2009 12:14)
    Es gibt ihn also wirklich, diesen Ölaugen/Muselrabatt. Wenn bei der Deutschen Justiz kein Weg vorbeiführt, ein Urteil auszusprechen, dann bitte ein mildes, und natürlich die Möglichkeit um abzuhauen.

    Das absolute Kontrastprogramm zu unserer Verfahrensweise in bezug auf mohammedanische Kriminelle kann man sehen, wenn man liest, wie die Polizei im moslemischen Malaysia Kriminelle aus dem ebenfalls moslemischen Nachbarland Indonesien behandelt:

    Three members of a notorious Indonesian armed robbery gang which targets the homes of VIPs were killed in a shootout with the police.
    At 2.05am, the police ambushed them at a turn-off leading into a residential area near the toll plaza. The suspects, including the 40-year-old leader, shot twice at the policemen who returned fire.
    “The leader and two accomplices, aged 27 and 30, were shot dead while two more suspects escaped.“

    Derartige Berichte finden sich mindestens einmal im Monat in den malaysischen Medien.
    Nicht daß ich diese Art der Justiz für gut hielte. Aber die bei uns übliche wachsweiche Nachgiebigkeit gegenüber Kriminellen moslemischen Glaubens kämen Polizei und Justiz im moslemischen Malaysia bei der „Behandlung“ krimineller eingewanderter Glaubensbrüder nie in den Sinn.
    .

  39. @43

    Ich wiederhole mich: es gibt keine Dienstanweisung an die Gerichte. Nada. Null. Riente. Gar nichts. Die Gerichte legen sehr viel Wert auf ihre Unabhängigkeit und würden auf sowas sehr allergisch reagieren. Glauben Sie´s mir, ich bin bei der schwarzberobten Truppe….

    @41
    Die Anzeige wird zu nichts führen weil Vorsatz erforderlich ist, d.h. der Staatsanwalt müsste gewollt haben dass der Betreffende verschwindet…und das halte ich -bei allem verständlichen Ärger- für weit hergeholt.

    Ausserdem weise ich mal darauf hin, dass Polizisten, Staatsanwälte und Richter täglich Konflikte zu entscheiden haben – das führt bei dem einen oder anderen, dessen Sache nicht in seinem Sinne entschieden wurde zu Frust. Jeder der in einer der drei Berufe tätig ist bekommt deshalb regelmässig alle paar Wochen eine Dientaufsichtsbeschwerde oder Strafanzeige

    Wahlweise wegen Strafvereitelung oder Verfolgung Unschuldiger – je nachdem wem man gerade auf die Füsse getreten hat.

  40. —Zynismus—

    Wieso regt sich die Mutter so auf?
    Die Deutschen Frauen, also „Nutten, F….n und Huren“, haben gefälligst für unsere „ganz dolle lieben, friedlichen Menschen, mit südländischer Mentalität“ die Beine breit zu machen, ohne jegliche Verweigerung!

    Es ist doch echt zum Haare raufen das die deutschen Kartoffelweiber das noch nicht verstanden haben. Da kann es beim so einen Türken, wie dem angeblichen Täter zu Potenzstörrungen kommen (nicht nur wegen der üblen deutschen Wirtschaftslage!).

    Der Oberstaatsanwalt sollte umgehend die ganze Familie dieser Aufsässigen Göre in U-Haft nehmen und ggf. ans Heimatland des zu unrecht beschuldigten Täters überführen lassen, damit die mal lernen was Frieden bedeutet. Kann ja nicht wahr sein sowas.

    ———————————————-

    Von meiner Seite her, möchte ich der jungen Dame (Tochter) alles Gute wünschen und drücke ihr ganz fest die Daumen, dass ihr die Psychologische Betreuung helfen kann, damit ein „damit leben können“ ermöglicht wird und sie wieder zu sich findet und wieder etwas vertrauen in die Gesellschaft aufbauen kann.

    Es ist nicht ihre Schuld gewesen, dass dieser Untermensch ihr das angetan hat.

