Ein wegen sechsfachen Mordes verurteilter Mann hat seine Haftstrafe nicht angetreten und ist auf der Flucht. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Mörder rücksichtsvollerweise aus der Haft entlassen, weil sich das Verfahren so lange hinzog. Jetzt sollte der Mann seine Rest-Haftstrafe (elf Jahre, also nicht mal zwei Jahre für ein Menschenleben!) antreten – und erschien nicht.

(Spürnase: Florian G.)

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33 KOMMENTARE

  1. Total krass. Elf Jahre. Mit so einer Justiz zeigt der Staat uns wieviel wir ihm wert sind.

  2. Klein Erna oder klein Fritzchen hätten den Typen niemals vorzeitig freigelassen. Sie hätten sich gesagt, dass ein Mensch, der des sechsfachen Mordes angeklagt ist, in der Freiheit von seinem Fluchtrecht Gebrauch macht!:-)

  3. Aber der WAZ können wir zugute halten, dass sie in diesem Falle die ehtnische Herkunft erwähnt:

    Rund ein Jahr nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft ist der Sechsfach-Mörder Heinz N. heute nicht wie verlangt zum Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt Hagen erschienen.

    Stimmt also gar nicht, dass die WAZ so etwas verschweigen würde. Auch in diesem Falle wissen wir mehr:

    http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/2009/4/21/news-117678269/detail.html

    Der „nette Kerl” ist in diesem Moment mit seiner zweijährigen Tochter auf der Flucht. Zwei Stunden zuvor hat er seine Frau brutal erstochen, so die Polizei.

    Die Nachbarschaft in dem schmucklosen Haus am Dresdener Ring ist wie viele in der Mattheck multi-kulti. Man grüßt sich, hat aber nicht viel miteinander zu tun. Es ist 8 Uhr in der Früh, als es wieder mal laut wird in der zweiten Etage. Eigentlich lebt der Kubaner Reinaldo Winkler (35) getrennt von seiner 37-jährigen Frau. Wenn er da ist, gibt’s Streit. Cora-Jane Pastowski aus dem Stockwerk darüber erzählt: „Er wirkte oft aggressiv, hat sie sogar geschlagen.” Sie habe diesmal nur ein Poltern gehört und sich wieder umgedreht. Die Polizei schellte sie schließlich aus dem Bett.

    Zu diesem Zeitpunkt liegt die Mutter von drei Kindern bereits tot in ihrer Wohnung. Um die zwei älteren Töchter (8 und 10) kümmert sich die Polizei, das kleinste Geschwisterchen ist gerade 19 Monate alt. Reinaldo Winkler hat sie mitgenommen, die Fahndung läuft auf den Straßen und in der Luft. Bis Redaktionsschluss ohne Erfolg.

    Bei Heinz und Ronaldo wird sofort der Name genannt, erwähnt die WAZ keinen Namen, können wir inzwischen mit 100%iger Sicherheit davon ausgehen, dass die TäterInnen so ur-rheinische oder sauerländische Namen wie Murat, Abdhul oder Osama tragen

  4. @ #2 Eurabier (22. Apr 2009 08:48)

    Bei solchen Fällen biete ich immer eine Wette an, aber keiner will dagegen halten.

    Ich wette, daß Täter in solchen Fällen „Kulturbereicherer“ sind.

    Hältst du dagegen? 😉

  5. OT, aber diese Meldung hat das Zeug zu einem eigenen Thread:

    http://www.welt.de/wirtschaft/article3600511/DGB-Chef-Sommer-droht-mit-sozialen-Unruhen.html

    DGB-Chef Sommer droht mit sozialen Unruhen
    (6)
    22. April 2009, 08:27 Uhr

    Erst vor kurzem hatte Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann vor sozialen Unruhen im Zuge der Wirtschaftskrise gewarnt. Jetzt will auch der DGB-Chef Unruhen nicht mehr ausschließen. Massenentlassungen seien eine Kampfansage an Beschäftigte, sagte er vor dem Konjunkturgipfel im Kanzleramt – und stellte eine Reihe von Forderungen.

    Wenn der Vorsitzenden einer gesellschaftlich relavanten Massenorganistion mit Unruhen droht, hat er sich dann nur in der Wortwahl geirrt?

  6. Man ist das schön, wie ich unseren deutschen Rechtsstaat doch liebe.
    Er ist so besorgt um die Täter und kümmert sich liebevoll um sie. Super!

