Vor ein paar Tagen berichteten wir über einen Wüstensohn, der bei einem Studenten eine Zigarette schnorren wollte und diesen fast erstochen hat, als der ablehnte. Jetzt wurde das Urteil gesprochen: Sechs Jahre wegen „versuchten Totschlages“. Das Mordmerkmal der Heimtücke konnte das Gericht nicht entdecken.

Update: Uns ist in der Einleitung zu diesem Beitrag ein Fehler unterlaufen. Wir behaupten darin, das Urteil sei bereits gesprochen worden. In der Tat soll das Urteil aber erst kommenden Dienstag gesprochen werden – es liegt erst das Plädoyer des Staatsanwalts vor. Wir bitten um Entschuldigung.

Die Begründung hat es in sich:

Der Angeklagte war in der Tatnacht gemeinsam mit einem Freund alkoholiert auf dem Heimweg gewesen, als er auf den Physikstudenten traf, der mit Freunden seinen Geburtstag gefeiert hatte. Yavuz K. hatte von dem Studenten eine Zigarette verlangt, war allerdings mit den Worten „Nein, für dich nicht“ barsch abgewiesen worden. Was der Angeklagte nicht wissen konnte – die Stimmung zwischen dem Geburtstagskind und den Freunden war ohnehin schon aufgeheizt. Einige waren bei rot über die Ampel gegangen. Darüber hatte sich die anderen aufgeregt und einen Streit angefangen.

Yavuz K. hatte die aggressive Stimmung irrtümlich auf sich bezogen und die schroffe Ablehnung auf seine Bitte als ausländerfeindlich interpretiert. So gab zwischen Täter und Opfer ein Wort das andere. Bei einer derart aggressiven Ausgangslage könne man nicht mehr von einer Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers sprechen. Der Physikstudent sei vielmehr reaktionsbereit gewesen.

Gleichwohl verhehlte der Ankläger nicht die Brutalität des Geschehens: „Das war keine impulsive Tat, sondern er hat richtig konsequent nachgehalten. Noch dazu aus einem derart nichtigen Anlass.“ Immerhin hatte Yavuz K. insgesamt 13 Mal zugestochen. Der erste Stich hatte den Darm durchstochen und zu der akut lebensgefährlichen Verletzung geführt. Als das Opfer versuchte zu flüchten, war der Angeklagte ihm gefolgt und hatte immer wieder zugestochen, auch noch, als der Student am Boden lag.

Das Opfer war reaktionsbereit, deswegen fehlt beim Täter die Heimtücke? Außerdem war der Student natürlich irgendwie mitschuld, weil er betrunken war. Der Täter befand sich außerdem im Verbotsirrtum. Der Ärmste konnte ja nicht wissen, dass die aggressive Stimmung des Opfers nicht ihm galt und auch nicht die Ablehnung der Zigarette nicht ausländerfeindlich gemeint war. Und ganz wichtig: Er war Ersttäter, hat also noch Warnstiche frei…

(Spürnase: kopelev)

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72 KOMMENTARE

  1. Es wäre interessant gewesen die Urteilsbegründung zu lesen wenn der Deutsche dem Türken das Messer abgenommen und ihn damit erstochen hätte.

    Rechtspopulistisch, Ausländerfeindlich, Islamophob, Rechtsradikal, Nationalsozialistisch……………usw.

  2. Und was ist mit:

    „niedere Beweggründe“ ???

    Das wäre auch ein Mordmerkmal ……

    Ist Zigaretten-Schnorren etwa kein niederer Beweggrund ???? Ach ja – Ziggis sind ja LEBENSWICHTIG …………..

  3. Typisch: Die Deutschen streiten darüber, dass jemand bei rot die Straße überquert und der Musel tötet fast jemanden aus verletztem Stolz. Ich finde das sehr bezeichnend…

  4. Mein Gott….wenn ich für jedes mal dass ich in meinem Leben barsch abgewiesen worden bin einen Menschen erstochen hätte ….