  41. #44 Schlernhexe (20. Jan 2009 12:56)

    Deutschland hat auch seine Mafia, nämlich die Muslimische

    Sie haben es erkannt.
    Bei jeder größeren Vebrecherorganisation spricht man von Mafia. Der Italienischen Mafia, der Kolumbianischen Mafia, der russischen Mafia, u.s.w. u.s.w. Warum scheut man sich bei der weltweit größten dieser Organisationen nicht auch z. B. den Namen
    “ Islamistenmafia “ zu gebrauchen. Oder sucht man hier schon nach einer Steigerung. Vielleicht ist die Bezeichnung Mafia, ein viel zu sanfter Ausdruck, für all die vielen Verbrechen die täglich im Namen des Friedensislams begangen werden ?

  42. Meine Frau ist Schöffin am Amtsgericht. Bei der Einführung in ihr Amt, kam sie auch in den Genuß, die hiesige JVA zu besichtigen. Als ihr auffiel, daß dort doch recht viele Ausländer einsitzen, fragte sie den Beamten, wie hoch denn der Ausländeranteil in der JVA wäre. Antwort: 80%!

  43. #2 Zaza (20. Jan 2009 13:08)

    Ich wiederhole mich: es gibt keine Dienstanweisung an die Gerichte. Nada. Null. Riente. Gar nichts. Die Gerichte legen sehr viel Wert auf ihre Unabhängigkeit und würden auf sowas sehr allergisch reagieren. Glauben Sie´s mir, ich bin bei der schwarzberobten Truppe….

    Auch wenn Sie Sich noch so oft wiederholen und wirklich bei der schwarzberobten Truppe sind, ich glaube Ihnen nicht. Wenn Sie geschrieben hätten,“ Mir ist keine solche Dienstanweisung bekannt “ hätte ich das akzeptiert. Eine schwarze Robe ist keine Garantie für korrektes, gesetzestreues Handeln, und daß nicht irgendwo hinter vorgehaltener Hand Vetternwirtschaft betrieben wird.

  44. #6 terminator (20. Jan 2009 11:32)

    Ich weiß nur defintiv aus erster Hand, daß in der Jurisdiktion starke Empfehlungen ausgesprochen werden, sich zu überlegen, welche Urteile man Migranten mit dem “entsprechenden Hintergrund” gibt. Grund: Die Richter bzw. Anwälte könnten selber Opfer werden und der Staat schützt sie nicht.

    #16 Hamster (20. Jan 2009 11:44)

    # mari
    Dies ist eine Standartverurteilung.

    Vergewaltigung: zwischen 2 und 15 Jahre.
    Aufenthaltsgesetz: Regelabschiebung nach §53 ab einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren.

    Die Haftstrafe wird also über 2 und unter 3 Jahren festgelegt, damit man den Türken nicht abschieben kann.
    Kein Urteil über das man sich wundern muss. Es ist leider die Regel.
    Als Vater einer Tochter fürchte ich um das Wohl meines Kindes. Dieser Staat kann und will es nicht schützen.

    #42 KyraS (20. Jan 2009 12:47)

    Fazit: Sie können sicher sein, daß es längst interne Anweisungen gibt, die das Urteilsverhalten der Richter lenken. Man kann nicht zulassen, daß aus der “gefühlten” Migrantenkriminalität am Ende eine faktisch belegbare wird. So muß man leider schließen, daß für einen Autochonen das Risiko in den Bau einzufahren, um ein vielfaches höher liegt, als für einen Migranten mit islamischem Hintergrund, völlig unabhängig von der Schwere des Deliktes.

    Kann man hierfür Beweise finden? Gibt es Statistiken, die man auswerten kann? Fallbeispiele, bei denen Deutsche und Migranten für eine vergleichbare Tat ein deutlich unterschiedliches Strafmaß bekamen? Gibt es vielleicht bereits Untersuchungen diesbezüglich, die der Öffentlichkeit vorenthalten werden?

    Das ganze Thema ist ein grenzenloser Skandal, der nicht länger vertuscht werden darf. Doch dazu bedarf es objektiver Fakten. Sonst wird es wie üblich schnell als Stammtischgerede abgetan werden.

  45. mit umgekehrten Vorzeichen:
    Sprich Lehrer DEUTSCH, Schülerin: Türkisch
    wäre das Problem nunmehr längst auf eine sehr prgamatische und gerechte Weise gelöst:
    „Lehrer“ tot oder kastriert, Staatsanwalt:Wäre zu seiner Entlastung erst gar nicht in die Verlegenheit gekommen dermaßen „Scheiße“ zu bauen.