    Aber er wird schon kommen, man muss den Leuten doch vertrauen!

    Grüße vom Blog http://www.gegen-chaoten.de

  7. Da läuft also ein 6-facher Mörder durch die Gegend, weil keine Fluchgefahr besteht? Mein Gott, was haben wir nur für strunzdumme Menschen in wichtigen Positionen? Und ein Menschenleben ist nichteinmal 2 Jahre Haft wert? Bei guter Führung davon sogar womöglich nur die Hälfte? Kein Wunder, daß unser Land am Abgrund steht, es hat nichts anderes verdient.

  8. #6 Eurabier (22. Apr 2009 08:56)

    Wenn der Vorsitzenden einer gesellschaftlich relavanten Massenorganistion mit Unruhen droht, hat er sich dann nur in der Wortwahl geirrt?

    Ähm… sollte die Betonung nicht eher auf ‚droht‘ liegen? *nur mal so in den Raum geworfen* 🙂

  9. #6 Eurabier (22. Apr 2009 08:56)

    Ich habe von einer Bekannten die im AA arbeitet erfahren, dass man derzeit viele Arbeitslose- selbst die ohne Leistungsbezug- in Gesellschaften ausgliedert, die sich um Eingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt kümmern sollen. Die Arbeitslosen fallen allesamt aus der Arbeitslosenstatistik raus …und bis wann? Genau, bis 2 Monate NACH der BTW, so lange werden die eingegliedert…

  10. In Berliner Zeitungen erfahren wir auch wenn es sich um einen Polen oder Vietnamesen handelt. Sind dubiose Menschen aus Südland beteiligt, steht nur der z.B. „Schöneberger“, „Berliner“ oder gar kein Hinweiß zur Ethnie.
    http://www.demokratische-liga.de

  11. OT: Köln – Starkes Bündnis
    Kölner Schüler gegen Rechts

    Seit mehreren Wochen versucht die rechtsextreme Organisation „pro Köln“, Flyer an Schüler zu verteilen. Doch die wehren sich.

    Aber die Info-Veranstaltung zum Thema „Aufmarsch von Pro-Köln“, zu der gestern die Kölner Polizei in die Messe geladen hatte, schwänzten viele.

    Auf den ersten Blick sieht der Zettel aus wie ein Flugblatt des Landes NRW. Doch der Inhalt verrät die Urheber: „Schulsprache ist Deutsch!“, „Ausbildungsplätze zuerst für Deutsche“, steht da etwa.

    Die Rechten sprechen von „regem Zuspruch“ der Schüler. „Davon träumt »pro Köln« höchstens“, sagt Anja Münchrath von der Bezirksschülervertretung. „Schüler verschiedener Schulen haben sich bei uns gemeldet: Die Flyer sind direkt im Müll gelandet.“

    Auch vor der Berufsschule Bergisch Gladbach hatten sich die rechten Zettelverteiler postiert. „Die Schüler haben die Propagandablättchen empört bei uns abgeliefert“, so Vize-Rektor Hartmut Schneider. Verbieten können wir die Verteilung der Pamphlete nicht, solange wir die Leute nicht auf dem Gelände erwischen.“

    Das Bündnis „Schüler gegen Rechts“ will sich am 9. Mai mit einer Gegendemo beim Anti-Islam-Kongress von „pro Köln“ (8. bis 10. Mai) öffentlich von den Rechten distanzieren.

    Peinlich indes: Die Kölner Polizei hatte am Dienstag und 1.100 Schüler aus dem Regierungsbezirk Köln genau deshalb zu einer Info-Veranstaltung in die Köln-Messe eingeladen. Aber die meisten Pänz schwänzten. Nur rund 20 Klassen- und Schulsprecher machten sich eifrig Notizen.

    Dabei hätten die Schüler von Polizeipräsident Klaus Steffenhagen erfahren können, wie sie sich beim erneuten Aufmarsch der Rechten von „Pro Köln“ richtig verhalten, um nicht in der Gewahrsamszelle zu landen. Genau dorthin waren einige Pänz nämlich im September 2008 gekommen, weil sie sich versehentlich unter die Rechten gemischt hatten.