    Aber die alten Römer wussten schon:

    quod licet Mohammedani
    Non licet Germani

  5. Die Urteilsbegründung liest sich eher wie ein Freispruch wegen „Notwehr“. Könnte mir gut vorstellen das sein Anwalt das in der Revision noch so gedreht kriegt.

  6. Es war doch nicht zufällig Yavuz Özoguz, der schiitische, iranhörige Türke der „Muselmarkt“ betreibt ?

  7. Liebe Leute, dass Gericht muss das anwenden was im Gesetz steht. Wenn jemand einen Menschen tötet ist das erstmal Totschlag (§ 212 StGB) und wird mit Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren bestraft.

    Erst wenn ein sogenanntes „Mordmerkmal“ hinzukommt gibt es lebenslänglich (mehr oder weniger). Heimtücke ist hier nicht gegeben, kein plötzlicher Angriff von Hinten o.Ä. Auch „niedere Beweggründe“ sind bei einem eskalierenden Streit eher nicht gegeben. Das Gericht hat hier geltendes Gesetz korrekt angewendet.

    Bedanken darf man sich für diese Gesetzeslage bei den Nazis, die Vorschriften gehen auf eine Änderung des StGB im Jahre 1941 zurück.

  8. Das sind die typischen “ Hosenvoll „-Urteile.
    Die Angst deutscher Gerichte für angemessene Urteile zu sprechen muß Groß sein.

  9. Spätestens nach den populär gewordenen Münchner U-Bahnschlägern sollte jeder wissen, wie gefährlich Raucher sind.
    Und Raucher auf Entzug, denen eine Zigarette verweigert wird, sind wahre Zeitbomben.

    Also müssen wir das Übel an der Wurzel packen und Zigaretten konsequent verbieten.

  10. Bleibt die Frage, wäre das Urteil mit derselben Begründung und gleichem Strafmaß gesprochen worden, wenn der Student ein Sohn hiesiger Politiker gewesen wäre?

  11. #3 Nixlinx (04. Sep 2009 13:20)

    Es wäre interessant gewesen die Urteilsbegründung zu lesen wenn der Deutsche dem Türken das Messer abgenommen und ihn damit erstochen hätte.

    Aber nicht doch!

    http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/

    Wir alle erfahren fast jeden Tag, wie Gewalttäter von der Justiz mit Verständnis erneut auf die Menschheit losgelassen werden. Selbst Vielfachtäter, vor allem, wenn sie einen Migrationshintergrund vorweisen, können für übelste Taten wohlwollender Rechtfertigung durch den Richter sicher sein. Gefängnis droht ihnen fast nie. Nicht so wird es bei ihren Opfern gesehen. Die haben sich nur “angemessen” zu wehren, besser gar nicht.

    Diese Erfahrung macht jetzt der 30-jährige Informatikstudent Sven G. (Foto) in München. Als fünf Serben auf in und seinen Freund losgingen, zog er ein kleines Messer und stach einem von ihnen in den Hals, statt sich vorschriftsmäßig wie sein Freund zusammenschlagen zu lassen. Promt findet sich das Opfer als Täter auf der Anklagebank wieder. Der Vorwurf: Versuchter Totschlag.

  12. Hallo,
    einfach nur zum KOTZEN, ich kann PI schon
    nicht mehr lesen weil ich befürchte einen Herzanfall zu bekommen. Das die „Richter“ in diesem Land auch PISA GESCHÄDIGTsind wird deutlich sichtbar. Die Verblödung nimmt in diesem Land täglich zu.

  13. Bedanken darf man sich für diese Gesetzeslage bei den Nazis, die Vorschriften gehen auf eine Änderung des StGB im Jahre 1941 zurück.

    Liebe Zaza, VORSCHRIFT GEHT GAR NICHT und deshalb muss ich dich jetzt bitten das Studio zu verlassen, du NAZI!