    Diesen Kinderfickern werden hierzulande nebst ihren Mentoren (die „Mitesser“ aus der Gutachter-,Betreuer- und Therapie-Industrie) zu freundliche Offerten gemacht.
    In diesem Zusammenhang ist der Kinderficker und Mörder der für den Tod des 8 Jährigen Mädchens verantwortlich zeichnet bereits jetzt so gut wie tot… und das ist gut so.
    Falls es ein Wiederholungstäter war der von seinem Therapie-Onkel auf freiem Fuß gesetzt wurde, so ist auch der Therapie-Onkel jetzt schon so gut wie tot… insbesondere das ist auch gut so. Die Justizverantwortlichen und ihre Feigenblätter genannt Therapie-Onkels veranstalten in diesem Lande ein tödliches Freiluftexperiment mit der Bevölkerung das erst dann stoppt wenn es ihnen höchstpersönlich an die Existenz geht.

  46. Zaza:

    Ich wiederhole mich: es gibt keine Dienstanweisung an die Gerichte. Nada. Null. Riente. Gar nichts. Die Gerichte legen sehr viel Wert auf ihre Unabhängigkeit und würden auf sowas sehr allergisch reagieren. Glauben Sie´s mir, ich bin bei der schwarzberobten Truppe….

    Ich wiederhole mich auch:

    Ich weiß defintiv aus erster Hand, daß in der Jurisdiktion starke Empfehlungen ausgesprochen werden, sich zu überlegen, welche Urteile man Migranten mit dem “entsprechenden Hintergrund” gibt. Grund: Die Richter bzw. Anwälte könnten selber Opfer werden und der Staat schützt sie nicht.

    Auch wird hier die schon angesprochene Fülle der Gefängnisse berücksichtigt.

    Bei enger Auslegung kann man nun natürlich argumentieren, daß das keine Dienstanweisung der Politik ist. Das ist dann zwar „formaljuristisch“ richtig, aber durch die Zustände, die hier von der Politik geschaffen wurden, können dann die Richter auch nicht mehr unabhängig entscheiden – und die Ungleichbehandlung ist zementiert!

    Ich bekomme tagtäglich Berichte von einem der „schwarzberobten Truppe“ aus erster Hand … 😉

  47. Natanaele:

    Lol, nein natürlich nicht! Du wirst nicht eine Statistik finden, die das aufzeigt. Jeder Jurist wird Dir auch sofort antworten, daß das am Einzelfall gelegen haben müsse, daß man sich den genau ansehen müsse usw.

    Belegen könnte man das tatsächlich nur durch statische Vergleiche. So bleibt uns nur das schlechte Bauchgefühl und das Wissen, daß etwas falsch läuft, was man aber nicht „gerichtsfest“ beweisen kann.

    Es ist aber selbst dem dümmsten Bürger sicher klarzumachen, daß irgend etwas seltsam läuft in diesem Staat, wenn ein unbescholtener, deutscher Bürger wegen angeblicher „Ausländer raus“ Rufe nach einer Festzelt-Schlägerei in Mügeln mit Indern zu Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteil wird, während „unsere Schätze“ eine schwere Körperverletzung und eine Bewährungsstrafe an die andere reihen … Und bei denen Ausrufe wie „Hitler hätte die ermordet, die Scheiß-Juden!“ oder „Was wollen wir? Das Kalifat!“ von der Polizei und den Medien schon gar nicht mehr zu Kenntnis genommen werden – und auch nicht von Gerichten.

    Um nur ein paar wenige Beispiele in einer Flut solcher Ungerechtigkeiten zu nennen.

  48. @ 47, Theo Retisch

    „die Ermittlungsroutinen der aufnehmenden passen nicht zu denen der fremden Gesellschaft“…

    In den Herkunfts- oder Abstammungsländern dieser „Schätze“ besteht die „Ermittlungsroutine“ nämlich darin, dass der Verdächtige erst mal grün und blau geprügelt wird. Falls das für weitere „Ermittlungen“ nicht ausreicht, gibt es auch andere Mittel.

    Und: Widerstand bei Festnahme ist mit einem sehr hohen körperlichen Risiko verbunden.

    Da dies alles in diesem, scheinbar noch (?)unserem Lande nicht so ist, resultiert daraus das tagtäglich zu beobachtende Verhalten des Abschaums.