  12. OT: Wegen Mohammed al Dura
    „France 2“ droht der ARD

    Akribisch recherchierte Filme der HR-Journalistin Esther Schapira in der ARD haben den Bericht der Kollegen von „France 2“ in Frage gestellt, wonach israelische Soldaten im Jahr 2001 ein Kind erschossen haben sollen. Die Franzosen sind empört.

    http://www.ksta.de/html/artikel/1238966844136.shtml

  13. Hä? Also der Kerl saß acht Jahre in U-Haft und hat „Lebenslänglich“ bekommen. Also mindestens 15 Jahre. Macht also noch mindestens sieben Jahre. Da kann man dann schon mal die Flucht ergreifen.

    Übrigens können lebenslange Freiheitsstrafen nicht aufaddiert werden. So steht’s halt im Strafgesetzbuch. Warum daß so ist, sollen uns die Täterversteher erklären.

  14. Das ist doch einfach nur noch krank, einen sechsfachen Mörder auf freien Fuß zu setzen – und dann noch diese Begründung dazu. Das Bemühen unserer Justiz Mördern und anderen Schwerstverbrechern den Gefängnisaufenthalt so angenehm und kurz wie möglich zu machen oder gar ganz zu ersparen, führt zu solchen Skandalen. Können diese Richter noch in einen Spiegel sehen ohne dass es ihnen schlecht wird? Haben diese Richter Kinder oder andere nahe Verwandte, die diesem Kerl eventuell in die Hände fallen könnten? Nicht dass ich ihnen das wünsche, das wünscht man keinem Menschen, auch nicht einem Gutmenschen.

  15. Noch so ein Fall:

    Monatelang hat ja in Leipzig ein Kulturbereicherer mit seiner Gang deutsche Diskotheken und Cafés angegriffen, wobei u. a. ein unbeteiligter getötet wurde und ein deutscher Türsteher durch einen Stich in die Herzgegend schwer verletzt wurde (also nicht so ein Mannichl-Stich, sondern richtig).

    Der Typ wurde von der Leipziger Polizei und Justiz seit über einem Jahr gehätschelt und getätschelt, angeblich sind sogar über 40 Anzeigen gegen ihn über Nacht „verschwunden“. Jetzt wurde es aber doch eng für ihn, und so ist er ins Ausland getürmt, weil jetzt ein Prozess anstand.

    UND JETZT KOMMTS: er hat der deutschen Justiz aus dem Ausland mitgeteilt, dass er ja bereits sei, nach Deutschland zurückzukehren, vorausgesetzt, man lasse die Anklage gegen ihn fallen (!).

    Das ist schon interessant: offenbar ist der Täter der Ansicht, dass die deutsche Bevölkerung auf so dolle Typen wie ihn nicht verzichten mag und zweitens ist er offenbar der felsenfesten Überzeugung (wohl auch nicht ohne Grund, wenn man sich den Fall über die letzten anderthalb Jahre anschaut), dass die Tatsache, ob man hier vor Gericht angeklagt wird, eine reine Ermessenssache ist, selbst bei so schweren Delikten wie er sie mutmaßlich begangen hat.

  16. Paula: Manche unserer Bereicherer haben schon Nerven. Ist doch klar, dass dieser arme brave Mensch wieder hierher will, zu ungestrafter Kriminalität und zur absoluten Vollversorgung zum Nulltarif inklusive deutschen Pass oder dem Asylverfahren. So wie ich unsere 68er verblödete Justiz und noch andere Gutis in maßgeblichen Positionen kenne, werden die alles tun, damit dieses Schätzchen wieder hierher kommen darf. Willkommen im Verbrecherparadies Deutschland!!
    Übrigens: Weiß jemand etwas über den somalischen „Freiheitskämpfer“, der Deutschland verklagt hat? Da ist es auch schon wieder so ruhig.

  17. Obwohl ich jede Form von Gewalt ablehne, würde ich es verstehen, wenn Bürger das Recht in die eigene Hand nehmen würden.

    Auf das Recht der deutschen Justiz kann man nämlich scheiß..

  18. @ #4 Eurabier

    Aber der WAZ können wir zugute halten, dass sie in diesem Falle die ehtnische Herkunft erwähnt:

    Rund ein Jahr nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft ist der Sechsfach-Mörder Heinz N. …

    Es wäre ja nicht das erste Mal, dass aus einem Hassan oder Erkan ein Timo oder Heinz wird, um das empfindliche Moslem-Gemüt nicht noch mehr zu belasten, nachdem es schon durch den brutalen Zwang zum Ermorden seiner Mitmenschen schwer gestört ist.