  14. Ich bin selbst Mensch mit Physikstudiumshintergrund. Der zunehmenden Physikophobie in der Gesellschaft stehe ich fassungslos gegenüber. Ich fordere umgehend den Bau neuer Teilchenbeschleuniger, mehr Atom- und Wasserstoffbomben sowie neue, representative Kernkraftwerke im Stadtzentrum jeder deutschen Großstadt! Wir müssen endlich raus aus unseren Hinterhof-Kellerlabors.

    Und: Hiroshima und Nagasaki waren Einzelfälle – Da hat einer nur die Bethe-Weizsäcker-Formel missverstanden.

  15. Bleibt die Frage, wäre das Urteil mit derselben Begründung und gleichem Strafmaß gesprochen worden, wenn der Student ein Sohn hiesiger Politiker gewesen wäre?

    Immer noch bedeutend milder wie wenn man die Nationalitäten tauschen würde. Vom medialen Intresse und Hurra-wir-sind-alle-schuldig-Gutmenschen ganz zu schweigen.

  16. Die verfluchte Drecksau hat dem Studenten ohne Vorwarnung ein Messer in den Bauch gestochen, wie hätte der da noch reagieren sollen?!
    Wenn jemand 13 Mal zu sticht dann will er sein Opfer auch töten.
    Die Kameltreiber gehört mit seiner gesamten Sippschaft sofort abgeschoben.

  17. O.T.

    Sie möchte in jeden Moslem-Haushalt — die Halal-Suchmaschine ImHalal.

    Ob die Gebieter hier suchen werden, ist mehr als fraglich. Nix Sex, nix Porno. Google bleibt das Mittel der Wahl.

    Probieren Sie´s aus, kewil stellt die Maschine vor…

    http://www.fact-fiction.net/?p=2836

  18. Mir fehlt der Hinweis auf die zwindende Abschiebung nach einer Verurteilung zu mehr als 3 Jahren.
    Sollte diese nicht angeordnet werden, müsste es doch Möglichkeiten geben gegen den Leiter der Ausländerbehörde rechtlich vorzugehen.

  19. Wie verhalte ich mich als Nichtraucher richtig
    ?Also immer Zigaretten bei mir führen.Aber welche Marke?Mannomann,mir fällt nichts mehr
    dazu ein.

  20. Wäre der Physikstudent reaktionsbereit gewesen, müsste es jetzt einen Yavuz weniger geben. Der Student hätte dann vom gleichen Richter wahrscheinlich eine deutlich höhere Strafe bekommen wegen Nazi-Heimtücke.

  21. Yavuz K. hatte die aggressive Stimmung irrtümlich auf sich bezogen und die schroffe Ablehnung auf seine Bitte als ausländerfeindlich interpretiert.

    Yavuz hat eine gute Unterweisung von seinem Anwalt bekommen, was er zusammen lügen soll, damit die Richter in Tränen ausbrechen und anklagend zur Opferbank rufen: „Ihr Nazis! Ihr seid schuld, wenn dieser hoffnungsvolle junge Mann sein Leben lang nicht mehr arbeiten kann und Sozialhife beziehen muss! Die Mörder seid ihr!“

  22. Das Opfer hätte dem sinnverklärten alkoholisierten Muselgranten (Hoppla, nun muss er eh in die Hölle!), einfach verklickern sollen was er meinte…

    „Ey Alda, rauch isch nur haschisch is nix für Muslim, verpiss Disch, oda ich fi$$$ Disch und Deine Mudda in A$$!“

    Immer diese Verständigungsprobleme…

  23. #1 Theo

    Also in Zukunft bitte wehrlos bleiben und nicht reaktionsbereit erstechen lassen.

    Ich bin dafür, reaktionsbereit einen Präventivstich zu setzen.

  24. @ #11 Zaza

    Liebe Leute

    In meinen Jahren als Leser bei PI habe ich gelernt, dass Beiträge, die mit „Liebe Leute“ anfangen, immer eine schleimige Rechtfertigung des moslemischen Täters liefern.