  49. Man darf das nicht überbewerten.

    Vergewaltigungen, gerne auch von Kindern, ist nun einmal Bestandteil der überlegenen islamischen Hochkulturen.

  50. Der männliche Muslim ansich ist nun mal ein Kinderschänder, oder toleriert die sexuellen Fixierungen seiner „Brüder“.

    Das wußte schon Atatürk, der laut Necla Kelek den Bibelabschreiber Mohammed als schmutzigen, arabischen Kinderschänder bezeichnete.

  51. Hoffentlich wird der Staatsanwalt verurteilt und unehrenhaft entlassen. Damit würde ein gutes Exampel statuiert und Richter sowie Staatsanwälte würden sich in Zukunft zwei mal überlegen, ob sie Moslems mildere Strafen zukommen lassen möchten.

  52. Zaza:

    Ach, und noch etwas:

    „Vorsatz“ sicher nicht. Aber wie wäre es denn mit „Grober Fahrlässigkeit“?

  53. Namen, Photos und Adressen dieser Volksverräter müßten auf einer Webseite gesammelt publiziert werden. Das machen die Linken schon seit Ewigkeiten mit „Rechten“. Und dann sollte man dem Herrn Staatsanwalt mal einen netten Besuch abstatten …

  54. @Axel_Bavaria : Richtig so und dann? Ihm ins Gewissen reden?
    Der lacht dich nur frech aus, labert etwas über „Justiz, Unabhängigkeit, Recht anwenden, aber nicht sprechen…“, danach tätschelt er dir Vater ähnlich über den Kopf, gibt die einen Klaps auf den Popo und lässt dich einbunkern.

    Diese Gehirnerweichten Volldeppen bekommt man nicht dazu, mal den Denkapparat einzuschalten! So ist nunmal unser ganzes Staatssystem aufgebaut (worden) :
    Nicht Denken, Sprechen, Handeln – wer sich bückt kommt am weitesten.

  55. Nicht vergessen:

    In der Schar’ia steht geschrieben, dass unverschleierte Frauen zur Bestrafung zu vergewaltigen sind.

  56. In den Herkunfts- oder Abstammungsländern dieser “Schätze” besteht die “Ermittlungsroutine” nämlich darin, dass der Verdächtige erst mal grün und blau geprügelt wird. Falls das für weitere “Ermittlungen” nicht ausreicht, gibt es auch andere Mittel.

    Das Wort „Verdächtige“ beschreibt den Zustand nur unzureichend.

    Ich habe es in Indonesien erlebt, wie ein Polizeioffizier einen Zeugen grün und blau geprügelt hat, weil dieser nicht sagte, was der Polizeihauptmann hören wollte. Daß er das vor den Augen eines Ausländers tat, hat den Polizisten in keiner Weise gestört.

    Und „andere Mittel“: es war ein offenes Geheimnis in der Suharto-Zeit, daß mißliebige Journalsten zu einem Flug in einer Militärmaschine „eingeladen“ wurden und vom Rundflug über die Java-See nicht mehr zurückkamen.

  57. Zu Suharto bliebe noch zu erwähnen:

    Er war einer der blutrünstigsten Diktatoren des 20. Jahrhunderts. Extrem zu leiden unter seinem Terror hatten Christen in Ost-Timor.

    Gleichzeitig war er einer der größten Plünderer des 20. Jahrhunderts. Er, seine Familie und seine Freunde haben Milliarden zusammengerafft.
    Zig Millionen Menschen leben in einem Land voller Bodenschätze, reicher Ernten und sprudelnder Ölquellen in bitterer Armut. Der Reichtum des Landes wird skrupellos auf Auslandskonten gebunkert.

    Dennoch war zu Suharto’s Zeiten Indonesien einer der allergrößten Empfänger deutscher Entwicklungsgelder.

    Der dumme deutsche Steuerzahler hat’s ja ..

  58. Ich bin kein Jurist, aber so sehr diese Sache auch völligern Skandalcharakter hat, stellen sich mir hierzu einige fragen:

    1) Hat der Staatsanwalt sich a)innerhalb einer ihm zustehenden Ermessensspanne lediglich „verschätzt“? (aus was auch immer für Gründen…) Oder hat er b) selbst gegen geltendes Recht verstoßen, weil andernfalls um Haft kein Weg herumgeführt hätte?