  19. Irgendwie kann ich den Mann verstehen.
    Falls ich einen Brief bekommen sollte, mit etwa folgendem Wortlaut, „… fordern wir Sie auf, am nächsten Mittwoch in der Haftanstalt XY zu erscheinen um Ihre 11-jährige Haftstrafe anzutreten….“
    wäre ich auch nur äußerst mässig motiviert dem Folge zu leisten.

  20. #17 die klavierspielerin

    Das könnte ich mir auch vorstellen. Unsere Politdeppen werden sicher alles tun, um diesen
    Kulturbereicherer zu bekommen.

  21. Na, wer hätte das gedacht, dass jemand nicht freiwillig zu elf Jahren Haft antritt *rolleyes*

  22. #14 hackschnitzel (22. Apr 2009 09:36)

    Hä? Also der Kerl saß acht Jahre in U-Haft und hat “Lebenslänglich” bekommen. Also mindestens 15 Jahre. Macht also noch mindestens sieben Jahre. Da kann man dann schon mal die Flucht ergreifen.

    Der BGH hat hier streng nach der Rechtslage entschieden, konnte nicht anders. Was hier in Vergessenheit geriet: Er war noch nicht rechtskräftig verurteilt, also galt die Unschuldsvermutung!

    Übrigens können lebenslange Freiheitsstrafen nicht aufaddiert werden. So steht’s halt im Strafgesetzbuch. Warum daß so ist, sollen uns die Täterversteher erklären.

    Strafen insgesamt dürfen nicht kummuliert werden. Beispiel: Jemand begeht 30 Diebstähle im besonders schweren Fall (Einbruch) und würde für jeden etwa ein Jahr Freiheitsstrafe verwirken, dann hätte er quasi lebenslänglich vor der Brust. Das ist aber unverhältnismäßig. Also bildet man aus allen Fällen eine Gesamtstrafe (sehr verkürzt dargestellt). Nicht anders ist das bei einem Mörder. Ausfluß des sozialen Rechtsstaates, der selbst einem Mörder eine zweite Chance gibt. Finde ich im Ansatz übrigens gut, zumal dann, wenn man bdenkt, daß die meisten Mörder wenn sie morgens vor dem Spiegel stehen und sich rasieren, noch gar nicht wissen, daß sie Abends einen Mord begangen haben werden.

    Übrigens ist hier bei der Strafzumessung ganz offensichtlich auch die lange Verfahrensdauer berücksichtigt worden.

    Kurz: Die Entscheidung war in der Sache richtig, im Ergebnis Pech gehabt.

    Lange wird er übrigens nicht auf freiem Fuße weilen, denn er wird schon Zielfahnder im Genick haben.

  23. Normal, bestimmt bemüht sich er um die Töpfe der Altersvorsorge zu füllen.
    Ist deshalb entschuldigt.
    Ironie off

  24. Was beim Kündigungsschutz recht ist kann beim Haftantritt zur billig sein.

    Er ist auf Pilgerreise nach Mekka und somit entschuldigt.

  25. #26 Karenzmann (22. Apr 2009 12:58)

    Wie ist das eigentlich, wenn ein Mohammedanerin lebenslänglich einsitzt und die Hadsch machen möchte?

    Immerhin kommt keine Kartoffel nach Mekka rein, die Polizisten müssten draußen bleiben.

  26. Weil das Landgericht Duisburg auch nach der Verurteilung keine Fluchtgefahr gesehen hatte, durfte er bis zur Ladung zum Haftantritt auf freiem Fuß bleiben.

    Soweit der verlinkte SPON-Artikel. Versaubeutelt hat das Ganze also nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern das Landgericht Duisburg, das keine Fluchtgefahr sah – bei einem Mann, der zu lebenslänglich verurteilt wurde, obendrein (was SPON nicht erwähnt) unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld!

    @ #2 Peter K. (22. Apr 2009 08:44) und andere:

    Der Typ hat nicht 11 Jahre Haft ausgefasst – die 11 Jahre beziehen sich auf die Zeit, die zwischen der Tat und der Bestätigung des Urteils durch das Bundesverfassungsgericht verging.
    Der Kerl saß also acht Jahre (in der Tat sehr lang) in U-Haft, musste aus dieser entlassen werden. Drei Jahre später (insgesamt 11 Jahre) wird sein Urteil rechtskräftig. Das Landgericht Duisburg lässt den Delinquenten jedoch bis zum Haftantritt auf freiem Fuß. Nun ist er verschwunden.