    Erst wenn ein sogenanntes “Mordmerkmal” hinzukommt gibt es lebenslänglich (mehr oder weniger).

    So so, 13 Stiche, auch noch auf den wehrlos und halbtot am Boden Liegenden sind kein Mordmerkmal. Dann wird es Zeit, dass die bösen „Nazi-Gesetze“ – deine Bemerkung – auf die unglaublicherweise noch böseren Mohammedaner aktualisiert werden.

  25. Uns behandeln und bewerten nach ihren archaischen „Gesetzen“, wollen aber selber nach unseren Gesetzen behandelt werden.

  26. Setzen Sechs, Lieber Artikelschreiber.

    Heimtücke trifft hierbei tatsächlich nicht zu. Wenn man schon mit juristischen Fachbegriffen um sich schmeißt, sollte man auch wissen, von was man da redet.

    Über das Mordmerkmal der niederen Beweggründe kann man sich allerdings unterhalten.

  27. Yavuz K. hatte die aggressive Stimmung irrtümlich auf sich bezogen und die schroffe Ablehnung auf seine Bitte als ausländerfeindlich interpretiert.

    So ist es. Sein Eigentum zu verweigern und
    zu beschützen ist ausländerfeindlich. Wie
    hätte Yavus auch wissen können, das man mit
    Arbeit und Fleiß sich solche Dinge wie
    Zigaretten leisten kann. Das hat ihm keiner
    gesagt. Aus dem Missverständnis heraus war
    es verständlich, 13 Mal auf jemanden einzu
    stechen und niedermähen, denn er dachte, das
    wäre seine Arbeit und so kommt er an die
    Dinge, die man sich so wünscht. Also, liebe
    Bürgerinnen und Bürger, wie ihr immer wieder
    Festellen müsst, ist euer Leben keine
    Zigarette wert. Seit bitte so lieb und gebt
    diesen Barbaren und Räubern und Totschläger
    aus dem Ausland demnächst alles was ihr habt,
    dann besteht noch Hoffnung auf Unversehrtheit.
    Denn sein Eigentum zu verweigern kann als
    auslännderfeidlich gewertet werden und
    rechtfertigt, das ihr abgeschlachtet werdet.

  28. OT:

    In Mölln (Schleswig-Holstein) wurde gestern eine 23-jährige Türkin erschossen in ihrem Keller aufgefunden.
    Sicher wieder ein Einzelfall-Ehrenmord?!:-)

  29. Da es jedenfalls nahe an den niedrigen Beweggründen ist (Blanketbegriff mit freier Auswahl für die Richter), hätte man den Strafrahmen des Totschlags schon ein wenig mehr ausreizen können zB 12 Jahre o.ä. 5 Jahre kann man auch schon bei einem anständigen Steuervergehen bekommen.

  30. Wenn man für sowas nur 6 jahre bekommt, was muss man dann erst anstellen um die volle Strafe zu bekommen ?

  31. @ #34 Alexander L.

    Setzen Sechs, Lieber Artikelschreiber.

    Heimtücke trifft hierbei tatsächlich nicht zu. Wenn man schon mit juristischen Fachbegriffen um sich schmeißt, sollte man auch wissen, von was man da redet.

    Klar, wenn mich hier in Deutschland jemand anredet und bei nicht untertäniger Antwort ohne Vorwarnung ein Messer zückt und 13 mal auf mich einsticht, ist das nicht heimtückisch. Ich muss mit so einem Vorfall rechnen, weil durch die Balkanisierung und Moslemisierung Deutschlands inzwischen jeder mit einem Messer bewaffnet ist.

    Selbst wenn Sie juristisch „im Recht“ sein sollten:
    Setzen sechs für Sie wegen Ihrer Überheblichkeit.

  32. @ #38 db72

    Wenn man für sowas nur 6 jahre bekommt, was muss man dann erst anstellen um die volle Strafe zu bekommen ?

    Zum Beispiel einen Moslem als „Muselman“ bezeichnen.