    2) Sollte a zutreffen, dann dürfte eine solche anzeige – so skandalös die Sache ist ist, ohne Wirkung bleiben. Trifft aber b zu, dann stellt sich die Frage, ob das Opfer nicht auch zivilrechtlich gegen an Staatsanwalt vorgehen und Schadenersatzforderungen geltend machen kann, da er den Täter, der zu zahlen hätte, hat laufen lassen…

    3) Greifen bei einer im Ausland begangenen Straftat nicht in der Türkei im Nachhinein auch die türkischen Behörden ein?
    (Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Türke im Ausland machen kann, was er will, um dann anschließend straflos in seiner Heimat weiterzuleben…)

    Letztlich stellt sich, sofern der Staatsanwaltschaft im Ermessensspieraum handelte, die Frage, ob der Gesetzgeber nicht Änderungen vornehmen sollte, die solche Pannen zukünftig verhindern.

    Mal eben zu sagen: „Es besteht keine Fluchtgefahr“ . und schwupps, weg ist der Täter – das ist in der Tat schon skandalös!

  59. In Deutschland ist kein Nichtgläubiger vor den Osmanen sicher, aber auch nicht vor den Politikern, Staatsanwälten und Richtern. Selbst die Polizei beteiligt sich an die Durchsetzung der „Osmanischen“ Rechte. Habe das selbst mehrfach erleben „dürfen“. Doch wer auf die Idee kommt sich selbst zu schützen, kommt auch noch mit der Justiz in Konflikt. Dann wird die erforderliche Notwehr in einen widerrechtlichen Angriff umgewandelt. Dann sind plötzlich die Täter, Opfer geworden.

  60. Wie wäre es mit Gleichem für Gleiches.
    Also ich will den jungen Türken sicher nicht sexuell belästigen. Aber es gibt sicher Personen in Deutschland, die das dann vor Ort ,in der Türkei, auf andere Art und Weise lösen. Kostet nur ein wenig! Wenn das einer mit meiner Tochter machen würde und er würde hier im Knast sitzen, hätte ich, denke ich, nach kürzester Zeit eine tolle Geschäftsbeziehung zu seinen Kollegen auf dem Stockwerk oder im gesamten Haus.

  61. Der Gedanke, daß ein verurteilter Sexualstraftäter, im gleichen Land, die Bezeichnung Räuberhöhle wäre wahrscheinlich besser, Zuflucht findet, in dem vor nicht allzulanger Zeit ein unschuldiger, minderjähriger Deutscher ( Fall Marco ) auch wegen eines Sexualdeliktes in U Haft gesessen hat, müßte bei Personen mit rechtsempfinden eigentlich einen Brechreiz verursachen.

  62. Juristen, die dafür sorgen, dass Verbrecher freikommen, sind genauso schuldig wie die Verbrecher selber.

  63. @ PI

    Besonders seriös ist Ihre Quelle (bild.de) nicht. Die Bildzeitung ist bekannt dafür, dass sie jeden Fall eines sexuellen Missbrauchs als „Vergewaltigung“ oder „Schändung“ (= Vergewaltigung) zu bezeichnen pflegt. Das kommt beim Publikum gut an.

    Das Mädchen (in den Medien als „Kathy“ bezeichnet) scheint ja ein wenig vom Schicksal verfolgt zu sein. Sie ist erst 15 Jahre alt und wurde schon zmeimal vergewaltigt. Und zwar in zwei völlig verschiedenen Fällen.

    http://www.kathy-opfer-fuer-opfer.de/view/article/Staatsanwalt%20sah%20keine%20Fluchtgefahr!/2

    Falls es sich wirklich um eine Vergewaltigung (im eigentlichen Sinne des Wortes) gehandelt haben sollte, i.e. falls dieser türkische Sportlehrer physische oder erhebliche psychische Gewalt angewendet haben sollte, dann wäre die Strafbemessung von 2 Jahren und 8 Monaten ein schlechter Witz.