    Angesichts der festgestellten besonderen Schwere der Schuld und – falls die Justiz nicht wieder zu lasch ist – seiner Flucht dürfte die Haft, falls der Mann sie denn noch antreten sollte, länger dauern als die üblichen 15 Jahre (minus 8 Jahre U-Haft).

  27. @ #27 Eurabier

    Wie ist das eigentlich, wenn ein Mohammedanerin lebenslänglich einsitzt und die Hadsch machen möchte?

    Immerhin kommt keine Kartoffel nach Mekka rein, die Polizisten müssten draußen bleiben.

    Aber aber – bei einem so edlen Menschen würde man natürlich seinem Wort vertrauen! Ein kräftiger Handschlag genügt, wie im unverdorbenen Orient üblich: „Also Hassan, bis in vier Wochen dann! Bet auch für uns!“

  28. Nieder wird wenn er Glück hat sein Leben im Knast beenden.
    Düsseldorf. Fast elf Jahre nach der verheerenden Gasexplosion in dem Haus an der Krahestraße in Flingern, bei dem sechs Menschen ums Leben kamen, ist der damalige Hausbesitzer zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

    Das Duisburger Landgericht sprach am Freitag den 48-jährigen Heinz Nieder des sechsfachen Mordes schuldig. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.
    Vor elf Jahren explodierte das Wohnhaus an der Krahestraße in Düsseldorf, 14.03.2008
    Fotostrecke starten

    Vier Jahre Haftstrafe wurden wegen der langen Verfahrensdauer für vollstreckt erklärt. Der Bundesgerichtshof hatte zwei frühere Urteile des Düsseldorfer Landgerichts aufgehoben und den Fall nach Duisburg verwiesen. Der Mann hatte einen Handwerker beauftragt, die Gasleitung im Keller des Hauses aufzudrehen.
    Besondere Schwere der Schuld heisst ja wohl mehr als 20 Jahre.Bin daher intressiert an dem Fall da ich Anwohner bin wo es geknallt hat.

  29. Ad 1: Es ist eher unwahrscheinlich, dass es sich hier um einen Kulturbereicherer handelt. Bin ich der Einzige hier, der den zugrunde liegenden SpOn-Artikel gelesen hat? Da steht folgendes:

    „Der Hausbesitzer hatte 1997 sein Mietshaus in Düsseldorf mitsamt der Mieter von einem Komplizen nachts in die Luft sprengen lassen. Sechs Menschen starben. Auf dem Gelände wollte der frühere Düsseldorfer Bauunternehmer Luxuswohnungen errichten lassen.“

    Ad 2: Die Haftstrafe von 11 Jahren ist in der Tat etwas ungewöhnlich. Wenn er wirklich Mörder und nicht Totschläger ist, dann sieht § 211 Abs. 1 StGB eindeutig lebenslänglich vor. Dass heisst der Richter hat keinen Spielraum. Für gewöhnlich ist es auch so, dass bei mehreren Mordopfern zusätzlich noch die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Insofern wäre auch nach 15 Jahren keine Möglichkeit einer Entlassung gegeben. Kurz gesagt: irgendwas stimmt hier nicht. Es spielt auch keine Rolle, dass er Jemanden beauftragt hat, das Haus zu sprengen – der Anstifter wird wie der Täter bestraft (§ 26 StGB). Elf Jahre für „Mord“ ist schlicht juristisch unmöglich.

  30. @ #32 Hans Haseloh

    Ad 1: Es ist eher unwahrscheinlich, dass es sich hier um einen Kulturbereicherer handelt. Bin ich der Einzige hier, der den zugrunde liegenden SpOn-Artikel gelesen hat? Da steht folgendes:

    “Der Hausbesitzer hatte 1997 sein Mietshaus in Düsseldorf mitsamt der Mieter von einem Komplizen nachts in die Luft sprengen lassen. Sechs Menschen starben. Auf dem Gelände wollte der frühere Düsseldorfer Bauunternehmer Luxuswohnungen errichten lassen.”

    Spielst du auf die Worte ‚Düsseldorfer Bauunternehmer‘ an und wertest dies als Beweis, es könne kein Achmed oder Bekim gewesen sein? Jeder fünfte Artikel hier auf PI beschreibt, wie man bis zur fünften oder zehnten Zeitungsmeldung blättern muss, bis aus dem Hans, dem Hamburger, dem jungen Mann oder dem Düsseldorfer Bauunternehmer plötzlich ein Mann aus Albanien, ein Deutsch-Türke, ein Mann mit Migrationshintergrund oder ein Mohammed geworden ist.

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