  33. Mord ist die besonders verwerfliche Tötung eines anderen Menschen unter Verwirklichung
    eines oder mehrerer der in § 211 II genannten Mordmerkmale. Deshalb sieht das
    Gesetz als Strafe für den Mörder ausschließlich die lebenslange Freiheitsstrafe vor.

    Ob Heimtücke oder niedere Beweggründe…
    Scheißegal. Zumindest letzteres ist absolut gegeben.

    Aber wie sagte eine unserer Volksvertreter:
    Das haben wir eben auszuhalten. Bekommen wir doch im Gegenzug eine unglaublich wertvolle kulturelle Vielfalt und Herzlichkeit geboten.
    Was ist dagegen schon das Leben einer scheißdeutschen Kartoffel????

    (Auch wenns klar sein sollte: Das war zynisch gemeint!)

  34. In sechs Jahren ist er wieder draussen, falls der Student die Tat bis dahin nicht vergessen hat kann er sich ja nochmal mit dem Täter treffen und das Geschehene gemeinsam Revue passieren lassen.

  35. Nachtrag:

    § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) lautet:

    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
    (2) Mörder ist, wer
    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
    einen Menschen tötet.

    Der Gesetzestext ist eigentlich klar.
    Die Frage ist, wie die Gesellschaft, nein, wie die Juristen oben aufgeführte Merkmale interpretieren!!!

  36. @Fensterzu:

    Laber doch keine Scheisse.

    Les nach, was den Begriff Heimtücke im Strafrecht ausmacht und du wirst erkennen, dass dies hier NICHT zutrifft.

    Während einer hitzigen und aggressiven Diskussion ist man durchaus auf eventuelle Handgreiflichkeiten gefasst, auch wenn man nicht damit rechnet, abgestochen zu werden.

    Es ist keine Heimtücke, auch wenn das der Lynchmob hier gerne so hätte.

    Über niedere Beweggründe kann man aber durchaus reden. Und es nervt mich ebenso, dass dieser Mordversuch wieder mal nur als Totschlag gewertet wird und dann auch noch so niedrig bestraft. Für 13 Stiche muss man nämlich schon ganz schön arschlochmäßig drauf sein und nimmt den Tod des Gegenübers auf alle Fälle in Kauf.

    Warum haben eigentlich die Kumpels des Opfers den Täter nicht zusammengeprügelt und irgendwo in die Gosse geworfen? Waren wohl doch genug oder?

  37. @ #41 Niklas Salm

    Was ist dagegen schon das Leben einer scheißdeutschen Kartoffel????

    (Auch wenns klar sein sollte: Das war zynisch gemeint!)

    Von dir vielleicht – unsere Damen und Herren Volksumerzieher denken das im Geheimen, ohne eine Wimper zu verziehen.

  38. @ #43 Jimmy der Dhimmi

    In sechs Jahren ist er wieder draussen, falls der Student die Tat bis dahin nicht vergessen hat kann er sich ja nochmal mit dem Täter treffen und das Geschehene gemeinsam Revue passieren lassen.

    Du meinst, dann sollte er sich bei dem Türken für seine damalige Unhöflichkeit entschuldigen?

  39. @ #47 Alexander L. @Fensterzu:

    Laber doch keine Scheisse.

    Während einer hitzigen und aggressiven Diskussion ist man durchaus auf eventuelle Handgreiflichkeiten gefasst, auch wenn man nicht damit rechnet, abgestochen zu werden.

    Du bist ein Depp – und jetzt geh wieder fasten.

  40. @ #51 Alexander L.

    Also, ich nehme den Depp zurück und du den völkischen Vollpfosten, dann ist das bereinigt, o.k.?

  41. Ich hätte da mal eine Frage:

    Was passiert denn, wenn ich so einen 68er Robenträger mit 13 Messerstichen absteche? Aber bitte berücksichtigen – ich habe den Richter nur mit 13 Messerstichen in Streifen geschnitten – also VÖLLIG EMOTIONSLOS !

    Vergleicht mal die Urteile.