    Wahrscheinlich war es aber eher so, dass das Mädchen ein bisserle frühreif ist und—sagen wir—mit dem türkischen Feuer des Sportlehrers gespielt hat. Und dabei hat sie sich ordentlich verbrannt. Insbesondere die Eltern der sexuell missbrauchten Mädchen neigen gelegentlich dazu, den durchaus einvernehmlichen Geschlechtsverkehr als „Vergewaltigung“ zu bezeichnen. Die sensationsgeile Boulevardpresse greift das jedesmal dankbar auf. Dass nach Aktenlage gar keine Vergewaltigung vorliegt, das interessiert die Schmierfinken von BILD einen Dreck.

    Nun sind selbstverständlich auch einvernehmliche sexuelle Kontakte zu einem Kind strafbar (§176 StGB und §176a StGB). Das ist auch sehr richtig so und wird von mir ganz sicher nicht hinterfragt. Besagte Kathy war zum Tatzeitpunkt im strafrechtlichen Sinne ein Kind, weil sie das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Folglich hat sich der türkische Sportlehrer strafbar gemacht.

    In der Strafbemessung kann (und sollte) nun aber berücksichtigt werden, was eigentlich genau passiert ist. Hier spielt es selbstverständlich eine Rolle, ob der Sportlehrer irgendeine Form von physischem oder psychischem Zwang ausgeübt hat und wer überhaupt auf die glorreiche Idee gekommen ist.

    Es kann also sein, dass die Strafbemessung schon OK ist. Um das einschätzen zu können, müsste man die Akten kennen.

    Unabhängig davon war die falsche Einschätzung der Fluchtgefahr ein peinlicher Fehler. Da sollten sich die Verantwortlichen wirklich schämen.

  64. Zugegeben: Die Altersdifferenz ist schon verdammt hoch. Auch wenn der Geschlechtsverkehr vollkommen einvernehmlich gewesen sein sollten (Hypothese!), hätte man den offenbar pädophilen Sportlehrer durchaus etwas härter bestrafen dürfen.

    Scheint mir.

  65. #6 terminator (20. Jan 2009 11:32)

    Bundespopel:

    Ich weiß nur defintiv aus erster Hand, daß in der Jurisdiktion starke Empfehlungen ausgesprochen werden, sich zu überlegen, welche Urteile man Migranten mit dem “entsprechenden Hintergrund” gibt. Grund: Die Richter bzw. Anwälte könnten selber Opfer werden und der Staat schützt sie nicht.

    Es wird auch nicht mehr so lange dauern bis die Deutschen zu offener Feindschaft bereit sind.
    Wer oft genug getroffen wird schlägt irgendwann zurück.

    Wenn eine Gesellschaftsgruppe einen Bonus bekommt, dann wird diese früher oder später
    dafür Konsequenzen tragen.

  66. @ Zaza (20.1.2009 13:08)

    Ich wiederhole mich: es gibt keine Dienstanweisung an die Gerichte. Nada. Null. Riente. Gar nichts. Die Gerichte legen sehr viel Wert auf ihre Unabhängigkeit und würden auf sowas sehr allergisch reagieren. Glauben Sie´s mir, ich bin bei der schwarzberobten Truppe….

    Ja, sicherlich. Die Falschbehauptung, die deutsche Justiz würde Straftäter mit „Migrationshintergrund“ systematisch milder bestrafen, wird durch die ständige Wiederholung nicht wahrer. Schon gar nicht gibt es hier irgendwelche Dienstanweisungen.

    Verzeihen Sie bitte, dass meine obigen Ausführungen (in #30) etwas spekulativ sind. Aber PI und BILD haben sich ja nicht mal die Mühe gemacht, das Aktenzeichen zu recherchieren. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass nicht jeder sexuelle Missbrauch eines 13-jährigen Mädchens eine „Vergewaltigung“ (im eigentlichen Wortsinn –> Gewalt) gewesen sein muss.

  67. Richtig so! Ob die Mutter des Opfers aber Recht bekommt ist fraglich. Jedenfalls wird der Ausgang des Verfahrens nicht nur über die Schuld des Staatsanwalts Zeugnis geben, sondern für die Judikative des ganzen Landes.
    Wer die Macht hat, hat die Verantwortung.
    Wer die Verantwortung hat, hat die Schuld wenn etwas schief läuft.
    Dass sich anatolische Gauner ins Hinterland verziehen, wenn es ihnen an den Kragen geht ist längst keine Ausnahme mehr und deswegen einzukalkulieren.