    Apropos – in wenigen Tagen geschieht wieder das Wunder: Dann bist Du nicht mehr das Eingeborenen-Arschloch – NEIN !

    Dann bist Du der „SEHR GEEHRTE HERR WAHLBÜRGER!“

    ( Und wenn WIR es wollen, DANN SINKT DIE GALEERE! )

  42. Achtung! Jeder von uns wirbt 2 weitere PI-Unterstützer.

    Darob war viel Stöhnen in linken Redaktions-Stuben.

    Auf Leute – ans Werk!

  43. #52 Fensterzu
    @ #51 Alexander L.
    Also, ich nehme den Depp zurück und du den völkischen Vollpfosten, dann ist das bereinigt, o.k.?

    Gute Idee. Zerfleischt euch doch bitte nicht
    gegenseitig. Das ist dieser Sache hier
    wirklich nicht dienlich. Trotzdem, ein feiner
    Zug von dir. Das ist das was uns oft von dem
    unterscheidet, was hier angeprangert wird.
    Wir, so denke ich, können streiten, aber auch
    versöhnen, vergeben oder verzeihen. Das ist
    doch unsere Kultur, glaube ich doch. 😉

  44. Man muss schon bedenken das es für jeden Stich 5-6Monate gibt, da hätte Yavuz K. paarmal mehr zustechen müssen… So hört sich das für mich an.

    Wenn ein Mensch auf einen anderen Menschen so oft einsticht, dann noch auf dem Boden liegend, dann sollte die Mordabsicht doch irgendwo vorhanden sein?

  45. @#3 Nixlinx
    Es wäre interessant gewesen die Urteilsbegründung zu lesen wenn der Deutsche dem Türken das Messer abgenommen und ihn damit erstochen hätte.

    In München hat sich letztes Jahr einer mit einem Minimesser gewährt und mit einem Stich einen der türkischen Angreifer verletzt. Der Deutsche sitzt nun fünf Jahre ab, dem wurde alles negativ ausgelegt und Tötungsabsicht unterstellt. Tja, so läuft das in Deutschland.

  46. #49 Fensterzu

    Du meinst, dann sollte er sich bei dem Türken für seine damalige Unhöflichkeit entschuldigen?

    Offen zur Selbstjustiz aufzurufen könnte strafbar sein, ich dachte ich hätte es verständlich umschrieben. 😉

  47. Ich weisgar nicht warum ihr euch aufregt .. ihr seid im Verbotsirrtum

    Köln ist DAS KAFF , in dem der Islam dank Laschet Türkenfritz das Sagen hat.

    Die Rechtsprechung dort ist seit Jahren bekannt für Richter Gnädig für Muslime .. habt ihr Richter Riehe schon vergessen ? , … der KEINEN In den Knast schickt ????

    Bald herrscht dort die Sharia !!!

  48. @ #10 Chester

    Köln ist DAS KAFF , in dem der Islam dank Laschet Türkenfritz das Sagen hat.

    Bald herrscht dort die Sharia !!!

    Die Moslems wären ja blöd, dort die Sharia einzuführen! Schöner und angenehmer als unter unseren Gesetzen können sie wohl kaum irgendwo leben.

  49. Ich bleibe dabei; der Migrantenbonus, der bei deutschen Richtern inzwischen Gewohnheitsrecht geworden ist, ist rassistisch.
    Er unterstellt Ausländern eine kindhafte Unmündigkeit und Debilität, die strafmindernd wirkt.
    Mehr Rassismus ist wohl kaum denkbar.

    Das würde hingegen keiner der 68’er sozialisierten und in Mutlangen blockierenden Richter zugeben.

    Nur bitte, man möge den Passus „im Namen des Volkes“ streichen; Realsatire gehört auf die Bühne, nicht in den Gerichtssaal.

    Tom

  50. Nochmal: Wenn jemand einen anderen töten will und das auch tut…ist dies nach geltender Rechtslage erstmal Totschlag gem. § 212 StGB mit der Rechtsfolge 5 bis 15 Jahre Gefängnis. Egal ob ein Stich, 20 Stiche oder 100.