  68. Weil wir gerade von Strafanzeige reden: Denkt Ihr, es hat Sinn, diese Magdeburger Antifanten anzuzeigen wegen ihrer »Kauft nicht beim Juden«-Boykottaufforderung? Zählt das nicht als Volksverhetzung? Gibt es da sonstige Straftatbestände analog zur Holocaustleugnung? Hat das Aussicht auf Erfolg?

  69. @ Friederich (20.1.2009 18:13)

    Weil wir gerade von Strafanzeige reden: Denkt Ihr, es hat Sinn, diese Magdeburger Antifanten anzuzeigen wegen ihrer »Kauft nicht beim Juden«-Boykottaufforderung? Zählt das nicht als Volksverhetzung?

    1. Ich bin kein Jurist.

    2. Eine Formulierung wie „Kauft nicht beim Juden!“ z.B. auf einem Transparent würde m.E. den Tatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB) erfüllen.

    3. Ich sehe in Ihrem Link aber keine solche sprachliche Formulierung. Ein bloßer Aufruf zum Boykott israelischer Waren, der mit einem Hinweis auf die israelische Politik begründet wird, ist m.E. vom Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt.

  70. Nachtrag: Auch eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht (z.B. §826 BGB) wird ein Boykottaufruf—sofern er in irgendeiner ansatzweise nachvollziehbaren Weise begründet wird—in aller Regel nicht auslösen. Das liegt an der mittelbaren Drittwirkung von Art. 5 Abs. 1 GG. Siehe Lüth-Entscheidung des BVerfG.

  71. @#3 BUNDESPOPEL

    Zehntausende unbescholtener Bürger sind bereits Opfer dieser Sorte von Gewalttätern geworden, weil die Justiz strafunwillig ist.

    Liegt hier eine direkte Dienstanweisung aus der Politik vor ?

    Selbstverständlich! Staatsanwälte sind weisungsgebunden und die „unabhängigen Richter“ sind mit dem politischen Feinsieb ausgewählt.
    Eine solche Häufung von derartigen Fällen KANN kein Zufall sein. Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode…

  72. „Nach Informationen von DCRS soll es in NRW eine Empfehlung geben, bei Straftätern mit Migrationshintergrund möglicht geringe oder gar keine Strafen auszusprechen, um deren Integration nicht zu gefährden. Ihre kulturelle Prägung soll bei der Urteilsfindung verstärkt berücksichtigt werden.
    DCRS beruft sich auf ein der Redaktion vorliegendes Schreiben eines ehemaligen, hohen Justizmitarbeiters.
    Ich bin froh, nicht mehr im Kreise der Justiz tätig zu sein. Das, was für mich einmal Beweggrund war, dort meine berufliche Laufbahn zu bestreiten, was meine Motivation war, meinen Beruf täglich und auch mit vielen Überstunden auszuführen, ist leider schon längst nicht mehr gegeben. …Meiner Ansicht nach gibt es nirgends eine höhere und sich schlimmer auswirkende Korruption, ja eigentlich müsste man schon sagen (Un-)Rechtsdiktatur, als in der Justiz in NRW…Täter mit Migrationshintergrund haben einen anderen kulturiellen Hintergrund und somit auch eine andere Tatmotivation…Dieser gilt besonders stark zu berücksichten…Gerade im Hinblick auf die Eingliederung unserer muslimischen Mitbürger sollte dringendst darauf geachtet werden, deren Glauben und Kultur als wichtige Tathintergründe zu berücksichtigen und eine zukünftige Integration nicht durch Brachialurteile zu verhindern…Man kann ja nicht erwarten, dass ein Mensch, der in einem völlig anderen Kulturkreis aufgewachsen ist als wir, die selben Wertvorstellungen und somit auch das selbe Rechts- oder Unrechtsbewusstsein wie wir hat.
    “Die hier lebenden Türken (Anm.: und Libanesen und Tunesier und Marokkaner und Pakistani und Afghanen und Araber und Kurden und Palästinenser…) können sich sicher fühlen.” Kölns Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU).
    (Spürnase: Steve B.)

    Kategorie: Justiz, Migrantengewalt | PI, 08. Sep 2008 | Druckversion

  73. #80 Gomer Pyle (20. Jan 2009 17:12)

    „Die Falschbehauptung, die deutsche Justiz würde Straftäter mit “Migrationshintergrund” systematisch milder bestrafen, wird durch die ständige Wiederholung nicht wahrer. Schon gar nicht gibt es hier irgendwelche Dienstanweisungen.“

    „Wahrscheinlich war es aber eher so, dass das Mädchen ein bisserle frühreif ist und—sagen wir—mit dem türkischen Feuer des Sportlehrers gespielt hat.“

    Typen wie Sie liebe ich ja. Zum einen spucken Sie riesengroße Töne darüber, wie unbewiesen und damit lächerlich doch die Behauptungen wären, daß Migranten vor Gericht mit sehr viel milderen Urteilen davonkommen, als autochone Straftäter. Woher Sie Ihre Informationen beziehen, bleibt dabei natürlich vollkommen im Dunkeln. Sie wissen es halt einfach viel besser.

    Aber auf der anderen Seite ist eine Vergewaltigung natürlich keine Vergewaltigung, sondern immer einvernehmlicher Sex – egal wie bizarr die Konstellation der beiden „Partner“ auch sein mag.

    Mehr Worte braucht man an Sie nicht zu verschwenden.

  74. @ PrinzEugen (20.1.2009 18:35)

    … und die “unabhängigen Richter” sind mit dem politischen Feinsieb ausgewählt.

    Außerhalb von Bayern aber immerhin von wechselnden Regierungen. Außerdem bedeutet die Tatsache, dass ein Richter mit dem politischen Feinsieb ausgewählt wurde, nicht automatisch, dass er seine politischen Ansichten auf Schritt und Tritt in seine Richtertätigkeit einfließen läßt. Sie werden es nicht glauben: Die Rechtswissenschaft ist tatsächlich eine Wissenschaft.

    Eine solche Häufung von derartigen Fällen KANN kein Zufall sein. Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode…

    Natürlich ist das kein Zufall. Es liegt an der extrem selektiven (zum Teil auch falschen) Berichterstattung durch PI. Wenn Sie ständig nur über Flugzeugabstürze berichten, dann glauben ihre Lesen irgenwann, dass jedes zweite Flugzeug vom Himmel fällt.

    @ KyraS (20.1.2009 19:32)

    Woher Sie Ihre Informationen beziehen, bleibt dabei natürlich vollkommen im Dunkeln.

    Jedenfalls beziehe ich meine Informationen nicht nur aus dem Blog „Politically Incorrect“. Stellen Sie sich vor: Ich habe sogar schon mal das eine oder andere Gerichtsurteil durchgelesen.

    Aber auf der anderen Seite ist eine Vergewaltigung natürlich keine Vergewaltigung, sondern immer einvernehmlicher Sex

    Das habe ich nicht behauptet.

    – egal wie bizarr die Konstellation der beiden “Partner” auch sein mag.

    Was ist bizarr daran, wenn 13-jährige Mädchen gelegentlich frühreif sind und ältere Männer „anspinnen“? So etwas kommt vor, liebe KyraS.

    Ich sage ja nicht, dass man als erwachsener Mann darauf eingehen darf, wenn man von einem 13-jährigen Mädchen angeflirtet wird. Das darf man selbstverständlich nicht, sonst macht man sich eines sexuellen Missbrauchs eines Kindes schuldig.

    Ich stehe aber auf dem Standpunkt, dass es bei der Strafbemessung einen gewaltigen Unterschied machen kann, ob ein erwachsener Mann ein 13-jähriges Mädchen brutal vergewaltigt hat; oder ob ein 13-jähriges Mädchen den Mann wochenlang anflirtet und dieser irgendwann der Versuchung nachgibt.

    Das ist ein Wertungsunterschied, der gefälligst in der Strafbemessung zu berücksichtigen ist.

    Das ist meine Meinung.

    Eine andere Situation läge vor, wenn das Mädchen noch jünger wäre. Bei z.B. einem 9-jährigen Mädchen kann die Schutzbehauptung des Pädophilen, das Mädchen hätte ihn „angemacht“ und hätte die Kontakte gewollte, selbstverständlich keine strafmildernde Wirkung haben.

  75. Das sind die schrecklichen Früchte von Multi-Kulti. Man könnte es schon als Kinderopfer bezeichnen.

Comments are closed.