    Dass dies eine lächerlich niedrige Strafe ist für jemanden der einen Menschen umbringt sehe ich genauso, aber das Gericht MUSS sich an das Gesetz halten!

    Erst wenn noch besondere Merkmale hinzukommen die die Tat noch schlimmer erscheinen lassen ist es Mord gem. § 211 StGB mit der Folge lebenslange Freiheitsstrafe.

    Beispiel: Bei Kneipenschlägerei Kopf eingeschlagen – Totschlag

    Autobombe hochgehen lassen – Mord, da heimtückisch und potentiell für viele Menschen tödlich.

    Wenn beim Totschlag die Strafe noch gemildert wird, z.B. wegen verminderter Schuldfähigkeit oder wenn es beim Versuch blieb kommen teilweise lächerlich geringe Strafen raus….

  51. Ein Deutscher hätte Lebenslang bekommen, wenn er einen ´´armen´´ Moslem fast abgestochen hätte wegen versuchter Mord + besonders schwerer Schuld wegen Fremdenhass.
    Schade das Frau Roth Nichtraucherin ist, ( glaub ich zumindest )

  52. Der Staatsanwalt ist nicht zufällig auch zugleich der Rechtsanwalt des Angeklagten? So wie sich das liest…

  53. Verstehe ich das richtig ?

    Der gemeine Biodeutsche muß immer damit rechnen von einem Bereicherer abgestochen zu werden. Daher kann er nie arglos sein; ergo liegt nie Heimtücke vor.

  54. @Fensterzu: Gebongt. Mir ging es auch einfach nur darum, dass die Autoren mehr Sorgfalt walten lassen. Man kann schließlich nicht der Gegenseite Unkenntnis und fehlende Sachkenntnis ankreiden, wenn man selbst von „Heimtücke“ redet, obwohl es juristisch gar nicht um dieses Merkmal gehen kann.

    Wie gesagt, ich bin auch ziemlich angekotzt wegen dem milden Strafmaß.. bin mal gespannt, was am Ende dabei herauskommt, ich wette nicht mehr als 5 Jahre.

  55. Der Staatsanwalt fordert 6, der Richter gibt vermutlich 4 und nach 2 Jahren kann das Bürschchen wieder zustechen.

    Diese Art von „Recht“sprechung wird auf Seiten der entsprechenden Bereicherungsgruppe wieder viele zur Nachahmung ermutigen, so dass man überlegen muss, ob man sich nicht selbst bewaffent.

  56. Das Wort „schnorren“ ist hier semantisch falsch.

    Schnorren ist eigentlich sympatisch, da labert einer so lange bis der andere rausrückt.

    Diese Typen drohen, erpressen und nötigen.

  57. #62 Sgt. Tom (04. Sep 2009 18:47)

    Ich bleibe dabei; der Migrantenbonus, der bei deutschen Richtern inzwischen Gewohnheitsrecht geworden ist, ist rassistisch.
    Er unterstellt Ausländern eine kindhafte Unmündigkeit und Debilität, die strafmindernd wirkt.
    Mehr Rassismus ist wohl kaum denkbar.
    _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

    Hervorragender Kommentar, Tom, ich gratuliere !

    Bitte an alle Leser :

    Den Kommentar #62 im Schneeballverfahren verbreiten. Ich selbst erreiche mit den System ca 700 Interessenten.

  58. So politisch korrekt wie hier immer behauptet wird, ist der Kölner Stadtanzeiger nicht, denn über diesen Kriminalfall wurde auch dort berichtet. Der Name Yavuz wurde genannt und nicht in Dirk oder Florian umgedichtet !

  59. @ #17 Alexander L. @Fensterzu:

    Gebongt.

    Schön!

    Ich wittere manchmal vorschnell Trolle und bin dann ein wenig hitzig – süddeutsches Temperament halt. 🙂

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